Registrierung bei Garmin rückgängig machen

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo Comunity
    Gestern habe ich mein neues Garmin Zumo 660 bekommen, an den PC angeschlossen und wie es so üblich ist, habe ich das Gerät gleich bei Garmin registriert.


    Im Nachhinein stellte sich raus, daß das Garmin defekt ist (kein Ton, einschalten ist Glückssache).
    Den Verkäufer (Händler) kontaktiert, der meinte, wenn ein Gerät registriert ist, gibt es nicht den gesamten Betrag zurück. Wieviel konnte er mir nicht sagen.


    Gibt es eine Möglichkeit, die Registrierung bei Garmin rückgängig zu machen ?
    Wie gesagt, erst gestern habe ich es registriert.
    Danke für Eure Antworten.


    ciao
    gongstar

  • Den Verkäufer (Händler) kontaktiert, der meinte, wenn ein Gerät registriert ist, gibt es nicht den gesamten Betrag zurück.


    :D


    Händler? Auf´m Flohmarkt oder wo?


    So´n Quatsch habe ich ja noch nie gehört.

  • :D


    Händler? Auf´m Flohmarkt oder wo?


    So´n Quatsch habe ich ja noch nie gehört.


    Wenn Du genauer gelsen hättest, dann wäre Dir nicht entgangen, daß das Gerät neu und von einem Händler ist .


    Noch besser ist es, lieber keinen Kommentar als so eine unqualifizierte Antwort :mad:.

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  • Wenn du genauer verstanden hättest, wüßtest du jetzt, dass der "Händler" dich verarschen will. Der Quatsch bezog sich ja eindeutig auf die zitierte Aussage deines "Händlers".


    Aber irgendjemand wird dir sicher "qualifiziertere" Anworten geben. Warte halt ein Weilchen.

  • hallo gongstar,


    willkommen im Naviboard :)


    wenn du bei einem Händler im Laden kaufst gelten nicht die Schutzvorschriften für Online-Käufe. Du (oder dein Anwalt) muss sich mit dem Händler verständigen.


    Falls es sich um einen e***-"Händler" ohne Gewerbeanmeldung handelt ist ein Anwalt von Nuzen.


    Viel Erfolg
    Anton

  • Wenn du genauer verstanden hättest, wüßtest du jetzt, dass der "Händler" dich verarschen will. Der Quatsch bezog sich ja eindeutig auf die zitierte Aussage deines "Händlers".


    Aber irgendjemand wird dir sicher "qualifiziertere" Anworten geben. Warte halt ein Weilchen.


    Sorry, da habe ich was mißverstanden.


    In der ABG bzw. im Widerrufsrecht steht folgender Satz:


    Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.


    Darum würde ich gerne die Registrierung rückgängig machen (ist ja erst 1 Tag alt), um eine evtl. Wertmindrung zu vermeiden um den vollständigen Betrag zurückzubekommen.


    Caio
    gongstar

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  • Darum würde ich gerne die Registrierung rückgängig machen (ist ja erst 1 Tag alt), ...


    Geh in dein myGarmin Konto (das du bei der Registrierung erstellt hast) und melde das Gerät aus deinem Konto wieder ab. ;)

  • Das Gerät merkt sich den ersten Satellitenkontakt. Ab da beginnt die Zeit für kostenlose Kartenupdates zu laufen. Also ist ein Rückläufergerät schon mal im Gebrauchswert geschmälert.
    Wenn ich mir ein Neu-Gerät kaufe, möchte ich eins ohne vorherigen Satkontakt haben.
    Franz

  • Das ist aber nicht das Problem des Erstkäufers, der bereits bei Lieferung ein defektes Gerät bekommen hat.

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