rechtliche Frage

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo zusammen,


    mit der Software City Navigator 7.0 stelle ich meine Routen zusammen und übertrage sie auf den SP3. Da wir mit mehreren Fahrzeugen fahren und die Mitfahrer kein Navi haben, möchte ich einige Kartenauszüge per Screenshot und Nachbearbeitung in Paint anschließend den anderen verfügbar machen.
    Verletze ich da ein Copyright? Ich will die Seiten nicht mehrfach ausdrucken, sondern per Link auf der HP zur Ansicht bereitstellen - auch noch legal?
    Vielen Dank für Eure Antworten.
    KD


  • hallo
    karten sind immer heikel
    wo kein kläger da kein richter aber karten aus MS auf einer homepage posten würde ich nicht, es eie denn du hast einen mit passwort geschützten bereich deiner homepage, das ist dann immer noch nicht legal, aber zumidnetsens ist es nicht "verbreiten"


    lg
    g


    ps: warum schickst du die modifizierten karten nicht als email?

  • Zitat

    Zitat von abo@2.05.2005 - 15:17
    ps: warum schickst du die modifizierten karten nicht als email?


    Ist immer eine Möglichkeit, aber ich mag Mail halt nicht so gern.
    Zeit der Not werde ich aber drauf ausweichen.


    Danke


    KD

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  • Also, ich habe (schäm) die Lizenzbestimmungen von Garmin für City Select nicht gelesen. Aber ich denke mal, dass du mit Screenshots von CS oder CN keine Copyrights verletzt.


    Sonst wäre Garmin ja auch schon längst gegens Naviboard oder andere Foren vorgegangen, da wimmelt's doch vor Screenshots.


    Gruß - Wolfgang
    (ansonsten ein Bedenkenträger)

  • Zitat

    Also, ich habe (schäm) die Lizenzbestimmungen von Garmin für City Select nicht gelesen. Aber ich denke mal, dass du mit Screenshots von CS oder CN keine Copyrights verletzt.


    Also, bei mir steht da ungefähr folgendes:

    Zitat

    2. RIGHTS OF USE


    2.1 You may:
    ( a ) use the Data in the CD-ROM with any compatible GARMIN Unit;
    ( b ) only use the Data for your own personal use;
    ( c ) not use the Data in connection with the hiring of any vehicle.


    2.2 You must not reproduce, reverse compile, adapt, modify, assign, distribute, publish in any form or permit any other person to use or deal with the whole or any part of the Data.


    Was an sich bedeuten würde, dass man die CS nicht im Mietwagen verwenden darf (bei der MG fehlt dieser Passus) und dass die Veröffentlichung eines Screenshots (publish in any form) auch gegen die Lizenzbestimmungen verstösst - man fragt sich allerdings, wofür dann die Druckfunktion in MapSource da ist. Wenn überhaupt, ist wahrscheinlich nur die Veröffentlichung eines Screenshots der Druckvorschau, bei der die halbe Seite aus Copyright-Hinweisen besteht, statthaft - und selbst da müsste man anfragen ...


    Gruss


    Emil


  • hallo


    also die kirche kann man(n) schon im dorf stehenm lassen denke ich.


    aber tatsache ist, dass - spezielle im medienbereich - karten eines der heikelsten themen überhaupt sind.


    mit ausschnittsvergroesserungen von fotos geht das oft mal gut wenn man(n) das eine oder andere mal das copyright ein wenig verbiegt, aber bei karten funktioniert das praktisch nie.
    egal ob die karte aus dem atlas einer landkarte aus dem michelin oder von falk oder freytag&bernd ist: verwende eine karte in irgendeinem printprodukt und seie es eine schuelerzeitung; die chance innerhalb einiger tage eine dicke rechnung dafür (doppelter richtsatz) und eine unterlassungserklärung zu kriegen liegt bei 90%.


