Petition gegen Radwegebenutzungspflicht

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Würde der Radler da nicht mit vollem Geschäft ran, sondern wie vorgeschrieben mit max 10kmh, hätte man reelle Chancen ihn zu erkennen.......



    Ok, jetzt hab ich mich mal informiert... es gibt in A tatsächlich diese 10kmh Geschwindigkeitsbeschränkung - und zwar an RADFAHRERÜBERFAHRTEN!!!

    Hier wird ziemlich am Ende gezeigt, was eine Radfahrerüberfahrt ist:
    http://www.salzburg.gv.at/radwegbeschild_rili.pdf
    Also praktisch eine Art Zebrastreifen für Radler. Das gibts in D tatsächlich nicht.


    Wir reden aber doch von Radlern, die auf dem normalen Radweg entlang der vorfahrtbertechtigten Straße unterwegs sind, und von Autofahrern beim Abbiegen oder Einbiegen vom Rad geholt werden... ist nicht ganz vergleichbar, und wenn ich auf einem Radweg entlang der Hauptstraße unterwegs bin, muß ich doch nicht an jeder Querstraße auf 10 kmh runterbremsen, um die armen Autofahren nicht zu erschrecken, oder doch?!??

    Uwe

  • ... muß ich doch nicht an jeder Querstraße ... runterbremsen ...

    Das mache ich doch ganz selbstverständlich auch als Motorradfahrer und zwar im ureigensten Interesse!

    Wenn ich mit zügigem Landstrassentempo unterwegs bin und erkenne im Strassenverlauf eine Einmündung und da steht auch noch ein wartendes Auto, da gehen bei mir doch alle Lichter an und ich vom Gas und brettere doch nicht hirnlos weiter, sondern bin bremsbereit und rechne damit, daß der plötzlich rausfährt. Schon zu oft erlebt.

    Ich kann mich doch eines gewissen Eindrucks nicht erwehren, daß einige Radfahrer es als Verletztung ihrer ureigenen Rechte ansehen, wenn sie nicht ständig fullspeed und völlig unbehindert ihre einsame Bahn ziehen können.

    Je kleiner und leichter ein Fahrzeug ist, desto intensiver wird die gefahrene Geschwindigkeit erlebt. Dazu kommt die Adrenalin- und Endorphinausschüttung durch die körperliche Anstrengung. Da kommen leicht Omnipotenzgefühle auf und jeder, der diesen Rausch stört, wird automatisch zum Gegner.

    paul-josef

  • Volles Zitat: ;)

    muß ich doch nicht an jeder Querstraße auf 10 kmh runterbremsen



    Das mache ich doch ganz selbstverständlich auch als Motorradfahrer und zwar im ureigensten Interesse!



    Ach wirklich? :lol: :lol: :lol:

    Ist doch immer wieder lustig, was so kleine Veränderungen am zitierten Text für Auswirkungen haben... und steht in meinem Text irgendwo, daß ich als Radler an Querstraßen nicht bremsbereit oder vorsichtig bin? Es schien mir nur etwas unglaubwürdig, daß es da tatsächlich in A eine offizielle und bindende Geschwindigkeitsbeschränkung für Radler auf der vorfahrtsberechtigten Straße geben soll... natürlich mit der ganz klaren Intention im Ursprungsbeitrag: wer schneller ist, der ist natürlich (wie immer) selber schuld, wenn man ihn vom Bock holt!?!!! Und das kanns ja wohl auch nicht sein, oder?

    Uwe

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  • Es schien mir nur etwas unglaubwürdig, daß es da tatsächlich in A eine offizielle und bindende Geschwindigkeitsbeschränkung für Radler auf der vorfahrtsberechtigten Straße geben soll...

    Wäre ja eigentlich auch für'n Drahtmuli "common sense" die Geschwindigkeit im Bereich von Gefahrenstellen entsprechend anzupassen/zu reduzieren ??!! :huh:
    Bei uns verweisen sie's halt zusätzlich auch nochmal gesetzlich darauf...
    Leider, da nicht exikutiert (wie auch ohne Kennzeichen) mit zweifelhaftem Erfolg; die Döseln knallen bei uns genauso volle Kanne drüber...
    Muß wohl irgendwie den steinzeitlichen Todesangst-Adrinalin-Kick/Rausch bringen... ähnlich wie bei base-jumping, oder wasweißich... :blink:
    Ebenso wie ich damit einfach rechnen muß mal nicht bewußt wargenommen zu werden, muß ich auch damit rechnen daß einer tatsächlich überhaupt nicht schaut... das is einfach so... Leute machen Fehler...
    (Eine Grabsteininschrift wie "...er hatte Vorrang..." hilft mir als Motorradfahrer ja auch herzlich wenig...)
    Und nicht nur daß; was tun wenn zwischen geparkten Autos mal ein Kind raus?
    Oder so eine "Spätabtreibende" die wieder den Kinderwagen hinterm Bus erst mal ~1,5m weit in die Fahrbahn raus schiebt, und erst danach gofft ob was kommt...?!
    In .at darf man mit Einspurigem an stehenden Kolonnen vorfahren; und was mache ich am Motorrad wenn ich dabei die Front eines nicht durchsehbaren Fahrzeuges erreiche?
    Ich bremse fast auf Stillstand runter, weil wenn da eine/r raus, "gehört" der mir... (klar, ist natürlich vollkommen "uncooles" Verhalten...)
    Die Radler (OK, auch die 50cc Kids) sind dagegen leider absolut nicht so diszipliniert...
    (irgendwann wird's dann wo knallen, und dann werden sie das feine Vorfahren leider wieder verbieten...)

