Beiträge von andreas.wernicke

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...

    Also nichtkommerzielle Verbreitung erlaubt?


    Nicht nach Wunsch auslegen, sondern einfach mal nachfragen. Die beißen ja nicht. --- Auf der sicheren Seite bist Du nur, wenn Du eine schriftliche Erlaubnis zur nichtgewerblichen Weiterverbreitung hat. Klar ist nur, daß man sich eine gewinnorientierte Nutzung abschminken kann.

    Spielt die Geschwindigkeit eine Rolle?
    Spielt das eingestellte Verkehrsmittel (bei mir Fahrrad) eine Rolle?


    Hallo Bernd,



    wir wissen ja nicht wirklich, mit welchen Zaubertricks die neuen Handgeräte wirklich arbeiten, aber nach meinen Beobachtungen spielen eine Reihe von Dingen eine Rolle, wie das Gerät die Position extrapoliert, wenn der Empfang abreißt oder schwach ist. Geschwindigkeit und Fahrzeugtyp spielen sicher eine Rolle, aber auch die Nähe zur Straße und vermutlich auch die Kontinuität der Faktoren in Bewegung. Mit der Summe der Faktoren kann die Software sogar erkennen, ob ich mit dem Motorrad im Stau langsam fahre, oder zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin (und gibt, je nach Bedarf, Abbiegenweisungen aus oder eben auch nicht).


    Ich finde die Sachen bei der Straßennavigation sehr praktisch, nur stört es, wenn der Lock-on-road-Schalter tatsächlich nur dimmen kann. --- Wie gesagt, in Kürze werde ich das mit der 2.70 nochmal beobachten können.



    viele Grüße


    Andreas

    Ich habe nichts anderes behauptet, als dass Kopien für eigene private Zwecke in D erlaubt sind, auch wenn es Garmin USA oder die GPS GmbH noch so gerne verbieten würden, wie ja der folgende Wortlaut.


    Du hast behauptet, daß "dieser Satz nach deutscher Rechtsprechung ungültig ist, da er den Kunden unzulässig benachteiligt".


    Weder das eine noch das andere ist der Fall:


    Die Behauptung "dieser Satz sei nach deutscher Rechtsprechung ungültig" ist auch so zu verstehen, daß kein Urheberschutz besteht, zumal dies für Bedienungsanleitungen schon früher im Thread angezweifelt wurde.


    Unabhängig davon, ob es gemeint war, trifft es natürlich auch nicht zu.


    Es trifft auch nicht zu, daß er "den Kunden unzulässig benachteiligt", weil dort ausdrücklich steht "außer im hierin genannten Umfang". Der Umfang der privaten Nutzung wird im gleichen Absatz auch exakt beschrieben und gestattet ausdrücklich die Speicherung oder den Ausdruck einer Kopie.


    Auch "Kaffeefahrten-Gewinnmitteilungen" o.ä. werden von Juristen entworfen für das (dumme) Nichtjuristenvolk und sind doch das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.


    Welchen Bezug hat das zum Thema Urheberschutz und private Kopierrechte?


    Aber nur die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechte und nicht diejenigen, die mit diesem (veralteten oder unvollständigen) Text einseitig eingeschränkt werden sollen.


    Inwiefern werden sie denn eingeschränkt, wenn sie als Ausnahme sogar ausdrücklich aufgeführt werden?

    Hallo,



    > Wir sind ja hier auch nicht für die Abschaffungen der Tempobegrenzungen
    > nur weil einige dieser Angaben für einen Teil der Fahrzeuge zu niedrig ist
    > oder sowas.


    Ob wirklich die Mehrheit der Menschen wirklich so durchgehend vernunftgetrieben ist?


    Ist es nicht so, daß insbesondere auf Schnellstraßen und Autobahnen notorisch über den Limits gefahren wird?


