Versicherungsschutz bei TT-Halter

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo Alle,


    hatte ein erfreuliches Gespräch mit meiner Versicherung (HUK).
    Ich hatte mein SP3 (jetzt 276C) nachträglich in die Teilkasko aufnehmen wollen und den abschließbaren TT Halter mit angegeben.


    Siehe da... das Teilchen ist nun in der Teilkasko im abschließbaren Halter mitversichert.
    Ich denke Nachfragen bei der Versicherung lohnt auf jeden Fall, oder??


    Gruß und viel Erfolg


    Klaus



  • Hallo Klaus,


    da ich ebenfalls bei der HUK versichert bin, würde mich schon interessieren, ob Dein Gerät beitragsfrei mitversichert wird .


    Gruß


    Pantreiber :bye:

  • Grundsätzlich ja. Guck mal in die AVB der Teilkasko, da müsste die Grenze in Höhe einer Summe stehen, wahrscheinlich ca. 2-3.000 €. Darunter müssen alle nicht serienmässigen oder Originalzubehörteile passen.


    Allerdings würde ich mir das dringend schriftlich mit genauer Benennung des Halters geben lassen. Faktisch ist det TT-Halter in 10s offen, bei Profis wesentlich schneller. Sagt dir jeder ehrliche Händler.


    Gruss
    kai

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  • Ich hatte einfach mal dumm nachgefragt, ob die mein SP3 versichern...die ANtwort konnte nur die Zentral ein Hamm geben...nach ein paar Tagen kam die schriftlich ANtwort, dass das Gerät in der TT-Halterung mitversichert ist.


    Cool, oder??


    Gruß Klaus

  • Zitat

    Zitat von blue0711@6.02.2006 - 22:04
    Grundsätzlich ja. Guck mal in die AVB der Teilkasko, da müsste die Grenze in Höhe einer Summe stehen, wahrscheinlich ca. 2-3.000 €. Darunter müssen alle nicht serienmässigen oder Originalzubehörteile passen.


    Allerdings würde ich mir das dringend schriftlich mit genauer Benennung des Halters geben lassen. Faktisch ist det TT-Halter in 10s offen, bei Profis wesentlich schneller. Sagt dir jeder ehrliche Händler.


    Gruss
    kai



    Der Diebstahlschutz an einer TT-Halterung reicht vielleicht, um meine Tankrechnung zu bezahlen...länger würde ich mein 276 nicht aus den Augen lassen


    Gruß
    Klaus

  • Zitat

    Zitat von klaussz@6.02.2006 - 22:13
    Der Diebstahlschutz an einer TT-Halterung reicht vielleicht, um meine Tankrechnung zu bezahlen...länger würde ich mein 276 nicht aus den Augen lassen


    Gruß
    Klaus



    Grund sätzlich bei Meldung bei der Versicherung bis 1000 Euro kostenlos.
    Aber nur mit der TT Halterung
    Gruß Ar

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  • Habe den guten Tipp genutzt und mein 276c ebenfalls bei meiner Versicherung gemeldet mit Fotos der abschließbaren TT-Halterung. Prompte Antwort: Ist mit versichert.


    Danke!

  • hallo zusammen
    wenn mich nicht alles täuscht sind die geräte bis 1500€ mitversichert
    bin auch bei der huk mußte denen das nur per fax mitteilen was ich am motorrad alles dran habe egal ob es abgeschlossen werden kann oder nicht


    mattes

  • Hallo zusammen,


    habe gerade mit der HUK telefoniert - die wollen das so nicht mitversichern.


    Hat jemand da was schriftliches für mich - Kopie o.ä. wäre hilfreich.


    Danke & Gruß aus Köln
    Siggi

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  • habe gerade mit meiner huk telefoniert und nachgehört: es ist nicht versichert nur die abschließbare tt halterung. man hat mir vor kurzem am telefon etwas ganz anderes erzählt. werde wohl mal nach einer anderen versicherung ausschau halten ob die sowas mitversichert. man hat auch keine möglichkeit gegen einen aufpreis das gerät zu versichern


    mattes

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  • Zitat

    Zitat von Mattes1150@9.02.2006 - 09:19
    habe gerade mit meiner huk telefoniert und nachgehört: es ist nicht versichert nur die abschließbare tt halterung. man hat mir vor kurzem am telefon etwas ganz anderes erzählt. werde wohl mal nach einer anderen versicherung ausschau halten ob die sowas mitversichert. man hat auch keine möglichkeit gegen einen aufpreis das gerät zu versichern


    mattes


    hi mattes,


    habe vorhin im boxerforum eine verlinkung zu diesem thread gefunden und stelle meine antwort auch noch einmal hier rein:


    (zitatanfang)
    moin moin,


    gut, dass das thema nochmals aufgegriffen wird!


    ich hatte bereits im feb04 den hinweis auf den einschluss des navis in die kasko gegeben. voraussetzung war/ist:
    - es wird der versicherung schriftlich gemeldet
    - das gerät ist so am mopped befestigt, dass es nur mit werkzeug zu demontieren ist.


