Radarwarner POI's Verboten?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Zitat

    Zitat von JLacky@6.12.2005 - 10:08
    Bis dahin denke hich herscht hier eine Rechtsunsicherheit, die zu solchen Diskussionen wie dieser hier führt.


    mfg
    JLacky


    Die man sich somit eigentlich sparen kann. :P

  • Hallo,



    was ein Gesetzgeber gemeint hat, wird u.a. in sog. Kommentierungen zu Gesetzestexten näher ausgeführt. Und dort findet man u.a. folgendes:


    "Von diesem Verbot werden auch technische Lösungen erfasst, die einen vergleichbaren Effekt wie echte Radarwarngeräte erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Navigationssystemem, denn diese Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab."


    Und genau das machen die POI-Warner. Wenn man sich einer Koordinate (ortsbezogen) nähert, erhält man automatisch eine Warnung.


    IMHO herrscht absolut keine Rechtsunsicherheit.

  • Also Jungs, ich bin bei der grün-weissen Trachtengruppe, fahre Mopped mit Garmin, zuvor PDA und Blitzer-POI, jetzt hab das auch auf meinem Quest als Overlay-Karte, leider ohne akkustische Warnung, das gibt der Quest I noch nicht her. Jetzt ein wenig aus dem juristischen Nähkästchen, was Euch nicht einen Meter weiter bringt, weil verbindliche Gerichtsurteile fehlen, aber etwas Sicherheit geben sollen, was sein darf und wie es ein darf.


    Wie schon von Ortwin angeführt, sind die Jäger der Landstraße oder wie immer unsere Truppe bezeichnet wird, technisch auch nicht hinter der Säule sitzengeblieben und ein Teil der Kollegenschaft kann gewiss ohne innerdienstliche Fortbildung den gleichen Wissenstand aufweisen, den ich/ihr habt. So blöde sind die Sheriff´s auch nicht ;) . Nur würde mir im Kontrollfall doch die Rechtsgrundlage fehlen, mit der ich eine Überprüfung eines PDA/Garmin-Gerätes gegen den Willen des Betroffenen begründen kann. Der § 94 ff StPO erfordert Tatsachen, keine Vermutungen, die den Verdacht rechtfertigen, dass ich das Gerät benutzt habe, es also beschlagnahmt werden und im Verfahren von Bedetutung sein kann. Wie will mir ein Polizeibeamter jemals beweisen, dass ich bremste, weil ich den POI-Warner genutzt hatte und nicht "einfach nur wachsam war".....???? Daher dürfte bereits eine Beschlagnahme des Gerätes rechtswidrig sein, vielleicht ist es deshalb noch nicht passiert, also bleibt locker.


    Da kommt ein Mopped/Auto angefeuert und bremst vor dem Starenkasten/mobile Meßstelle auf die erlaubte Geschwindigkeit herab. Was sollte mich veranlassen, diesen VT anzuhalten.......Bremsen,um nicht zu löhnen ist nicht verboten....häää....wie jetzt! Der Junge/das Mädel war gut und hat uns vorher entdeckt...RESPEKT..!!! Soll ich jeden Bremser vor einer Meßstelle aus dem Verkehr ziehen und sein NAvi durchforsten, ob er POI-Blitzer-Sync geladen hat...????? Mein Boss hat mich dahin gestellt, um Geschwindigkeitsübertretungen zu ahnden (oder die Kasse zu füllen...Streitfrage :ph34r: für http://www.recht.de) und nicht, um Bremser zu stoppen. Hab ich für´s Bremsen vor der Meßstelle den dringenden Tatverdacht, den §§ 94 ff StPO erfordern...??? Neeeee...., hab ich nicht, es wäre also aus der Nase heraus. Es kann ja auch der Gegenverkehr gewarnt haben oder sonstwelche Gründe für die Pfiffigkeit vorliegen. Das ist doch Tagesgeschäft, dass die Verkehrsteilnehmer die Kontrollstelle entdekcen und in die Eisen gehen, auch ohne NAvi und Software, oder sehe ich das falsch.


    Und Rechtssicherheit für die Nutzer von Software wird es erst geben, wenn sich Einer aus meiner Zunft da drangetraut hat, so ein GPS-Gerät unter Bezugnahme auf § 23 StVO i.V.m. §§ 94 ff StPO zu beschlagnahmen und eine richterliche Entscheidung über die zu beweisende Nutzung der Software vorliegt. Und da hat auch die erstinstanzliche Entscheidung keine rechtsbindende Wirkung, sondern es muss mindestens eine Entscheidung eines OLG vorliegen. Und bisher gibt es nicht einen Fall, aus dem man sich etwas Essenz auslesen könnte, warum wohl ? Weil es noch keiner gemacht hat. Eine Diskussion über Einhaltung von Verkehrsvorschriften gehört meines Erachtens auch nicht hierher. Jeder weiss, was er darf, geht er drüber hinaus, weiss er, welche Folgen das haben kann.


    Und solange das noch so ist, bleibe ich da ganz ruhig, benutze weiter meine Garmin-Overlaykarte und sehe jedem Rechtsstreit gelassen entgegen. Also macht Euch wegen des Artikels in der Lobbyistenzeitung Motorwelt nicht verrückt, die leben auch nur von Schlagzeilen, wie die Blödzeitung. Hand und Fuß, geschweige denn Rechtsverbindlichkeit, haben die Ausführungen in dem Artikel nicht. Aber das rege Interesse zeigt, dass man es geschafft hat, die User zu verunsichern...ich möchte gern wissen, wieviele Kameraden sich jetzt nicht mehr trauen, die Software zu beutzen. Da wäre eine Umfrage mal ne spannende Sache, oder......?


    Gruß am Nikolaustag


    Olli

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  • :8 gut geschrieben :8

    Emanuel
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