Radarwarner POI's Verboten?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo Leute,
    eben die Motorwelt durchgeblättert. Eigentlich wollte ich mir die "Radar POI's" auf mein 276C legen, wird ja so einiges dazu hier Berichtet. Die Dateien liegen auch schon bereit, und nun lese ich Das:


    Hände weg von Radarwarnern
    RISIKO. Es klingt ganz harmlos: »Blitzerinfo« oder »Blitzgeräte-Hinweis« nennt sich Software, die vor stationären Radaranlagen warnt. Sie ist für zahlreiche Navigationssysteme erhältlich und kann relativ einfach installiert werden. Was viele Autofahrer nicht wissen: Sobald die entsprechende Blitzer-Software mit dem Navigationssystem verknüpft wird, ist der Betrieb, aber auch bereits das Mitführen des Gerätes, verboten (§23 Abs.lbStVO). Der ADAC warnt davor, dieses Risiko einzugehen. Denn wer erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 75 Büro und vier Punkten rechnen, auch das Navigationsgerät kann eingezogen werden. :motz:


    Was meint Ihr dazu?
    Gruß
    Harald

  • StVO §23:
    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

    Mike (mike_hd)

  • Zitat

    Zitat von mike_hd@2.12.2005 - 00:14
    ... das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


    Ist juristisch zumindest zweifelhaft, da erstens ein GPS nicht für Obiges bestimmt ist und zweitens die Geschwindigkeitsüberwachung ja der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient und nicht dem Abkassieren. Wenn ich die Starenkästen also auf dem Bildschirm sehe, werde ich mich den Vorschriften entsprechend verhalten. Der Umkehrschluß, daß ich das nicht tue, wenn ich nichts sehe, ist unzulässig. Ich könnte mir ja auch den Aufwand antun und alle in eine Papierkarte eintragen, wie wäre das dann einzuschätzen?


    Mit einem guten Anwalt ist der Ausgang IMO völlig offen. Aber wer will hier den Kohlhaas spielen und sich Ärger an den Hals holen. Sicher gibt es hierzu auch bald die ersten Grundsatzurteile. Wenn der ADAC sich schon des Themas annimmt, kann es so exotisch nicht sein.


    Außerdem gibt es eine einfache Regel, um drohende Fahrverbote zu vermeiden: Fahrt nicht wie die gesengten Säue durch die Gegend, sondern mit Verstand. Bis 121 Km/h außerorts ist es mit Geld abgetan und bringt keine Punkte. Bis 141 gibt es zwar solche, aber noch kein Fahrverbot. Ob mehr auf Landstraßen sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Zudem stehen Starenkästen (so gut wie) nie auf freier, (außer generellem 100) nicht limitierter Strecke. Gemessen wird immer innerorts, und da ist Tempo 50 sehr richtig zum Schutz Schwächerer und sollte von jedem annähernd eingehalten werden. Oder es handelt sich um besonders unfallträchtige Situationen außerorts wie verdeckte Einmündungen oder Ähnliches und dann stehen auch immer Schilder, meist mit 70 drauf. Wer hier volles Rohr weiterfährt, dem ist eh nicht zu helfen und die natürliche Auslese wird das früher oder später regeln.


    paul-josef (punktefrei) :rolleyes:

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen, bitten wir Euch, über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben!
    Alternativ sehr gerne auch per Paypal spenden.
    Vielen, vielen Dank ...
  • Es gibt bis heute kein Urteil, keinen bekannt gewordenen Einzug des Geräts, noch nicht mal einen Userbericht von jemandem der Probleme mit der Polizei deswegen hatte.


    Und dies ist Thema nicht nur hier und überall mit dem gleichen Ergebnis: kein Ergebnis.