    Ich erinnere mich da an jahrelange Diskussionen und Proteste als es um Dinge wie Anschnallpflicht, 30-Zonen, Tempo 130 auf der Autobahn oder die 100 km/h auf der Berliner Avus ging. :)


    > Also müßte die Petition doch lauten: Für die Anwendung des bestehenden
    > Rechts im Bezug auf Radwege.


    Ja, das ist der Zweck, aber da diese Ziele in zehn Jahren vielfach nicht erreicht wurden, kann man die Sache auch wirksamer angehen: Die Schilder per Default weg, und die Gemeinden dürfen die Schilder nur dort aufstellen, wo es die Straßenlage unbedingt erfordert und sobald die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind. --- Wenn sie das nicht können, dann sollten Sie dem Verkehrsteilnehmer die Wahl lassen.


    > Noch immer hat keiner was dazu gesagt wie Gruppen, die die Rechte des
    > geschlossenen Verbands nutzen wollen, gekennzeichnet werden müssen.


    Das kann man doch beispielsweise in Wikipedia nachlesen.


    Diese Art der Kennzeichnung gilt übrigens nur für Kraftfahrzeuge. Bei Krafträdern tragen die Ordner auf Veranstaltungen typischerweise Warnwesten, und bei Fahrrädern erfolgt keine Kennzeichnung. Angemeldete Gruppen werden üblicherweise von Polizeifahrzeugen eskortiert.


    Ich möchte nochmal um Geduld im Umgang mit Zweiradgruppen werben. Ist es denn für mein Verhalten wirklich die Frage, ob 15 Radfahrer schon zweireihig fahren, oder 31 Motorräder ohne Kennzeichnung und Genehmigung im Korso? Wenn das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, dann ist das Sache der Polizei. Deswegen werde ich aber die Gruppe nicht zusammenzuhupen oder einzuscheren, weil hier die gebotene Vorsicht und Rücksichtnahme vorrang hat.


    > Wird aber Windschattenkneul gefahren ist das wohl nicht gegeben, oder?


    Richtig, und deswegen schert bitte in solche Gruppen niemals ein.


    > Und genau wegen dieser wenigen Rennradler, die ihr Training Kneulweise
    > auf der Straße betreiben, bin ich dafür die Benutzung der Straße mit
    > Sportgeräten zu verbieten. Auch auf Radwegen.


    Das führt allerdings zu lustigen Konsequenzen, denn wie Uwe schon richtig geschrieben hat, verschwinden dann alle Sportwagen und sportlichen Limousinen sowie natürlich sämtliche Motorräder von den Straßen :)


    Um den Nutzverkehr vom Motorsport abzugrenzen, dürfen nur noch Kleinwagen und Familienlimousinen mit derart dimensionierten Motoren gefahren werden, daß vollbeladen gerade so die Höchst- oder Richtgeschwindigkeit erreicht werden kann. :)



    viele Grüße


    Andreas

    Hallo Norbert,



    > Ich habe ja geschrieben, dass ich nicht sicher bin, ob die Berliner Statistik
    > auf alle Gebiete Deutschland übertragbar ist.


    Das ist sie natürlich nicht, aber wie gesagt, es gibt ja lattenweise ähnliche Beobachtungen für Städte mit innerstädtischen Radwegen auf dem Gehweg, beispielsweise Braunschweig, Hannover, München, Wien, Schweden uvm.


    Die Diskussion ist ja eigentlich schon über 10 Jahre alt, wie die Aufhebung der allgemeinen Radwegbenutzungspflicht an sich. Also bitte nicht vergessen, wir beziehen uns primär auf Erhebungen von vor weit über 1999, als die Radwegbenutzungspflicht noch bestand (bast-Berichte: 1992, 1993).


    > Wenn’s ganz blöde läuft, kann die Sache sogar nach hinten losgehen.
    > Nehmen wir mal an, es wird beschlossen, dass die Straße genutzt werden
    > kann/soll/darf.


