Zweiten Freischaltcode verkaufen?!

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo,


    in eBay werden gerade MapSource City Select 6.0 Original CDs mit nur einem Freischaltcode verkauft.


    • entspricht dies den Geschäftbedingungen von Garmin zur Nutzung der Karten?
    • Ist das Produkt nicht mit beiden Freischaltcodes selber unter nur einem Namen registriert?


    Interessant ist die Variante, könnte man sich die Kosten des Paketes (UVP 249,- €) durch zwei teilen. :dafur:


    MfG
    NFTE

  • Zitat

    Zitat von NFTE@23.08.2004 - 10:17

    • entspricht dies den Geschäftbedingungen von Garmin zur Nutzung der Karten?


    Nein.


    Zitat
    • Ist das Produkt nicht mit beiden Freischaltcodes selber unter nur einem Namen registriert?


    Richtig, nur ein einziger Eigentümer kann beide Freischaltcodes für zwei verschiedene GPS-Geräte, die beide in seinem Besitz sein müssen, nutzen. Eine Weitergabe des zweiten Freischaltcodes ist nicht gestattet.


    Zitat

    Interessant ist die Variante, könnte man sich die Kosten des Paketes (UVP 249,- €) durch zwei teilen. :dafur:


    Wenn die beiden die das tun sich gut verstehen, können sie ja auch gleich die Anwaltskosten teilen, die auf sie zukommen.


    Es ist nur eine Frage der Zeit, bis solche eBay-Angebote ins Visier der Abmahnabzockanwällte kommen. Also würde ich da die Finger weg lassen.


    Mfg
    JLacky

  • Hi Leute,


    ganz so einfach ist da nicht.


    In D ist die Koppelung von SW an HW - und das tut Garmin hier durch den Freischaltcode - unzulässig.
    Ich hatte das schon mehrfach hier im Forum mit den Links zu den entsprechenden Gesetzten (Stichwort §69c UrhG)/Urteilen gepostet.
    Und noch dazu ist es immer noch umstritten, ob diese Klick-Lizenzbedingungen hier in D überhaupt Vertragsbestandteil zwischen dem SW-Hersteller und dem Verbraucher werden. Die Tendenz geht im Moment eher dazu, daß sie es nicht werden.


    Vereinfacht gesagt: Wenn beide Nutzer der Freischaltcodes im Besitz jeweils einer original CS6 CD sind, dürfte es eigentlich keine rechtlichen Probleme geben.


    Gruß
    Wolfgang :bye:

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  • Zitat

    Vereinfacht gesagt: Wenn beide Nutzer der Freischaltcodes im Besitz jeweils einer original CS6 CD sind, dürfte es eigentlich keine rechtlichen Probleme geben.


    Aber das kann doch gar nicht sein ....


    Gruß
    Andreas

  • Zitat

    Aber das kann doch gar nicht sein ....

    Wieso nicht? Auf Ebay gibt es immer mal wieder eine CS6 ohne Freischaltcode... :ph34r:


    Gruß
    Wolfgang :bye:

  • Zitat

    Zitat von Wolfi2000@23.08.2004 - 14:19
    Vereinfacht gesagt: Wenn beide Nutzer der Freischaltcodes im Besitz jeweils einer original CS6 CD sind, dürfte es eigentlich keine rechtlichen Probleme geben.


    Dann gibt es ja auch das Problem überhaupt nicht. Wer in Besitz einer orginal z.B. City-Select-CD ist auch automatisch im Besitz beider Freischaltcode, bzw. der möglichkeit auf seinen Namen beide Freischaltcodes bei GARMIN.


    Und da sollte man jetzt nicht die Update-CD, die man einfach bei GARMIN oder seinem Händler mehr oder weniger kostenlos anfordern kann, mit der Orginal-CD verwechseln.


    Zitat

    In D ist die Koppelung von SW an HW - und das tut Garmin hier durch den Freischaltcode - unzulässig.


