Bin ich jetzt ein Händler ?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Um wieder zum Thema zurückzukommen: Also wer ist nun noch immer Händler.


    GESCHICHTE:
    SPORTIVA, OREGON 300,GPSMAP 60 CSx,, Oregon 550t, Colorado 300, Geko 201, Gpsmap 60c, Explorist 500, Explorist 600, Explorist XL, Falcom Navi1, Roadmate..., versch. PPCs von HP und Qtek...


  • Außerdem sind es noch immer zwei paar Schuhe, ob es eine Tageszeitung mit hoher Auflage oder ein Board-Betreiber auf ein Prozesskostenrisiko ankommen lässt.


    Weiterhin hat die Presse - laut Pressegezetz - hier weitreichendere Freiheiten, soweit der Inhalt eines Briefes (bezüglich dieses Themas) von öffentlichen Interesse ist, oder von der Presse so eingeschätzt wird.


    nein, ich bin nämlich nur ein kleiner dummer Angestellter und kein überflüssiger Jurist :eek: ;)


    :foul:

  • Taunusmoto:
    :huh: Aua, liegt beides ziemlich daneben:
    Der "kleine dumme Angestellte" weiss normalerweise sehr genau, welche Statements innerhalb des Büros öffentlich und welche privat gemeint sind und versteht es auch, sich daran zu halten, weil er sonst seinen Job schneller los ist, als er gucken kann (Verstösse gegen Persönlichkeitsrechte reichen für eine fristlose Kündigung)
    Der "überflüssige Jurist" ist eben gerade nicht überflüssig, weil er dem "kleinen dummen Angestellten" mehr als genug den A... rettet. Und sei es nur dadurch, dass es die Form "Angestellter" überhaupt gibt.;)

    Schonmal mit den Themen Anarchie - Rechtsstaatlichkeit auseinandergesetzt?

    Sorry, auch wenn das als Witz gemeint war, ich krieg regelmässig einen Hals, wenn jemand so leichtfertig über mit Blut bezahlte Errungenschaften unseres Zusammenlebens spricht. Scheinbar lernt man in der Schule in Geschichte tatsächlich nix mehr.
    Für die Freiheit, hier schreiben zu dürfen, sind mehr Menschen gestorben, als jeder von uns kennt.

    Gerade der Schutz der Persönlichkeitsrechte und hier noch viel wichtiger: das Briefgeheimnis, das auch auf Mails übertragbar ist, sind wichtige Bestandteile unserer Gesellschaft, ohne die ein freies Handeln der Bürger gar nicht möglich ist.
    Und hoffentlich gibt es weiterhin noch genügend Juristen, die dafür auch streiten (sterben müssen sie ja gottseidank nicht mehr dafür).

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    Vielen, vielen Dank ...
  • Zitat

    nein, ich bin nämlich nur ein kleiner dummer Angestellter und kein überflüssiger Jurist

    ... und damit darfst Du Deine Daseinsberechtigung nicht selbst begründen, da es Dir verwehrt bleibt, Haufen Unsinn auf Urteilen aus dem "2 Jh. AD" zu kommentieren bzw. auf diesen fußend als Rechtsprechung zu verkaufen, immer darauf hoffend, daß die Betroffenen doch nicht eines Tages zur Guillotine greifen :D .....

  • Ähm,

    ich bin so ein "überflüssiger Jurist" ;)

    Und ein paar Kleinigkeiten mag der "Griffelspitzer" in mir so nicht unwidersprochen stehen lassen:

    1. "Briefgeheimnis": da geht's darum, dass ein "fremder Dritter" (weder Adressat noch Absender) seine unbefugte Neugiersnase nich in fremder Leuts Briefwechsel stecken soll - kommt dann nicht in Betracht, wenn ein Empfänger (egal ob beabsichtigter oder "unbeabsichtigter") betroffen ist;

    2. "Urheberrecht": da geht's darum, dass man fremde Schöpfungen nicht als eigene ausgeben darf - kommt dann nicht in Betracht, wenn keine "Werkshöhe" (= keine eigene "Schöpfung") vorliegt, was bei "gewöhnlichem" Alltagsschriftverkehr - im Gegensatz etwa zu Poesie - der Fall zu sein pflegt;

    3. "Privatsphäre": kommt dann nicht in Betracht, wenn's um's Geschäft geht;

    4. "Allgemeines Persönlichkeitsrecht": kommt dann nicht in Betracht, wenn's um "nur" juristische Personen, sprich Gesellschaften wie Unternehmen geht;

    5. "Vertrauen und Privatheit": kommt dann nicht in Betracht, wenn ein "Privatmensch" von einem "Gewerbetreibenden" unaufgefordert ein Brief/Mail/Telephonanruf/Hausbesuch o.ä. zum Zwecke der Geschäftsanbahnung erhält - sowas wird nicht etwa geschützt, sondern ganz im Gegenteil allgemein mißbilligt und soll in D-Land demnächst nicht nur ausdrücklich verboten, sondern sogar unter Strafe gestellt werden;

    6. "vorauseilender Gehorsam": üble Erscheinung, leider oftmals zu beobachten ...

    ich kann's auch deutlicher ausdrücken: wenn Garmin spammt - völlig egal ob absichtlich oder versehentlich - haben sie Pech gehabt und dürfen froh sein, nicht gebührenpflichtig abgemahnt zu werden. Gegen die wörtliche Veröffentlichung von Spam-Mehls steht denen aber auch gar kein Rechtsanspruch welcher Art auch immer zur Seite!

    Umgekehrt wird ein Schuh draus: wenn ein Privatmensch von einem "Gewerbetreibenden" Mehl ersichtlich gewerblichen Inhalts erhält, hat er einen Abwehranspruch dagegen und kann diesen Missbrauch seiner Mehladresse selbstverständlich unter Nennung sowohl von Urheber alsauch von Inhalt dieses Spam so öffentlich anprangern wie er grad lustig ist.

    Ob Ihr das auf dieser Seite haben wollt, ist eine ganz andere Frage - aber dann sollte man schon klar ansagen, was abgeht ...