Beiträge von AndreasL

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...

    Bei den Standortbestimmungen bekommt man meist nur den Letzten großen Router in der Vermittlung raus. Das ist dann ein Knoten, der zu den Kunden weiter verteilt. Mehr oder weniger der letzte große Übergabepunkt. Der ist meist irgendwo in der Nähe der Stadt, wo man lebt, aber selten wirklich am Wohnort. Hier in Berlin ist es etwas anders.


    Es gibt Programme wie z.B. Visual Trace die das anzeigen. Google Analytics liefert mir das auch für Webseiten Zugriffe. Ist alles keine Magie. Wer selber gucken will kann das u.a. mit http://whois.domaintools.com

    Unter dem Link http://www.google.com/permissions/geoguidelines.html findet man die aktuellen Richtlinien zur Verwendung des Google Kartenmaterials (Maps und Earth) für eigene Zwecke. Darunter fallen auch Screenshots!


    Generell ist zu beachten, das Google auch nur Lizenznehmer ist und das Kartenmaterial jemanden anderen gehört. Die verfolgen Lizenzverstöße mit Abmahnungen und damit verbundenen horrenden Kosten.

    Die Volltextsuche macht schon Sinn. Ich habe sie am GPSmap27x zu schätzen gelernt. Besonders im Ausland, wo in Frankreich z.b. viele Straßen mit Rue anfangen. Man sucht nur den möglichst prägnaten Teil und findet dann sehr schnell die Straße. In Deutschland wär da z.B. der Prefix 'An der' oder 'Auf der' die nervig zu finden sind.

    Eigentlich sollte es kein Problem sein. Order die Update DVD. Der Code müsste damit auch funktionieren. Du hast lediglich zu viel Geld ausgegeben. Die Update DVD ist selber ist kostenlos und die bekommst du, wie gesagt, über dein myGamrin Konto. Beim Code wird meines Wissens nach nicht zwischen Update und Vollversion unterschieden. Den Code der Vollversion sollte man auch für das Update verwenden können.


    Oder sieht das hier jemand anders? Ich kann mich zwar irren, aber glaube, das das so geht.

    Genau so ist es. Harley-Rider hat Recht. Das 2720 gehört zu den Preload Geräten, wo man an den internen Speicher nicht rankommt. Es verhält sich wie ein Quest. Der freie Bereich ist vom Benutzer ansprechbar.


    Das Update geschieht über eine spezielle DVD, welche in der Lage ist das interne Kartenmaterial zu ersetzen. Hierbei sind aber Vorsichstsmaßnahmen zu ergreifen wie beim GPSmap278: http://www.naviboard.de/vb/showthread.php?t=27446


    Insbesondere Kartenleser und USB Drucker mit Cardreader sowie externe Cardreader sind vorher abzuziehen.


    Die DVD lässt sich bei Garmin über das Konto kostenlos bestellen. Die Freischaltung erfolgt dann online via Kreditkarte im myGarmin Konto.


    Wichtig: lösche vorher die Karten im Userbereich des Geräts da die V2008 größer ist. Übertrage dazu einfach nur eine beliebige Kachel, das löscht den Satz.

    Andererseits bin ich schon mit dem Wagen auf der nördlichen A30 gefahren, als das Navi meinte, ich sei wohl mit dem Mähdrescher auf dem Acker unterwegs.

    Diese 'Problem' habe ich in Berlin mit der A113 auch. Die ist jetzt fertig und geht direkt über den Flughafen Schönefeld. Quer über die Landebahn :) Ich kann damit leben und lass das Navi das kurze stück einfach quatschen. In schönefeld passt es wieder und auf der anderen Seite renkt es sich in Waltersdorf wieder ein.


    Vermutlich im nächsten Update dürfte das behoben sein.

    Ja, aber darum geht es doch... Der Edge 705 kostet um die 400 € (berechnet die Kalorien falsch oder benutzt einfach eine falsche Einheit, ist nicht in der Lage effizient bei schwachen GPS-Signal auf CAD umzuschalten)

    Anspruchshaltung, wie oben erwähnt, ohne sich vorher über die Funktionen zu informieren. Was viel Geld kostet soll gefälligst so funktionieren, wie ich das will.

    Zitat

    die TOPO Deutschland V2-Karte nochmals 190 €. Da kann man doch erwarten, dass diese autoroutingfähig sind.