    letzteres bedeutet, dass z.b. die flügelmutter des ram-mount durch eine "sicherere" schraube ersetzt werden muss. um missverständnissen vorzubeugen, sollte man das ganze fotografisch dokumentieren.


    es gibt folgende grenzen:
    - zubehör bis 1.000,- ist ohne doku mitversichert,
    - zubehör von 1.000,- bis 3.000,- ist meldepflichtig, aber aufpreisfrei,
    - zubehör über 3.000,- kostet extra.


    ich habe mittlerweile von der huk zur allianz gewechselt, welche die problematik genauso handhabt.


    africatwin-gruß ausse eifel
    markus
    *saison 01-12*
    (zitatende)


    btw:
    SP3 MIT abschließbarer tt-halterung UND ram-mount AUF rd07a... (guxxu im aktuellen TOURENFAHRER) :P


    hoffe, gehelft zu haben! :bye:
    markus

    Beste Grüße von der Ahr
    Markus (Markus53123)
    AfricaTwin RD07a

  • hi naviboard'ler,


    ich bin vermutlich zu dämlich, eine verlinkung zum boxerforum zu realisieren. :huh:


    dann muss ich's eben kopieren...


    >habe gestern mit meiner huk telefoniert und nachgehört: es
    >ist nicht versichert nur die abschließbare tt halterung. man
    >hat mir vor kurzem am telefon etwas ganz anderes erzählt.
    >werde wohl mal nach einer anderen versicherung ausschau halten
    >ob die sowas mitversichert. man hat auch keine möglichkeit
    >gegen einen aufpreis das gerät zu versichern.
    >ich habe das gefühl die leute bei der huk wissen auch nicht
    >was sie erzählen.die hauptsache ist,man gewinnt einen neuen
    >kunden alles andere klärt man im schadensfall zum nachteil des
    >kunden. ein kumpel hat es sogar von der huk schriftlich,das es
    >versichert ist. als ich das der versicherung erzählt habe
    >meinte er das ist bestimmt falsch verstanden worden usw......
    >


    hi mattes,


    das navi IST bei der HUK inklusive der halterung -abschließbar oder nicht- und des stromkabels in der kasko mitversichert. es muss lediglich mit angabe des neuwertes GEMELDET werden. ich hab's auch schriftlich von der HUK.
    natürlich muss die flügelmutter ersetzt werden...


    ich hätte es gerne gescannt, aber der scanner will nicht...


    hier der text auf meinem versicherungsschein für den HUK-menschen am telefon zum mitschreiben und als argumentationshilfe:


    (zitatanfang)
    versicherungsumfang:
    1. (...)
    2. Fahrzeugvollversicherung (...) einschl. Fahrzeugteilversicherung (...).
    nachgewiesene sonderausstattung gem. teileliste 1 bis 2.556,46€ beitragsfrei mitversichert. (...)
    3. (...)
    (zitatende)


    die eben genannte teileliste 1 befindet sich auf der rückseite des HUK-formblattes nr. KGB170IE, stand: 12.11.2002 "antrag auf versicherung von fahrzeug- und zubehörteilen/sonderausstattung (nur für kräder)"


    ich zitiere die liste:


    "ohne beitragszuschlag mitversichert bis zu einem neuwert von insgesamt 3.000€ sind folgende teile, sofern sie im fahrzeug eingebaut oder mit dem fahrzeug durch entsprechende halterungen fest verbunden sind. (...) leistungsgrenze ist in allen fällen der versicherte neuwert am tag des schadens. teile, deren neuwert 1.200€ übersteigt, sind nur versichert, wenn sie dem versicherer gemeldet werden.
    - radioanlage (komplett)
    - (...)
    - multifunktionsgeräte bzw. kombinationsgeräte (audio- video-, radio-, telekommunikationsgeräte und/oder navigationsgeräte und ähnliche verkehrsleitsysteme)"


    habe fertig.


    africatwin-gruß ausse eifel
    markus :bye:

    Beste Grüße von der Ahr
    Markus (Markus53123)
    AfricaTwin RD07a

  • Zitat

    Zitat von mephisto@11.02.2006 - 23:18
    ... sofern sie im fahrzeug eingebaut oder mit dem fahrzeug durch entsprechende halterungen fest verbunden sind...


    Das ist der Kernsatz!
    Eingebaut oder fest verbunden!
    Und solange mir ein Versicherungsfuzzi nicht bestätigen würde, dass die TT-Halterung als eine feste Verbindung für das Navi akzeptiert wird, würd ichs nicht glauben, denn Generalauslegung von fest verbunden ist: benötigt ein Werkzeug zum Entfernen. Ein Schlüssel ist aber kein Werkzeug.
    Will sagen, das Ganze ist mir zu sehr Auslegungssache im Einzelfall, als dass ich das ohne explizite Bestätigung glauben würde.


