Bin ich jetzt ein Händler ?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Sehr geehrter Herr .........,
    Wir freuen uns sehr, Sie zu unserer Garmin Schulung in Ihrer Nähe einzuladen. Die Schulungstermine und -orte stehen nun fest.



    [...]


    Sie haben diese E-Mail erhalten, da Sie registrierter Händler bei der Garmin Deutschland GmbH sind.
    Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Wir können auf Ihre E-Mail leider nicht persönlich beantworten.



    /mod: gekürzt. Oder liegt eine Erlaubnis zur veröffentlichung vor?

    Der größte Aberglauben ist der Glauben an die Vorfahrt.

    BMW R80R / K1100RS, und nach 8 Jahren Montana 600 :thumbup:, jetzt neu Montana 610

  • Hurra,

    ich bin jetzt auch Händler.

    Ist das Seminar kostenlos inkl.Hotel usw. ?

    Bekomme ich die Geräte jetzt zum EK ?

  • Glückwunsch Jung´s Ihr seid nicht allein. :D
    Auch ich bin befördert worden.:rolleyes:
    Es gibt scheinbar keine Garmin-Kunden sondern nur noch Garmin_Händler.:p

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  • Ich fürchte, da hat ein neuer "Key Account Manager Outdoor & Sports" einen ersten und entscheidenden Fehler gemacht. Da die Veranstaltungen kostenlos sind, könnte man überlegen, alle in kleine NaviBoard-Nachtreffen zu verwandeln. Ich meine, wenn das nun schon speziell auf uns GPS-Einsteiger zugeschnitten ist ... :cool:

    paul-josef

  • /mod: gekürzt. Oder liegt eine Erlaubnis zur veröffentlichung vor?



    Darf ich die an mich gerichteten Schreiben nicht veröffentlichen? :(

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  • Grad eine Mail bekommen,es war ein Versehen. :eek:

    Die sind ja richtig schnell.

  • Darf ich die an mich gerichteten Schreiben nicht veröffentlichen? :(



    Das Schreiben war ein Irrläufer und sollte nur an die Händler gehen.
    garmin ist da etwas penibel was das Veröffentlichen von Emails angeht, vor allem dann wenn Ihre Mitarbeiter mit vollem Namen darin aufscheinen.
    Und um sich gleich mal eine Mahnmail von Haus aus zu ersparen wurde deine ursprüngliche volllständige Email von garmin gekürzt.

    Das spart allen an Nerven ;)

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
    SP3 v2.80--CN klassisch--MS 6.16.3 --GPS Trackanalyse gta.net v6.0.0.4
    -- eeepc 1000h--- zumo350lm v3.80---CNEU2015.30NTU---BC 4.4.1 --- GEx 3.2.22.0
    Unsere GPS webseite

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  • jetz weiss ich nicht um was es in der Schulung geht :confused:


    GESCHICHTE:
    SPORTIVA, OREGON 300,GPSMAP 60 CSx,, Oregon 550t, Colorado 300, Geko 201, Gpsmap 60c, Explorist 500, Explorist 600, Explorist XL, Falcom Navi1, Roadmate..., versch. PPCs von HP und Qtek...

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  • Nein, nicht ohne Einverständnis des Absenders.


    Wg. welcher Rechtsnorm noch gleich? Ich darf daran erinnern, dass das eine Massen-Email war, also nicht den Charakter einer persönlichen Mitteilung hat.

  • Wg. welcher Rechtsnorm noch gleich? Ich darf daran erinnern, dass das eine Massen-Email war, also nicht den Charakter einer persönlichen Mitteilung hat.

    Hallo,


    das einzige persönliche an dieser Mail war bei mir die Anrede in der Überschrift ;)
    Und diese hatte der OP ja weggelassen . . .


    Grüsse - Anton

  • Hallo,


    Wg. welcher Rechtsnorm noch gleich? Ich darf daran erinnern, dass das eine Massen-Email war, also nicht den Charakter einer persönlichen Mitteilung hat.