  • Zitat

    Zitat von paul-josef@2.12.2005 - 00:55
    Ist juristisch zumindest zweifelhaft, da erstens ein GPS nicht für Obiges bestimmt ist und zweitens die Geschwindigkeitsüberwachung ja der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient und nicht dem Abkassieren. Wenn ich die Starenkästen also auf dem Bildschirm sehe, werde ich mich den Vorschriften entsprechend verhalten.


    Oh, das ist ein sehr gefährliches Argument!


    Wenn ich hier der Richter wäre, würde ich dem Angeklagten der mir mir mit einem solchen Argument kommt die folgende Frage stellen:


    "Wenn es Ihnen um die Einhaltung Verkehrssicherheit geht, warum waren dann in Ihrem GPS-Gerät nur die Positionen der Radargeräte verzeichnet? Ginge es Ihnen wirklich um die Verkehrssicherheit, dann hätten sie doch die Positionen aller Geschwindigkeitsbegrenzungen und Ortsschilder speichern müssen!. Da sie aber nur die Positionen der Radarfallen gespeicher haben, ging es ihnen wohl nicht um die Verkehrssicherheit, sondern nur um die Vermeidung eines Busgeldes."


    Und da liegt auch das ganze Problem. Würden sich die Anbieter und Nutzer solcher Radarfallen-POIs ganz einfach alle Geschwindigkeitsbegrenzungen speichern, dann wäre die Kuh ganz schnell vom Eis. Das wäre dann eine sauber Sache, und man bräuchtge nicht so sinnlose Diskussionen führen, ob GPS-gestützte Radarwarner illegal sind oder nicht. Denn dann kann man problemlos mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit argumentieren.


    Zitat

    Wenn der ADAC sich schon des Themas annimmt, kann es so exotisch nicht sein.


    Hat nicht der ADAC selber mal ein PocketPC-gestütztes Navi-Gerät fürs Auto angeboten, bei dem man Radarwarner-POIs laden konnte?


    mfg
    JLacky

  • Hallo zusammen!


    Die Diskussion scheint mir - trotz des eifrigen ADAC Artikels - doch eher theoretischer Natur zu sein. Oder muss ich demnächst damit rechnen, bei einer Kontrolle mein Navi "vorzuführen" und auf Radarwarn-POI's untersuchen zu lassen? Mal abgesehen davon, dass man dann bei der Polizei "Fachleute" schulen müsste, die mit allen Geräten umgehen können (wer soll das bezahlen und wo liegt der Nutzen für den Staat?), was sollte der Grund für die Obrigkeit sein? Etwa, dass ich ohne Geschwindigkeitsüberschreitung am Starenkasten vorbeigefahren bin? Und dann die Frage beantworten muss "Fahren Sie eigentlich immer so langsam oder was?" :-)) Wohl kaum.
    IMHO dient es eher der Abwehr der Störung von Radargeräten, was ja dann auch tatsächlich verwerflich wäre (kann man zumindest so auslegen :) ).
    Jedenfalls hoffe ich, dass es so ist ...


    Gruß
    fwr

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen, bitten wir Euch, über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben!
    Alternativ sehr gerne auch per Paypal spenden.
    Vielen, vielen Dank ...
  • Zitat

    Zitat von fwr@2.12.2005 - 13:21
    Die Diskussion scheint mir doch eher theoretischer Natur zu sein.
    Jedenfalls hoffe ich, dass es so ist ...


    Das denke ich auch. Zumal man, wenn die Starenkästen als separate Karte gespeichert sind, nicht einmal automatisch gewarnt wird. Man sieht sie halt nur. Wie auf einer Papierkarte. Glaube kaum, daß das verboten ist. Und wenn, wie sollte es kontrolliert werden?


    paul-josef

  • *Stirnrunzel*


    Ein paar doofe Fragen.


    Sind »Blitzerinfo« oder »Blitzgeräte-Hinweis« das, was wir als POI- Dateien verstehen?
    "Theoretisch" wären das doch "nur" Dateien, die Koordinaten von Orten enthalten, und diese via GPS- Display grafisch darstellen.


