1350 T - myGarmin - Großes Problem....

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo zusammen!
    Vor einer woche hab ich ein navü 1350 T gekauft. So weit - so gut. Hat auch prima funktioniert. Einen Tag, oder besser, bis ich das navü an den PC gestöpselt und bei garmin registriert habe. Hat alles prima geklappt! Gerät erkannt, Gerätenummer erkannt, Karten auf dem neuesten Stand - aber: Neue Firmware hier zum Download bereit...
    Mach ich doch glatt - wenn Garmin das empfiehlt.

    Doch das Problem beim nächsten Einsatz: Beim booten erscheint klein NAVÜ 1350 (ohne T), das TMC-Logo links oben ist nicht mehr da, im Menü Extras ist das TMC-Menü nicht mehr da und, besonders ärgerlich, das 12V-Ladekabel wird nicht mehr erkannt und lädt auch nicht mehr. Der Akku ist ratzfatz leer.

    Mein freundlicher Fachhändler fegt mich an: Da haben sie was falsch gemacht, das kostet Sie mindestens 50 Euro die Software wieder auf Vordermann zu bringen. Warum gehen Sie auf die Garmin-Webseite, das ist nur was für Leute mit Ahnung, das ganze Gerät kann dadurch zerstört werden.... ???
    Dazu passt, dass ich bei Garmin keine Software/Firmware finde um den Schaden selbst zu beheben. Der Software-Loader erkennt weiterhin ein 1350 T und die installierte Software ist korrekt.

    Kann mir jemand einen Tipp geben ? - Händler und Hersteller haben hier offensichtlich erhebliche Defizite...

    Besten Dank !

  • Gerät ist neu der Händler hat sie nicht alle auf dem Zaun und ansonsten lass dir im garmin eigene forum eine RMA Nummer geben . Gut ist . Forum ist da :


    https://forum.garmin.de/


    Registriert bist du wenn du dein Gerät registriert hast . Die Admins geben dir am Montag eine RMA und alles wird gut .


    Gruss

    Canon EOS 80 Canon EF-S 18-135 4,0-5,6 Nano Canon EFS 10-18 STM 70-300 Tamron iPhovne 7+ und iPad 4 mit Navigon und Jabra Motion für das Rad&Auto die Topeak Halterung und der Mobile Power Pack Navi Festeinbaut im Hyundai i30 N Performance

  • Tritt deinen "Fachhändler" mal kräftig in den Arsch. Das ist ja nur noch frech.

    Aber es deckt sich mit meinen Erfahrungen mit deutschem "Service" in den letzten Jahren.

    Übliche Anmerkungen bei Reklamationen:

    "Was haben Sie denn da gemacht?" (siehe dein Fall)
    "Das hatten wir noch nie."
    "Das muss eingeschickt werden." (muss es im Garantiefall NICHT!)
    "Das ist völlig normal - damit müssen Sie leben."
    "Das ist kein Fehler, das ist ein Feature."

    Das kennt man ja alles.

    Aber dass der Lümmel für die Reklamation auch noch Kohle abgreifen will (und nicht zu knapp!), das scheint mir ein Fall, um den sich Garmin selbst mal kümmern sollte.
    Die Krönung ist dann ja noch das "Verbot", die offizielle Garmin-Seite in Anspruch zu nehmen.

    Ich würde das auf jeden Fall an die melden mit der Aufforderung, dem Händler mal ordentlich die Leviten zu lesen.

    Im übrigen wie vom Tourenfahrer beschrieben verfahren.

    Grüße

    Der Zausel

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  • Sorry aber auch und gerade in einem Garantie Fall muss eingeschickt werden . Händler können an den Geräten nichts selber instand setzen !! Der Kunde kann wenn der Händler mit spielt ein Leihgerät bekommen aaaaber Anspruch hat er nicht !! Ein Navi ist kein lebenswichtiges Teil wie ein TV das Auto bzw die Kaffeemaschine!!!


    Gruss

    Canon EOS 80 Canon EF-S 18-135 4,0-5,6 Nano Canon EFS 10-18 STM 70-300 Tamron iPhovne 7+ und iPad 4 mit Navigon und Jabra Motion für das Rad&Auto die Topeak Halterung und der Mobile Power Pack Navi Festeinbaut im Hyundai i30 N Performance

  • Das hat mit "lebenswichtig" nichts zu tun.

    Prinzipiell kann der Kunde sich aussuchen: Reparatur (d.h. meistens "Einschicken"), Rückgabe oder Tausch.
    Das ist nur leider den allerwenigsten bekannt.

    Ja, ich weiß, dass das in den AGB eingeschränkt werden kann. Aber auch das nicht völlig willkürlich.

    Im obigen Fall ist aber noch besonders anzumerken, dass im Schadensfall in den ersten sechs Monaten der Händler (!!!) nachweispflichtig ist, dass es sich um ein Eigenverschulden und nicht um einen Gerwährleistungs- (nicht: Garantie-) fall handelt.

    Hier von vornherein eine Kostenrechnung aufzumachen ist also schon jenseits von Gut und sogar von Böse.

    Grüße

    Der Zausel