    die richtsätze staffeln sich nach kartengroesse und auflage des mediums und gehen in den bereich von einigen 100 euro pro veröffentlichter karte bei nennenswerten auflagen. wie die "anzahl der veröffentlichungen" im internet gewertet wird? keine ahnung.....


    daher meine ursprüngliche einschätzung "eher heikel", und klaro: natürlich verstösst ein screenshot - wo auch immer er ohne ausdrückliche zustimmung des rechteinhabers frei zugänglich "veröffentlicht" wird - gegen die lizenzbestimmungen ....


    die druckfunktion bedeutet garnix, denn zur EIGENEN verwendung kann ja ein ausdruck oder ein screenshot jederzeit angefertigt werden ...


    lg
    g

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  • Ich wäre da auch sehr vorsichtig. Wegen dieser Thematik habe ich eines meiner Webprojekte sogar vorübergehend vom Netz genommen. Inzwischen habe ich zwar die schriftliche (Brief!) Bestätigung von NavTeq, dass ich im privaten, nicht kommerziellen Umfeld bei Nennung des Copyrights deren Kartenmaterial verwenden darf, aber so 100% abgesichert fühle ich mich dennoch nicht.


    Map & Guide genauso wie Garmin haben auf meine Anfragen wegen der Erlaubnis immer auf ihren Partner verwiesen, von dem das Kartenmaterial komme, also auf NavTeq. Jetzt weiß ich aber noch nicht definitiv, ob deren Erlaubnis allein reicht oder ob ich jetzt nochmals bei den Anbietern der Kartensoftware fragen muss, denn die sind ja immerhin für die optische Aufbereitung zuständig. So lange das nicht juristisch sauber geklärt ist, mache ich Karten jeglicher Art nicht mehr öffentlich zugänglich. Da ich dazu aber viele Dokumente anpacken müsste, nahm ich kurzerhand einfach das gesamte Projekt offline - das war schneller und somit sicherer.


    In jüngster Zeit sind diverse ausgefuchste Juristen wieder verstärkt unterwegs und mahnen alle Websitebetreiber ab, die ihnen unter die Finger (äh, den Mauszeiger) kommen. Also Leute, haltet euch zurück. Nur weil hier im Forum noch keine Probleme deswegen entstanden, solltet ihr nicht darauf hoffen, dass es euch genau so geht. Vergesst auch nicht, dass man bei Plattformen wie diesem Navi-Board eventuell seitens der Karten-Copyright-Besitzer beide Augen zudrückt, weil der Nutzen für sie größer ist als der Schaden. Wer weiß...

  • Zitat

    Zitat von QuadZilla@3.05.2005 - 10:31
    Ich wäre da auch sehr vorsichtig. Wegen dieser Thematik habe ich eines meiner Webprojekte sogar vorübergehend vom Netz genommen. Inzwischen habe ich zwar die schriftliche (Brief!) Bestätigung von NavTeq, dass ich im privaten, nicht kommerziellen Umfeld bei Nennung des Copyrights deren Kartenmaterial verwenden darf, aber so 100% abgesichert fühle ich mich dennoch nicht.


    Wenn du einen Ausdruck aus MS machst, wird auf dem Kartenausschnitt unten links das NavTeq Logo mit ausgedruckt.
    Solltest du die Genehmigung von NavTeq (mit Auflagen) haben dürfte dem eigentlich nichts im Wege stehn. Ggf sich explizit Für z.B. CS7.0 das Recht auf Veröffentlichung auf einer privaten HP einräumen lassen.

    Willi

    276c, FW 5.60, 2 GB, 278, FW 3.60 - MapSource 6.13.7 + MapSource 6.16.3 - CN NT 2015.20
    Datenaustausch mit GPX | eeePC 4G

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  • Das alles liest sich ja nicht sehr hoffnungsvoll, wenn jeder Screenshot zum Erläutern eines Problems mich schon der nächstgelegenen JVA einen Schritt näher bringt/bringen kann.


