Mapsource 4.0 vs. CitySelect-Karten

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo Gemeinde


    Nachdem in einem vorherigen Threat von mir schon das Problem mit den auf dem GPS nicht autoroutingfähigen Karten der Mapsource 4.0 geklärt worden ist, hätt ich ergänzend noch eine kleine Frage zur Problematik:


    Wäre es theoretisch möglich, auf dem GPS einen anderen Kartensatz zu fahren, als auf dem PC? Hintergrund:


    Mir ist im Moment die Anschaffung einer CitySelect CD einfach zu teuer :angry: . Mein Mapsource 4.0 Kartensatz ist für die Arbeit auf dem PC völlig ausreichend. Mein Arbeitskollege, auch GPS276 Besitzer hat sich dieses Jahr jedoch eine Cityselect-Software geholt, die ja bekanntlich auch auf dem PC autoroutingfähig ist. Der würde mir meinen benötigten Kartensatz auf meinen Speicherstick spielen.


    Ich hätte dann im Gerät den autoroutingfähigen Kartensatz der Cityselect und auf dem PC zum Wegpunkte und Routen erstellen die Mapsource 4.0! :D


    Funzt das???


    Viele Grüße

  • hallo



    abgesehen, dass du dich mit deinem vorhaben an den rand der legalität bewegst, dürfstest du folgendes machen können (aber ohne gewähr, wie im lotto <_< :(


    1. routen direkt am gerät erstellen -> geht garantiert


    2. wp's von mg nach 276 übertragen, und damit routen im gerät erstellen.


    3. evtl. am pc lutflinien-routen (wenn diese funktion angeboten wird) erstellen, nach 276 übertragen und dort neu berechnen lassen. muss du ausprobieren.


    4. autorouting weiss ich nicht, denke eher nicht. ich kenne mg nicht.


    ich denke nicht, dass dabei etwas kaputt gehen kann.


    gruss,
    marlene

    GPSMap 276Cx, Montana 600, Dakota 20, Zūmo 350 LM, Zūmo 396 LMT-S, Spot 2 GPS Messenger,
    BC 4.7.0 - QuoVadis 6.0 PU - Karten immer aktuell
    Honda Africa Twin RD07
    N 47°35'37'' E007°39'23''

  • Hallo Marlene


    Kann schon sein, das ich mich da im grauen Bereich bewege, aber mein Arbeitskollege nutzt das Cityselect kaum bis gar nicht, da er BlueChart nutzt auf dem Boot. Daher denke ich, das es unabhängig vom Lizenznehmer der Cityselct egal sein müsste, auf welchem Gerät (seins oder meins) die Karten dann laufen. Nur dürfen die Karten eben nicht auf mehreren Geräten gleichzeitig laufen, sondern eben nur auf einem ( eine Lizenz).


    Denke auch, daß es so geht wie Du beschrieben hat. Wollte mich nur mal vergewissern ob andere das auch so sehen.


    1. Autorouting am GPS müsste aufgrund der autoroutingfähigkeit der Cityselect Kartensätze funktionieren.


    2. Autorouting am PC geht auch. Die Route besteht dann aus velen vielen Einzelpunkten (Koordinaten) und wird als Route ans GPS übertragen. Das geht jetzt mit MG 4.0 Kartensatz am Gerät und im GPS eh schon.


    3. Wenns halt dann nicht geht wegen irgendeinen Software-Konflikt, hoffe ich mal, daß die FW im Gerät nicht vollständig abschmiert.

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  • ups, hab was vergessen...


    bei jeder selectcity kann man bis zu 2 geräte bei garmin anmelden. so müsste dein kollege dein gerät als zweitgerät registrieren. dann wären wir wieder im legalen bereich. :)


    gruss,
    marlene

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  • die 2. Registrierung bezieht sich auf ein 2. Gerät im Haushalt, also Frau, Mann, Kinder, Opa...


    also wieder am Rande...

  • ...Opa, Oma, Neffen, Schwiegermutter, ......, Untermieter???.....