    Irgend eine *.gdb, *.mps, *.gps, oder *.wpt Datei wäre dann ja nach der Auslegung in dem Artikel auch eine Software, die man installieren und mit dem GPS verknüpfen muss. Wird das wirklich so ausgelegt?


    Radarwarner(geräte) sind verboten. Das ist, glaube ich, allen klar.
    Damit sind, meiner Meinung nach, eigenständige Geräte gemeint, die vor sich her scannen und aufgeregt piepen, wenn sie denn mal irgend etwas empfangen.


    Ein GPS, mit gespeicherten Wegpunkten und/oder POI's kann doch nicht als das selbe betrachtet, und nach der selben Art "Bestraft" werden? (Busse und beschlagnahmung des Gerätes)


    Was fragt mich ein "Richter", wenn er mich zum Umstand befragt, weshalb ich mit einer Papierliste im Auto erwischt worden bin, wo drauf steht, dass im Ort Z, an der Strasse XY ein Radarüberwachungsgerät steht?
    Was würde hier gebüsst und beschlagnahmt?


    Also wenn ich nicht wüsste, dass vor ein paar Tagen der erste Dezember, und nicht der erste April war, würde ich das ganze für einen (sehr schlechten) Scherz halten.


    Aber eben: Nichts ist unmöglich!


    Mit kopschüttelndem und zweifelndem Gruss


    chilli

  • Zitat

    Zitat von paul-josef@2.12.2005 - 15:43
    Das denke ich auch. Zumal man, wenn die Starenkästen als separate Karte gespeichert sind, nicht einmal automatisch gewarnt wird. Man sieht sie halt nur. Wie auf einer Papierkarte. Glaube kaum, daß das verboten ist. Und wenn, wie sollte es kontrolliert werden?


    paul-josef




    Leider ist dann aber die Werbung, mit der u.a. der Streetpilot 2720 beworben wird, etwas irreführend:
    ...Möglichkeit eigene POI's abzuspeichern wie z.B. Starrenkästen ...
    Auf den Tatbestand, daß das Abspreichern der Standorte dieser Überwachungsanlagen unter Umständen einen Gestzesverstoß mit sich führt, wird nicht hingewiesen.
    Ciao, Hartmut

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen, bitten wir Euch, über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben!
    Alternativ sehr gerne auch per Paypal spenden.
    Vielen, vielen Dank ...
  • Zitat

    Zitat von Hardy1959@5.12.2005 - 12:11
    Leider ist dann aber die Werbung, mit der u.a. der Streetpilot 2720 beworben wird, etwas irreführend:
    ...Möglichkeit eigene POI's abzuspeichern wie z.B. Starrenkästen ...


    Na ja, da sind dann wohl die richtigen Starrenkästen gemeint. Unsere örtliche Vogelschutzgruppe wird sich freuen wenn sie endlich die im Wald verteilten Starrennistkästen dank GPS schneller wiederfindet. :D


    Zitat

    Auf den Tatbestand, daß das Abspreichern der Standorte dieser Überwachungsanlagen unter Umständen einen Gestzesverstoß mit sich führt, wird nicht hingewiesen.


    Wenn es wirklich ein Gestzesverstoß ist, dann werden die geldgierigen Abmahnanwälte schon dafür sorge tragen, das der Text bald geändert wird.


    mfg
    JLacky

  • Schaltet das Navi doch einfach ab wenn die grünen Euch kontrollieren. Wer will denn dann noch nachweisen das Ihr das benutzt habt. Oder meint Ihr die kennen sich mit jedem Navi aus und stöbern in Euren POI's??



    dete

  • Hallo


    ich denke mal, daß es wohl wenn überhaupt dann eher die PDA Varianten betreffen wird.
    In dem Bereich gibt es einfach mehr Software die einen aktiv warnt (Geschwindigkeit zu hoch für Überwachungspunkt).
    Das Symbol auf meinem GPS ist gleichzusetzen mit einem Kreuz im Stadtplan o.ä.


