Antwort vom BMVBS zum Thema "Navi als Radarwarner

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Ich habe mal ein neues Thema aufgemacht, da die Ursprungsrunde ja mittlerweile ziemlich verfahren war.

    Hier die Antwort vom Bundesminister für Verkehr. Ich habe die Genehmigung des Sachbeabeiters seine Antwort hier veröffentlichen zu dürfen. Der Text wurde 1:1 aus dem Antwortschreiben herauskopiert, lediglich die Namen wurden entfernt:

    Zitat:
    Sehr geehrter Herr........,


    vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail, mit welcher Sie sich über die Zulassung von so genannten Radarwarngeräten in Navigationsgeräten erkundigen. Zu diesem Thema kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:


    Gemäß § 23 Abs. 1b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es dem Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Regelgeldbuße von 75 € geahndet werden


    Ausweislich der amtlichen Begründung (VerkBl. 2002, Seite 140ff) gilt dieses Verbot insbesondere auch für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen. Das betriebsbereite Mitführen eines Navigationsgerätes mit integrierter Warnfunktion ist damit nach § 23 Abs. 1b StVO verboten, denn es ist auch dafür bestimmt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Es genügt, dass mindestens eine Komponente des Gerätes speziell der Warnfunktion dient.


    Auf die Wirksamkeit der Geräte kommt es ebenso wenig an wie auf eine nachweisbare konkrete Anzeige der Kontrolle oder Störung der polizeilichen Messung im Einzelfall. Erforderlich ist lediglich eine Betriebsbereitschaft am oder im Fahrzeug, so dass der bloße Transport ausgeschalteter Geräte nicht unter das Verbot fällt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Zitatende


    Also im Prinzip nichts anderes, als in der StVO und in der schon häufiger zitierten Gesetzesgrundlage.

    Die Kerninhalte sind:
    ·Technisches Gerät
    ·Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen
    ·Tatsächliche Eignung des Gerätes ist nicht erforderlich
    ·Die Bestimmung ergibt sich aus der Absicht des Kraftfahrers

    Lediglich beim Tatbestand der betriebsbereiten Mitführung könnte es noch Klärungsbedarf geben. Aber diese Möglichkeit wird sowieso eher für die Theoretiker interessant sein.

    Alle Zweifel werden eigentlich auch noch durch den Bußgeldkatalog ausgeräumt:

    Zitat:
    Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


    75 Euro und 4 Punkte
    Zitatende

    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_26.php


    Alle weiteren Interpretationen wie „aktive“ Warnung, Warnung vor Unfallschwerpunkten oder „ist doch nur ein Overlay“ dürften eher in die Rubrik „Wunschdenken“ fallen. Wenn das Navi in irgendeiner Form eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme anzeigt, ist man schon auf sehr dünnem Eis.


    Aber unbedingt beachten: Das ist nur für Deutschland gültig.


  • Grundsätzlich absurd: Die Tempoüberwachung dient doch der Sicherheit. Ziel: Es soll mit vorgeschriebener Geschwindigkeit gefahren werden. Ob dies nun aus der grundsätzlichen Befolgung der StVO erfolgt, aus Kenntnis der Überwachungsanlage, aus Schlafmützigkeit oder durch eine entsprechende Warnung des Navis, dürfte doch eigentlich egal sein.


    Es sei denn, das Ziel ist gar nicht die Verkehrssicherheit, sondern das Abkassieren. Aber so etwas - *Satiremodus an*- kann ich mir in unserem Rechtsstaat wirklich nicht vorstellen ...

  • Falsch herum gedacht.
    Die Tempoüberwachung kann nur dann der Verkehrssicherheit dienen, wenn man jederzeit damit rechnen muss.
    Kann man bestimmen, wo sie stattfindet oder besser, wo sie nicht stattfindet, kann man auf den kontrollfreien Strecken folgenlos ballern.
    DAS dient nicht der Verkehrssicherheit.

    Oder mit den Worten von @norbert_gs:
    Dass das Erinnern an Tempokontrolle der Verkehrssicherheit dient, dürfte eher in die Rubrik „Wunschdenken“ fallen :p

    Gruss
    kai

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  • Der entscheidende Satz ist eigentlich dieser hier:

    Mitführen eines Navigationsgerätes mit integrierter Warnfunktion

    Da wird nicht speziell auf die Warnung vor Verkehrsüberwachungsmassnahmen eingegangen. Somit wäre auch ein Gerät, das z.B. vor McDonalds, BurgerKing und Co. warnt, verboten. Also alle modernen Navigeräte.