    Zitat

    natürlich mit der ganz klaren Intention im Ursprungsbeitrag: wer schneller ist, der ist natürlich (wie immer) selber schuld, wenn man ihn vom Bock holt!?!!! Und das kanns ja wohl auch nicht sein, oder?

    Und das ist leider wieder mal der große Irrtum!! :mad:
    Auch wenn der bt. Radfahrer mit "weit überhöhter Geschwindigkeit", bleibst als KFZ-Betreiber da ziemlich genau über!! (so viele Zeugen kannst gar nicht haben...)
    Ist ja der Grund warum man auf deren Blödheiten so ärgerlich reagiert: der Depp hätte einem mit seiner Aktion da fast die Existenz demoliert... was meinst was da juristisch los ist; Unfall mit schwerer Körperverletzung, im ungünstigen Fall mit Todesfolge... da kannst dich nur mehr aufhängen...:(
    Und jetzt frag mich nochmal warum mir bei so "Radterroristen" dann immer wieder fast die Hand ausrutschen könnte.... :mellow:

    regards, M. Brunner
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  • Wäre ja eigentlich auch für'n Drahtmuli "common sense" die Geschwindigkeit im Bereich von Gefahrenstellen entsprechend anzupassen/zu reduzieren ??!! :huh:
    Bei uns verweisen sie's halt zusätzlich auch nochmal gesetzlich darauf...

    ... womit immerhin schon mal von deiner Seite und von Seiten der österreichischen Straßenverkehrsordnung (oder wie das da heißt) zugegeben wäre, daß die Radverkehrsführung auf Radwegen an jeder Kreuzung eine Gefahrstelle für den Radler schafft, die es ohne Radweg nicht gäbe... stimmts?!

    ... womit wir den Kreis geschlossen und mal wieder zu Thema zurückgefunden hätten. Danke! ;)

    (Wobei mir jetzt immer noch nicht 100% klar ist, an welchen Stellen diese 10kmh-Beschränkung nun eigentlich gilt...)

    Uwe


  • Österreichische STVO §68:
    (3a) Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Radfahrer nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h und nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.

    servus
    graf / Ybbs a.d. Donau
    Skype: graf_c1

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  • ... womit immerhin schon mal von deiner Seite und von Seiten der österreichischen Straßenverkehrsordnung (oder wie das da heißt) zugegeben wäre, daß die Radverkehrsführung auf Radwegen an jeder Kreuzung eine Gefahrstelle für den Radler schafft, die es ohne Radweg nicht gäbe... stimmts?!

    Du drehst Dir's aber auch wie Du's brauchst, eh?... :mad:
    Den eigentlichen Inhalt meines postings ignorierst Du dabei völlig...

    Weiß nicht was daran so schwierig ist zu behirnen daß es unzählige Situationen gibt, in denen man Radfahrer, egal ob frei auf der Fahrbahn, am auf der Fahrbahn aufgepinselten, oder baulich getrenntem Radweg nicht oder nur schwer warnehmen kann; insbesonders wenn sie mit vollem Geschäft ranbrettern.
    Wo sich am "Radweg" jedoch die Gefahrensituationen mit Kraftfahrzeugen primär nur auf Kreuzungsbereiche einschränken, hast sie bei den direkt auf der Fahrbahn markierten Radwegen, wie auch bei freier Fahrbahnnutzung auf der gesamten Fahrstrecke...
    Bei der Fahrbahnutzung zudem forciert durch mangelnde Fahrbahnbreite...