    Einschlägige Internetseiten sprechen immer nur von eingebauten Navis. Die sind ohne Frage mitversichert.


    Gruss
    kai

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  • böser fehler unterlaufen. nicht richtig korrektur gelesen...


    streiche:
    >das navi IST bei der HUK inklusive der halterung -abschließbar
    >oder nicht- und des stromkabels in der kasko mitversichert.


    setze:
    das navi IST bei der HUK inklusive der abschließbaren(!) halterung und des stromkabels in der kasko mitversichert.


    voll peinlich...


    africatwin-gruß ausse eifel
    markus

    Beste Grüße von der Ahr
    Markus (Markus53123)
    AfricaTwin RD07a

  • Zitat

    Zitat von mephisto@11.02.2006 - 23:56
    voll peinlich...


    Nicht doch, man spürte, was du meinst :D ;)


    Gruss
    kai

  • Zitat

    Zitat von blue0711@11.02.2006 - 23:55
    Das ist der Kernsatz!
    Eingebaut oder fest verbunden!
    Und solange mir ein Versicherungsfuzzi nicht bestätigen würde, dass die TT-Halterung als eine feste Verbindung für das Navi akzeptiert wird, würd ichs nicht glauben, denn Generalauslegung von fest verbunden ist: benötigt ein Werkzeug zum Entfernen. Ein Schlüssel ist aber kein Werkzeug.
    Will sagen, das Ganze ist mir zu sehr Auslegungssache im Einzelfall, als dass ich das ohne explizite Bestätigung glauben würde.


    hallo kai,


    ich bezweifle, dass eine versicherung bei der auslegung der begriffe "schlüssel" oder "schloss" rechtlich einen großen spielraum hat oder diesen begründen kann!


    der sinn eines schlosses mit einem schlüssel, welcher individuell ein nutzungsrecht an jenem schloss begründet oder sogar beweist, dürfte klar sein.


    eine feste schraubverbindung ist nur durch einen ordinären schraubenschlüssel aus dem baumarkt zu lösen.
    eine verbindung per schloss ist nur mit hilfe eines passenden schlüssels zu öffnen.


    im erst-recht-schluss ist daher zu folgern, dass es schwieriger ist, eine schloss-verbindung unrechtmäßig zu knacken...


    andernfalls würden weder zündschloss noch lenkradschloss, geschweige denn irgendwelche haustürschlösser einen sinn machen.


    ergo sachverhalt:
    ein gegenstand ist mit einem anderen durch einen schließmechanismus fest verbunden. diese verbindung ist nur zu lösen, sofern man über die entsprechende berechtigung (passender schlüssel) verfügt.
    schließlich ist mit derselben argumentation der inhalt deiner seitenkoffer versichert.


    so what...?


    africatwin-grüßle ausse eifel
    markus

    Beste Grüße von der Ahr
    Markus (Markus53123)
    AfricaTwin RD07a

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    Vielen, vielen Dank ...
  • Hallo Leute,ich habe auch bei der HUK 24 nachgefragt wegen dem Versicherungsschutz und habe diese E-Mail als Antwort erhalten:


    Re: $KFZ24Query


    Sehr geehrter Herr Clasen
    ,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Der Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung bezieht sich nur auf Fahrzeuge mit serienmäßiger
    Ausstattung einschließlich der prämienfrei mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile
    nach § 12 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Ist die
    serienmäßige Ausstattung überschritten, sei es durch werterhöhende Um- oder Einbauten oder
    durch eine Sonderausstattung, besteht im Schadenfall nur dann Versicherungsschutz, wenn dies
    gegen einen Beitragszuschlag vereinbart wurde.


    Ohne Beitragszuschlag mitversichert bis zu einem Neuwert von insgesamt 3.000 D sind
    folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch
    entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Übersteigt der Neuwert dieser Teile den
    nach Satz 1 versicherten Neuwert, so ist der entsprechende Mehrwert gegen Beitragszuschlag
    versicherbar.
    Leistungsgrenze ist in allen Fällen der versicherte Neuwert am Tag des Schadens.


    - Radioanlage (komplett)
    - Schutzhelme mit Lautsprecher bzw. Funkanlage
    für Zweiradfahrer, sofern diese über eine
    abgeschlossene Halterung fest mit dem Zweirad
    verbunden sind.


    - Multifunktionsgeräte bzw. Kombinationsgeräte
    (Audio-, Video-, Radio-,
    Telekommunikationsgeräte und/oder
    Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme).


    Mit freundlichen Grüßen
    HUK24 AG
    Die Online-Versicherung


    Gruß Thomas



    :bye:


  • Moin moin


    so habe eben mit meiner Versicherung telefoniert ( liegt vieleicht auch an der Versicherung ) Ich habe die mir der Burg
    bis 1000 Euro Versichert mit Halterung.


    Schriftliche Bestättigung wird mir jetzt mit der Briefpost zugesendet


    Gruß Arno