Vollkoffer die meinen wichtig zu sein

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...

  • So nebenbei etwas OT: Verletzung des UrhG stellen ein Privatanklagedelikt dar und werden daher von keinster weise vom Staat verfolgt. Das heisst, dass der Urheber den Urheberverletzer klagen kann, sofern er (der Urheber) das möchte. Staatsanwälte oder Staatsgewalt ausübende Organe spielen dabei in keinster Weise mit ;)


    Nicht ganz, korrekt. (EDIT: doch ganz korrekt :closedeyes:) Es gibt gibt schon strafrechtliche konsequenzen. du meinst wahrscheinlich "Der Täter ist nur auf Verlangen des in seinem Recht Verletzten zu verfolgen"


    Hier gehts auch nicht um Urheberrechtsverletzungen sondern um Verletzung von zuvor akzeptierten Nutzungsbedingungen ?!?


    Ich bin auch der Meinung, dass sich webseitenbetreiber im zeitalter zweistelliger megabit/s internetverbindungen ausreichend vor missbrauch (fraud) schützen sollten und nicht nur "jammern". wer ein offenes WLAN betreibt, kann auch als "Störer" belangt werden.

    GPS-Geräte: Garmin Dakota 20, Edge 500, Nikon COOLPIX AW100, iPhone 4S
    außer Betrieb: Oregon 300 ( 29.07.2009), Garmin Edge 305, iPhone 3GS

    www.bikeandbeer.info / www.maxb.cc

  • die strafrechtlichen konsequenzen kommen jedoch (wenn überhaupt) nur dann zu tragen, wenn der Rechteinhaber (bzw. seine Vertretung) eine Klage anstrengt- von daher ist meine Aussage schon richtig ;)


    Das Nichteinhalten von Nutzungsbedingungen ist nicht ahndbar da strafrechtlich nicht relevant. Daraus resultiert auch das es schwer sein dürfte die Identität desjenigen der die Bedingungen umgangen hat im Rahmen der Gesetzmäßigkeiten eines Landes zu bestimmen. Es würde daher einzig und alleine der Ausschluss bleiben.


    Aber ich sage nochmal: wer sich mit Nutzungsbedingungen einverstanden erklährt, soll sie auch einhalten. Meine Ausschweifungen resultieren alleine aus reinem Interesse und spiegeln nicht meine persönliche Einstellung wieder - nur um das klarzustellen :D


  • Staatsanwälte oder Staatsgewalt ausübende Organe spielen dabei in keinster Weise mit.


    Ohne Gericht gibt es aber keine Entscheidung, es sei denn man einigt sich außergerichtlich. Gerichte haben eine sehr enge Bindung zum Staat. OT in der Plauderecke gibt es nicht.;)

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  • Ein Richter ist aber kein Staatsanwalt und schon garnicht ein Organ der ausübenden Staatsgewalt :p

  • Das Richter unabhängig vom Staat bzw. dessen Gesetzen agieren wär mir neu.;)
    Wann warst du zuletzt in einem Gericht?
    Ohne direkte Berührung mit der "Staatsgewalt" kommst du da gar nicht mehr hinein.:D

  • Zuletz war ich am Donnerstag in einem Gericht ;)


    Ich habe nicht behauptet, dass Richter unabhängig von den Gesetzen agieren. Nur ist ein Richter eben kein Organ welches Staatsgewalt ausübt.
    In den Gerichten in denen ich mich aufhalte werden von privaten Sicherheitsfirmen bewacht. Diese sind jedoch im Sinne der Verfassung keine Organe der ausübenden Staatsgewalt :p


    Ein Organ welches Staatsgewalt ausübt (auch Vollzugskraft genannt) sind:
    Polizei, Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, Justizvollzugsbeamte sowie Vollzugsbeamte des Zoll

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  • In sächsischen Gerichten ist für die Zutrittskontrolle die Polizei zuständig, vergleichbar sind die Sicherheitsvorkehrungen mittlerweile mit denen auf Flughäfen.
    http://www.mdr.de/sachsen/7153746.html
    Da in meinem Familien- und Freundeskreis mehrere Personen im Staatsdienst tätig sind bin ich darüber mehr als ausreichend informiert.;)

  • Das glaub ich dir schon, dass in Sachsen dafür die Polizei zuständig ist, aber das ändert ja nichts daran, dass diese keinen Einfluss in irgendwelche Privatanklagedelikte haben.


    von daher ist meine Aussage:


    Verletzung des UrhG stellen ein Privatanklagedelikt dar und werden daher von keinster weise vom Staat verfolgt. Das heisst, dass der Urheber den Urheberverletzer klagen kann, sofern er (der Urheber) das möchte. Staatsanwälte oder Staatsgewalt ausübende Organe spielen dabei in keinster Weise mit ;)


    schon richtig.
    Die Bewachung des Gerichtsgebäudes seitens der Polizei hat ja nichts mit den Verhandlungen bei Gericht zu tun sondern nur der Bewachung des Gebäudes bzw. dem halten von Ordnung.