    Vielleicht ist es unter diesem Gesichtspunkt nützlich, dass das durchschnittliche Forumsmitglied anonym auftritt. Namen und Adressen sind nur von einem relativ kleinen Teil bekannt oder aus anderen Angaben rekonstruierbar.


    Es lebe die E-Mail-Wegwerfadresse, die es bei einem meiner Provider gibt.


    Grüße
    Bunav

    ** N51.30° E6.59° (incl. SA) **
    *** iQue 3600 ***
    ** GPSMAP 76C **


  • hallo


    ich möchte dir ja nicht dein wohlbefinden rauben, aber gehe ruhig mal von einem aus: in dem moment wo sich dein rechner mit dem internet verbindet, ist das was du damit tust ebensowenig anonym wie eine per post versandte postkarte.
    mit dem kleinen - aber wesentlichen - unterschied, dass es wohl sehr komplex wäre nach allen deinen versandten postkarten zu suchen, es aber vergleichsweise einfach ist alle deine netzbewegungen herauszufinden.
    und nein, da hilft dir auch keine dieser astrusen anonymisierungsseiten und freemailkonten....


    das gilt zumindestens für die situation in deutschland - und - nach einem recht umstrittenen OGH-urteil letzte wochen - für österreich.


    lg
    g


    p.s.: betreffend forum und screenshots: da würde ich die haftung eher beim betreiber respektive beim domaininhaber sehen als beim postenden sehen

  • Moin!


    Man muß wohl die Lizenzbedingungen recht differenziert lesen. Die Nutzung eines GPS durch einen Lebensgefährten etc. ist nicht zulässig! Nur ein Person darf schließlich die Software nutzen. Aber niemand wird dagegen vorgehen.


    Im Mietwagen darf die Software wohl insofern nicht genutzt werden, daß der Vermietende das GPS nicht mit vermieten darf. Eindeutig sagt darüber die Bedingung nichts.


    Macht Euch keine Illusionen. Alle Aktivitäten im Net sind nachvollziehbar. Zur Zeit läuft manchmal die öffentliche Debatte, wie lange die Provider diese Daten für Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden vorrätig halten müssen.


    Die Veröffentlichung von Kartenausschnitten etc. hier im Forum dürfte, IMO gegen die L-Bedingungen verstoßen, aber erstens wegen der Geringfügigkeit und zweitens, weil eben auch das Forum mehr oder minder im Interesse von Garmin & Co steht, wird es keine Maßnahmen gegen das Forum oder dessen Nutzer geben.
    Überlegt einmal, wie viel Arbeit wir den Mitarbeitern von Garmin und der GPS GmbH abnehmen, indem wir Fragen um die Nutzung der Geräte beantworten, ohne das sich auch nur ein Mitarbeiter darum kümmern muß.


    Da ich aber weiß, das es auch schon bei Diplomarbeiten etc. mächtigen Ärger mit Copyright Verletzungen gegeben hat, wäre ich bei privaten Websites eher vorsichtig.


    Sam

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  • Zitat

    Zitat von ugly sam@4.05.2005 - 14:06
    Überlegt einmal, wie viel Arbeit wir den Mitarbeitern von Garmin und der GPS GmbH abnehmen, indem wir Fragen um die Nutzung der Geräte beantworten, ohne das sich auch nur ein Mitarbeiter darum kümmern muß.
    Sam


    Dein Optimismus in Ehren, Sam
    auf dieses Wohlwollen sollte mann sich aber lieber nicht verlassen
    (falls so ein Wohlwollen denn vorhanden ist - ich glaub es nicht)


    Wie Rücksichtslos manche Unternehmen selbst gegen Publikationen, die doch eher im Sinne dieser unternehmens sind, vorgehen, zeigt wohl die aktuelle Songtext-Abmahnwelle http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666 .


    Da wird blindwütig und überzogen jedes Engagement mit Urheberrechtsabmahnungen abgestraft.