    Und was wenn der Erstbenutzer der Software (CitySelect) seinen gefüllten Speicherstick an Freunde verleiht, damit sie auch mal in der Gegend fahren können (eine nicht auszuschließende Möglichkeit der Freundschafthilfe) ??? Meint Ihr es ist dann noch legal? Wer ist in diesem Fall der Schuldige? Der der den Speicherstick verleiht, obwohl er wissen konnte, das die Daten auf dem Stick nicht an Dritte weitergegeben dürfen, oder der der den Speicherstick annimmt und einsetzt, obwohl er sich hätte erkundigen müssen, ob der Einsatz des Stick´s und der darauf befindlichen Daten die Urheberrechte Dritter tangieren werden???? Ich könnte dies noch ein bißchen weiter ausbauen, aber .......


    .........Kniebohrerei! Garmin gibt Lizenzen für eine Software auf zwei Geräten frei und muss zwangsläufig damit rechnen, daß der Verwandschafts- oder Bekanntschaftsgrad für einen pot. User nicht als Bewertungskriterium für die Anwendung der Software herangezogen wird.


    Die Bewertung der Lizenzrechte von Garmin finden sich im nationalen amerikanischen Recht, sowie im nationalen U.K. Recht wieder (beides Ltd.´s). Die aktuelle deutsche Rechtssprechung lässt sich nach meinem Wissensstand nicht darüber aus (habe geschaut / komme aus dem Bereich ).


    Es ging mir bei der Frage allerdings auch nicht darum, eine Bewertung der Legalität dieser Konstellation zu diskutieren, sonder eher um die Machbarkeit und die damit verbunden Risiken und Funktionalitäten!


    MfG

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  • Zitat

    Zitat von quattrochris@27.08.2005 - 10:30
    ich würde also den Arbeitskollegen fragen ob er Dir die software für Dein Gerät freischalten lässt, gegebenfalls gegen eine Entschädigung .....


    So mache ich das wohl mit meinem Kumpel, hab CS6 und wenn uns danach ist wird er wohl update auf CS8 oder CS9 bezahlen.


    Jetzt wird es Lustig :D


    Da wollen wir mal alle in Deinen Interesse hoffen, das nicht der Herr Frhr. v. Gravenreuth, oder einer seiner Kollegen hier mitliest.


    mfg
    JLacky

  • hallo


    Zitat

    Zitat von Spreamer@27.08.2005 - 00:17
    Es ging mir bei der Frage allerdings auch nicht darum, eine Bewertung der Legalität dieser Konstellation zu diskutieren, sonder eher um die Machbarkeit und die damit verbunden Risiken und Funktionalitäten!


    nur eine kleine richtigstellung, keine persönliche attake, ok?


    du hast eine tabu-frage gestellt in einem öffentlichen forum, deshalb habe ich den hinweis auf die fragliche softwarebenutzung vorangeführt. die antwort auf deine frage hast du ja bekommen, oder?


    es liegt mir wirklich fern, den moralapostel zu spielen. jeder macht was er will und trägt die verantwortung dafür. aber ich denke, dass es nicht im sinne des forumbetreibers ist, illegale softwarebenutzung zu fördern. dafür hat er eine gewisse verwantwortung, und jeder von uns trägt ein teil dieser verantwortung mit sich. ich persönlich finde, dass das naviboard ein schönes forum ist, und ich würde es bedauern, wenn es geschlossen werden müsste, nur wegen der o.g. förderung der illegale softwarebenutzung.


    noch einmal, nimm es nicht als persnölicher angriff. ansonsten schlage ich vor, dass diese diskussion über softwarerechte in die rubrik "plauderecke" gemoved wird.


    ich habe fertig! :D


    gruss,
    marlene

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  • hab mein post gelöscht


    finde es ist ein Streitthema - kann man nun ewig drüber diskuttieren aber will mit meinem post keine weiteren nichtsbringenden Antworten herbeibeschwören.


    marlene:
    komisch - hat dies doch derselbe Verkaufsladen bei dem auch Du Dein Set gekauft hast dies vorgeschlagen...