    Das gilt doch für viele Radwege schon seit 1997. Und die Bundesanstalt für Straßenwesen registriert in den Jahren von 1997 bis heute, außerorts wie innerorts, spürbar weniger getötete Radfahrer im Straßenverkehr für das vereinigte Deutschland als in den besten Zeiten (1976 bis 1997) der Radwegbenutzungspflicht allein für die alte Bundesrepublik Deutschland.


    > In der Begründung zum Gesetz muss ja dann irgendwie stehen „warum“.
    > Wenn jetzt vom Gesetzgeber in etwa gesagt wird, dass die Straße
    > (oftmals) sicherer ist, ist das natürlich ein Schlag gegen die Städte, die
    > Millionen in Radwege investiert haben und ihren Bürgern erzählten, [...]


    Ist das nicht absolut nebensächlich, wenn es so ist?


    Wie auch immer, die Begründungen sind dieselben, die 1997 zur Aufhebung der allgemeinen Radwegbenutzungspflicht geführt haben.


    Plus dem Hinweis, daß die Bezirke oder Gemeinden die gesetzlichen Vorgaben in den letzten 10 Jahren nicht realisiert haben. Wenn die nicht gebacken kriegen Anforderungen für die Aufstellung eines blauen Schildes zu prüfen, wie realistisch ist dann die Vision von einem deckendem, modernen Radwegnetz? Abgesehen davon, daß es wegen der Beobachtungen über die trügerische Sicherheit dieser Abseitswege möglicherweise auch garnicht mehr wünschswert ist, schlechtem Geld noch gutes Geld nachzuwerfen.


    viele Grüße


    Andreas

    Deswegen wird sie nicht gültiger!
    Papier ist geduldig und wenn du alles glaubst, was so geschrieben wird, wenn der Tag lang ist, bleib ruhig weiter ge"bild"et.


    Hallo,



    noch eine kostenlose No-Name-Rechtsberatung ohne Gewähr? :)


    Ich arbeite seit vielen Jahren im Verlagsbereich, und wir haben solche Urheberschutzvermerke selbstverständlich auch. Diese Texte werden stets von den Rechtsabteilungen entworfen oder mit Juristen nach dem Stand der Rechtssprechung abgestimmt.


    Selbst wenn ein solcher Text im Einzelfall veraltet oder unvollständig ist, so berührt das die Rechte des Urhebers in keiner Weise. Ein Urheberrecht besteht grundsätzlich für jede Publikation, hinter der eine Eigenleistung des Herausgebers steckt. Das Urheberrecht muß nirgendwo "eingetragen" werden, und es hängt auch nicht von irgendwelchen albernen Auslegungen der Urheberschutzvermerke, Disclaimern oder Lizenzvereinbarungen ab. Diese Texte drücken nicht weiter aus, als daß der Herausgeber seine Rechte möglicherweise nachhalten vertreten wird. Ich habe hier keine Karten im Spiel, aber ich empfehle nicht leichtfertig auf die mitunter auch in der Computerpresse vetretenen populistischen Auslegungen zu hören, daß "das ja alles (in Deutschland) sowieso nicht gilt." --- Die klugen Ratgeber stehen ungern für Ihre Auslegungen gerade, und einen kostenlosen Rechtsbeistand stellen sie auch nicht :)



    viele Grüße


    Andreas

    Glaubst du DC leistet Garantie für nen Benz den du von den USA importierst? Die sagen eiskalt das sie damit nichts zu tun haben.


    Hallo zusammen,



    das ist auch meine Erfahrung. Gerade bei US-amerikanischen Unternehmen werden der US-Markt und den "Rest der Welt" oft streng getrennt, und mitunter bekommt man nur mit viel Mühe heraus, ob und wer für Support und Vertrieb in Europa verantwortlich ist.