    Also sind wir wieder da wo wir angefangen haben: Letztendlich wird erst ein Gericht eine entgültige Aussage treffen!

    mfg
    JLacky

  • Erforderlich ist lediglich eine Betriebsbereitschaft am oder im Fahrzeug, so dass der bloße Transport ausgeschalteter Geräte nicht unter das Verbot fällt.

    Das hieße doch eindeutig, dass man das Gerät nur schnell ausschalten müsste ohne dabei gesehen zu werden, wenn man in eine Kontrolle kommt. Dass das Gerät eingeschaltet war kann man ja im Nachhinein nicht mehr nachwiesen. Schon wäre man fein raus, oder? :p

  • :mad: wenn sich plötzlich alle polizisten selbstlos auf euch stürzen und alles im navigerät überprüft wird !! da werden die knöpfchen gedrückt, dass heulen und zähneknirschen herrschen wird !! :( :confused: :huh: :eek: da fürcht ich mich jetzt schon ganz gaaaanz furchtbar !!

    meint ihr wirklich, dass das alles probleme machen wird ?? ist doch in wirklichkeit alles lächerlich !!

    gruß
    mike

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  • Moin,


    Also sind wir wieder da wo wir angefangen haben: Letztendlich wird erst ein Gericht eine entgültige Aussage treffen!


    full ack ;)


    Gruss Tom

  • :mad: wenn sich plötzlich alle polizisten selbstlos auf euch stürzen und alles im navigerät überprüft wird !!


    Da muss doch niemand das GPS-Gerät überprüfen.

    Hier nochmal der entscheidende Satzt:

    "Mitführen eines Navigationsgerätes mit integrierter Warnfunktion"

    Da braucht der Polizist nur nach dem Gerätenamen schauen, vergleicht den Namen mit der Liste der verbotenen Geräte. Und wenn das z.B. ein c510 ist, wird es gegen Zahlung von 75EUR einkassiert.

    Ob da jetzt Blitzer-POIs drauf sind oder nicht, spielt nach den Ausführungen des BMVBS keine Rolle mehr. Geräte mir Warnfunktionen werden einkassiert, und wenn das dem Autofahrer nicht passt, muss er halt vor Gericht ziehen.

    Also sind wir wieder da wo wir angefangen haben: Letztendlich wird erst ein Gericht eine entgültige Aussage treffen!

    mfg
    JLacky

  • letztendlich haben wohl alle Geräte, die POI-Fähig sind nun einen Warnfunktion..... Es ist prinzipiell Möglich, ob der Trottel nun POIs draufgespielt hat und auch die Warnfunktion aktiviert hat ..... ist dann doch schon "schuldig im Sinne der Anklage".... warum fährt der auch mit dem KFZ durch die Gegend und produziert Steuergelder.....



    mal so by the way..... wer hat denn schon dafür Strafe zahlen müssen?


    ich finds eigentlich auch ein Armutszeugnis.... dass man dem Menschen hier immer nur das Schlechte unterstellen muß. Alle wollen nur rasen und möglichst viele Menschen totfahren und sind geil auf ihre eigene Befriedigung....


    wenn man richtig darüber nachdenkt, sollte ein KFZ, welches über 100km/H schnell fährt, doch schon per se Verboten sein, weil..... man dem Betreiber dieser Höllenmaschine von vorneherein aggressives brutales egoistisches Rasen und Töten unterstellen muss.... aber bei gleichzeitigem 0-Verantwortungsbewustsein....

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  • Meine Meinung zum Thema: Mit den verbotenen Radar-POIs ist es wie mit dem Handy-Verbot, der angeblichen Winterreifenpflicht und vielen anderen Vorschriften der StVO. Theoretisch ist alles geregelt, aber ob und wie es in der Praxis kontrolliert wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Außerdem sind solche Verstöße "nur" Ordnungswidrigkeiten und da steht es der Rennleitung frei, ob sie einschreitet oder nicht. Angesichts der drastischen Personalknappheit bei den Grün-Weißen dürfte eine größere Navi-POI-Sünder-Jagd wohl kaum zu befürchten sein. Was natürlich nicht ausschließt, dass es vielleicht irgendwo irgendwann mal einen erwischt.

