Beiträge von ManfredK

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...

    im Fußgängermodus geht es so halbwegs aber nur in Verbindung mit einer Topo.... und mit offenen Augen, da natürlich Fahrradwege nicht ausgewiesen werden....


    Sorry, ManfredK, wen ich widerspreche, bin zwar kein Anwalt.....


    Dann hol dir mal einfach anwaltlichen Rat ein.... wir sind das Thema mit unseren Juristen rauf und runter... und glaub mir ein Anrecht auf Ersatzlieferung im Falle eines defekten Einschaltknopfes ist nicht gegeben.


    Wenn ein Händler kulant ist und es umtauscht... schön für den Verbraucher.


    Da du ohnehin eine angemessene Frist setzen musst um deine weitergehenden Ansprüche nach § 437 BGB zu nutzen ist dann auch dein Urlaub rum. und zwar ohne dass du irgendwelche Schadenersatzansprüche hättest.


    Zum Posting von "mrundertakter" genau das meinte ich mit meinem Post auf das Siegel vom Tourenfahrer. u.a. Urteil OLG Hamm.


    Entscheidend ist ob durch das Öffnen und durch den Eingriff ein Schaden entstanden ist (z.b. Gehäusenase beschädigt oder eine Dichtung beschädigt und anschließend nicht mehr wasserdicht) Wenn ein Schaden durch den Eingriff nicht entstanden ist und "nur" das Siegel verletzt ist, können Garantie/Gewährleistungsansprüche nicht verneint werden. Hierzu gibt es bereits seit den frühen 80iger Jahren auch eine entsprechende Rechtssprechung des BGH.


    Nicht immer ist das was Hersteller so schreiben auch rechtlich korrekt....

    Na doll.....


    Irgendwie kennst du die wichtigen Zusammenhänge nicht...


    dein § 437 beschreibt die Rechte eine Kunden grundsätzlicher Art.


    Der Punkt 1 zielt auf die Nacherfüllung nach 439
    Der Punkt 2 und 3 zielt hauptsächlich auf den §440 (gescheiterte Nacherfüllung)


    Was "Nacherfüllung" ist steht im 439


    Nach 439 (1) bestimmt der Käufer die Art der Nacherfüllung (Reparatur - Ersatzlieferung); der Verkäufer kann dem aber nach 439 (3) widersprechen.


    Einfach mal BGB lesen

    aber ich nehme mir die Freiheit meine Wünsche und die von mir empfunden Mängel zu äußern;


    Das ist dein gutes Recht.... aber es liegt bei dem ein oder anderen wohl der Schluss nahe, dass du dir damit etwas Luft verschaffst... es aber den Anbieter des Gerätes nicht im geringsten stören wird.


    Ob du persönlich mit der Routenführung in Städten zufrieden bist oder nicht.. Garmin wird hier seine Berechnungen nicht verändern.


    Entweder passt du dich dem Garmin an..... und bist danach zufriedener... oder du trennst dich von ihm... den Garmin wird sich nicht an deinen Wünschen orientieren....


    Ob das gut oder schlecht ist mag ich gar nicht bewerten. Ich weiß dass der 660 nicht perfekt ist, ich hätte auch den ein oder anderen Verbesserungswunsch und den teile ich per Mail direkt an Garmin weiter.... wenn außer mir noch 100 oder 1000 andere Nutzer (weltweit) den gleichen Wunsch direkt an Garmin übermitteln gibt es eine Chance.... in Foren lässt sich so etwas meist nicht erfolgreich beeinflussen.


    Das sage ich weil auch unsere Produkte in Foren diskutiert werden.... und weil ich weiß wie ein Industrieunternehmen meist mit solchen Foren umgeht.


    Problemlösungen die sich in Foren finden und nachvollziehen lassen werden adoptiert.... Wünsche werden (wenn sie in Massen auftreten) registriert aber meist nicht mehr.... Wünsche eines einzelnen oder einer kleinen Minderheit.... nun verursachen meist ein Lächeln... mehr nicht.


    Deswegen mit solchen Fragestellungen immer direkt an Garmin.de wenden und dort um Support bitten. Insbesondere dort solche Veränderungen anregen. Wenn du mit deinen Wünschen nicht alleine bist bewegt sich was.


    Wenn du mit deinen Wünschen alleine bist... bewegt sich nichts...

    @ Willi1


    Da das Preis/Leistunsverhältnis für dich bei der Schulnote 4 nicht in Ordnung ist - verkauf ihn doch einfach. Du bekommst momentan (Urlaubszeit) einen recht guten Preis, verlierst nicht allzu viel Geld und kannst dir dann dein Wunschgerät kaufen.


    Hätte den großen Vorteil dass du dich nicht mehr über irgendwelche Unzulänglichkeiten ärgern müsstest, viel zufriedener bist mit einem neuen Gerät deiner dann besseren Wahl....


    Einen Teil deiner Probleme wirst du entweder akzeptieren müssen und damit zufrieden leben... oder dich vom 660er trennen wenn du nicht bereit bist damit zu leben...

    Ist mir aber auch so gegangen.... MyGarmin account wurde bei einer Supportanfrage nicht akzeptiert.... war ein eigenes Supportkonto erforderlich.. das aber natürlich bei MyGarmin nicht funktioniert.


    Garmin scheint hier zu unterscheiden.

    Mit selbständig meine ich das nicht verwaltungsrechtlich


    Also ist die Postanschrit korrekterweise "Schrobenhausen OT Steingriff"... woher soll Garmin/Navteq denn wissen für welchen der beiden möglichen Namen du dich entscheiden willst.....


    Garmin/Navteq hat sich halt für die Möglichkeit entschieden die dir nicht hilft, für mich aber richtig ist.... unser Datenbestand ist zufällig darauf abgestimmt.


    Das ist also kein Bug... sondern ein Feature... zumindest aus meiner Sicht.

    Aber er zeigt oft keine kleinen Orte nicht an, die zwar selbstständige Orte sind, aber zu einer anderen Gemeinde gehören.


    Selbständige Ortschaften gehören zu keiner anderen Gemeinde und werden korrekt angezeigt.


    Ortschaften, die früher mal selbständig waren, aber mittlerweile zu einer (größeren) Gemeinde gehören (defakto nur noch Teile einer Gemeinde) werden korrekt unter dem Namen der "Hauptgemeinde" angezeigt.. dann das ist auch die postalische Anschrift. Eine Zuordnung zu den unterschiedlichen Ortsteilen erfolgt nur i.d.R. nur noch über die Straßennahmen.


    Nicht alles was der Garmin so "unerwartet" macht ist falsch....