    Auch wenn das so sein mag, spielt das im Rahmen des zweiten Freischaltcodes absolut keine Rolle. Fakt ist, das der zweite Freischaltcode nur vom Besitzer des ersten Freischaltkodes in Anspruch genommen werden darf. Hier sollte nicht der Fehler gemacht werden indem der zweite Freischaltcode dem ersten Freischaltcode rechtlich gleichgestellt wird. Hier handelt es sich nämlich nicht um zwei getrennte Lizenzen, sondern nur um eine einzige.


    Aber ich glaube sowieso nicht, das wir uns deswegen die Köpfe zerbrechen sollten. Wenn dieser Misbrauch weiter zunimmt wird GARMIN USA diese Möglichkeit sowieso bald kippen.


    mfg
    JLacky

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  • Was ist, wenn ich z.B. mein GPS, die Original-CS6 und beide Lizenzen verkaufe? Das muss doch gehen. Muss man das an Garmin melden?



    Kay

  • Hi,


    Zitat

    Fakt ist, das der zweite Freischaltcode nur vom Besitzer des ersten Freischaltkodes in Anspruch genommen werden darf.

    Auf welcher Rechtsgrundlage ist das denn Fakt? Nur weil Garmin das in seine sogenannten Lizenzbestimmungen reinschreibt, von denen es eher unwarscheinlich ist, daß die überhaupt hier in D gelten?


    Zitat

    Hier sollte nicht der Fehler gemacht werden indem der zweite Freischaltcode dem ersten Freischaltcode rechtlich gleichgestellt wird.

    Aber selbstverständlich sind die gleich, nämlich rechtlich unwirksam. Freischaltcode = Koppelung SW an HW = rechtlich unwirksam = bedeutungslos. Da ändert auch ein 2. Freischaltcode nichts daran.


    Zitat

    Wenn dieser Misbrauch weiter zunimmt

    Wieso Mißbrauch? Beweise?


    Ich bleibe dabei: Garmin verhält sich hier nicht korrekt. Und es gibt leider zu viele Leute, die auf Ihren Rechten als Verbraucher widerspruchslos herumtrampeln lassen.


    Gruß
    Wolfgang :bye:

  • Hi Kay,


    Zitat

    Was ist, wenn ich z.B. mein GPS, die Original-CS6 und beide Lizenzen verkaufe? Das muss doch gehen.

    Natürlich geht das.


    Zitat

    Muss man das an Garmin melden?

    Nein.


    Allerdings mußt Du dem Käufer auch Deinen Kundencode, den Du bei der Registrierung bei Garmin bekommen hast, mitgeben. Sonst kann der dann später keine Updates machen. Der Käufer kann dann selbst Deine in seine Daten bei Garmin ändern.


    Gruß
    Wolfgang :bye:

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  • Zitat

    Zitat von DC6LKL@23.08.2004 - 15:55
    Was ist, wenn ich z.B. mein GPS, die Original-CS6 und beide Lizenzen verkaufe? Das muss doch gehen. Muss man das an Garmin melden?


    Theoretisch muss man das nicht an GARMIN melden. Du must aber dem Käufert den Zugangskode für die Registrierung mitgeben, damit der Käufer auch spätere Update bei GARMIN Registrieren kann.


    Jedoch ist es sinnvoll den Verkauf auch an GARMIN zu melden, wenn du deine persönlichen Daten bei der Registrierung hinterlegt hast, damit GARMIN die auf den Käufer umschreibt. Soweit das hier schon mal zu lesen war, tut GARMIN das auch.


    Zitat

    und beide Lizenzen verkaufe


    Welche beiden Lizenzen meinst Du hier?
    Für die CitySelect hast Du nur eine Lizenz! Es sei denn Du hast zwei Orginal-CDs gekauft?



    Mfg
    JLacky

  • Hi JLacky,


    Zitat

    damit GARMIN die auf den Käufer umschreibt. Soweit das hier schon mal zu lesen war, tut GARMIN das auch.

    Kannst Du selber vor dem Verschicken machen (die Daten des Käufers sind ja in der Regel bekannt), oder der Käufer macht es nach dem Kauf selber. Auf der Unlock-Seite ist ein entsprechender Menüpunkt nach Eingabe des Kundencodes.


