Rechtslage in CH: Radarwarnung

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo zusammen

    Im Tages Anzeiger von heute steht, GPS-Geräte mit "Radar-Warner" würden vom Zoll und der Polizei eingezogen. Der Handel und Besitz mit solchen Geräten sei verboten.

    Fällt da ein Zümo mit Radar-POIs da drunter, oder betrifft das die 'echten' Radarwarner?

    Danke!



  • Das kann dir auch in Good old Germany passieren. Hier ist die Rechtslage identisch. zumo mit Radar POIs sind verboten :( und eine Beschlagnahme kann ggf. erfolgen.

    Grüße, Detlef

    R1200GS, zumo 550, GPSMAP 64st, GPSMAP 276cx, Drivesmart 70

  • und eine Beschlagnahme kann ggf. erfolgen.

    Ersatzlos inkl. Vernichtung.

    Und in F ist gleich die ganze Karre weg.

    Gruss
    kai

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  • Ganz so einfach ist das nicht wenn man die Gesetzestexte und die Auslegung der Richter liest. Das Thema ist viel komplexer. Passt auch nicht hier ins Forum, da das Thema nicht Zumo spezifisch ist. Können wir gerne mal in einem der allgemeinen Foren diskutieren.


    Ganz Grundsätzlich: Wenn du einem Zöllner nicht grade mit 'guck mal, hier meine Radarstandorte' dürfte der Fall der Fälle nicht eintreten. Das ist alles eher hypothetisch.

  • Im Basler Lokalradio machen die Moderatoren regelmässig Durchsagen, dass auf bestimmten Streckenabschnitten die Geschwindigkeit unbedingt einzuhalten sei. Hörer melden mobile Kontrollen an die Radiostation, und die strahlt das dann über den Aether. Solange das erlaubt ist, habe ich keine Bedenken wegen POI-Warner. Die Schweizer Polizei tut auch immer so pädagogisch liebevoll in der Presse: Ja, es sei durchaus sinnvoll, dass man wisse, wo sich Blitzanlagen befänden. Diese würden nämlich an Gefahrenpunkten aufgestellt, an denen es der Polizei besonders am Herzen läge, dass die Verkehrsteilnehmer korrekt fahren würden. New Public Management heisst die schon nicht mehr ganz neue Idee, den Bürger nicht mehr als Untertanen zu behandeln. Wenn es nicht grad ganz verlogen ist, dann hat es doch ab und zu Vorteile.

  • Dann ist es also auch verboten sich einen Atlas ins Auto zu legen und in diesem die Standorte der Radaranlagen zu vermerken, oder?????


    Nichts anderes ist es, wenn ich die POI´s einspeise! Nur eben in elektronischer Form.


    Aber bei diesen ganzen Gefahrenpunkten geht es ja nur darum um den Bürger abzuzocken... hat nichts mit Gefahrenabwehr zu tun. klar ist die Begründung einfach, sie rasen dann, weil sie wissen wo sie langsam fahren müssen.... blablabla Nur ein Bruchteil der Unfälle geht wirklich auf "Raser" zurück, die meisten gehen auf das Konto von "Schlafmützen" und "Nichtaufpasser". Aber sowas kann man ja leider nicht kontrollieren.

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  • nun gut, ich sehe schon, ihr wollt das hier diskutieren:)



    Der Vergleich mit Radiodurchsagen oder Atlas mag zwar logisch sein, aber wer sagt das Rechtsprechung und Gesetze Logisch sein müssen? Der Griff zum Handy im Auto kostet auch 40,-- und nen Punkt, der Griff zum MP3 Player bleibt ungesühnt.


    Ich beziehe mich nachfolgend auf Deutschland, die Rechtsgrundlage in anderen Staaten ist mir unbekannt.