    Kürzlich wurde meine Anfrage an ein US-amerikanisches Unternehmen minimalistisch mit "Please contact our European Office." beantwortet. :)



    viele Grüße


    Andreas

    Scheinbar ist der Deutsche Markt in Augen von Garmin Int. unterversorgt


    Hallo zusammen,



    Das glaube ich garnicht mal. Vermutlich ist der deutsche Markt einer der wichtigsten in Europa, und die GPS GmbH als Generalimporteur exzellent plaziert. Was liegt da näher, als den Zwischenhändler zu übernehmen und von der vorhandenen Infrastruktur zu profitieren?



    viele Grüße


    Andreas

    Dieser Satz ist schon mal nach deutscher Rechtsprechung ungültig, da er den Kunden unzulässig benachteiligt, weil damit auch Kopien für eigene private Zwecke verboten werden - und diese sind sogar in Schäuble-Land immer noch erlaubt.


    Rechtsberatung kostenlos und leider auch umsonst :)


    Solche und ähnliche Sätze findest Du als Urheberschutzvermerk auch in nahezu jeder deutschen Publikation.


    Die Allgemeinheit der Formulierung berührt persönliche Rechte natürlich nicht, und deswegen wird sie dadurch auch in in Gänze ungültig.


    Wenn dem doch so ist, dann bitte einen Beleg mitbringen und mit vollem Namen unterschreiben, damit man sich später auf Dich beziehen kann :)



    Andreas Wernicke

    Das ist schon ein paar Versionen (V6.12.x) lang drin. Tracks sind ja auch nicht mehr das Problem. Das Thema hier war das verbinden von Routen.


    Ein paar Versionen, wir sind ja gerade erst die 6.12.2 und 6.12.3 gehabt :)


    Tracks sind meiner Meinung nach das wesentlich größere Problem, weil ich die Active Logs regelmäßig zusammenflicke.


    Eine Route zu verbinden oder zu teilen kann ich bei Bedarf über die Eigenschaften machen. Schade, daß Garmin die Neuerung nicht für beide Objekte realisiert hat, aber für meinen Bedarf leichter zu verschmerzen als eine bequeme Möglichkeit des Trackzusammenfügens.

    Du siehst, mit ein und derselben Staistik lassen sich Argumente für "beide" Seiten herausfischen und interpretieren.


    Hallo Norbert,



    So einfach ist das nicht, denn Du bringst weitere Unfallursachen ins Spiel, die für die Bewertung der Radwegsicherheit keine Rolle spielen :)


    Daß die Polizei angibt, daß "8 von 10 Radfahrern auf Radwegen umkommen" und daß die "Ergebnisse langjähriger Untersuchungen" zu einem Umdenken im Hinblick auf die allgemeine Radwegbenutzungspflicht geführt haben, finde ich viel entscheidener.


    Ein weiteres, aber sehr anschauliches Ergebnis ist die Grafik aus der Beobachtung und Bewertung von Verkehrskonflikten der Universität Lund:


    Wie man sieht, gibt es differenzierte Informationen zum Fahren auf der Fahrbahn, Fahren auf dem Radweg sowie den Abbiege- und Gegenrichtungsfällen.


    Bernd Sluka weist in seinem Artikel zur Sicherheit auf Radwegen darauf hin, daß sowohl die beiden Berichte der bast als auch die Beobachtungen für weitere Städte zu ähnlichen Ergebnissen kommen.



    viele Grüße


    Andreas

    Hallo zusammen,



    kleiner Nachtrag: Manchmal werden Wünsche doch erfüllt, zumindest bilde ich mir ein, daß mein Kundenwunsch nach einer einfachen Funktionalität zum Verbinden ausgewählter Routen und Tracks erhört mit eine der letzten MapSource Versionen erhört wurde: :)


    Zu verbindene Aufzeichnungsfragmente in der Liste unter der Registrierkarte Tracks auswählen, rechts klicken und Ausgewählte Tracks zusammenfügen auswählen. Das war's.


    Endlich muß man die Dinger nicht mehr grafisch und auch nicht mehr über die Eigenschaften zusammenfummeln.



    viele Grüße


    Andreas

    Hallo Norbert,



    > Betrachtet man weiterhin den Umstand, dass Radwege in Berlin eher die
    > Ausnahme sind (auf das gesamte Berliner Straßennetz bezogen), kann ich
    > nicht nachvollziehen, warum die Straße sicherer sein soll.