    Die Argumentation "auf der Fahrbahn sei es sicherer" kann daher lediglich auf einem Umkehrschluß beruhen:
    Die Nützer baulich getrennter Radwege wiegen sich in fälschlicher Weise in genereller Sicherheit, was in bekanntem (selbstbe)trügerischem Ignorieren möglicher Gefahrenmomente an Querungen resultiert.
    Bei Fahrbahnnutzung besteht dagegen de facto permanente Gefährdung, ergo ist die Warnehmung des Radlers (hoffentlich) realistischer...
    Dennoch beobachte ich auch hier regelmäßig wie sich Radfahrer quasi kamikazehaft in direkte Nähe von fahrenden LKW/-Zügen, Bussen, etc... manövrieren...
    Bei den großen, freistehenden Rädern hilft der ganze seitlich Unterfahrschutz nichts...

    Gewisse defensive Besonnenheit gilt demnach einfach für alle.
    Lieber ein Mal zu viel gebremst als ein Mal zu wenig...

    Auch am Motorrad lasse ich mich auf keine Situation ein, die ich nicht selbst zu 100% kontrolliere...

    regards, M. Brunner
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  • Österreichische STVO §68:
    (3a) Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Radfahrer nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h und nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.



    Jo, das hab ich auch gefunden. Und sogar eine Seite, auf der gezeigt ist, was ein "Radfahrerüberfahrt" ist, nämlich eine Art Zebrastreifen für Radler, mit klarer Beschilderung, wo ein Radweg eine Straße kreuzt, und die Radfahrer Vorfahrt haben...

    Aber der mbrII meint ja offensichtlich, daß diese 10kmh-Beschränkung immer gilt, wenn sich Radfahrer und Kraftverkehr begegnen, und das erschließt sich mir nicht aus diesem §68 ...

    Uwe

  • Du drehst Dir's aber auch wie Du's brauchst, eh?... :mad:
    Den eigentlichen Inhalt meines postings ignorierst Du dabei völlig...



    Das ist doch das einzige, was an dieser Diskussion noch Spaß macht! :rolleyes:

    Uwe

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  • Aber der mbrII meint ja offensichtlich, daß diese 10kmh-Beschränkung immer gilt, wenn sich Radfahrer und Kraftverkehr begegnen, und das erschließt sich mir nicht aus diesem §68 ...


    Hallo Uwe,



    in der Bundesrepublik Deutschland gibt es AFAIK keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Radwegen, nur eine bauartbedingte Eignung, die durchschnittlich bei etwa 12 km/h liegt.


    Das auf Radwegen oder generell an Kreuzungspunkten eine angemessene Geschwindigkeit zu wählen ist, erschließt sich aus einem eigenen Überlebenswillen und den Geboten zur Vorsicht und Rücksichtnahme. Allerdings bremse ich mit Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr nicht 'runter, wo ich Vorfahrt habe, sondern fahre einfach nur bremsbereit. Wer bremst, dem wird die Vorfahrt genommen. "Nach außen offensiv, innerlich defensiv" heißt es treffend in Die 10 Gebote des sicheren Radfahrens.



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

  • in der Bundesrepublik Deutschland gibt es AFAIK keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Radwegen

    Wäre mir auch neu, aber im speziellen Fall gehts um Österreich, wo es diese 10kmh-Beschränkung tatsächlich gibt - aber mir ist nicht ganz klar, wo diese tatsächlich gilt (und manch anderem offensichtlich auch nicht). Interessiert mich halt, weil es mir neu ist, und Österreich nicht weit weg ist...

    Das auf Radwegen oder generell an Kreuzungspunkten eine angemessene Geschwindigkeit zu wählen ist, erschließt sich aus einem eigenen Überlebenswillen und den Geboten zur Vorsicht und Rücksichtnahme. Allerdings bremse ich mit Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr nicht 'runter, wo ich Vorfahrt habe, sondern fahre einfach nur bremsbereit. Wer bremst, dem wird die Vorfahrt genommen. "Nach außen offensiv, innerlich defensiv" heißt es treffend in Die 10 Gebote des sicheren Radfahrens.

    kann ich alles voll unterschreiben, mit einer Ergänzung zu Punkt 3: Das hängt von der Straße ab, an der man fährt, und von der Führung des Radweges. Es gibt auch gute Radwege (auf denen man schneller als 12kmh fahren kann ;) ), und über Land würde ich immer die (inzwischen hier in der Gegend an vielen Straßen gut ausgebauten) Radwege vorziehen. Da kommt aber auch nicht alle 50 Meter eine Kreuzung, Einmündung oder andere Gefahrstelle...

    Uwe

  • Das ist doch das einzige, was an dieser Diskussion noch Spaß macht! :rolleyes:

    Ach so! Und ich dachte daß hier ggF Einblicke und damit Verständnis in die Situation des anderen vermittelt werden...
    War natürlich wieder mal naiv von mir...

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