    Alles was in Deutschland geschrieben und gedruckt wird, auch Mails, unterliegen dem Urheberrecht. Die Form spielt dabei keine Rolle. Selbst die Werbe-Flyer eines Supermarktes dürfen nicht kopiert werden. Wenn wolfgang276 über den Inhalt der Mail berichtet, geht das erst einmal bei einer Massenmail in Ordnung, er ist nicht zur Geheimhaltung verpflichtet. Aber ein direkte Kopie der E-Mail widerspricht dem Urheberrecht.


    Gruss Joern Weber

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  • Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Tja, in Deutschland ist halt jeder Mist Geregelt:


    Zitat

    Zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Menschen gehört auch die Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll, etwa der Inhalt von Gesprächen, Briefen aber auch eMails. Das LG Köln (Urteil v. 06.09.2006 - Az.: 28 O 178/06) hatte aktuell zu entscheiden, ob das ungefragte Veröffentlichen von eMails auf einer fremden Webseite einen diesbezüglichen Verstoß darstellt.


    Weiter: http://www.e-recht24.de/news/sonstige/359.html

  • ... Tagesspiegel das auch weiß ...

    Das scheint mir auf den ersten Blick ein sogenannter "Offener Brief" zu sein. Dabei ist für den Angeschriebenen von Anfang an klar, dass der Text der Nachricht, die er erhält, öffentlich ist und wenn er darauf antwortet, erklärt er sich implizit damit einverstanden, dass auch seine Antwort veröffentlicht wird. Insoweit in Ordnung.

    ... jeder Mist Geregelt

    In dem Zusammenhang würde ich nicht von "Mist" sprechen. Es geht hier um Grundsätzliches wie Vertrauen und Privatheit und Diskretion, also durchaus schützenswerte Dinge. Wo kämen wir hin, wenn jeder beliebig private Briefe veröffentlichen könnte, um den Schreiber durch den Kakao zu ziehen. Niemand würde sich noch trauen, im privaten Briefverkehr irgendwelche Kritik zu äußern, beispielsweise an seinen Vorgesetzten, wenn diese sofort davon erfahren und am nächsten Tag Rache üben würden.


    paul-josef

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  • Hallo Hartmut,


    Ob der Tagesspiegel das auch weiß mit dem Urheberrecht?! :rolleyes:


    Ja und? Du erkennst wohl nicht den Unterschied zwischen beiden Fällen nicht? Wenn ein Pressesprecher in dieser seiner Eigenschaft etwas schreibt, so ist das ausdrücklich für die Öffentlichkeit und für den Abdruck in der Presse bestimmt. Sollte dieses nicht der Fall sein, würde den Brief der Anwalt, anstatt des Pressersprecher schreiben.


    In diesem Fall handelt es sich offensichtlich um einen Irrläufer. Das wird durch die Überschrift noch ausdrücklich unterstrichen. Der Urheber hat mit Sicherheit nicht vorherbestimmt, das dieser Brief in der Presse oder Online-Medien veröffentlicht werden soll. Daher ist hier eine direkte Kopie des Briefes, ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Andres hat recht, nebenher werden die Persönlichkeitsrechte des Mail-Autors noch verletzt.


    Außerdem sind es noch immer zwei paar Schuhe, ob es eine Tageszeitung mit hoher Auflage oder ein Board-Betreiber auf ein Prozesskostenrisiko ankommen lässt.


    Gruss Joern Weber

  • Zitat

    Du erkennst wohl nicht den Unterschied zwischen beiden Fällen nicht?

    nein, ich bin nämlich nur ein kleiner dummer Angestellter und kein überflüssiger Jurist :eek: ;)


    Hartmut

    Der Weg ist das Ziel - mit dem Zumo XT an der 1290 Adventure S und TomTom im Auto