    Gruß
    Wolfgang :bye:

  • Zitat

    Zitat von Wolfi2000@23.08.2004 - 16:12

    Aber selbstverständlich sind die gleich, nämlich rechtlich unwirksam. Freischaltcode = Koppelung SW an HW = rechtlich unwirksam = bedeutungslos. Da ändert auch ein 2. Freischaltcode nichts daran.


    Na ja, das ist natürlich auch eine Art dier Dinge zu sehen. Einfach annehmen das GARMIN im Unrecht ist, und damit rechtfertigen das man für Geld etwas verkaufen darf, was einem nicht gehört.


    Fakt ist, der Verkauf, oder die kostenlose Überlassung des zweiten Freischaltkodes an Dritte ist durch die Lizensbestimmungen untersagt.


    Wer der Meinung ist, das GARMIN gegen deutsches oder EU-Recht verstösst, soll eine Klage einreichen, oder einfach keine Produkte von GARMIN kaufen.


    Zitat

    Stichwort §69c UrhG)/Urteilen gepostet.


    Also ich habe mir diesen Paragraphen mal angesehen. Und ich kann nicht nachfolziehen das es sich hier um ein illegales Bundling handelt. Könnest Du das mal näher erklären wie Du auf diese Auffassung im Zusammenhang mit diesem Paragraphen kommst?



    Mfg
    JLacky

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  • Zitat

    Zitat von NFTE@23.08.2004 - 10:17
    in eBay werden gerade MapSource City Select 6.0 Original CDs mit nur einem Freischaltcode verkauft.


    Ist ja interessant ;)
    Die Käufer werden sich nur wundern, denn wenn die einen
    F R E I S C H A L T C O D E kaufen, dann läuft der zwar auf jedem x-beliebigen
    PC aber eben NUR auf dem GPS Gerät welches die Seriennummer hat für obigen Freischaltcode!


    Fazit: Absoluter Schwachsinn!
    Ich hab schon zig male darauf hingewiesen:
    <span style='font-size:21pt;line-height:100%'>Der Freischaltcode wird aus der Seriennummer des jeweiligen Gerätes erzeugt!


    Daher kauft keine Freischaltcodes, die sind wertlos!!! Die laufen auf eurem PC aber auf keinem GPS Gerät!


    Fragt mal den Verkäufer bei ebay für welches Gerät der Freischaltcode ist und wer im Besitz dieses Gerätes ist!


    kopfschüttelnd Kurt

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
    SP3 v2.80--CN klassisch--MS 6.16.3 --GPS Trackanalyse gta.net v6.0.0.4
    -- eeepc 1000h--- zumo350lm v3.80---CNEU2015.30NTU---BC 4.4.1 --- GEx 3.2.22.0
    Unsere GPS webseite

  • Hi Kurt,


    ich nehme an, er meint mit einer freien Freischaltung. Sonst wäre es ziemlich sinnlos.


    @JLacky:


    Zitat

    Könnest Du das mal näher erklären wie Du auf diese Auffassung im Zusammenhang mit diesem Paragraphen kommst?

    Gerne. Z. B.


    hier, hier, hier.


    In der sache geht es zwar um OEM SW, es kommt auf hier die Begründung "Erschöpungsgrundsatz" an. Und das ist bei Garmin und seinen Freischaltcodes das selbe.


    Zitat

    Na ja, das ist natürlich auch eine Art dier Dinge zu sehen. Einfach annehmen das GARMIN im Unrecht ist

    Auf Grund der o. g. Rechtssprechung bin ich mir auch ziemlich sicher, daß dem so ist.


    Zitat

    und damit rechtfertigen das man für Geld etwas verkaufen darf, was einem nicht gehört.

    Nochmal: Erschöpfungsgrundsatz. Siehe oben.


    Zitat

    Fakt ist, der Verkauf, oder die kostenlose Überlassung des zweiten Freischaltkodes an Dritte ist durch die Lizensbestimmungen untersagt.

    Das ist deine persönliche Meinung, und kein Fakt.


    Und jetzt Leute: Locker bleiben und schönen Feierabend... :lol: :lol: :lol:


    Gruß
    Wolfgang :bye:

  • @Kurt OE1KYW


    Ich habe mich vieleicht etwas unverständlich ausgedrückt:


    In eBay wird der 8-stellige CouponCode verkauft, der nur noch eine weitere Hardware-Freischaltung erlaubt.


