"Update der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für weitere Straßen" - neu bei NT2009?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Ich als Mod oder Admin hätte das schon längst geschlossen !!

    Wenn sich der Thread im Laufe des morgigen Tages nicht wieder dem eigentlichen Thema "Update der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für weitere Straßen" - neu bei NT2009?" nähert, wird das auch passieren. So bringt das hier echt überhaupt nichts.

    Aber wo wir gerade dabei sind:

    Tzzz Tzzz, nicht zu fassen :patsch:

    Zwar im Nachbarthread, aber einer sachlichen Diskussion dort auch nicht gerade förderlich.

    paul-josef

  • Hallo zusammen,


    war ganz lustig diesen Tread zu lesen, wenn der Inhalt nicht zum heulen wäre. Der Hinweis diesen Tread zu schließen war garnicht so verkehrt. Insbesondere das riesige Fachwissen von Onkel Benz schlägt dem Faß den Boden aus. Bei soviel halbseidigen " Fachwissen" und dem Durcheinanderwerfen von Landesrecht und Bundesrecht kann ein Leser nur verwirrt werden.


    Polizeivollzugsbeamte sind in Deutschland nach erfolgter Laufbahnprüfung gleichfalls auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und können daher auch alle Maßnahmen der Strafprozeßordnung anordnen, sofern die Voraussetzungen vorliegen und die Maßnahme nicht ausschließlich einem Richtervorbehalt unterliegen. Daher können Polizeibeamte u.a.


    - vorläufig festnehmen
    - durchsuchen
    - sicherstellen
    - beschlagnahmen
    Bei der Sicherstellung und Beschlagnahme geht es in der Regel entweder um
    - Beweismittel
    - Tatprodukte
    - Tätervorteile ( Geld etc. )


    Gehören diese Gegenstände dem Täter kann es sein, dass nach Verurteilung diese Gegenstände tatsächlich eingezogen oder vernichtet werden. Gehören sie einem Dritten werden diese i.d.R. an den Berechtigten zurück gegeben.


    Das soll zur Klarstellung hier genügen.


    Aber nicht nur der Inhalt hat mich sehr gestört, sondern auch der Ton, und hier leider sehr negativ wieder Onkel Benz. Wenn man keine Ahnung hat, darauf hingewiesen wird sollte man Ruhe geben und nicht mit schärferen Formulieren sein falsches Wissen an den Mann bringen wollen, das tut diesem qualitativ hochwertigen Forum nicht gut.


    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Oertlin
    Diplom-Verwaltungswirt und
    Polizeihauptkommissar

    Herzliche Grüße aus der Vulkaneifel
    Thomas
    Suzuki GSF 600 S Bandit, Zumo XT und Cardo SHO-1

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  • Hallo Thomas,

    bist Du wirklich der Meinung, dass OB Dir jetzt glaubt?

    Gruß Jürgen

  • ...Aber wo wir gerade dabei sind: Zwar im Nachbarthread, aber einer sachlichen Diskussion dort auch nicht gerade förderlich.
    paul-josef


    Hallo Paul-Josef.


    Und warum sagst Du das dem Betreffenden nicht im Nachbarthread selber, sondern hier in einem ganz anderen Zusammenhang?? Soll das etwa eine Moderation sein ? denn als Mod antwortest Du ja wohl hier. Na ich weiß ja nicht... tzz tzz tzz :patsch:


    Deine Schlichtungsversuche in allen Ehren, aber solltet Ihr euch nicht besser um andere Personen kümmern als um diejenigen, die berufliches Fachwissen haben und dies auch weitergeben?


    Gruß
    Wolfram

  • Hallo Thomas,

    bist Du wirklich der Meinung, dass OB Dir jetzt glaubt?

    Gruß Jürgen


    Sersen !


    Natürlich glaube ich das nicht,
    auch wenn es der Hauptmann von Köpenick geschrieben hätte!


    Vorläufig festnehmen darf nämlich Jeder laut §127 StPO.
    Allerdings dürfte die StPO bei einer Ordnungswidrigkeit, von der wir hier reden, auch nicht von Belang sein.
    Denn das Benutzen von RADAR Warnern oder ähnliches ist keine Straftat,
    wenn diese nicht zum Begehen einer solchen benutzt werden.
    Es ist lediglich eine Ordnungwidrigkeit,
    was wiederum die Sicherstellung/Beschlagnahme in Frage stellt.
    Durchsuchen dürfen Beamte auch nicht so ohne Weiteres,
    auch das ist Fakt.


    Bei dem von mir angeführten Beispiel mit dem "Knieschleifer" ging es wie folgt ab:
    Er befuhr die Bergrennstrecke Mickhausen ein paar mal mit schleifenden Kniepads,
    darauf hin wurde er aufgehalten und ihm wurde vorgeworfen,
    er sei deutlich zu schnell gefahren (es gab keine Messung!),
    erlaubt waren 100km/h, machbar sind etwa 90km/h in der entsprechenden Kurve von einem geübten Fahrer.
    Wie schon geschrieben, der Fahrer gewann den Prozess.


    Bei dem Fall am Kesselberg erfolgte die Sicherstellung der Fahrzeuge zur "Gefahrenabwehr", da die Fahrzeuge mehr als 50km/h zu schnell waren!
    Autos die dort oder woanders in Bayern derart zu schnell sind werden aber nicht sichergestellt, was gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz widerspricht, nur wodurch wir das versucht zu rechtfertigen?
    Genau über das PAG Bayern!
    Jetzt kann sich der holländische Polizeihauptmeister mal auslassen,
    ich bin gespannt was er da wieder aus der Tüte zieht...


    Onkel_Benz

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  • Hallo Onkel Benz,


    ich finde es wirklich schade dass du es bei sachlicher Kritik nötig hast, derart beleidigend zu antworten. Ich habe es als Polizeihauptkommissar der Polizei des Landes Nordrhein Westfalen ( liegt übrigens in Deutschland ) nicht nötig irgendetwas aus der Tpüte zu ziehen, da ich meinen Beruf gelernt habe und weiß wovon ich rede bzw. schreibe, was bei dir leider nicht der Fall ist, was dein letztes Geschreibe wieder eindeutig zeigt. Du wirfst wieder mit Begriffen um dich die völlig aus dem Zusammenhang sind und mit der Materie nichts zu tun haben. Ein Beispiel:


    Zitat

    Allerdings dürfte die StPO bei einer Ordnungswidrigkeit, von der wir hier reden, auch nicht von Belang sein.
    Denn das Benutzen von RADAR Warnern oder ähnliches ist keine Straftat,
    wenn diese nicht zum Begehen einer solchen benutzt werden.

    Falsch: § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz, sogenannte Transmissionsklausel sagt aus, dass bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten die Maßnahmen der StPO mit Ausnahme der vorläufigen Festnahme Anwendung finden. Wäre dies nicht der Fall dürften z.B. bei Trunkenheitsfahrten nach § 24 StVG ( Ordnungswidrigkeit ) keine Blutproben ( geregelt in § 81a StPO ) angeordnet werden. usw. usw.


    Das soll nun aber wirklich reichen aber bitte Onkel Benz verschon uns in Zukunft mit deinem Halbwissen des ansonsten guten Forums und bezüglich deiner Wortwahl überlege es dir bitte in Zukunft auch, nicht dass du nochmal gesperrt wirst, das täte mir leid.

    Herzliche Grüße aus der Vulkaneifel
    Thomas
    Suzuki GSF 600 S Bandit, Zumo XT und Cardo SHO-1

  • Hallo Thomas,


    gibs einfach auf, der Typ ist arrogant und beratungsresistent. Das zieht sich durch einige Threads hier im Forum. Seine freche und beleidigende Art kommt noch dazu. Es ist ja mittlerweile seine zweite Karriere hier im Board. Er hat seinen alten Account mit seinen ca. 900 Einträgen löschen lassen. Dort waren auch etliche Entgleisungen dabei, die seinerzeit unter dem alten Moderatorenteam zu einer zeitlichen Sperrung seines Accounts führten. In dieser Zeit wurde dann dieser Account eingerichtet.
    Es hilft tatsächlich nur, ihn auf die Ignorliste zu setzen, wenn die Mods kein geeignetes Mittel finden, ihn einzubremsen.


    Gruß Jürgen
    07/223-1119

  • Hallo BigBiker,


    du hast vollkommen recht. Schade ist nur, dass durch solche Dummschwätzerei das Forum leidet, was ich sehr bedauere. Ich hoffe nur, dass die Moderatoren hier gegensteuern, sofern ihnen die Qualität des Forums und der Umgang untereinander am Herzen liegt.

    Herzliche Grüße aus der Vulkaneifel
    Thomas
    Suzuki GSF 600 S Bandit, Zumo XT und Cardo SHO-1

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  • Hallo BigBiker,


    du hast vollkommen recht. Schade ist nur, dass durch solche Dummschwätzerei das Forum leidet, was ich sehr bedauere. Ich hoffe nur, dass die Moderatoren hier gegensteuern, sofern ihnen die Qualität des Forums und der Umgang untereinander am Herzen liegt.


    Hallo Thomas,


    es gibt durchaus Alternativen.


    Gruß Jürgen
    07/223-1119

  • Frage an die NT2009-Anwender ... bedeutet das jetzt, dass eine Geschwindigkeitswarnung/-inweis erfolgt oder ist dies auf betimmte Geräte beschränkt?

    Kann da jemand etwas zur Aufklärung beitragen?

    Lieber Hubert,

    ich bedauere sehr, den von Dir eröffneten Thread, nach Ankündigung, nunmehr schließen zu müssen, ohne dass es zu einer endgültigen Klärung Deiner Frage gekommen ist.

    Ich muss leider feststellen, dass es erwachsenen, vernünftigen Menschen nicht möglich zu sein scheint, eine sachorientierte Diskussion dicht am Thema zu führen. Stattdessen wird ein anderes, andernorts lang und breit - und ebenso kontrovers - diskutiertes altes Thema aufgewärmt. Es geht hier nicht um Fragen der StPO, oder des Polizeirechts, sondern um die Anzeige der für bestimmte Strassenabschnitte zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Garmin-Geräten. Ich empfinde ein solches Verbiegen auch als mangelnden Respekt gegenüber dem TO.

    Wen immer Ihr hier als Verursacher ausgemacht habt, zu einer solchen Entwicklung und zu einem solch unsachlich geführten Disput gehören immer mindesten zwei. Man kann auch ein offensichtlich falsches und am Thema vorbei gehendes Posting, das den ersten Impuls in eine solche Richtung gibt, einfach ignorieren. Wenn man aber unbedingt Recht und das letzte Wort behalten will, entwickeln sich die Dinge eben, wie man es hier beobachten konnte.

    Stattdessen wird nach der "Staatsmacht", oder nach ihrerm Pendant hier im Board gerufen. Dabei hätte es doch jeder selbst in der Hand gehabt, indem er nicht Gleiches mit Gleichem vergolten hätte und bei der Sache geblieben wäre. Auch ein "einfacher User" kann sich für das Board und für den Thread verantwortlich fühlen und einfach z.B. "Das gehört nicht hierher" antworten. Punkt und Ende.

    Dass das Mittel des Ausschlusses aus dem Forum ein sehr untaugliches ist, zeigt ja genau der angesprochene Fall überdeutlich. Hier hat der gesperrte User den alten Nick in leicht abgewandelter Schreibweise beibehalten und war so für jeden, auch ohne Text- und Stilvergleich, leicht identifizierbar. Was aber wenn er, erneut ausgeschlossen, sich unter völlig unbekanntem Kürzel wieder anmeldet und genauso fortfährt? Wieder Account löschen? Erneut anmelden? Löschen/anmelden/löschen/anmelden? Ich jedenfalls habe keine Lust zu so einem einem Hase-und-Igel-Spiel, aber ohne die Mitarbeit der an einer sachlichen Diskussion interessierten User bin auch ich, sind auch die Moderatoren machtlos. Das gilt sinngemäß auch für das Mittel der Thread-Schließung, denn jeder kann unmittelbar und in nächster Nähe sofort wieder einen neuen Thread eröffnen.

    Verlangt also bitte nicht von den Moderatoren, die weit weniger "Macht" und Einfluss auf das Geschehen haben, als es Euch vorkommen mag, was Ihr selbst aufzubringen nicht willens seid. Stattdessen süffisant auf "eine Alternative" hinzuweisen, wenn die Moderatoren nicht so agieren, wie Ihr es Euch vorstellt, grenzt schon an Unverschämtheit und an Erpressung. Allein das würde anderswo den sofortigen Rauswurf bedeuten, aber dazu habe ich ja bereits gesagt, was ich denke.

    Mein Verständniss von Moderation ist jedenfalls ein anderes, dem Wortsinne entsprechendes: Moderator lateinisch; von moderare, „mäßigen“, „steuern“, „lenken“, eine Person, die ein Gespräch lenkt oder lenkend in eine Kommunikation eingreift. (nach Wikipedia) Jedenfalls nicht der Büttel, der hier einseitig Partei ergreift und stellvertretend auf andere einknüppelt. Wem ein eher autoritärer und "straffer" Stil mehr zusagt ...

    Zum Schluss noch zum einfach und frech von mir benutzten "Ihr", "Euch" und den entsprechenden anderen Formen: Ich entschuldige mich dafür vorsorglich bei der großen Mehrheit der verantwortungsvollen und an der Sache interessierten User! Nur wer sich angesprochen fühlt, ist auch gemeint.

    paul-josef

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    Vielen, vielen Dank ...