Technisch geht es legal nicht.
Hallo Andreas, hallo zusammen,
ich hätte es eher so formuliert: technisch wird es behindert, weil es per AGB unerwünscht ist, was jedoch nicht heißt, daß es rechtswidrig ist.
Wir hatten doch kürzlich die Diskussion, daß der Gesetzgeber dem Endverbraucher sehr wohl das Recht einräumt, Software weiterzuverkaufen, es sei denn, es wurde einzelvertraglich und nicht nur per AGB ausgeschlossen.
Ich bin bekanntermaßen auch kein Freund davon einer AGB zuzustimmen und sie hinterher umzudeuten, *aber* andererseits darf man auch sehen, daß Garmin für die TOPO Deutschland v1 keine Updates gewährt, und wenn der Hersteller die neue TOPO v2 als neues Produkt definiert, dann eröffnet er dem Alkunden Ansprüche die alte Version weiterzuverkaufen.
viele Grüße
Andreas