    Mit diesem lässt sich selbstverständlich auf jedem geeigneten Gerät eine Freischaltcode erlangen!


    NFTE
    Notes from the Edge

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  • Zitat

    Zitat von Wolfi2000@23.08.2004 - 16:53
    Gerne. Z. B.
    hier, hier, hier.


    In der sache geht es zwar um OEM SW, es kommt auf hier die Begründung "Erschöpungsgrundsatz" an. Und das ist bei Garmin und seinen Freischaltcodes das selbe.


    Danke für die Vorlage!


    Diese Urteile haben doch primär überhaupt nichts mit Bundling und einem angeblich existierenden Bundling-Verbot zu tun. Da geht es doch nur darum das es der Hersteller oder Rechteinhaber einer Software dem Käufer einer Software nicht verbieten darf die Software weiterzuverkaufen. Und zwar unabhängig davon ob die Software verbilligt als Bundling mit einer Hardware geliefert wird, oder teuer als Vollversion gekauft wird.


    Garmin verstösst in keinster Weise gegen diesen zittierten "Erschöpungsgrundsatz"


    Zitat


    Das ist deine persönliche Meinung, und kein Fakt.


    Es mag sein das das meine persönliche Meinung ist. Aber alleine, ohne jetzt lange auf der englischen GARMIN-Seite nach dem Orginaltext zu suchen, stützt sich meine Meinung auf die Lizenbestimmungen von GARMIN wie sie z.B. im deutschsprachigen Handbuchn von MapSource in der Ausgabe von 2003, Seite V, zu finden sind.


    Hier steht, ich zittiere Punkt 2., Abschnitt a) letzer Satz:

    Zitat

    Fals Sie das Produkt mit mehreren Personen gleichzeitig verwenden möchten, benötigten Sie für jeden Anwender eine eigene Lizenz


    Und da GARMIN im Abschnit Punkt 2., Abschnitt d) auch noch klar dem Anwender das Recht zuspricht, die Software weiterzuverkaufen, kann ich auch nicht sehen, das GARMIN hier gegen den "Erschöpungsgrundsatz" verstoßen sollte.


    Das die Weiterveräußerung mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, wenn die Freischaltcodes vom Geräte des Verkäufer auf das Gerät des Käufers übertragen werden, wiederspricht dem "Erschöpungsgrundsatz" ebenso in keinster Weise. Oder hat jemand ein Beispiel dafür das GARMIN beim Weiterverkauf sich geweigert hätte, oder sich grundsätzlich weigert, die Daten auf den Käufer zu übertragern?


    Also Wofgang, Du hast mich immer noch nicht überzeugen können, das die Weitergabe oder der Verkauf NUR einer zweiten Freischaltung einer z.B. CitySelect-Karte legal ist, oder das GARMIN in irgendeiner Weise gegen geltendes Recht verstößt.


    Mfg
    JLacky


    PS: Ich habe vermutlich das Angebot bei eBay gefunden auf das sich NFTE bezieht. Wenn der Verkäufer das ehrlich meint, ist das Angebot OK. Er verkauft nämlich nicht einen 'Zweiten Freischaltkode' sondern ein ganzes 60C/CS-Kfz-Kit, und weisst darauf hin, das noch eine Freischaltung frei ist. Wenn der Verkauf aber korrekt abgewickelt wird, dann hat der Käufer dann sowieso beide Freischaltungen.

  • Hi JLacky,


    Zitat

    Danke für die Vorlage!


    Bitte gerne.




    Zitat

    Garmin verstösst in keinster Weise gegen diesen zittierten "Erschöpungsgrundsatz"

    Da bin ich eben anderer Meinung. Im Kern besagt der §69c UrhG, daß Dir der Hersteller nicht (bzw. nur in sehr engen Grenzen) vorschreiben darf, was nach dem 1. In-Verkehr-bringen (= Verkauf an den Distributor oder Händler) mit der SW weiter geschieht. Und Garmin versucht eben hierauf durch die Freischaltcodes/Seriennummer Einfluß zu nehmen, auf welcher Hardware (= GPS-Gerät) die SW beim Endkunden laufen darf.