    Gruß aus Koblenz

  • Was natürlich nicht ausschließt, dass es vielleicht irgendwo irgendwann mal einen erwischt.


    Ja, ich kann mich da an Zeitalter in grauer Vorzeit erinnern, da gab es in Köln einen Regierungspräsidenten, der bei solchen Sachen nicht lange gefackelt hat. Da herschte am Kölner-Ring noch Recht und Ordnung, und da hätten wir nicht lange auf ein klärendes Wort der Gerichte warten müssen.:D

    mfg
    JLacky

  • Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass der Mensch im allgemeinen und der mit deutschsprachige im besonderen nicht ohne eindeutige und verbindliche Vorschriften leben kann. Eigentlich ist die Sache ganz einfach. Wer die Hosen voll hat, weil er möglicherweise unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Vorschrift verstoßen könnte, soll sich keine POIs auf das Navi laden. Der Rest macht das, was ihm der gesunde Menschenverstand sagt. Wenn es dann ein Kontrolle gibt, dann kann man immer noch handeln. Ich werde dann halt das Navi abschalten, das Handy in die Freisprechanlage stecken, die Zigarette ausdrücken und den Kaffee zur Seite stellen. Genau in der Reichenfolge.


    Ich finde das Thema passt besser in ein Forum, wo es um so interessante Themen wie Gesetze und Vorschriften und deren Auslegung geht.

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  • Ja, ich kann mich da an Zeitalter in grauer Vorzeit erinnern, da gab es in Köln einen Regierungspräsidenten, der bei solchen Sachen nicht lange gefackelt hat. Da herschte am Kölner-Ring noch Recht und Ordnung, und da hätten wir nicht lange auf ein klärendes Wort der Gerichte warten müssen.:D


    Jo, das waren noch Zeiten. :lol: Antwerpes:
    [INDENT]"Ich stehe morgens mit dem Gedanken auf, es gibt auf dieser Welt eine Menge Arschlöcher, aber die sind sozusagen systemimmanent"
    [/INDENT]Gruss Tom

  • Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass der Mensch im allgemeinen und der mit deutschsprachige im besonderen nicht ohne eindeutige und verbindliche Vorschriften leben kann.

    Auch wenn es nicht ganz Deine Intention ist, wenn ich sowas lese:

    Der entscheidende Satz ist eigentlich dieser hier:

    Mitführen eines Navigationsgerätes mit integrierter Warnfunktion

    Da wird nicht speziell auf die Warnung vor Verkehrsüberwachungsmassnahmen eingegangen. Somit wäre auch ein Gerät, das z.B. vor McDonalds, BurgerKing und Co. warnt, verboten. Also alle modernen Navigeräte.

    , bekomme ich diesen Eindruck auch.

    Jeder einzelne Satz, der vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen wird, muss scheinbar noch eindeutig sein, damit ihn manche verstehen.

    Aus demselben Munde wird dann aber über die "Wortklauberei" der Juristen gewettert.:(

    Dass in dem Schreiben aus dem Zusammenhang vollkommen klar wird, dass es um Warnfunktion bzgl. Verkehrsüberwachungsmassnahmen geht, scheint ja einige weniger zu interessieren, als einen Threat auf Stammtischniveau zu bringen.:cool: Damit wäre aber wiederum vollkommen erfüllt, dass der Thread hier nix verloren hätte.

    Nur das bitte versuch keiner:

    Ich finde das Thema passt besser in ein Forum, wo es um so interessante Themen wie Gesetze und Vorschriften und deren Auslegung geht.

    Die lachen sich dort tot über solche Schoten.

    Gruss
    kai

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  • Moin,

    Jeder einzelne Satz, der vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen wird, muss scheinbar noch eindeutig sein, damit ihn manche verstehen.


    Man sieht doch an diesem Thema welche Interpretationen von Nicht-Juristen angebracht werden. Was meinst Du was Juristen daraus machen?
    Schau Dir ´mal die Kommentierung und Urteile zum Straßenverkehrsrecht an. Da wird "Wortklauberei" betrieben, weil Sachverhalte, die einem eigentlich klar erscheinen, dann doch von Gerichten anders ausgelegt werden.

