"Update der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für weitere Straßen" - neu bei NT2009?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
    • Offizieller Beitrag

    Frage an die NT2009-Anwender

    der Satz "Update der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für weitere Straßen " steht auf der Garmin-Seite http://www.garmin.com/garmin/c…10656A6FE3EAF37A422952F50
    in der Liste "Version 2009 inklusiver folgender Funktionen" - bedeutet das jetzt, dass eine Geschwindigkeitswarnung/-inweis erfolgt oder ist dies auf betimmte Geräte beschränkt?

    Kann da jemand etwas zur Aufklärung beitragen?

    Gruss, Hubert


    aktiv mit Drivesmart 61 LMT-D, Montana 700i, Etrex 32x, GPSMap 64s (und noch ein paar Relikte)

  • Einige Geräte, vornehmlich nüvis, zeigen während der Fahrt Geschwindigkeitsbegrenzungen an.
    zumo zB tut das nicht.

  • Bei meinem Zumo500 erreiche ich diese Funktion durch das Installieren einer "Unfallschwerpunkte"-POI ;)

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  • ... Installieren einer "Unfallschwerpunkte"-POI

    Das ist aber ein anderes Thema und kann im schlimmsten Fall zum Totalverlust des Geräts durch staatliche Beschlagnahme führen, das muss man schon erwähnen.

    paul-josef

  • Hallo paul-josef,


    rechtlich hast Du recht, ich hab aber bisher noch von keinem gehört, daß einem das Navi beschlagnahmt wurde, alle haben bisher immer nur von der Möglichkeit gesprochen.

  • Sersen !


    Beschlagnahmen darf kein Polizist etwas,
    nur sicherstellen, das ist ein kleiner,
    aber gravierender Unterschied (zumindest in Deutschland)!
    Mit Beschlagnahme geht Privatbesitz in Staatsbesitz über (in Deutschland),
    und das kann und darf in Deutschland nur ein Gericht entscheiden!


    mfg Onkel_Benz

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  • Glaub, da liegst Du verdammt falsch:
    Eine Sicherstellung findet ohne ausdrücklichen Widerspruch des Betroffenen statt!
    Eine Beschlagnahme wird von der Polizei bei Widerspruch durch den Betroffenen durchgeführt!
    Die Polizei darf sicherstellen und beschlagnahmen!! Wo hast Du Deine Weisheiten her??
    In beiden Fällen gehen die Gegenstände nicht unbedingt in den "Staatsbesitz" über. Zumeist werden Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt - von der Polizei - um sie vor Gericht verwenden zu können pp.
    Hoffe, weitergeholfen zu haben.....

  • Glaub, da liegst Du verdammt falsch:
    Eine Sicherstellung findet ohne ausdrücklichen Widerspruch des Betroffenen statt!
    Eine Beschlagnahme wird von der Polizei bei Widerspruch durch den Betroffenen durchgeführt!
    Die Polizei darf sicherstellen und beschlagnahmen!! Wo hast Du Deine Weisheiten her??
    In beiden Fällen gehen die Gegenstände nicht unbedingt in den "Staatsbesitz" über. Zumeist werden Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt - von der Polizei - um sie vor Gericht verwenden zu können pp.
    Hoffe, weitergeholfen zu haben.....


    Sersen !


    Falsch!
    Bei einer Beschlagnahme geht das Eigentum unverzüglich in Staatsbesitz über,
    bei einer Sicherstellung eben nur vorrübergehend,
    und genau das ist der kleine, aber feine Unterschied!
    Beschlagnahmen durch Beamte dürfen ohne richterlichen Beschluss nicht durchgeführt werden, nur Sicherstellungen.
    Hoffe, weitergeholfen zu haben.


    mfg Onkel_Benz

  • Die Beschlagnahme wird durch § 98 StPO geregelt:
    "(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch dasGericht angeordnet werden.

    (2) Der Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen, ..."


    § 94 StPO erklärt den Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme:

    "(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

    (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme."

    Vereinfacht ausgedrückt, ist die Sicherstellung die freiwillige Überlassung und die Beschlagnahme die zwangsweise.

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  • Sersen !


    Eben nicht!
    Beschlagnahme bedeutet: Du siehst das Zeug nie wieder!
    Sicherstellung bedeutet: bekommst es evtl. wieder zurück!


    das ist es einfach ausgedrückt.


    Onkel_Benz

  • § 111b StPO
    Gründe für die Sicherstellung von Gegenständen:
    "(1) Gegenstände können durch Beschlagnahme nach § 111c sichergestellt werden, wenn Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Voraussetzungen für ihren Verfall oder ihre Einziehung vorliegen. § 94 Abs. 3 bleibt unberührt.
    ...
    (3) Liegen dringende Gründe nicht vor, so hebt das Gericht die Anordnung der in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 genannten Maßnahmen spätestens nach sechs Monaten auf. Begründen bestimmte Tatsachen den Tatverdacht und reicht die in Satz 1 bezeichnete Frist wegen der besonderen Schwierigkeit oder des besonderen Umfangs der Ermittlungen oder wegen eines anderen wichtigen Grundes nicht aus, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Maßnahme verlängern, wenn die genannten Gründe ihre Fortdauer rechtfertigen. Ohne Vorliegen dringender Gründe darf die Maßnahme über zwölf Monate hinaus nicht aufrechterhalten werden."


    Der endgültige Verlust des Eigentums ist der sogenannte "Verfall". Der kann sowohl bei der Sicherstellung, als auch bei der Beschlagnahme zutreffend sein.


  • Hallo,


    wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man nicht streiten.


    Gruß Jürgen

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  • Wie dem auch sei, für den Betroffenen ist weg erstmal weg und er hat in jedem Fall den Ärger.

    Gegenstände können durch Beschlagnahme nach § 111c sichergestellt werden, wenn Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Voraussetzungen für ihren Verfall oder ihre Einziehung vorliegen.

    Genau das würde im schlimmsten Fall eintreten, wenn ein Navi mit "Gefahrenstellenwarner" als verbotener Radarwrner bewertet würde. Der würde nämlich in jedem Fall eingezogen werden und das hat es in der Vergangenheit schon massenhaft gegeben.

    Auch wenn mir bislang kein solcher Fall bekannt ist, ihre Ansicht dazu haben nicht wenige Juristen, auch bei uns in Deutschland, schon zum Ausdruck gebracht. Ich habe wirklich keinerlei Lust, das bis zum endgültigen Urteil stellvertretend für andere durchzuziehen, darum verzichte ich, ganz persönlich, auf dererlei Dinge, sondern halte mich lieber an gewisse, nach dem Bußgelgkatalog berechenbare Risiken. Wenn ich ICE fahre, ist das auch teurer, als wenn ich den Bummelzug benutze und so bin ich eben bereit, gelegentlich einen gewissen D-Zugzuschlag zu bezahlen. Bis zum Flensburgvermerk und gar zum Fahrverbot ist es dabei in Jahrzehnten nicht gekommen, darauf achte ich schon. Ich plädiere für den intelligenten Regelverstoß.

    Ausserdem werden stationäre Blitzer auf offener Strecke meiner Meinung nach stark überbewertet. Sie stehen nie "einfach so in der Landschaft", sondern sind eigentlich immer mit einem Geschwindigkeitstrichter versehen. Wer da ungehemmt auf dem Gas bleibt, ist selbst schuld, da hier in der Regel auch tatsächlich eine Gefahrensituation vorliegt. Problematischer sind die von den Gemeinden betriebenen mobilen Apparate. So bin ich in Kassel letzte Woche an zwei auf einander folgenden Tagen an der selben Stelle von einem Altpapiercontainer bei unverantwortlichen 36 km/h in der 30er-Zone "abgeschossen" worden, 20 Meter hinter der Einmündung und dem Beginn der Zone. Beim ersten Mal hielt ich es für einen Lichtreflex auf einem Metallteil, weil zufällig gerade die Sonne durch die Wolken blitzte. Am nächsten Tag, bei bedecktem Himmel, war mir die Herkunft des Lichtblitzes dann schnell klar. Als ich später am Tag mir die Sache mal genauer ansehen wollte, war der Container weg, obwohl an dem Tag keine Abholung war. Wer weiss, wo der jetzt in der Stadt steht und das würde mir leider auch keine Blitzersoftware verraten.

    Aber dieser Thread handelt ja eigentlich von den in Kartensoftware hinterlegten Informationen über die jeweils für einen Strassenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit und das ist etwas völlig anderes. Niemand hat etwas dagegen und viele Hersteller, vor allem die Premium-Marken, arbeiten an ähnlichen Systemen, die sogar die Schilder am Strassenrand lesen und auswerten können. Die Werte werden dick und fett im Armaturenbrett angezeigt, aber im Moment ist wohl an ein äusseres Alarmsignal bei Überschreitung des Zulässigen noch nicht gedacht, wie ich es schon vor Jahren in Singapore erleben durfte. Dort geht bei den Taxis auf dem Dach ein Blinklicht an, wenn der Fahrer zu schnell fährt.

    Die Technik, die wir glauben, für uns einsetzen zu können, wird sich gegen uns wenden.

    paul-josef

  • In Singapore müssen auch die LKW eine solche Blinklampe haben. Allerdings hat fast jeder einen (Ab)schalter dafür. Die Pkw sind davon nicht betroffen.
    Die Sache mit den Geschwindigkeitsanzeigen sind nach meiner Ansicht nur dann interessant, wenn man sich zu 100% darauf verlassen kann. Da geht nur, wenn das Navi die Schilder ekennen kann oder die Schilder per Funk ein Signal geben. Bei dem Navigon von meiner Frau meckert das Gerät auch bei Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Gegenrichtung. Andersrum sind nicht alle Begrenzungen erfasst und man wähnt sich sicher obwohl man es nicht ist.
    Klar, dass man selber für die Schildererkennung verantwortlich ist aber man kann ja auch mal was übersehen.

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  • Bei dem Navigon von meiner Frau meckert das Gerät auch bei Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Gegenrichtung. Andersrum sind nicht alle Begrenzungen erfasst und man wähnt sich sicher obwohl man es nicht ist.



    Ich kenne es, Marke trau ich mich nicht sagen, ähnlich: Da wird das 80er Schild einer ca. 12 Meter paralell zur Autobahn verlaufenden Landstrasse ebenfalls in die Warnung mit einbezogen.

  • Hallo,


    wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man nicht streiten.


    Gruß Jürgen


    Sersen !


    Nun dann frag mal die Biker deren Fahrzeuge am Kesselberg sichergestellt worden sind, anstatt beschlagnahmt zu werden.
    Im Falle einer Beschlagnahme siehst Du dein Eigentum definitiv nicht wieder,
    da beisst die Maus kein Faden ab!
    Und eben diese Beschlagnahme dürfen Beamte im Streifendienst nicht vornehmen, das is nunmal so.
    Eine Beschlagnahme kann nur durch richterlichen Beschluss erfolgen!
    Was die Herren in Grün machen ist lediglich eine vorläufige Beschlagnahme,
    also eine Sicherstellung, und die wiederum ist nur rechtens, wenn Gefahr im verzug besteht!
    Gefahr im Verzug wiederum bedeutet, dass eine Straftat verschleiert werden soll !
    Aufgrund dessen hatte einer der Biker auch erfolgreich geklagt gegen die Sicherstellung, da eine Geschwindigkeitsübertretung keine Straftat ist.
    Die Sicherstellung erfolgte nämlich mit der Begründung der Gefahrenabwehr,
    aber wer sich das PAG mal durchliest,
    wird schnell feststellen, warum die Motorräder nach 3 Tagen wieder abgeholt werden dürfen...
    Also das zum Thema "Ahnung von der Materie haben" .


    Onkel_Benz

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  • Da liegst Du völlig falsch.
    Recherchiere mal die beiden Begriffe und dazu "Verfall" und "Einziehung"
    Unter anderem stösst Du dabei auch auf eine Seite, auf der ein Staatsanwalt des Landgerichtes Köln etwas dazu schreibt: Durchsuchung und Beschlagnahme Der wird ja wohl wissen, wie er die Dinge in seinem Job nennt ;)

    Zitat

    Die Durchsuchung dient normalerweise dem Ziel, Gegenstände zu finden, welche als Beweismittel für das Verfahren benötigt werden. Falls solche Dinge gefunden werden, werden sie von der Polizei sichergestellt beziehungsweise, falls der Betroffene mit der Sicherstellung nicht einverstanden ist, beschlagnahmt.


    Alle diese Massnahmen sind Eingriffe in das Grundrecht des Eigentums, müssen also als Massnahme selbst eine rechtliche Grundlage haben.
    Dabei ist die Steigerung Sicherstellung - Beschlagnahme - Verfall/Einziehung.
    Der Grundrechtseingriff ist bei jeder Stufe massiver. Die Einziehung oder der Verfall steht einer Enteignung gleich und braucht dementsprchend entweder eine klare Regelung, wie sie beim Einzug von Radarwarnern vorliegt oder gewichtige Gründe, die ausschliesslich ein Richter entscheiden kann.


    Im Gegensatz dazu kann ein Polizeibeamter vor Ort jederzeit eine Sicherstellung sowie eine Beschlagnahme durchführen. Er muss lediglich damit rechnen, dass seine Massnahme in angemessener Zeit gerichtlich überprüft wird.
    Solange das nicht öfter negativ ausgeht, hat er da nichts zu befürchten.


  • Die Sache mit den Geschwindigkeitsanzeigen sind nach meiner Ansicht nur dann interessant, wenn man sich zu 100% darauf verlassen kann. Da geht nur, wenn das Navi die Schilder ekennen kann oder die Schilder per Funk ein Signal geben. Bei dem Navigon von meiner Frau meckert das Gerät auch bei Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Gegenrichtung. Andersrum sind nicht alle Begrenzungen erfasst und man wähnt sich sicher obwohl man es nicht ist.
    Klar, dass man selber für die Schildererkennung verantwortlich ist aber man kann ja auch mal was übersehen.


    Die häufigen Fehler in der Geschwindigkeitswarnung, die ich bei einigen Fahrten mit unterschiedlichen Navis festgestellt habe, sind wohl nicht dem Navihersteller, sondern dem Lieferanten des Kartenmaterials bzw. dessen Aktualität anzulasten. Oder denkt Ihr jeder Hersteller fährt die Straßen nochmal ab und schreibt sich die Schilder auf ;).


    Die optische Erkennung der Schilder wird auch nicht immer zuverlässig funtionieren; z.B. wenn man zu dicht hinter einem Lkw fährt, wenn es verschmutz ist, Nebel, Schnee, Lichtreflexe usw.


    Bis alle Geschwindigkeitsschilder mit einem Funksensor ausgestattet werden, kann noch ein paar Jahre dauern.
    Ich hab gehört, das ist geplant nachdem alle schlechten Straßen der Republik neu asphaltiert und jede BAB zumindest sechsspurig + Standstreifen ausgebaut ist :D.


    Gruß Bergdohle