Lizenzbedingungen CityNavigator

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo,


    ich habe vor mir den CityNAvigator NT auf DVD zu kaufen. Allerdings konnte ich die Lizenzbedingungen nirgendwo finden. Ich möchte gerne vorher wissen, was ich zu welchen Bedingungen kaufe.
    Kann mir da jemand helfen ??


    Zwei wichtige Punkte habe ich schon mittels des Forums herausbekommen:
    Zweitgerät: Es gibt seit V2008 definitiv nur noch einen Code für ein Gerät.


    Update: Ein Update kostet momentan ca. 80€ und man konnte bisher Updates auslassen, und mehrere Versionen überspringen.


    Wenn mir das nochmal jemand bestätigen kann, wäre ich dankbar.


    In der Hoffnung, dass ich mich hier nicht völlig zum Blödmann gemacht habe.


    Wolfgang

  • In der Hoffnung, dass ich mich hier nicht völlig zum Blödmann gemacht habe.


    Hallo Wolfgang,



    wenn Du Dir vor dem Kauf solche Gedanken machst, bist Du sicher kein Blödmann. :)


    Garmin MapSource City Navigator erlaubt Dir eine Freischaltung für einen geeigneten GPS-Empfänger und keine spätere Übertragung.


    Ausgenommen sind m. W. nur Reparaturfälle, bei denen ein Ersatzgerät geliefert wird.


    Updates kann man bisher auslassen, und die Preise liegen etwa wie von Dir skizziert.


    Wenn Du die Lizenzbestimmungen Online nicht findest, dann lasse Sie Dir doch einfach mal von Garmin zusenden.



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

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  • Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe, es hätte ja sein können ich habe den super auffälligen Link zu den Lizenzbestimmungen auf der GArminseite einfach mal wieder nicht gesehen....;)


    Ich habe jetzt einfach mal eine Mail per Kotaktformular an GArmin geschrieben, mal sehen was passiert.


    Wolfgang

  • Vielen Dank, da habe ich sie doch gleich mal gelesen, und bin über einen in meinen Augen ziemlich Nutzer unfreundlichen Absatz gestoßen.


    4. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG: Diese Lizenz gilt für Ihre gesamte Nutzungsdauer der Software. Diese Lizenz wird jedoch von GARMIN automatisch ohne weitere Mitteilung beendet, wenn Sie eine der Bedingungen dieser Lizenz nicht einhalten. Darüber hinaus behält sich GARMIN sämtliche Rechte vor, Ihren Zugriff auf die Software jederzeit nach alleinigem Ermessen von GARMIN aus jeglichem Grunde mit oder ohne Vorankündigung einzustellen. Sie müssen sich dazu bereit erklären, bei Beendigung der Lizenz sämtliche Kopien der Software zu vernichten. Die unten genannten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen bleiben auch nach einer Beendigung weiterhin gültig. Nach Beendigung der Lizenz aus jeglichem Grunde (i) erlöschen alle Ihnen mit dieser Vereinbarung gewährten Lizenzrechte, wobei (ii) Sie die Nutzung der Software unverzüglich einstellen müssen.


    Besonders den dritten Satz ab "Darüber hinaus..." In meinem laienhaften Rechtsverständnis, heißt das: Ich kaufe heute eine Lizenz und morgen fällt Garmin ein aus Grund A mir die Lizenz wieder zu entziehen. Da steht nichts davon, dass mir dabei die Kosten für Lizenz zurückerstattet werden....


    Wolfgang

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  • Hallo,
    da kommen mir aber auch noch Bedenken, wenn du schreibst "keine spätere Übertragung": Was, wenn ich jetzt mein Gerät selbst unreparierbar schrotte und mir daher ohne Gewährleistung/Garantie wieder ein gleiches Gerät anschaffe. Besteht der Dank von Garmin für diese Treue dann tatsächlich darin, die von mir mit dem ersten Gerät erworbenen Karten nicht mehr nutzen zu dürfen und mir diesselben Karten nochmal kaufen zu müssen. Das kann doch nicht sein?!? Das müsste doch für Garmin relativ einfach sein, die Nummer für mein altes Gerät zu sperren (wenn man mir unterstellen wollte, ich nutze doch zwei Geräte), damit ich eben nur das neue mit den "alten" Karten verwenden kann.

