Garmin c330 karten update

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo,
    da ich hier neu bin und mich überhaupt nicht auskenne, habe ich mal ein neues thema geöffnet! (sorry)



    also habe ein garmin street pilot c330
    und wollte jetzt mal eine neue karte aufspielen!
    ich habe jetzt das gerät angeschlossen und natürlich fehlt der treiber! den hab ich aber auf der garmin seite nach etwas suchen gefunden (im gerätemanager als GARMIN USB GPS erkannt)


    so nun brauche ich eure hilfe!
    welches programm brauche ich um neue karten aufzuspielen, und wo finde ich die aktuelen karten? ich bräuchte eine europakarte (deutschland, österreich, italien, schweiz, slowenien, kroatien)


    ich bitte nochmals um eure hilfe!


    mfg oberhammerd

  • Also folgendes:

    Der C330 wird nicht als eigenses Laufwerk unter Windows erkannt.

    Will man trotzdem neue Karten auf das Gerät spielen, ist wie folgt vorzugehen:


    • Man benötigt die entsprechende Karte mit einem (für das Gerät) gültigen Freischaltcode.
    • Man besorge sich (hier im Board erhältlich) eine spezielle MapSource-Version mit der man in der Lage ist, Kartenkacheln auf die Festplatte des PC zu übertragen (z.B. auf Laufwerk C)
    • Alternativ neueste spezielle MapSource-Version von hier downloaden, entpacken und in MapSource-Order kopieren:
      http://tinyurl.com/ygcv79c
    • Man wähle die gewünschten Kacheln aus, achte aber darauf, dass diese nicht die Speicherkapazität vom C330 übersteigen. (Die Größe des internen Speichers kann abgerufen werden, in dem man bei eingeschalteten C330 mehrere Sekunden auf das Batteriesymbol klickt und dann z.B. folgendes angezeigt bekommt:

    C330.bmp









    (In disem Beispiel beträgt der interne Speicher 1 GB, d.h. die Kacheln sollten etwas weniger belegen)

    • Die ausgewählten Kacheln überträgt man dann auf die Festplatte (z.B. auf C)
    • Auf dem Laufwerk C wird im Ordner garmin eine Datei mit dem Namen gmapsupp.img abgelegt. Dies Datei in gmapprom.img umbenennen.
    • Der Webupdater von Garmin muss am PC installiert sein.
    • C330 über USB an PC anschließen.
    • In der DOS-Konsole (Start/alle Programme/Zubehör/Eingabeaufforderung) folgenden Befehl eingeben: C:\Garmin\WebUpdater\WebUpdater.exe /upload_file rgn=49 path=C:\Garmin\gmapprom.img -autorun usb /i
    • Warten, bis Übertragung abgeschlossen ist -fertig-
  • danke für die antwort, muss jetzt leider weg, aber wenn ich wieder hier bin, werd ich es mal versuchen!


    mfg oberhammerd

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  • Erstklassig !!
    blümj ich danke Dir , -> nur fürs Bedanken registriert .-)


    weiter so
    max

  • Hallo Max, willkommen im NaviBoard!

    Offenbar liest Du ja schon länger mit, darum weißt Du auch, dass blümj übertreibt in Beitrag #2. Niemand "bekommt eine über die Rübe" bei uns. Worauf blümj sich bezieht ist, dass wir aus gutem Grund im Board keine unrechtmäßigen Aktivitäten, insbesondere keine Verletzung eines Kopierschutzes in irgend einer Form dulden können, was hier in Deutschland eine Straftat darstellt. Garmin hat schon aus geringerem Anlass Druck gemacht und da wir ein deutsches Board mit deutschem Betreiber auf einem deutschen Server sind und nicht im fernen Jamaika sitzen, können hier bei uns ganz schnell die Lichter ausgehen, wenn wir nicht auf Einhaltung der hier bei uns geltenden Gesetze achten.

    Wir versuchen allerdings, im Interesse der user an bestimmte Grenzen durchaus heran zu gehen, sonst wären manche Beiträge und manche links auf externe Seiten schon längst verschwunden.

    Das nur, damit kein falscher Eindruck bleibt. :cool:

    paul-josef

  • Ah ja,
    stellt denn die Weitergabe bzw. Bekanntgabe eines Internetlinks schon einen strafrechtlichen Datbestand in Deutschland dar?

    Oder wie ist die Sachlage zu beurteilen, wenn nur ein Tipp (z.B. über den Suchbegriff den man z.B. beim "googeln" eingeben soll) gegeben wird.

