Bei Stau über Rastplatz ausweichen?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Seit ich meinen Streetpilot C510 auf die aktuelle Firmware (6.60) gebracht habe hat er mir schon mehrfach vorgeschlagen bei Staus durch Rastplätze zu fahren. (Einstellung: Staus vermeiden)
    Man könnte das ja ignorieren aber es gibt einige Rastplätze mit einer regulären Ausfahrt.


    Ist diese Unsitte noch jemandem aufgefallen?

  • Ist diese Unsitte noch jemandem aufgefallen?


    Das hat eigentlich nichts mit der Firmware zu tun, sondern das gab/gib es beim c510 schon länger, auch bei früheren Firmwareversionen.

    Der Grund für dieses Verhalten ist recht einfach. Wenn eine TMC-Staumeldung empfangen wird, die auch Informationen über mögliche Verzögerungszeiten enthält, verwendet das Navi natürlich eine neue durchschnittliche Geschwindigkeit für die Staustrecke. Hat man nun noch in den Routenoptionen 'Schnellste Strecke' eingestellt, ist klar, das das Navi lieber 500 oder 1000m über den Parkplatz routet, wo vermutlich im Kartenmaterial keine Geschwindigkeitsbegrenzung vermerkt ist, und nicht auf der Autobahn im Stau bleibt. Deshalb geht es dann immer über den Parkplatz.

    Das gleiche Problem zeigt sich manchmal bei Ortsdurchfahrten, wo für den gesammten Orte z.B. die Hauptdurchfahrtsstraße eine Begrenzung auf 30km/h hat. Die Nebenstraßen sind aber meist mit 50km/h angegeben. Das NAVI rechnet dann natürlich die Route nicht auf der Hauptstraße, sondern über die Nebenstraßen. Ich habe so einen Fall täglich auf dem Arbeitsweg. Ab Ortseingang wird durch ein Wohngebiet geroutet, um am Ortsende wieder auf die Hauptstraße zu kommen. Mathematische Zeitersparniss 3 Sekunden.

    mfg
    JLacky

  • Ist so ziemlich bei allen Navis mit TMC so.

    Aber das sich dann keiner aufs Navi beruft, wenn TUS grün-weiss (bzw blau-silber) am Ende des Parkplatz steht und Tickets verteilt.:rolleyes::p

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  • Man könnte das ja ignorieren aber es gibt einige Rastplätze mit einer regulären Ausfahrt.



    Eigentlich nicht.
    Es gibt zwar Raststätten mit eigenen Ausfahrten für Lieferverkehr und Fzge der Autobahnmeisterei und Polizei, diese sind aber für Normalos gesperrt.

    Bei einem fetten Stau hat die Polizei aber Verständnis, wenn der Verkehr über solche inoffiziellen Abfahrten abfließt.
    So bin ich auch mal bei einem mehrstündigen Stau zu so einer Abfahrt gefahren, die genau neben einer Polizeiwache lag. Als ich genau vor dem Sperrschild war und anhielt, weil gerade 2 Grünjacken aus der Wache kamen, hat mich Einer der Beamten freundlich durchgewinkt.

    Neue Raststätten bekommen solche Ausfahrten nicht genehmigt, sondern sind mit einem hohen Zaun abgesperrt.

    Limbo

  • Eigentlich nicht.

    Mir ist zum Beispiel eine T&R-Anlage bekannt, wo es eine solche Ausfahrt gibt: Rasthof Hasselberg an der A7 bei Ostheim, südlich von Kassel. Hier findet ich zwar auch das übliche Durchfahrt-verboten-Schild, aber die Zusatztafel darunter erwähnt nicht Polizei- und Einsatzfahrzeuge, sondern erlaubt ausdrücklich die Durchfahrt für PKW und Motorräder. LKW, Busse und PKW mit Anhänger dürfen nicht passieren.

    Möglicherweise handelt es sich hier aber um eine Art Bestandschutz. Die Ausfahrt Ostheim ist noch relativ neu und im angrenzenden Oberbeißheim gibt es ein überregional bekanntes Schuhgeschäft, was schon immer über diese inoffizielle Ausfahrt schnell und bequem angefahren werden konnte. Ich hatte eigentlich erwartet, dass die "Behelfsausfahrt" nach Fertigstellung der Ausfahrt Ostheim dicht gemacht worden sei, aber dem ist (noch?) nicht so.

    MapSource routet übrigens nicht über diese besseren Wirtschaftswege. Ich vermute, dass es solche Situationen noch häufiger gibt, diese aber nur Ortskundigen bekannt sind, da sie in keinem Kartenwerk erfasst sind.

    paul-josef

  • MapSource routet übrigens nicht über diese besseren Wirtschaftswege. Ich vermute, dass es solche Situationen noch häufiger gibt, diese aber nur Ortskundigen bekannt sind, da sie in keinem Kartenwerk erfasst sind.

    hallo paul-josef,


    das stimmt nicht überall . . .