    (Hoffentlich ist das nicht zu weit OT, aber noch vor 3 Monaten hätte ich felsenfest behauptet, dass die Musikindustrie eher froh über die Werbung durch von Fans veröffentlichte Songtexte ist. )

  • Zitat

    Zitat von hu26@4.05.2005 - 15:18
    Dein Optimismus in Ehren, ..........


    hallo


    um es realistisch zu sehen: navteq hat offenbar einem einzelnen anfragendem user schriftlich das ok gegeben für private zwecke unter angabe der quelle die screenshots auf seiner privaten homepage zu verwenden.


    somit werden die wohl auch nichts gegen die verwendung hier im forum haben. ist wie gesagt eher ein ding des forumbetreibers und nicht des users der das postet.


    mit garmin hat die sache meiner einschätzung nach kaum was zu tun ....


    lg
    g

  • Hallo in die Runde,


    in kurzer Zeit –Wingers Anfrage stammt vom 1.5.--- habe ich ein wenig das Gruseln gelernt.
    Noch mal zum Thema „anonyme Forumsmitglieder. Natürlich habe ich gehört, dass Verbindungsdaten für Zwecke einer Strafverfolgung gespeichert werden (müssen).


    Da wir aber hier nicht vom Strafrecht sondern Zivilrecht reden, wer kann etwas über die tatsächlichen Möglichkeiten berichten? Ich meine also gerade nicht die spektakulären Medienberichte über „Spuren im Internet“, sondern das Abmahn-Unwesen und evtl. Zugriffe auf Benutzerdaten, um einen Schadenersatz durchzusetzen.


    Angenommen, Forumsmitglied XYZ (zur Zeit existiert dieser Name noch nicht) stellt einen Screenshot seines GPS oder aus MapSource am PC ein, um einen Sachverhalt zu klären. Weiter angenommen, jemand möchte abmahnen,
    > könnte sie/er die Herausgabe von Verbindungsdaten erzwingen?


    > Was ist gespeichert, geht aus den Aufzeichnungen hervor, dass ein Bild eingestellt wurde?


    > Das Bild liegt auf einem Allerwelts-Server, kann man beweisen, dass es XYZ dort deponierte?
    Es könnte ja sein ---rein theoretisch, ist natürlich NIE passiert-- , dass ich bisher nicht nur Bilder aus eigener Produktion verwendet habe, sondern auch auf Bilder verwies, die ich bei Anbietern und in Manuals fand, oh-weh-oh-weh!


    Grüße
    Bunav

    ** N51.30° E6.59° (incl. SA) **
    *** iQue 3600 ***
    ** GPSMAP 76C **

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  • hallo


    hat nix mit gruseln zu tun, weltweit wurde 9-11 dazu benutz das virtuelle netz um jedes individium enger zu schnüren, vor allem europa und besonders die deutschsprachigen länder haben sich imho hier unerfreulich stark hervorgetan.


    zu deinen fragen:
    - straf/zivilrecht
    stimmt schon, nur in DL war es immer schon ges geregelt dass über gerichtsauftrag neben den stammdaten auch die verbindungsdaten vom provider weitergegeben werden muessen, in OE konnte man(n) bis vor ca 10 tagen noch davon ausgehen, dass die dynamischen IP zuordnungen bnei verbindungen welche über ISDN oder modemeinwahl erfolgen NICht weitergegeben werden müssen, soferne es nur zivil- aber nicht strafrechtliche tatbestände betrifft. ein OGH urteil hat das aber kürzlich umgederht. somit gilt auch für OE, dass dynamische verbindungsdaten unabhängig von der höhe der strafandrohung über gerichtsauftrag weitergegeben werden müssen.