    Bedanke mich im voraus über dienliche Hinweise.

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  • hallo blümj,


    die Arbeit anderer ohne Gegenleistung auszunutzen ist in jedem Land dieser Erde "uncool"
    Den Rest lässt du dir von deinem Anwalt erklären.


    Anton

  • Das beantwortet leider in keiner Weise meine Fragen.

    Habe auch keinen Anwalt, weil ich noch nie einen gebraucht habe, der mir etwas erklären kann.

  • hallo blümj,


    . . . und jetzt soll ich dir den Erklärbär machen ?¿?
    werd erwachsen


    Anton

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  • Zitat

    . . . und jetzt soll ich dir den Erklärbär machen ?¿?



    Nein, das habe ich mir von Ihnen nicht erwartet.

    Übrigens bin ich bereits erwachsen, was soll diese unterschweligen Andeutungen eigentlich? Ein gewisses Niveau darf man sich doch auf diesem "deutschen" Board erhoffen, oder?

    Ich bin nicht ausfällig geworden und erwarte mir das auch von meinen Gegenüber. Ich habe nur zwei Fragen zur Diskussion gestellt.

  • Hallo blümj, soviel allerdings doch noch dazu:

    Wenn Du privat einem Kumpel einen link nennst, wo beispielsweise lizenzpflichtiges Kartenmaterial frei zum download angeboten wird, ist das sicherlich anders zu bewerten, als wenn dieser link in einem öffentlich zugänglichen Forum gepostet wird. Die Rechtsauffassung dazu ist in Deutschland überaus uneinheitlich, es hängt also davon ab, an welches Gericht man konkret gerät. Es hat allerdings in der Vergangenheit viele Fälle gegeben, bei denen das betreffende Gericht der Auffassung war, dass sich die Sorgfaltspflicht des Boardbetreibers durchaus auch auf die Inhalte verlinkter Seiten erstreckt und er für deren Inhalte verantwortlich gemacht werden kann.

    Wir bewegen uns hier also sozusagen auf vermientem Gelände und in vielen Fällen wird man gut beraten sein, bestimmte Dinge nicht allzu genau zu hinterfragen und sie einfach so stehen zu lassen, solange es keine Beschwerden gibt. Im Interesse der inzwischen über 28.000 Mitglieder dieses Board sind wir zur Vorsicht und zur Zurückhaltung aufgefordert und können keineswegs erlauben, dass das Board dahingehend auch nur einen schlechten Ruf bekommt.

    Das sei genug zu diesem Thema. Übrigens sei nicht verschwiegen, dass wir hier in Deutschland ein sogenanntes Rechtsberatungsgesetz haben, dass noch aus den Zeiten der NS-Diktatur stammt - wie so Vieles in unseren Gesetzbüchern - und dazu geschaffen wurde, jüdischen Anwälten, die man zuvor aus dem Kammersystem ausgeschlossen hatte, endgültig die Beratung von Rat Suchenden zu verbieten. Sie waren ja eben ohne Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer keine zugelassenen Rechtsanwälte mehr und so gilt es noch heute: Beratung in Rechtsfragen dürfen nur Rechtsanwälte geben, jeder Andere setzt sich einer Strafandrohung aus.

    Weiterhin sei noch kurz daran erinnert, dass wir uns hier zwar (fast) alle mögen und so ein heimatliches, privates Gefühl entsteht. "Wir sind ja unter uns". Tatsächlich ist das Internet und somit auch dieses Forum öffentlicher Raum und eine Äußerung hier wird genau so bewertet, als würde man sich auf den Marktplatz einer Stadt stellen und sie laut herausschreien.

    paul-josef

  • Völlig klar, danke für die aufklärende Darstellung, damit ist so meine ich, das Thema hinreichend "bearbeitet".

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    Vielen, vielen Dank ...
  • Es hat schon fuer das bloße erwaehnen einer bestimmten Software zum knacken oder Umgehung eines Kopierschutzes einen Prozess gegen den Verlag gegeben.Ohne einen Link nur der Name allein war ausreichend.Beides gibt es noch . Den Verlag und auch das Programm. Nur der Server sitzt irgend wo in der Suedsee. Die legalen Produkte dieser Fa. mit dem Schaf gibt es in jedem guten Laden zu erwerben..... Das zum Thena wo enden die europaeischen Gesetze.....


    Gruß

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