    Weil nach den Angaben unserer Polizei 8 von 10 tödlichen Unfälle auf Radwegen passieren, wobei nur etwa 10 % unserer innerörtlichen Straßen solche Radwege haben.


    Übrigens wird mit den von Dir zitierten Werten auch angezeigt, daß --- unabhängig von der Verursacherfrage --- das Ein- und Ausfahren in den Fließverkehr besonders unfallträchtig ist.


    Genau das ist aber alle paar Meter nötig, und zwar auch bei den Radwegen außerorts, die typischerweise unvermittelt beginnen oder enden.


    Das alles plus meine persönlichen Erfahrungen auf Radwegen motiviert mich eher nicht, den ohnehin nicht finanzierbaren Ausbau von Radwegen nach dem alten Entmischungskonzept voranzutreiben.


    > Sich auf irgendwelche Quellen und Aussagen zu berufen, die aus den 20er
    > und 30er Jahren sind, ist zweifelhaft.


    Nein, denn die von dem zitierten Juristen erstellte Historie widerlegt die Legende, daß Radwege wegen der Radwegsicherheit gebaut wurden, denn die zitierten Autoren haben ja keinen Hehl daraus gemacht, daß es um die Beseitigung des Radverkehrs zugunsten des damals zukunftsträchtigen Kraftverkehrs ging.


    Im übrigen wurden schon damals Radwege gebaut, ohne daß es Belege für die vermutete Erhöhung der Sicherheit durch Radwege gab.


    Mir ist auch keine Erhebung bekannt, die das dann in den Zeiten der allgemeinen Benutzungspflicht zwischen 1976 und 1997 nachgeholt hat.



    viele Grüße


    Andreas

    Ich konnte keinen einzigen Beweis dafür finden, das diese Funktion "Auf Straße zeigen" nicht korrekt funktioniert, wenn sie ausgeschaltet ist.


    Ich bin auch der Meinung das die Funktion "Auf Straße zeigen", auch wenn sie eingeschaltet ist, keine Auswirkung auf die Trackaufzeichnung hat, und das der Trackpunkt dann nicht auch auf die Straße gelegt wird, sondern da bleibt, wo er aufgezeichnet wurde.


    Hallo JLacky,



    wie wir schon früher in Zusammenhang mit Abbiegehinweisen festgestellt haben wird das Nachvollziehen dadurch schwierig, daß die Heuristiken (beim Vista Cx) offenbar sehr komplex und ausgeklügelt realisiert sind.


    Das heißt, die Ergebnisse hängen stark davon ab, mit welcher Geschwindigkeit und sonstigen Charakteristik Du Dich bewegst.


    Wenn Du Dich als Fußgänger oder Radfahrer mit mäßiger Geschwindigkeit bewegst, dann werden tendenziell die tatsächlich berechneten Positionen angezeigt und aufgezeichnet (und keine Abbiegehinweise ausgegeben).


    Sobald Du Dich schneller bewegst und Deine Positionen näher an der Fahrbahnmitte gemessen werden, werden allerlei Tricks aus der Programmiererküche aktiviert, die für eine Extrapolation und Beschönigung der Positionsberechnungen sorgen:


    Den S-Bahn-Effekt von Bruno kenne ich auch und habe lattenweise Tracks, bei denen ich wild zwischen Gleis und nebenherlaufenden Straßen wechsle.


    In den Tracks, bei denen ich Lock-on-road noch angeschaltet hatte, liegen die Trackpunkte tatsächlich fast ausnahmslos exakt auf der Fahrbahn.