    Und der 2. Punkt ist nach wie vor, daß die Klick-Lizenzen (wie bei der Mapsource dabei) in D ziemlich umstritten sind und juristisch gar nicht sicher ist, daß die Vertragsbestandteil mit Dir werden.


    Also wenn ich jetzt annehme, daß:


    A.) das Urheberrecht (Strafrecht) nicht verletzt wird (besagter §69c) und
    B.) die Lizenzbestimmungen nicht Vertragsbestandteil sind (Zivilrecht)


    spricht m. E. nach nichts dagegen, einen Freischaltcode mit jemand anderem zu teilen, solange sowohl ich, als auch der andere eine original CD der SW besitzt.


    Wenn Du mir einen Beweis bringst, daß die Lizenzbedingungen tatsächlich Vertragsbestandteil werden, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Ich habe zumindest noch keinen gefunden.


    Gruß
    Wolfgang :bye:

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    Vielen, vielen Dank ...
  • Hallo NFTE,


    das Angebot ist lt. Garmin-Lizenz illegal. Der 1. Freischaltcode wird ja wohl vom Verkäufer weiter gebraucht.


    Ich bin auch der Meinung, das die Lizenzbestimmungen von Garmin solange gelten, bis jemand das Gegenteil beweist. Dann müßte Garmin ja irgendetwas ändern. Ich kann übrigenz mit den Bestimmungen gut leben. Ein funktionierender Schutz gegen unberechtigtes Weiterverbreiten der Software muß zulässig sein. Ansonsten würden die Karten sicherlich überall schwarz zu haben sein.
    Wer damit nicht einverstanden ist, der sollte sich entweder nach anderer Software umsehen oder ein Urteil gegen Garmin erwirken. Die ewige Diskussion über den Softwareschutz bring doch nichts, solange nicht rechtlich haltbar das Gegenteil bewiesen wird.
    Ich würde als Unternehmer keine Software ohne wirksamen Schutz verkaufen.


    Bei der neuen Magellnsoftware ist es ja wohl so, das die immer die Original-CD im PC sehen will. Da gibt es auch schon Patches, die das ändern.
    Die sind sicherlich nicht nur aus Bequemlichkeit für den Eigennutz geschrieben worden. :bye:

  • Zitat

    Zitat von NFTE@23.08.2004 - 16:56
    In eBay wird der 8-stellige CouponCode verkauft, der nur noch eine weitere Hardware-Freischaltung erlaubt.
    Mit diesem lässt sich selbstverständlich auf jedem geeigneten Gerät eine Freischaltcode erlangen!


    Ist ja nicht wahr!
    Der Verkäufer bietet quasi seine 2. Gerätefreischaltung an und wenn
    dein Gerät bereits bei garmin.com registriert ist, so nützt dir auch dieser 8stellige Code nichts!
    "Dein" unregistriertes Gerät müsste also vom "Hauptgerätebesitzer" auf seinen Namen registriert werden sodass du überhaupt den Freischaltcode benützen kannst.
    Dh. dieses 2. Gerät, in dem Fall vom Käufer des 8stelligen Regcodes bleibt IMMER
    abhängig vom Erstgerätebesitzer!


    Bleibt nur noch zu erwähnen das etwaige Kartenupdates im nächsten Jahr NUR vom Erstgerätebesitzer gemacht werden können, nur dieser bekommt die update CD´s, aber wahrscheinlich bietet der Verkäufer die updates dann wieder zum Verkauf an.....


    Hier wird ja so gerne mit § herumgeworfen, wie sieht das ganze den rechtlich aus seitens ebay? Schliesslich ist die weitergabe des Codes an Dritte ja nicht erlaubt, wie steht ebay selbst zu diesem Hinweis?

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
    SP3 v2.80--CN klassisch--MS 6.16.3 --GPS Trackanalyse gta.net v6.0.0.4
    -- eeepc 1000h--- zumo350lm v3.80---CNEU2015.30NTU---BC 4.4.1 --- GEx 3.2.22.0
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