    Du machst also am Preis fest, das etwas so funktionieren soll, wie du möchtest ohne vorher zu fragen, ob das, was du kaufst, auch wirklich das macht was du willst. Ich glaube, du machst was grundsätzlich falsch.


    Zitat

    Oder erwarte ich da zuviel, bin ich zu verwöhnt und einfach zu geizig, um eventuell mehr Geld auszugeben?

    Du hast dich einfach nicht vorher informiert und was gekauft, das so nicht funktioniert wie du dir das vorstellst und wünschst. Das dann kein befriedinges Ergebnis raus kommt, ist klar.

    Die Sache mit den Umlauten ist im Handbuch beschrieben. Umlaute weglassen und einen normalen Buchstaben verwenden (Ü=U, Ä=A). Die Suche ist intelligent und erkennt das. Gilt für alle Sonderzeichen auch in anderen Sprachen.

    Luftlinien Routen werden nicht berechnet und sind halt, wie der Name sagt, LUFTlinie. Was kann denn Garmin dafür, da da plötzlich ne Schlucht ist? Das ist doch bei Navigation nach Papierkarte nicht anders. Oder erwartest du eine Offroad Navigation, die dich nach topografischen Gegebenheiten führt? Das wird so vielleicht mal in 10 oder 20 Jahren kommen oder auch gar nicht.


    Wer Offroad unterwegs ist und Luftlinien verwendet muss vorher lernen wie man die Karten liest und danach seine Route oder Track planen. Dsa GPS ist nur ein Hilfsmittel welches nicht das Planen und Denken ersetzt.

    Ich sehe hier ein eher ein klassisches Problem. Mit Kaufen und benutzen ist es nicht getan. Hier ist ein gewisses Wunschdenken und Anspruchshaltung deutlich geworden. Leider aber fehlt offensichtlich das Grundwissen um mit dieser Technik umgehen zu können.


    Es bleibt also nicht aus, sich zuerst mal die Basics anzulesen um das System als solches zu versehen. Dazu haben wir, um die Begriffe zu verstehen, eine FAQ Sektion, wo das gut erklärt ist: http://www.naviboard.de/vb/forumdisplay.php?f=46


    Also erst mal die Begriffe klären, dann sollte es schon ein wenig klarer werden. Man muss einfach ein wenig Zeit in das Thema investieren um es zu verstehen. WEr das nicht will, sollte das Gerät schnell zurückgeben und bei Papier bleiben, denn sonst gibts schnell das nächste Posting mit dem Titel: Scheiß Technik.

    Der Herr hätte sich vorher Online über den Stand des Updates informieren können. Garmin stellt dafür auf ihrer Webseite den Live View des Kartenmaterials zur Verfügung.


    Der Tenor des Artikels: 700,- ausgegeben und meine Straße ist nicht drauf. Anspruchshaltung nicht erfüllt.

    Rothi, bist du an der Lösung deiner Probleme interessiert oder willst du nur Dampf ablassen? In ersteren Fall stelle mal passende Routen und Infos zur verwendeten Firmware zur Verfügung und dir wird geholfen, in letzteren Fall mach ich den Thread zu.

    ZITAT(StVO §23)
    (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.


    Hierzu ein Auszug aus der Begründung zur Änderung von § 23 StVO:
    „(...) Der Fahrzeugführer darf das Mobil- oder Autotelefon benutzen, wenn er dazu das Telefon nicht aufnehmen oder halten muss. Insoweit soll es der Verantwortung des Fahrzeugführers überlassen bleiben, ob er in Kenntnis der auch dann noch bestehenden Risiken der mentalen Überlastung und Ablenkung von der eigentlichen Fahraufgabe ein Telefongespräch führt. Gleiches gilt für das Betätigen der weiteren Bedienfunktionen, die unter der genannten Bedingung ebenfalls weiter erlaubt bleiben. Auch insoweit obliegt es der Verantwortung des Fahrzeugführers, die davon ausgehenden Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, z. B. durch die Anwahl mittels Sprachsteuerung oder zumindest durch die Eingabe von Kurzwahlnummern, um den Wählvorgang möglichst wenig ablenkend zu gestalten. (...)“


    U.a. in Bayern kann es passieren, das dich ein eifriger Beamter anzeigt wenn du ein in einer Halterung steckendes Handy bedienst. Du nimmst es dafür ja nicht auf sondern drückst nur nen Knopf zum Abheben. In diesem Fall Widerspruch einlegen und auf den Paragrafentext verweisen.