    abmahnungen:
    in deinem beispiel könnte nur der rechteinhaber abmahnen, in unserem beispielfall NavTeq. dieser könnte seinen anwalt beauftragen bei gericht mittels einstweiliger verfügung den domaininhaber zu verpflichten über den forumbetreiber die IP adresse bekannt zu geben, unter welcher am/um das posting mit dem urheberrechtlich geschützen material veröffentlicht worden ist. diese IP werden in der regel (alleine schon zum selbstschutz für den domaininhaber) aufgezeichnet. über die IP ermittelt ein sachverständiger den provider und dieser wird - wieder mit einstweiliger verfügung beauftragt den anschluss zu nennen, welcher diese IP zum fraglichen zeitpunkt genutzt hat.
    mit dieser information kann navteq dann bei gericht eine einstweilige verfügung beantragen dass das entfernt werden muss und seinen anwalt beauftragen an den user ein nettes schreiben zu richten welches neben viel juristenzeug unter anderen enthält:
    - eine vorschreibung über die angefallenen rechtegebühren für die veröffentlichung
    - einem angemessenen strafzuschlag (idR 100% davon)
    - eine unterlassungserklärung zur rückfertigung
    - eine kostennote (idR werden das wohl um die 500-1000 euro sein)


    reagiert der user innerhalb der gesetzten frist nicht darauf, beantragt navteq über seinen anwalt bei gericht einen strafantrag wegen verstoss gegen die einstweilige verfügung. und das TÄGLICH.
    jeder dieser strafanträge kann - je nach höhe des urheberrechtlichen verstosses mit ca 200-500 euro an zusätzlichen kosten eingeschätzt werden (nachmals zum besseren verständniss: diese kostensätze erhöhen TÄGLICH den streitwert).


    daher meine ursprüngliche einschätzung:


    "eher heikel"


    lg
    g


    p.s.: ganz ähnlich ist die vorgangsweise (und der kostenhintergrund) übrigens bei domaingrabbing. also bloss aufpassen dass das eigene domain nicht mal mit einem markennamen übereinstimmt oder - noch schlimmer - mit einem begriff welcher ein namesrecht hat ....

  • Das einfachste ist ne E-Mail an Garmin zu schreiben.
    Die sind gar nicht so unflexibel wie viele denken.


    Ich habe die Erlaubnis erhalten, scrennshots von gefahrenen Touren auf meiner HP zu veröffentlichen (habe auch nur danach gefragt).



    Gruß, Dieselchen


  • Hey Dieselchen,
    wo genau hast Du denn die eMail hingeschickt...ich habe vor einiger Zeit (5 Monaten) auch schon mal hingeschrieben und bis dato noch keine Antwort bekommen.
    Würde nämlich gerne auf unserer HP www.schottlandfieber.de karten zur verfügung stellen.

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  • Moin moin Jungs,


    bitte immer schön auseinander halten: Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Verwertungsrecht ... ebenso Kartographieprodukte und Softwareprodukte.


    Die Frage ist ja nicht neu. Deshalb gibt es ja hier im Forum die bekannte Anfrage an den Garmin Support, bei dem Laura von Garmin dazu schriftlich Stellung bezogen hat. {mehr}


    Ich habe mich mit dem Thema etwas weiter beschäftigt und dazu ein persönliches Memo verfasst. Es ist gar nicht so einfach. Aber es gibt Ausweichmöglichkeiten. {mehr}


    Was die Screenshots im Forum zur Hilfestellung (weitestgehend der Kategorie Support, technische Beschreibung, Leitfaden zuzurechnen) angeht: kein Problem! Das Zauberwort heißt hier Bildzitat. Das ist rechtlich abgedeckt und erlaubt, sofern man sich hierbei auf das notwendige Maß beschränkt. Wer natürlich so viele Screenshots mit unterschiedlichen Kacheln veröffentlicht, bis er ganz Deutschland beisammen hat, wohlmöglich noch bildschirmfüllend in bester Auflösung, kann sich freilich nicht mehr darauf berufen.


    Nein, ich bin kein Advokat und auch nicht beratend unterwegs. Ich bin nur ein User, der seinen eigenen Hintern an der Wand halten möchte und sich deshalb lieber etwas mehr informiert und etwas weiter auf der sicheren Seite bewegt ... vor allem, wenn sicherere Varianten zur Verfügung stehen. Für alles andere gibt es Advocard. ;)


    Gruß, troy®