    Das Gesetz in Deutschland:

    § 23 (1b) StVO: Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    In der amtlichen Begründung zum Radarwarnerverbot steht das PoiWarner und sogar kombinierte Geräte (z.B. Autoradio mit Navi+Poiwarner) von diesen Verbot betroffen sind. Zum Nachlesen (Seite 11): http://www.parlamentsspiegel.d…/dokument.php?k=BBD751/01


    zu § 23 gibt es eine ganze Sammlung von Anhängen und Kommentaren sowie Diskussionen die sich auf bestimmte Formulierungen beziehen. Die Hauptfrage ist hierbei immer ob ein Navi, das auch (!) zusätzlich Radar-POI anzeigen könnte (!) bereits darunter fällt oder ob hier der Hauptzweck (die Navigation) es von der Zuordnung als 'technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen' befreit denn es ist ja nicht vom Hersteller dafür bestimmt (wie im Gesetz formuliert) Radarfallen anzuzeigen. Auch kann ein GPS keine Radarfallen detektieren.


    Eine weitere Frage ergibt sich, ob und wie ein Gerät eine Überwachungsmaßnahme anzeigen kann. Ein POI Näherungsalarm ist einfach eine optisch/akustische Meldung zur Annäherung an einen vorher definierten Ort.


    Ein Grundsatzurteil gibt es noch nicht und solange wird nach Ratsherrenart entschieden. Es soll auch in D bereits zu beschlagnahmen gekommen sein aber ein komplett dokumentierter Vorgang ist mir noch nicht unter gekommen.

  • Hallo zusammen,
    diese POI's heißen doch deshalb auch "Unfall Gefahrenschwerpunkte" oder nicht? Ob es dann letztlich vor Gericht bestand hat, bleibt natürlich dahingestellt.

    Gruß Hermann

  • Die Verdachtslage ist schwer, die Beweislage je nach Kontrollierendem schwierig, aber wenn POI für Blitzer gefunden werden, ist man dran, ohne wenn und aber.

    Durch das Laden der POIs wird das technische Gerät dazu bestimmt, die Dinger auch anzuzeigen, Ende.

    Das Papierkarten und Radiodurchsagen die Anforderungen des Verbots nicht erfüllen, ist eigentlich logisch. Das eine ist Papier, das andere ein Mensch, der spricht. Beides ist kein technisches Gerät, oder.

    Gruss
    kai

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  • wie gesagt, mann kann sich um die Formulierung "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören" streiten.


    Ist ein GPS mit Unfallschwerpunkten dafür bestimmt? Zumindest nicht im Ausliefungszustand ohne geladene POI's, aber man könnte ja.
    Das ist alles ein Kaugummikonstrukt, den man gegen den Benutzer auslegen kann wenn mann will. Schwammig formuliert und immer anwendbar auf fast alle moderne Navis.


    Die Sache erinnert mich immer an folgendes: Fliegst du von der Fahrbahn ab drückt man die noch ein Ticket für unangepasste Geschwindigkeit rein, denn mit angepasster Geschwindigkeit wärst du nicht abgeflogen. Ein Schelm, wer da böses denkt.


    machen wir hier weiter -> http://www.naviboard.de/vb/showthread.php?t=17576


  • Die Sache erinnert mich immer an folgendes: Fliegst du von der Fahrbahn ab drückt man die noch ein Ticket für unangepasste Geschwindigkeit rein, denn mit angepasster Geschwindigkeit wärst du nicht abgeflogen. Ein Schelm, wer da böses denkt.



    Gibt es bereits!
    Ein Motorradfahrer in Bayern ist auf einem Bitumenfleck ausgerutscht und auf die Strasse gefallen, genau zwischen zwei Birken hindurch (wie ein Sachverständiger erst in der dritten Instanz erkannte), hat sich die Wirbelsäule gebrochen und sitzt jetzt im Rollstuhl:(.
    Das Land Bayern hat ihm wegen des abgescherten Asphaltes eine Rechnung zukommen lassen und in Flensburg hat er vier Punkte bekommen und ein Ticket wegen unangepasster Geschwindigkeit. :confused: :gaga::motz:

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

  • Ein Motorradfahrer in Bayern ist auf einem Bitumenfleck ausgerutscht und auf die Strasse gefallen

    Tja, mit dem einfachen Verweis "Fahren auf (Gefahren)Sicht" ist so was bei denen gleich vom Tisch...

    regards, M. Brunner
    MS 6.16.3, Toshi NB510-108, Win7pro
    3x Garmin Quest-I SYS 4.10, Audio 2.00, OSM Europe für Honda ST1100
    1x Zumo 220 OSM Europe für Honda NT700A
    1x Nüvi 205 Sys 7.8, Audio 2.00, CNENT2024.** im Carina E Combi

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  • Hier die Antwort betreffend die Schweiz, auf eine eMail direkt an die Polizei :




    Diese Software oder Datenbank wie von Ihnen beschreiben, zeigt Ihnen lediglich an, wo ein Radargerät stehen könnte und ist deshalb erlaubt.