    Ich werde es mit und ohne Lock-on-road nochmal auf der kommenden Wochentour testen. Wie auch immer, es gibt Situationen, in denen die Zaubertricks irritieren, und es wäre gut, wenn man die Dinge mit Lock-on-road vollständig ab- und anschalten könnte, was nach Brunos ersten Erfahrungen offenbar noch immer nicht der Fall ist.



    viele Grüße


    Andreas

    Und um nochmal zum Beginn der Sache zurück zu kommen: Wenn irgendwo ein Schild steht so hat sich die zuständige Behörde doch was dabei gedacht. So hoffe ich zumindest.


    Hallo nochmal,



    Mal abgesehen davon, daß es lattenweise Sammlungen mit witzigen bis widersinnigen Bildern aus dem deutschen Schilderwald gibt, die daran zweifeln lassen:


    Die Gebotsschilder wurden nach 1976 aufgestellt, weil alle Radwegen benutzungspflichtig waren.


    Das ist aber seit 1997 nicht mehr der Fall: Der Gesetzgeber hat diese allgemeine Benutzungspflicht mit der 24. Novelle der StVO 1997 aufgehoben und gefordert, daß die Schilder nur noch da verwendet werden, wo es aufgrund der Straßensituation unbedingt erforderlich ist, und daß sie auch dort nur dann stehen dürfen, wenn der Radweg bestimmte Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt. Diese Vorgaben haben die zuständigen Ämter aber nie systematisch umgesetzt, so daß viele der Schilder heute de-fakto rechtswidrig sind.


    Im übrigen muß ich auch einen rechtsmäßig als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radweg nur dann benutzen, wenn er befahrbar ist. Das ist bei mangelnder Räumung von Laub, Streugut oder Glätte aber in den Wintermonaten oft nicht der Fall.


    Das alles ist für den Kraftfahrer nur mangelhaft transparent, denn er sieht nur, daß ein blaues Schild da ist und Radfahrer trotzdem auf der Fahrbahn fahren. Infolgedessen kommt es immer wieder zu den bekannten Nötigungen durch Hupen und Abdrängen.


    Bei den vielen Einschränkungen und Ausnahmen sind die blauen Gebotsschilder an vielen Radwegen überholt und gehören m. E. abgebaut.


    Übrigens benutze ich persönlich durchaus viele Radwege, insbesondere wenn ich alleine fahre, oder der Radweg ein entspannteres Fahren als die Fahrbahn ermöglicht. Es gibt ja durchaus gute und sinnvolle Radwege, nur möchte ich nicht per Gebot durch eine überholte Ausschilderung zur Benutzung genötigt werden, nur weil gesetzliche Vorgaben oder Räumungspflichten auf Kosten meines Sicherheitsrisikos nicht erfüllt wurden.


    Manche mögen sich über das Engagement vieler Radfahrer ärgern, aber ich möchte daran erinnern, daß die meisten Autofahrer nicht geräumte Fahrbahnen oder Schlaglochpisten auch nicht akzeptieren, und daß Motorradfahrer sich nachhaltig gegen Leitplanken und Bitumenflickerei einsetzen. Warum also soll sich ein Teil der Verkehrsteilnehmer und Menschen nicht auch für Ihre Interessen als Radfahrer einsetzten dürfen?



    viele Grüße


    Andreas

    Auch würde mich interessieren wie ein Verhalten legal oder richtig wird nur weil es in der Gruppe abgesprochen wird? Seh ich der Gruppe irgendwie an das sie Sonderrechte in Anspruch nimmt?


    Hallo,



    die Zweiradgruppen habe ich ins Spiel gebracht, weil einige Beiträge auf ein generelles Unverständnis für die Dynamik in Gruppen hindeuteten. Dabei ging es mir darum, um Verständnis zu werben und mal auf weniger bekannte Regeln hinzuweisen, und nicht darum, diese als Recht zu beanspruchen.


    Die Absprachen in Gruppen dienen ein Einverständnis zu schaffen, wie man maximale Sicherheit und minimale Behinderung erreicht.


    Das heißt im Regelfall erstmal, daß auch in Motorrad- und Rennradgruppen die StVO gilt.