    Mir ist es als Ortunkundigem passiert dass Betty mich auf einmal von hinten über die Raststätte Uttrichshausen West auf die A7 geschickt hat. Da hab ich dumm aus der Wäsche geschaut.
    Auch MapSource CN9 und CN2008 routet über diesen Hintereingang.


    Grüsse - Anton

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  • Das Routen über Rastplätze war mir neu. Vor allem weil ich vor dem Firmware Update an der gleichen Stelle vorbeikam, auch mit Stau und nicht über sämtliche Rastplätze geschickt wurde.


    Ich kenne da auch eine Abfahrt über den Rastplatz auf der A7 nördlich von Göttingen kurz vor der Ausfahrt Rhüden (wenn ich mich recht erinnere).
    Darüber sollte ich fahren als ein Stau vor der Ausfahrt Rhüden angezeigt wurde. Dummerweise ist bei der gleichen Rastanlage auf der Gegenseite die Zufahrt gesperrt.

  • Ob an solch einer Nebeneinfahrt ein Sperrschild steht oder nicht, ist völlig unerheblich. Man darf diese Auffahrt/Ausfahrt nicht nutzen:

    Zitat von StVO

    §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    ...
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlußstellen (Zeichen 330) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
    ...
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (10) Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind. Die Ausfahrt von Kraftfahrstraßen ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.

    Kostet jeweils nach BKat 25,- €.

  • Vor allem kennen die Grünen/ Blauen Jungs ihre Pappenheimer.A46 Dreieck Neuss Richtung


    Krefeld Freitags regalmässig >Stau. Die "schlauen" fahren in Richtung Dormagen um dann


    in Nievenheim ( Raststätte) die Wirtschaftsausfahrt zu benutzen .Und fahren den Jungs


    genau in die Arme die wissen das und kassieren locker ab ohne eine Miene zu verziehen .


    Gruss

    Canon EOS 80 Canon EF-S 18-135 4,0-5,6 Nano Canon EFS 10-18 STM 70-300 Tamron iPhovne 7+ und iPad 4 mit Navigon und Jabra Motion für das Rad&Auto die Topeak Halterung und der Mobile Power Pack Navi Festeinbaut im Hyundai i30 N Performance

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  • Ob ... ein Sperrschild ... oder nicht, ist völlig unerheblich.

    Das mag ja formal richtig sein. An der von mir beschriebenen Stelle verlassen pro Tag Hunderte von Autofahrern die Autobahn oder fahren auf. Der Polizei ist das auch mit Sicherheit bekannt, aber von irgendwelchen Maßnahmen dagegen habe ich noch nie gehört. Die bräuchten ja nur die Zusatztafel ändern lassen.

    Es ist ohnehin die Frage, inwieweit das Raststättengelände zur Autobahn zählt. Zeichen 334 findet sich zwar nicht, aber bestimmte Regeln für die Autobahn haben keine Gültigkeit. So darf ohne Sanktion geparkt und auch rückwärts gefahren werden. Wenn ich nun von diesem Gelände aus den Wirtschaftsweg befahre, was mir Zeichen 250 mit Zusatztafel "PKW und Motorräder frei" ja ausdrücklich erlaubt, möchte ich den Fahrer sehen, der sich da ziert.

    Der Sinn des Verbots, außer als an gekennzeichneten Stellen die Autobahn die Autobahn zu verlassen, oder auf sie aufzufahren, ist ja, gefährliche Situationen durch verlangsamende oder erst beschleunigende Fahrzeuge zu vermeiden. Beides trifft nicht zu, es wird beim Abfahren niemand gefährdet und beim Auffahren benutzt man die ganz normale Auffahrt des Rasthofs und dessen Beschleunigungsstreifen.

    Übrigens fände ich bei den sonstigen Preisen heute die 25 Euro ziemlich bezahlbar, denn schon bei einer Tankfüllung ist man je nach Auto mit 100 Euro dabei. Außerdem reden wir hier über Ordnungswidrigkeiten und nicht über Straftaten und solange keine Punkte drohen, gehe ich gelegentlich kalkuliert gewisse Risiken ein.

    paul-josef

  • Das Raststättengelände gehört definitiv zur Autobahn, denn sonst dürftest Du von der Autobahn aus nicht drauf fahren ;).
    Einige Sonderregeln des §18 gelten nach Auslegung nur für die durchgehende Fahrbahn, nicht für Rastanlagen und Parkplätze, so dass man dort in Grenzen rückwärts fahren darf, anhalten darf und auch als Fussgänger rumlaufen darf.
    Ebenso wird die Zufahrt für Betriebsfahrzeuge von ausserhalb der AB möglich.

