Annäherungsalarm ACHTUNG Schweiz!!

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo Zusammen,

    ich hab die Tolle Datei von euch auf meinen neuen Zumo gespeichert und dafür dank ich euch nochmal.

    Jetzt hab ich aber ein Problem. Ich hab gelesen, wenn man in der Schweiz mit einem Navi erwischt wird auf dem die "Starenkästen" abgezeigt werden, wird das Navi beschlagnahmt und es kommt zur Anzeige.


    Jetzt wollte ich natürlich CH wieder löschen, aber ich finde die Datei nicht?
    Im Verzeichnis POI oder Routen find ich nichts.


    Könnt Ihr mir dabei helfen, sonst müsst ich alles nochmal auf Werkseinstellung setzten! :confused::mad:

  • soweit mir bekannt ist kann man mit den Radarwarnern im Navi
    nicht nur in der Schweiz Ärger mit dem Gesetzt bekommen
    und in der Regel werden solche Geräte bei Kontrollen immer
    eingezogen bzw. beschlagnahmt.
    Das soll jeder für sich selbst entscheiden aber zu Not zahle ich
    da lieber mal einen Strafzettel und habe damit weniger Ärger.

  • ... Ich hab gelesen, wenn man in der Schweiz mit einem Navi erwischt wird auf dem die "Starenkästen" abgezeigt werden, wird das Navi beschlagnahmt und es kommt zur Anzeige. ...


    Das Gleiche gilt übrigens auch für Deutschland.

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  • Hallo,
    das ist jetzt auch nur eine Randbemerkung,
    aber es gibt in der Schweiz sogar einen Fall, wo ein Autofahrer eine Anzeige erhalten hat, alleine weil er sein Navi zu weit im Sichtfeld der Auto-Frontscheibe hatte.:eek:
    Jetzt streiten die Anwälte ...
    will mich damit nur meinen Vorrednern anschließen und sagen:
    laßt diese POI's lieber weg, die kennen keinen Spaß da unten!


    Anmerkung: sorry das hilft Dir jetzt auch nicht, aber da kann bestimmt noch jemand Auskunft geben.


    Gruß
    gmc

  • keine ahnung wie es in der schweiz ist...


    in deutschland ist es NICHT eindeutig. entsprechende gesetzte dagegen beziehen sich auf technische geräte, die die technik der verkehrsüberwachungsbehörden stören oder überlisten sollen.


    solche geräte wären radarwarner (die auf physikalischem wege radarwellen empfangen) oder etwa "gegenblitzer", die einen gegenblitz auslösen und damit das beweisfoto unwirksam machen.


    eine POI-sammlung ist aber lediglich eine adressensammlung. sie ist rechtlich ungefähr so anzusiedeln, wie die warnung in der wegbeschreibung an den besucher, er möge hinter der autobahnabfahrt kleckersdorf aufpassen, da würde häufig geblitzt.


    auf keinen fall verboten ist es, sich vor antritt der fahrt über bekannte blitzstellen auf der geplanten route zu informieren. ob das auswendiglernen dieser blitzstellen vor antritt der fahrt legal ist, ist dagegen unklar :D


    anders mag es aussehen bei warnungen im Navi "just in time"... aber wie soll das nachgewiesen werden?


    bei strenger auslegung der bestehenden gesetze wäre dann der empfang von blitzerwarnungen im autoradio in dem moment illegal, wo der gemeldete blitzer sich auf der aktuellen route befindet. über blitzer in anderen gegenden darf man sich natürlich informieren. ist natürlich alles völlig absurd und eine einheitliche rechtssprechung ist zut zeit noch nicht gegeben.


    anderer ansatz: was kosten ein eingezogenes navi und das bußgeld zum thema? vielleicht 1200 euro zusammen? wenn man sich damit ein fahrverbot wegen deutlicher geschwindigkeitsüberschreitung erspart, dann hat es sich doch satt gelohnt... zumindest, wenn mann seinen führerschein beruflich benötigt.



    ok, und jetzt steinigt mich :D:p:D
    lupus

    Garmin Zumo 396 / XT und Edge 810

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