  • Was, wenn ich jetzt mein Gerät selbst unreparierbar schrotte und mir daher ohne Gewährleistung/Garantie wieder ein gleiches Gerät anschaffe.


    Dann kannst du dir von Garmin zu einem festen Kurs (Geräteabhängig) ein Austauschgerät (gleicher Typ) geben lassen. Dann wird die Lizenz übertragen bzw. du bekommst kostenlos eine neue für das Austauschgerät. Wenn du ein anderes Garmin nimmst, hast du Pech, da die Lizenz an das Gerät gebunden ist.


    Ciao Carlo

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  • Dann kannst du dir von Garmin zu einem festen Kurs (Geräteabhängig) ein Austauschgerät (gleicher Typ) geben lassen. Dann wird die Lizenz übertragen bzw. du bekommst kostenlos eine neue für das Austauschgerät. Wenn du ein anderes Garmin nimmst, hast du Pech, da die Lizenz an das Gerät gebunden ist.


    Ciao Carlo


    wobei man bei kulanten/engagierten händlern auch schon von upgrades auf andere modelle beim gerätetausch durch unfall gehört hat und auch die lizenz übertragen wurde.

  • Hallo,
    Was, wenn ich jetzt mein Gerät selbst unreparierbar schrotte und mir daher ohne Gewährleistung/Garantie wieder ein gleiches Gerät anschaffe.


    Dann hast Du möglicherweise einen Fehler gemacht.


    Besser ist es, das Gerät per Reparaturauftrag austauschen zu lassen und die notwendigen Lizenzübertragen gleich mit anzugeben. Dann klappt das auch.



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

  • Ich kaufe heute eine Lizenz und morgen fällt Garmin ein aus Grund A mir die Lizenz wieder zu entziehen. Da steht nichts davon, dass mir dabei die Kosten für Lizenz zurückerstattet werden.


    Hallo Wolfgang,



    wenn Du die Software beispielsweise widerrechtlich verbreitest, würdest Du auch kaum einen Richter finden, der Dir eine Erstattung zuspricht.


    Diese Klausel soll in erster Linie vor der unbefugten Weitergabe abschrecken.


    Sonstige Fälle von unberechtigter und willkürlicher Lizenzaufkündigung durch den Anbieter sind mir nicht bekannt, und dürften auch unabhängig von diesem Produkt oder Hersteller überaus selten sein. :)



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

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  • Hi,
    danke erst mal für die Antworten auf meine Zwischenfrage. Da bin ich doch etwas beruhigter. Ist zum Glück noch nicht aktuell, denn ich passe schon auf, damit es nicht zu hart für das GPS wird - auch wenn es praktisch zu 100% auf dem Mountainbike eingesetzt wird.

  • ... Darüber hinaus behält sich GARMIN sämtliche Rechte vor, Ihren Zugriff auf die Software jederzeit nach alleinigem Ermessen von GARMIN aus jeglichem Grunde mit oder ohne Vorankündigung einzustellen. Sie müssen sich dazu bereit erklären, bei Beendigung der Lizenz sämtliche Kopien der Software zu vernichten...
    Wolfgang


    Wolfgang und Kollegen,
    dieser Abschnitt ist mit Sicherheit eine Art Notbremse. Und zwar für den Fall, dass z.B. aufgrund von Fehlern in den Karten oder der Software Unfälle passieren und Garmin den Schaden begrenzen muss. Ich denke, Garmin wäre in solchen Fällen sogar verpflichtet, diese Software aus dem Verkehr zu ziehen. Ungeschickt ist lediglich, dass Garmin nicht gleich daran anfügt, dass die Software dann auch ersetzt wird - denn dass das passieren muss, darüber dürften sich die Juristen keine Sekunde uneinig sein, und auch in USA sieht das Recht IMHO keine unbegründete Enteignung ohne Schadenersatz vor - auch wenn sie beim Garantie-Recht weit hinterherhinken.
    Viele Grüße
    Horst