    Das gilt aber nicht für normale Fahrzeuge, selbst bei Lieferanten bin ich skeptisch.
    An der A8 bei Sindelfingen ist eine relativ neue Anlage, die theoretisch über ein Landstrasse direkt erreichbar wäre. Lieferfahrzeuge müssen hier aber auch über die AB.

    Ich weiss zwar, dass es etliche Zugänge dieser Art gibt. Das Dumme ist halt, man bewegt sich in der Duldung ohne jede Rechtsgrundlage. Kommt man an einen Genauen, kostet es halt.

    Mit dem Mopped kann man dieses Problem allerdings elegant umgehen. Die Sperrschilder sind meist doppelseitig, dh. hier AB, da keine AB.
    Schiebt man das Mopped rüber, kann einem keiner.:cool:
    Mit PKW geht das nicht, weil der schiebende Moppedfahrer als Quasi-Fussgänger gesehen wird.

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  • Hallo,


    einmal zur Klarstellung: die Raststätten an sich sind keine Autobahnen (ich darf parken, rückwärts fahren und sogar entgegengesetzt zur Fahrtrichtung fahren). Die angrenzenden Wirtschafts- und Zulieferwege dürfen zum Auf- u. Abfahren benutzt werden, wenn dies nicht ausdrücklich durch Zeichen 250 untersagt wird (kommt allerdings sehr selten vor). Ein unzulässiges Verlassen der Autobahn nach §18 StVO trifft hier dann nicht zu, sondern nur Missachtung des VZ 250.


    Gruß Jürgen

  • , weil der schiebende Moppedfahrer als Quasi-Fussgänger gesehen wird.



    Weder mein Bike ca 330-350KG noch das Trike schiebe ich sehr weit ....

    Wenn es nicht gerade Berg ab geht . ich weiss Weichei schon klar

    Gruss

    Canon EOS 80 Canon EF-S 18-135 4,0-5,6 Nano Canon EFS 10-18 STM 70-300 Tamron iPhovne 7+ und iPad 4 mit Navigon und Jabra Motion für das Rad&Auto die Topeak Halterung und der Mobile Power Pack Navi Festeinbaut im Hyundai i30 N Performance

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  • ich weiss Weichei schon klar

    Überhaupt nicht! Auch ich habe einen Heidenrespekt vor den den "nur" gut 260 Kg meiner 2003er FJR. Das aktuelle Modell hat sogar über 300 (grauenvoll!). Normalerweise schiebe ich überhaupt nicht, wenn es sich vermeiden lässt, sondern sitze auf und "rollere". Auch ich bin da "bekennendes Weichei". Das rumprotzen überlasse ich den Youngsters. :D

    paul-josef

  • einmal zur Klarstellung: die Raststätten an sich sind keine Autobahnen (ich darf parken, rückwärts fahren und sogar entgegengesetzt zur Fahrtrichtung fahren).

    Das stimmt so nicht.
    Die Raststätten sind zwar Sondergelände, aber definitiv Autobahn.
    Ansonsten müsste das Ausfahrtschild sowie ein Autobahn-Ende-Schild zu Beginn der Raststätte stehen, ebenso das Autobahn-Schild am Ende der Raststätte.
    Für diese Sonderflächen gelten die Sonderregeln des §18 per Auslegung nicht, wie ich schon weiter oben geschrieben habe.
    Auführlicher HIER

    Das Abkürzen eines Staus über die Raststätte wurde auch schon mehrfach als verbotenes Rechtsüberholen geahndet (3 Points 50 €).

  • Hallo Kai,


    Das stimmt so nicht.
    Die Raststätten sind zwar Sondergelände, aber definitiv Autobahn.
    Ansonsten müsste das Ausfahrtschild sowie ein Autobahn-Ende-Schild zu Beginn der Raststätte stehen, ebenso das Autobahn-Schild am Ende der Raststätte.
    Für diese Sonderflächen gelten die Sonderregeln des §18 per Auslegung nicht, wie ich schon weiter oben geschrieben habe.
    Auführlicher HIER


    stimmt. Hab gerade noch einmal mit einem Mitarbeiter der "Geradeauspolizei" gesprochen. Da lag ich falsch. Kriminalistisch gehören die Raststätten in NRW nicht zu den Autobahnen, verkehrstechnisch nach dem Bundesfernstraßengesetz jedoch ja.




    Das Abkürzen eines Staus über die Raststätte wurde auch schon mehrfach als verbotenes Rechtsüberholen geahndet (3 Points 50 €).


    Das hat man auch mal versucht, ist aber vor Gericht unterlegen. Wenn der Bürger sich beim Anhalten "richtig äußert", hat die Rennleitung keine Chance. Eine Anleitung werde ich hier aber nicht geben.


    Gruß Jürgen

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  • Hallo,


    so haben wir alle wieder was gelernt. :lol:
    Ich hab mich auch schon zu weit von der Basis entfernt.;)


    Gruß Jürgen