    Zitat

    Dass in dem Schreiben aus dem Zusammenhang vollkommen klar wird, dass es um Warnfunktion bzgl. Verkehrsüberwachungsmassnahmen geht, scheint ja einige weniger zu interessieren, als einen Threat auf Stammtischniveau zu bringen.:cool: Damit wäre aber wiederum vollkommen erfüllt, dass der Thread hier nix verloren hätte.

    Das Thema hat Stammtischniveau, weil hier jeder eine Meinung abgeben kann, aber keiner wird es klären ;). Ausserdem ist ein Stammtisch am Freitag in der Plauderecke gut aufgehoben.:D


    Gruss Tom

  • Naja.. lieber blue0711....


    es ist halt alles Auslegungssache...... ein Taschenmesser ist ein Taschenmesser, solange man es zum schälen eines Apfels verwendet, hälst Du es einem anderen an die Gurgel, so ist es eine Waffe... ob ichs nun als "Taschenmesser" oder "Waffe" interpretiere, bleibt dem Richter überlassen, dennoch.... könnte jedes Taschenmesser auch eine Waffe sein und somit bist Du dran.


    Genauso ist das mit der POI - Warnfunktion... Will ich es zu Deinen Ungunsten auslegen, nehme ich Dir dein Navi in der Schweiz ab, weil... Du die möglichkeit gehabt hättest, Blitzer aufzuspielen, ob Du es gemacht hast oder nicht, interessiert den Richter dann nicht, weil es.... im Prinzip möglich gewesen wäre!


    Aber is ja auch gut, ich fahre damit rum und wenn ich mal der "Dumme" bin, dann isses halt so..... auf der Landstraße komm ich mit dem Moped ja auch hin und wieder mal in die "Höchststrafe" hinein, na und!? (375€, 4 Punkte, 3 Monate) klar, das tut weh, aber..... vorher hats ja auch Spaß gemacht.


    Ich glaub die, die solche Gesetze erlassen, haben mehr sorge um Ihren Geldbeutel, dass durch ihre "Kassemachblitzer" kein Geld mehr reinkommt, als um irgendeinen Unfallopfer. Zumindest hab ich das Gefühl, wenn ich sehe, wo und wann überwacht wird. Ehrlich gesagt, wenn ich Zeit hab, dann spreche ich die Überwacher an, ob sie nicht der Meinung sind, dass ihre Aktion völliger Bullshit ist und Zeit und Ort nicht besser gewählt werden könnten.... Worauf ich meist zu hören bekomme, mein Chef hat gesagt, ... es ist schon richtig..... blalbalba... Nee, Freunde, ist alles nur Abkassieren.



  • So ist es!!!

    Leute, selbst wenn manche es lustig finden einen Kommentar zu interpretieren und halbsätze zu kopieren so ist doch die angegebene BESTIMMUNG eindeutig.

    Zitat

    Gemäß § 23 Abs. 1b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es dem Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.



    "Man" sollte von einem mündigen Bürger schon auch erwarten können dass er einen Absatz ZURÜCK liest :rolleyes:
    Ich sage eigentlich nur deshalb was dazu weil es sehr sehr Schade ist wenn ein eigentlich wichtiger/interessannter Thread durch sowas wie "Warnen vor McDonalds" zerstört wird. :mad:

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  • Genauso ist das mit der POI - Warnfunktion... Will ich es zu Deinen Ungunsten auslegen, nehme ich Dir dein Navi in der Schweiz ab, weil... Du die möglichkeit gehabt hättest, Blitzer aufzuspielen, ob Du es gemacht hast oder nicht, interessiert den Richter dann nicht, weil es.... im Prinzip möglich gewesen wäre!

    Steht nirgendsnienicht. Und sagt auch keine offizielle Stelle.
    Das Schreiben oben ist dazu eindeutig, ebenso die Checkliste der Astra bzgl. der schweizer Situation.

    Eben das ist, was ich Stammtischniveau nenne, wenn jetzt weiterhin in hetzerischer Weise Sachen reininterpretiert werden, die einfach nirgens stehen. Und das unter fröhlicher Zerstückelung jeglichen Satzbaus und sowieso Sinngehaltes.
    Wenn man interpretieren und auslegen möchte, sollte man, bevor man den Juristen da Vorwürfe macht, erst mal lernen, wie das geht.
    Jedenfalls nicht, indem man einen Halbsatz seiner Erweiterung beraubt und als Aussage in den Wind stellt. Das ist schon in der 7.Klasse setzen - 6.

    Gruss
    kai