    Mit freundlichen Grüssen




    Kantonspolizei
    Mobile Einsatzpolizei
    Autobahn/Sonderaufgaben

  • Solche Fragen sollte man mit Vorteil nicht in einem Forum zu klären versuchen, wo jeder seine mehr oder weniger (un-)qualifizierte Meinung kundtun kann. Die ganze Diskussion (auch in einigen Printmedien) ist ein klarer Fall von FUD sähen (Fear, Uncertainty and Doubt = Angst, Unwissenheit und Zweifel).


    In wenigen Artikeln wurde auf die relevanten Gesetzesartikel verwiesen und da steht klipp und klar, dass die GPS unterstützte Warnung vor mobilen polizeilichen Kontrollen unter Strafe verboten ist.
    Mit Betonung auf Mobil und GPS-unterstützt


    Damit sollte eigentlich klar sein, was alles nicht unter diese Regel fällt:
    - POIs auf Navigeräten
    - Radarpager (kein GPS)
    - Amigo von radar.ch (GPS unterstützt aber nur fixe Radar, Updates periodisch)


    Verhindert werden soll die interaktive Warnung vor mobilen Kontrollen oder Fahndungen mit Hilfe der GPS-Technik.

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  • Wo steht das bitte rechtsverbindlich?

    Im Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz kann ich nur den der deutschen Formulierung seh gleichlautenden Art 57b finden:

    Zitat

    Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.


    Im Gegentum geht der Gesetzestext in der CH sogar nioch viel weiter, weil er
    a) nicht auf technische Geräte begrenzt ist
    b) alleine schon die Möglichkeit einer Störung, Erschwernis oder eines Unwirksammachens unter Verbot stellt.
    Da ist der deutsche Gesetzestext ja geradezu zahnlos dagegen :o

    Gruss
    kai

    Edith: Dieser Link http://www.esa.ch spricht auch eine andere Sprache, und das offenbar hochoffiziel (Bundesamt für Strassen ASTRA). Zumindest für die Schweiz.

  • Schau mal bei der Radar-Info-Zentrale vorbei. Da wird das ganze auch diskutiert. Die Pager werden seit Jahren verkauft und sind wie andere "passive" Warner absolut legal.


    Verboten sind die aktiven Warner, welche Radar- oder Infrarotstrahlen erkennen können und GPS-unterstützte Geräte, welche vor mobilen Kontrollen warnen.


    Das sind kleine aber entscheidende Details. Die aktuelle "Diskussionen" in verschiedenen Medien dient nur dazu, Verunsicherung und Zweifel in die Welt zu setzen.


    PS: persönlich erachte die Geräte als "nur" Gedankenstütze. Erstens gibt es laufend neue und mobile Kontrollen und zweitens hilft gegen das immer verbreitetere Nachfahren (fast) gar nichts. Trotzdem hat mich der Pager schon oft darauf aufmerksam gemacht, wieder mal auf den Tacho zu achten.


    ;)

  • Äh, hast Du den Link oben gelesen?:mellow:

    Das ist keine Diskussion, keine Medienaussage oder sonst was nebensächliches, sondern ein offizielles Statement der zuständigen Behörde, wie sie das handhaben will.

    Meinst Du, die interessieren sich dafür, was irgendeiner in irgendeinem Forum dazu zu sagen hat? :lol:

    Gruss
    kai

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  • Danke für die Antworten

    Für mich ist die Sachlage nun klar, ich habe die POIs vom Navi gelöscht.
    Da ich seit 1989 nie eine Busse wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingefangen habe hoffe ich es geht auch weiterhin ohne Hilfsmittel.

    Grüsse aus der warmen Schweiz ...