Auch würde mich interessieren wie ein Verhalten legal oder richtig wird nur weil es in der Gruppe abgesprochen wird? Seh ich der Gruppe irgendwie an das sie Sonderrechte in Anspruch nimmt?
Hallo,
die Zweiradgruppen habe ich ins Spiel gebracht, weil einige Beiträge auf ein generelles Unverständnis für die Dynamik in Gruppen hindeuteten. Dabei ging es mir darum, um Verständnis zu werben und mal auf weniger bekannte Regeln hinzuweisen, und nicht darum, diese als Recht zu beanspruchen.
Die Absprachen in Gruppen dienen ein Einverständnis zu schaffen, wie man maximale Sicherheit und minimale Behinderung erreicht.
Das heißt im Regelfall erstmal, daß auch in Motorrad- und Rennradgruppen die StVO gilt.
Das heißt in der konkreten Situation aber manchmal auch einfach den Verstand walten zu lassen: Als Fahrschüler habe ich mal gelernt, wer an einer von gelb auf rot umschaltenden Ampel durch scharfes Bremsen noch musterhaft zum Stehen kommt, vermeidet zwar das Knöllchen, riskiert aber seine Gesundheit, denn der Sonntagsfahrer hinter ihm wollte nicht bremsen, oder der 40-Tonner hinter ihm konnte es nicht mehr.
Wer solche Nummern als drittvorletzter in der Gruppe macht, gefährdet aber auch sein Mitfahrer. Deswegen muß in einer Gruppe abgesprochen sein, wie beim Umschalten der Ampel reagiert wird. (Nebenbei: Natürlich ist auch der Vorausfahrer gehalten, bei grün oder gelb deutlich defensiver zu reagieren als er das vielleicht alleine tun würde. Im Idealfall entscheidet er so, daß er in kritischen Situationen wie Abbiegen, Kreuzung passieren und Überholen auch mit den Augen des letzten Fahrers in der Gruppe denkt.)
Was die Gruppengröße und die in Gruppen üblichen Konventionen angeht:
Der Gesetzgeber hat richtig erkannt, daß das Umschaltproblem an Ampeln erst ab einer gewissen Anzahl von Zweirädern zum Problem wird, weil sich der Schwanz der Gruppe auch noch deutlich nach der üblichen Schaltsicherheit für den Querverkehr im Kreuzungsbereich befinden kann.
Bei kleineren Gruppen ist das Auf-Rot-Schalten in den meisten Fällen kein Problem, weil die üblicher Schaltsicherheit dafür sorgt, daß die Truppe längst von der Kreuzung ist, bis der Querverkehr grün hat, selbst wenn der letzte oder vorletzte quasi schon bei Rot 'raufgefahren ist.
Wichtig ist nur, daß innerhalb der Gruppe Klarheit herrscht, wie sich alle in dieser Situation verhalten.
Was die Gruppengröße und das versetzte Fahren angeht:
Motorradfahrer fahren üblicherweise auch schon zu zweit oder dritt versetzt. Der Verstand sagt, daß man auch schon zu zwei oder dritt durch Versetztfahren die Länge der Gruppe deutlich reduzieren kann, ohne daß der Sicherheitsabstand zwischen den Fahrern darunter leidet. --- Wenn dieselben Motorradfahrer bis 15 Teilnehmer wie die Perlen auf der Kette aufgereiht fahren würden, könnte ein Auto unter Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes trotzdem nicht in der Fahrspur überholen. So (bei verkürzter Gruppe) kann ein Fahrzeug leichter und sicherer überholen.
Zum Fahren im geschlossenen Verband:
Gemäß §25 StVO (Sonderrechte) bedarf das Fahren im geschlossenen Verband der Erlaubnis, wenn er mehr als 30 Kraftfahrzeuge enthält, oder die Straße gemäß §29 StVO übermäßig genutzt wird.
Eine allgemeine Erlaubnispflicht für das Fahren im Verband besteht daher nicht, und eine konkrete Erlaubnispflicht wird offenbar davon abhängig gemacht, ob der Verband die Rechte eines geschlossenen Verbandes nutzt, und ob eine übermäßige Straßennutzung stattfindet, die insbesondere von der Teilnehmerzahl und Art der Vehikel abhängt.
Sicher eine behördliche Genehmigung erfordern Veranstaltungen wie die Mahn- und Gedenkfahrten für Motorradfahrer, die Stern- und Kreisfahrten des ADFC, Radrennen etc.
Bei den üblichen Rad- oder Motorradtouren fahren oft sowieso weniger Teilnehmer mit, als für einen geschlossenen Verband erforderlich ist. Touren mit Gruppen über 30 Freizeitfahrern habe ich noch nicht gemacht, denn vernünftigerweise teilt man so große Gruppen sowieso beim Start. Das ist beispielsweise auch die gängige Praxis beim RTF der Radsportvereine.
viele Grüße
Andreas