    Das heißt in der konkreten Situation aber manchmal auch einfach den Verstand walten zu lassen: Als Fahrschüler habe ich mal gelernt, wer an einer von gelb auf rot umschaltenden Ampel durch scharfes Bremsen noch musterhaft zum Stehen kommt, vermeidet zwar das Knöllchen, riskiert aber seine Gesundheit, denn der Sonntagsfahrer hinter ihm wollte nicht bremsen, oder der 40-Tonner hinter ihm konnte es nicht mehr.


    Wer solche Nummern als drittvorletzter in der Gruppe macht, gefährdet aber auch sein Mitfahrer. Deswegen muß in einer Gruppe abgesprochen sein, wie beim Umschalten der Ampel reagiert wird. (Nebenbei: Natürlich ist auch der Vorausfahrer gehalten, bei grün oder gelb deutlich defensiver zu reagieren als er das vielleicht alleine tun würde. Im Idealfall entscheidet er so, daß er in kritischen Situationen wie Abbiegen, Kreuzung passieren und Überholen auch mit den Augen des letzten Fahrers in der Gruppe denkt.)


    Was die Gruppengröße und die in Gruppen üblichen Konventionen angeht:


    Der Gesetzgeber hat richtig erkannt, daß das Umschaltproblem an Ampeln erst ab einer gewissen Anzahl von Zweirädern zum Problem wird, weil sich der Schwanz der Gruppe auch noch deutlich nach der üblichen Schaltsicherheit für den Querverkehr im Kreuzungsbereich befinden kann.


    Bei kleineren Gruppen ist das Auf-Rot-Schalten in den meisten Fällen kein Problem, weil die üblicher Schaltsicherheit dafür sorgt, daß die Truppe längst von der Kreuzung ist, bis der Querverkehr grün hat, selbst wenn der letzte oder vorletzte quasi schon bei Rot 'raufgefahren ist.


    Wichtig ist nur, daß innerhalb der Gruppe Klarheit herrscht, wie sich alle in dieser Situation verhalten.


    Was die Gruppengröße und das versetzte Fahren angeht:


    Motorradfahrer fahren üblicherweise auch schon zu zweit oder dritt versetzt. Der Verstand sagt, daß man auch schon zu zwei oder dritt durch Versetztfahren die Länge der Gruppe deutlich reduzieren kann, ohne daß der Sicherheitsabstand zwischen den Fahrern darunter leidet. --- Wenn dieselben Motorradfahrer bis 15 Teilnehmer wie die Perlen auf der Kette aufgereiht fahren würden, könnte ein Auto unter Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes trotzdem nicht in der Fahrspur überholen. So (bei verkürzter Gruppe) kann ein Fahrzeug leichter und sicherer überholen.


    Zum Fahren im geschlossenen Verband:


    Gemäß §25 StVO (Sonderrechte) bedarf das Fahren im geschlossenen Verband der Erlaubnis, wenn er mehr als 30 Kraftfahrzeuge enthält, oder die Straße gemäß §29 StVO übermäßig genutzt wird.


    Eine allgemeine Erlaubnispflicht für das Fahren im Verband besteht daher nicht, und eine konkrete Erlaubnispflicht wird offenbar davon abhängig gemacht, ob der Verband die Rechte eines geschlossenen Verbandes nutzt, und ob eine übermäßige Straßennutzung stattfindet, die insbesondere von der Teilnehmerzahl und Art der Vehikel abhängt.


    Sicher eine behördliche Genehmigung erfordern Veranstaltungen wie die Mahn- und Gedenkfahrten für Motorradfahrer, die Stern- und Kreisfahrten des ADFC, Radrennen etc.