    Also, weiter den Ball flachhalten...


    viele Grüße


    Mathias

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen, bitten wir Euch, über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben!
    Alternativ sehr gerne auch per Paypal spenden.
    Vielen, vielen Dank ...
  • Hallo Leute,
    was der ADAC und auch wir hier zu diesem Thema meinen oder zu wissen glauben ist eigentlich völlig irrelevant. Wir können uns hier die Haare von Kopf reden und es spielt überhaupt keine Rolle.......
    Radardedektoren sind verboten aber das Druchsagen von Blitzern im Radio wird geduldet.....Ob ich das jetzt verstehe oder widersprüchlich finde ist völlig egal (Es finden sich bestimmt Argumente in allen Richtungen!), Tatsache ist, dass es derzeit so praktiziert wird.


    Also wird es darauf hinauslaufen, das irgendwann jemand eine Knolle für seine "Blitzer-POI's" auf dem GPS bekommt und damit vor Gericht geht. Und dann werden wird einen Richterspruch dazu bekommen und als Nachschlag vielleicht auch noch eine Präzisierung des Verkehrsrechts und danach ist die Sache dann wie auch immer "klar".
    Derzeit befinden wir uns in einer Art Grauzone, weil da eine neue Technik Einzug hält. Und da Polizisten ziemlich sicher genauso leicht vom GPS-Virus infiziert werden können wie andere auch, wird die erste Knolle nicht lange auf sich warten lassen. Denn die Polizei wird keine langatmigen Schulungen brauchen um mit so einem Gerät umgehen zu können....der werte Beamte hat selber eins für's Motorrad :D und weiss ganz genau wie und wo er nachschauen kann und muss (nicht jeder Polizist ....aber es wird genügend geben).
    Also warten wir einfach ein bischen und dann wird man ja sehen wie das gehandhabt wird....


    Bis denn
    Ortwin

  • Was der ADAC da wieder verzapft hat die gleiche Qualität wie seine damaligen Äußerungen zur Gewichtsbesteuerung. ( = 0 )


    Es hat den Anschein, dass die Journalisten dort (es war ja wohl die "Motorwelt"?) auf Blödzeitungsniveau absinken.


    Keine Ahnung, keine Recherche, aber immer mal für eine reißerische Ente gut.


    Der Laden ist nur noch für eins zu gebrauchen: Pannendienst und Schutzbrief und ein paar weitere Kleinigkeiten. Der Rest ist Murks.

  • Zitat

    Pannendienst und Schutzbrief


    Ist zwar off topic: Aber Pannendienst und Schutzbrief bieten auch andere Auto-Clubs und alle guten Versicherungen an. In der Regel billiger als der ADAC.


    Der ADAC macht aber eine nicht zu unterschätzende Autofahrer-Lobbyarbeit. Da diese aber nicht in meinem Sinne ist, war ich nie Mitglied im ADAC und werde es auch nie werden.


    Hoppla - ist mir so rausgerutscht.


    Wolfgang

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen, bitten wir Euch, über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben!
    Alternativ sehr gerne auch per Paypal spenden.
    Vielen, vielen Dank ...
  • Blöde Frage, aber ist es dann auch bei uns Austria verboten, im Auto Radio zu hören?
    Schließlich wird da in mehreren Sendern immer vor aktuellen "Blitzern" gewarnt ...

    Gruß aus N48° 14.381 E016° 21.996,
    Termite

  • Zitat

    Zitat von Ortwin@5.12.2005 - 14:01
    Also warten wir einfach ein bischen und dann wird man ja sehen wie das gehandhabt wird....


    Wie das gehandhabt wird ist doch schon klar.


