Rechtsfrage zu Aktivem GPS Log

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo GPS Fangemeinde!


    Vielleicht gibt es ja einen Rechtsexperten hier im Forum.
    Viele GPS Geräte bieten ja die Möglichkeit einer aktiven Trackaufzeichnung (Spuraufzeichnung).
    Nun ist es ja so, das die Geräte die Daten wie ORT, DATUM und UHRZEIT usw. von den Satelliten empfangen, zumindest bei dem von mir verwendeten Gerät. Dh. eine Manipulation wäre nicht möglich, da man ja
    Datum und Uhrzeit auf dem Gerät nicht einstellen und somit auch nicht verändern kann. Meine Frage daher, wäre dann das Tracklog aus einem GPS Gerät
    zulässig als "Beweis"? zB im Falle eines Unfalls oder bei "ungerechtfertigter" Anzeige.


    Könnte man also das Tracklog so verwenden wie zB die Tachoscheibe von einem LKW? Ich weiss der Vergleich hinkt ein bisschen da ja die Tachoscheibe dem Fahrzeug zugeordnet wird, da ja bei der Abfahrt Ort, Datum, Kennzeichen, km Anfang, und Name des Fahrers auf der Scheibe vermerkt wird und beim GPS Gerät nicht.


    Ich denke dabei an solche Fälle, zB bei Unfällen wo nur 2 Beteiligte sind ohne Zeugen, Lenker A behauptet Lenker B ist ja viiiiel zu schnell gefahren und deswegen kam es zum Unfall. Sorry für meine vielleicht "falschen" Rechtsbegriffe aber amtsdeutsch
    liegt mir nicht so. Auch ist mir bewusst das es vielleicht Länderspezifisch ist da ja die Rechtsgrundlagen nicht überall gleich sind.


    ....und NEIN ich bin nicht zu schnell gefahren und hatte auch keinen Unfall, bin nur neugierig um im Falle eines Falles...., man weiss ja nie :rolleyes:

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
    SP3 v2.80--CN klassisch--MS 6.16.3 --GPS Trackanalyse gta.net v6.0.0.4
    -- eeepc 1000h--- zumo350lm v3.80---CNEU2015.30NTU---BC 4.4.1 --- GEx 3.2.22.0
    Unsere GPS webseite

  • Hallo Kurt,
    ich bin natürlich auch kein Rechtsexperte. Wenn man das GPS-Gerät direkt an der Unfallstelle der Polizei übergibt, dann kann ich mir Vorstellen, das es evt. Beweiskraft erlangt. Wenn es zu einem späteren Zeitpunkt übergeben wird, dann bestimmt nicht. Datum und Uhrzeit lassen sich manipulieren. Du kannst die Uhrzeit auf Zeitzone ANDERE-99Std. einstellen. Dann schraubt er auch das Datum zurück. Somit könnte man die Strecke neu abfahren mit dem gewünschten Datum und der gewünschten Zeit. :bye:

  • Hi Kurt,


    obwohl kein Rechtsanwalt, bin ich der gleichen Meinung wie winfried. Vergiß nicht, es gibt auch andere Programme außer MapSource, z.B: Fugawi, mit welchen sich Tracks erstellen und in den GPS einspielen lassen.


    Gruß
    Emanuel

    Emanuel
    ----------
    GPS276, nüvi2460, Volvo- und iPhone-Navigon Navigation, Dawntech, Minihomer,
    CN2017.x, CR10R TopoCzech, SK-Roads AdriaRoute, Fugawi, Gartrip, nRoute

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen, bitten wir Euch, über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben!
    Alternativ sehr gerne auch per Paypal spenden.
    Vielen, vielen Dank ...
  • Hi!


    Interessante Frage. Ich schließe mich meinen Vorschreibern an.


    Ich denke, die Chancen auf "Gerechtigkeit" würden jedoch bei der Übergabe vor Ort an die Polizei m.d.B. um sorgsamen Umgang (mit Rechtsanwalt) erhöhen.


    Sollte man jedoch "schuldig" verwickelt werden, könnte das GPS durch die Polizei zur Aufklärung sichergestellt werden.


    So hat alles Gute hat auch was Schlechtes. Oder: Wo Sonne ist, ist auch Schatten. Oder ... :D


    Gruß
    Felix

  • moin,


    könnte hinhauen, wenn das gerät vor ort als beweis gesichert wird. ich kann mir aber vorstellen, daß es schnell zum expertenstreit kommen wird, wegen "genauigkeit" der daten zum unfallzeitpunkt. z.bsp. kurzfristiger verlust des empfangs und daraufhin "selbstberechnung" durch das gerät. wenn ich mir so meine tracks anschaue (im aktive log, also mit maximaler punktdichte), die liegen teilweise ziemlich neben der straße... was dann nicht mehr für die "beweiskraft" des tracks spricht.


    stellen wir uns weiter vor, wir fahren eine 200km route. die ersten 50km gemütlich, dann lassen wir es 100km "laufen", fahren wieder etwas gemütlich und haben einen unfall. nun wird das gerät ausgewertet und es erscheinen abstrus hohe geschindigkeiten auf straßen, die laut GPS keine autobahnen sind. dann dürften man ziemlich schlechte karten vor gericht haben, auch wenn man zum zeitpunkt des unfalls brav war...


    ich denke, ein GPS-track ist noch weit davon entfernt, vor gericht als beweis durchzugehen - vielleicht auch ganz gut so :rolleyes: