Rechtslage in CH: Radarwarnung

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Es gibt noch ne andere Möglichkeit um Polizei und Gerichte auszutricksen.
    Du benennst einfach die Radarfallen in Unfallschwerpunkte um und gibst ihnen nur ein Dreieck mit Rufzeichen als Bitmap zur Anzeige. Dann ist es legal.
    Weil nur wenn du SpeedCamera, Radar, SectionControl oder TrajectControl drinstehen hast können und dürfen die etwas machen.
    Vor Unfallschwerpunkten darf jedoch gewarnt werden.
    Ich liebe einfach die deutsche Sprache, da kann man so schön spitzfindig werden. Besonders wenn dir dann der Polizist oder Grenzer den Gesetzestext vorlesen soll.:D

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

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  • hat eigentlich irgendwer schon mal die Schweizer auf die Lächerlichkeit der Aktion hingewiesen? Ich kann die nur herzlich auslachen. Ein Zöllner der mein Notebook nach verbotenen POI's in einer installierten Navi Anwendung durchsuchen soll :brav: Ich unterstell einfach mal den Grenzbeamten das sie keine Erfahrung im Umgang mit meinen Geräten haben. Ich glaube ich muss Garmin mal vorschlagen die POI Funktion mit Pin zu sichern.

  • Hier noch eine Seite mit zwei Links zu dem Thema:

    http://www.poly-electronic.ch/garmin-poi-loader.htm

    Endgültig geklärt wird es wohl erst sein, wenn einer ein Bundesgerichtsurteil anstrebt, falls er überhaupt mit geladenen POIs erwischt wird. Er kann diese ja auch kurz vorher noch löschen...

    Die nachfolgende Mail habe ich von einem schweizerischen GPS-Händler erhalten:

    Sobald ein GPS-Gerät Warn-POIs (Points of interest) enthält, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) warnen, wird es zu einem verbotenen Gerät nach Artikel 57b und 99 Ziffer 8 SVG (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_01.html).

    Das Eidgenössische Parlament hat diesen Artikel seinerzeit mit folgender Begründung beschlossen:

    - Radarwarngeräte erlauben Fahrzeugführenden ein ungestraftes Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeiten und schliessen damit die Erfassung gerade der notorischen Schnellfahrer aus. Solche Führer stören die Homogenität des Verkehrs und das Verkehrsklima, und sie animieren überdies andere Strassenbenützer zu Geschwindigkeitsmissachtungen.
    - Die Formulierung des Artikels bezieht sich nicht nur auf die genannten Radarwarngeräte, sondern ist so allgemein gehalten, dass auch andere Mittel zur Störung oder Erschwerung der Polizeikontrollen untersagt sind.

    GPS-Geräte mit Warn-POIs sind eine qualitativ hochstehende Weiterentwicklung von Radarwarngeräten. Sie sind höchst präzis, zuverlässig und bequem, denn Fahrzeugführende werden automatisch und metergenau vor tausenden von Messstellen gewarnt.

    Solange Ihre angebotenen GPS-Geräte keine der erwähnten Warn-POIs enthalten, können Sie diese frei verkaufen. Andernfalls würden Sie sich strafbar machen.

    Im Verlauf von heute Abend oder morgen werden wir auf unserer Webseite zum Thema GPS FAQ aufschalten. Sie werden somit die Möglichkeit haben, dort weitere Informationen abzurufen.

    Freundliche Grüsse
    Roland Aellen
    Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
    Bundesamt für Strassen ASTRA
    Abteilung Strassenverkehr
    Zulassung, Haftpflicht, Strafen
    Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen
    Tel +41 31 323 42 48
    Fax +41 31 323 43 21
    roland.aellen@astra.admin.ch
    www.astra.admin.ch

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    Vor Unfallschwerpunkten darf jedoch gewarnt werden.
    Ich liebe einfach die deutsche Sprache, da kann man so schön spitzfindig werden. Besonders wenn dir dann der Polizist oder Grenzer den Gesetzestext vorlesen soll.:D



    Jetzt haben wir viel über die Schweizer Rechtslage erfahren und für Deutschland auch den Gesetztentwurf gesehen. Aber hat vielleicht jemand die tatsächlich umgesetzte Rechtsprechung in Deutschland schon gefunden bzw.parat?

    Vielen Dank vorab

    Grüße, Detlef

    R1200GS, zumo 550, GPSMAP 64st, GPSMAP 276cx, Drivesmart 70

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  • Mein Gott nochmal! :eek: Nehmt doch nicht immer gleich alles, was im Internet steht für bare Münze! Die Aussage, die gemacht wurde, stimmt so nämlich nicht und ist - ganz in Bildzeitungsmanier - nur ein Teil der Mitteilung des ASTRA. Wer andere offizielle (!) Informationen hat, bitte posten ...

    Konkret steht dort:
    "GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.
    GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen."

    Der ganze Artikel:
    http://www.astra.admin.ch/doku…html?lang=de&msg-id=10094

  • Die Polizei stellt Blitzgeräte an Unfallschwerpunten auf.
    Angenommen sie täten das nicht, sondern würden die Blitzgeräte dort aufstellen wo es gar nicht notwendig wäre, müßte man sich fragen ob sie ihren Job eigentlich ernst nehmen und richtig machen!
    Das würde ja dann bedeuten, sie kontrollieren dort wo kaum Gefahr ist, und andernorts wo es denn wirklich gefährlich ist (vor Schulen etc), tun sie es nicht!
    Das würde bedeuten das sie den Verkehr sogar massiv gefährden!
    Unfälle die Menschenleben kosten, könnten verhindert werden!
    Das dient dann ja absolut nicht mehr der Verkehrssicherheit!
    Also laßt uns etwas gutes tun und vor "Unfallschwerpunkten" warnen!
    Schließlich tun wir das der Verkehrssicherheit wegen.
    Und wenn es nicht erlaubt wäre vor Gefahrenpunkten zu warnen, dann wäre etwas ganz grundsätzliches falsch!
    Das würde ja bedeuten man bringt die Bürger absichtlich in eine gefährliche Situation die sie Leib und Leben kosten kann..




    Schöne Grüße Sven

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  • Mein Gott nochmal! :eek: Nehmt doch nicht immer gleich alles, was im Internet steht für bare Münze!

    In diesem speziellen Fall gebe ich zu, in dieser Richtung etwas vorbelastet zu sein. :rolleyes: :cool:
    Wegen mir dürfte das gerne verboten sein, da hört und liest man dann gern mal schneller, als man prüft.

    Gruss
    kai