    Chris :bye:

    276CX, FW5.9 CN 2020.10, MotoRoute, Velomap, Reitwanderkarte
    *2004-2019: 276C*
    *2003: GPS III Plus* (Backstein... )

  • hi chris


    Zitat

    Zitat von quattrochris@27.08.2005 - 22:50
    marlene:
    komisch - hat dies doch derselbe Verkaufsladen bei dem auch Du Dein Set gekauft hast dies vorgeschlagen...
    Chris :bye:


    sorry, ich verstehe jetzt nicht, was du meinst. kannst du mir auf die sprünge helfen?


    gruss,
    marlene

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  • marlene:


    Ich fühle mich wirklich nicht persönlich angegriffen! Nur weil ich mal ein paar Tage nicht antworten kann (muss auch mal arbeiten) heißt das nicht, ich fühle mich persönlich angegriffen. Alles in bester Ordnung!


    Ja, ich habe meine Info´s bekommen und mehr wollte ich auch nicht. Rechtliche Fragen sind immer Streitthemen, und solange es in diesem Bereich keinen Präsedensfall gibt, werden sie auch immer Streitthema bleiben. Diese glaube ich, kann man aber besser in dejuris ausdiskutieren und nicht hier.


    Rechtliche Grauzone hin oder her, aber wir haben das mal Testweise ausprobiert, und es GEHT NICHT ohne vorherige Registration eines Zweitgerätes in der Cityselect-Software. Nach Registration würde es höchstwahrscheinlich gehen, aber dann kauf ich Ihm die Software doch gleich für einen guten Preis ab und das Thema ist erledigt!


    Viele Grüße!


    Simon

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  • Zitat

    Zitat von Spreamer@29.08.2005 - 00:43
    Rechtliche Grauzone hin oder her, aber wir haben das mal Testweise ausprobiert, und es GEHT NICHT ohne vorherige Registration eines Zweitgerätes in der Cityselect-Software.
    Simon


    Hallo !


    Der Freischaltcode enthält verschlüsselt die Seriennummer des Navis, d.h. einen bespielten Speicherchip austauschen geht nicht, wie oben ja auch gesagt. Die Software auf dem PC sollte allerdings funktionieren, ausgenommen die Auswahl der Kacheln, die wiederum an die Freischaltung geknüpt ist.
    Gruss


    Ursus

  • Hallo,


    Zitat

    Zitat von Spreamer@26.08.2005 - 13:19
    Mein Arbeitskollege, auch GPS276 Besitzer hat sich dieses Jahr jedoch eine Cityselect-Software geholt, die ja bekanntlich auch auf dem PC autoroutingfähig ist. Der würde mir meinen benötigten Kartensatz auf meinen Speicherstick spielen.


    Ich hätte dann im Gerät den autoroutingfähigen Kartensatz der Cityselect und auf dem PC zum Wegpunkte und Routen erstellen die Mapsource 4.0! :D


    Funzt das???


    das kann so nicht funktionieren, weil der Freischaltcode des 276er deines Arbeitskollegen nicht für dein 276er passt.


    Wenn du dein 276er mit der Speicherkarte startest, die dir dein Arbeitskollege bespielt hat, wird es dir sagen "Kann Karten nicht freischalten" oder so ähnlich.


    Die schon erwähnte Freischaltung für ein Zweitgerät bezieht sich eindeutig auf den Besitzer, also auf eine Person. Ist allso nix mit "Verwandschafts- oder Bekanntschaftsgrad".


    Das deine Vorgehensweise mit deinem Arbeitskollegen also nicht legal ist, wird hier keiner bestreiten. Es ist allerdings auch nicht legal, sich tagtäglich wiederholt über Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr hinwegzusetzen. Man muss eben mit den Risiken und Konsequenzen leben können. Die Strafe wird höher sein als die Lizenzkosten.

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