  • Privatanklagedelikte


    Sicher kann man "privat" (ohne Anwalt?) klagen, ohne eine Gesetzesgrundlage geht das aber auch nicht. Gibt es keine außergerichtliche Einigung kommt die Sache ohnehin vor ein Gericht.


    Wer sich immer an die Gesetze hält muss sich darüber überhaupt keine Gedanken machen.;)
    Dazu muss man die Gesetze natürlich auch kennen.:)


    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

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  • Ein Privatanklagedelikt handelt es sich um ein Delikt, welches zwar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, hierzu wird jedoch eine Handlung des Geschädigten vorrausgesetzt.
    Ein Privatanklagedelikt wird nicht von vom Staat verfolgt. Sprich setzt der Geschädigte bei einem Privatanklagedelikt keine Handlung, so hat der Schädiger nichts zu befürchten. Das Interesse der Aufklährung liegt also beim Geschädigten und nicht beim Staat.
    Ob man den Weg jetzt mit oder Anwalt auf sich nimmt spielt eigentlich keine Rolle und ist nicht von Belang.
    Bei einem Privatanklagedelikt muss jedoch der Kläger für eine Beweislage sorgen. Wird er keine Beweise vorlegen können, so ist die Klage aussichtslos. Das Gericht Entscheidet nur ermittelt jedoch nicht, dafür ist der Kläger zuständig...


    Auch ist klar, dass ohne Rechtsgrundlage auch keine Rechtsprechung erfolgen kann.
    Nicht notwendigerweise kommt es zu einem Gerichtsverfahren (auch bei negativer außergerichtlicher Einigung - diese wird immer der erste Weg sein) - dieses erfordert wie schon gesagt eine Handlung des Geschädigten vorraus.


    Wer sich immer an die Gesetze hält muss sich darüber überhaupt keine Gedanken machen.;)
    Dazu muss man die Gesetze natürlich auch kennen.:)


    Dem ist nichts hinzuzufügen :)

  • "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

    Genau das ist so nicht richtig, denn es gibt den Terminus "Verbotsirrtum", der genau das Gegenteil beschreibt: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum

    Weil es hier im Zusammenhang erwähnt wurde, noch ein paar Worte zum "WLAN-Urteil". Der Spruch des BGH ist überaus verbraucherfreundlich, stuft er doch das Betreiben eines ungesicherten WLANs zur Ordnungswidrigkeit herab. Es ist einem geschädigten Dritten somit nicht mehr möglich, den Betreiber zum Schadenersatz heranzuziehen, wenn über seine Internetverbindung ohne sein Wissen z.B. urheberrechtlich geschützte Daten zum Download angeboten wurden. Gegen den Betreiber kann jetzt nur noch wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 100 Euro verhängt werden. In der Presse wurde das vielfach falsch dargestellt, denn das Risiko für den Betreiber eines offenen WLANs hat sich durch das Urteil erheblich vermindert, nicht erhöht.

    paul-josef

  • Da würde ich aber nicht so sicher sein.
    Wer genug Geld hat kann es ja einfach darauf ankommen lassen.;)
    http://www.zdnet.de/it_busines…y-11000006-41531914-1.htm
    "Für sämtliche offenen WLAN Anschlüsse in Deutschland bedeutet das Urteil das Aus. Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass Anschlussinhaber ihren Anschluss bei der erstmaligen Installation nach dem neuesten Stand der Technik absichern müssen. Ein offenes WLAN wird also nicht geduldet. Im konkreten Fall muss demnach die Familie sicher stellen, dass der illegale Tausch von Musik nicht noch einmal über ihren Anschluss stattfindet. Passiert das doch, werden gegebenenfalls mehrere tausend Euro Strafe fällig. Hotels, Internet-Cafés und Wohngemeinschaften müssen nun möglicherweise nachrüsten."


    Wer bereits Erfahrung mit der Justiz hat, weiß ohnehin:


    Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei...

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  • Naja, da sich die Abmahnkosten an den Schadenersatzforderungen (Streitwert) orientieren und Schadenersatz aber nicht mehr geleistet werden muss, wird's zumindest "billiger". ^^


    was war noch schnell mal das thema?
    ob es gegen ein gesetz verstösst, von einem kartenserver 100GB zu saugen :confused:

    GPS-Geräte: Garmin Dakota 20, Edge 500, Nikon COOLPIX AW100, iPhone 4S
    außer Betrieb: Oregon 300 ( 29.07.2009), Garmin Edge 305, iPhone 3GS

    www.bikeandbeer.info / www.maxb.cc