    Bei den üblichen Rad- oder Motorradtouren fahren oft sowieso weniger Teilnehmer mit, als für einen geschlossenen Verband erforderlich ist. Touren mit Gruppen über 30 Freizeitfahrern habe ich noch nicht gemacht, denn vernünftigerweise teilt man so große Gruppen sowieso beim Start. Das ist beispielsweise auch die gängige Praxis beim RTF der Radsportvereine.



    viele Grüße


    Andreas

    Hallo Norbert,



    > Leute, ich warte immer noch auf eine sachlich fundierte Begründung
    > warum Radler auf der Straße sicherer fahren sollen, als auf dem Radweg.


    Schon vergessen: Bericht V9 der Bundesanstalt für Straßenwesen und Auswertungen der Berliner Polizei?


    Oder wolltest Du einfach mal die Unübersichtlichkeit des Threads ausnutzen und mit längst diskutierten Fragen nochmal in den Ring gehen :)


    > Da ja die Statistiken ganz offensichtlich als Sachargumentation gestrichen
    > sind, [...]


    Das hat "Dein" Churchill :) gesagt, denn ich halte statistische Erhebungen durchaus für brauchbar. Ob die Erhebung und Rückschlüsse für das Problem gültig sind, darf man durchaus hinterfragen, aber das wurde ja diskutiert.


    > Woher wird also die GESICHERTE Erkenntnis gezogen, dass das
    > Radfahren auf den Radwegen unsicherer ist, als auf der Straße, wenn
    > auch der Radfahrer sich ordnungsgemäß [...] verhält?

    Die Frage nach dem Antibeweis (nicht sicher) ist per Definition unzulässig, oder beweise mir, daß es keine UFOs und keine PSI-Kräfte gibt :)


    Wir haben in der Diskussion diverse Quellen aus mehreren europäischen Ländern benannt, die auf ein erhöhtes Unfallrisiko an Kreuzungspunkten hinweisen. Mindestens einige dieser Berichte haben ja auch der Gesetzgeber und die Exekutive akzeptiert und die Aufhebung der allgemeinen Redwegbenutzungspflicht von 1976 mit der 24. Novelle der StVO in 1997 mit diesen Quellen begründet.


    Auf der anderen Seite wurden in dieser Diskussion keine Quellen benannt, die die Radwegsicherheit oder Vorteile der Entmischung des Verkehres belegen. Historisch nachweisbar sind allerdings eher zwiespältig motivierte Konzepte aus den 20er und 30er Jahren, den Privatkraftwagen uneingeschränkt als Rüstungsressource zu fördern.


    > Oder sollen jetzt gesetzliche Kataloge aufgestellt werden, wer wann wo
    > sicherer fahren kann?


    Du kennst ja die Devise: Ein guter Radweg braucht keine Benutzungspflicht :)



    viele Grüße


    Andreas

    Auch wenn ich mich wiederhole, durch Rückläufe produzierte Kosten bei Garmin, dürfte die einzige Motivation sein, damit dieser Mangel abgestellt wird.


    Hallo Ray,



    ja, im Mängelfall ist das eigentlich der richtige Weg. Ich vermute jedoch auch, daß die Rückläufe quantitativ nicht so groß sind wie wir nach den zahlreichen Forendiskussionen vermuten. Sonst würde man nach drei Gerätegenerationen nicht immer noch mit so einfachen und auf geringe Montagekosten optimierten Druckkontakten arbeiten, und auch nicht ohne geeigneten Pufferkondesator.


    Hab' schonmal überlegt, ob man dem techsupport einfach mal Aufnahmen von Feldsteinpflaster oder Betonplattenwegen senden sollte. Vielleicht hat Garmin in den USA einfach keine Daten für die Belastung auf "historischen" Straßen? :)



    viele Grüße


    Andreas

    Also ich lese da aber NIX von zwei oder drei :confused: mehr als 15 ist angesagt.


    Du hast Recht, ein Verband, der zweispurig fahren oder geschlossen eine Kreuzung passieren darf ist es per StVO erst bei über 15 Vehikeln.


    Wenn es weniger sind, kann einfach von einer Gruppe gesprochen werden, für die diese Ausnahmen noch nicht gelten (Begriffe im Text korrigiert).