    Hier: [url=http://www.gps24.de/lshop,showdetail,25336,d,1133823597-25338,karten,sw0028,,Tshowrub--karten,.htm]SpeedTraps 2005/2006 bei gps24.de[/url]


    Letzter Absatz, wo steht "Der Lizenznehmer verpflichtet sich ...", sagt doch wohl alles: Wenn Du das Produkt gekauft hast, setze es bitte nicht ein!


    Zumindestens finde ich es von dem Händler fair, das er darauf hinweisst. Ich habe das gleiche Produkt bei anderen Händler ohne diesen Hinweis gesehen.


    mfg
    JLacky


  • Meinst du diese Formulierung:


    "……Der Lizenznehmer verpflichtet sich, soweit er die lizenzierten Daten mobil, insbesondere in Verbindung mit einem GPS-System in einem Kraftfahrzeug verwendet, die Daten, soweit sie Deutschland betreffen, nur vorübergehend, d.h. für einige Tage in Deutschland zu nutzen, solange sich das Fahrzeug vorübergehend in Deutschland befindet. Der Lizenznehmer mit Wohnsitz oder überwiegendem Sitz in Deutschland verpflichtet sich die Daten, soweit sie Deutschland betreffen nicht in Verbindung mit einem mobilen GPS-System einzusetzen."


    Reine Absicherungsstrategie und m.E. rechtlich völlig bedeutungslos bzw. ggf. unwirksam.


    Zeige mir jemand die Vorschrift, die die Nutzung eines Navigationssystems mit solchen Warnern verbietet.


    M.W. gibts es keine solche Regelung.

  • Datenschutz ist uns & Euch wichtig, daher verzichten wir auf Bannerwerbung & Web-Analysetools! Um das Forum zu unterstützen, bitten wir Euch, über diesen Link: bei Amazon zu bestellen....
    Für Euch ist das nur ein Klick, uns hilft es das Forum langfristig und werbefrei für Euch zu betreiben!
    Alternativ sehr gerne auch per Paypal spenden.
    Vielen, vielen Dank ...
  • Zitat

    Zitat von landcruiser@6.12.2005 - 09:13
    Zeige mir jemand die Vorschrift, die die Nutzung eines Navigationssystems mit solchen Warnern verbietet.


    M.W. gibts es keine solche Regelung.


    Ganz klar:
    StVO §23:
    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigenoder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Gesetzestexte werden nun mal möglichst allgemein gehalten, um alles denkbare abzudecken.

    Mike (mike_hd)

  • Zitat

    Zitat von mike_hd@6.12.2005 - 09:44
    ... das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen ...


    Und genau das ist doch die strittige Formulierung bei diesem ganzen Thema.


    Was heist denn 'anzeigen'?


    Handelt es sich um eine aktive oder passive Anzeige? Ein Radarwarngerät im herkömmlichen Sinne nutzt die Radarstrahlung um eine Radarfalle zu erkennen. Das verstehe ich unter einen aktiven Anzeige einer aktiven Radarstrahlung. Eine passive Anzeige wäre z.B. die Warnung über Radio oder halt über ein Navi-Gerät.


    Meiner Meinung nach stammt der StVO §23, aus einer Zeit, als es noch keine PDAs und NAVIs gab, die über POIs verfügten. Daher hat der Gesetzgeber hier wohl die aktive Warnung gemeint.


    Genauso unklar ist die Formulierung Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ?
    Das kann eine Radarfalle sein, eine Videoüberwachung des Verkehrsflusses, oder in die Straßen eingelegte Stromschleifen zur Verkehrszählung.


    Alles in allen scheint mir der StVO §23 äußerst schwammig ausformuliert, wo jeder reininterpretieren kann was ihm gerade gefällt. Letztendlich wird das, wie hier schon von einien angedeutet wurde, irgendwann geklärt werden, wenn der erste seinen PDA abgenommen bekommt und die Sache vor Gericht geht.


    Bis dahin denke hich herscht hier eine Rechtsunsicherheit, die zu solchen Diskussionen wie dieser hier führt.


    mfg
    JLacky