Versicherungsschutz im Kfz

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Glück auf!


    Wir hatten ja des öfteren schon über Versicherungsschutz der GPS-Geräte auf dem Motorrad (in Verbindung mit TT-Halter) diskutiert.


    Da ich mein 276c jetzt häufiger im Bürgerkäfig spazieren fahre, interessiert mich die Frage einer (Mit-)Versicherung des Geräts in der Pkw-Teilkasko.


    Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt? Gibt es Versicherungen, die ihren Versicherungssschutz entsprechend erweitern?


    Ach so: Das Gerät ist im Pkw in der original Garmin-Halterung befestigt.


    Danke vorab!


    Gruß - Wolfgang

  • da man das so einfach rausrasten kann, gilt das als:


    "Nicht fest eingebaut"


    bei der HUK meines Wissens nicht versicherbar...

  • Da nicht "fest mit dem KFZ" verbunden => kein Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung! Trifft genauso Handy, Fotoapparat, MP3-Spieler, Aktentaschen, ...


    Unter Umständen kann man bei seiner Hausratversicherung was werden, wenn man den Einschluß von "Hausrat in KFZ" vereinbart hat. Es gibt dort aber Höchstentschädigungsgrenzen (z.B: max 300,-), Vorausstzungen wie Diebstahl zwischen 6:00 und 22:00 Uhr, Abgeschlossene Garage oder auch Fahrtunterbrechung von nicht mehr als 2 Stunden. Weiterhin muss das elektronische Gerät dann auch noch im nicht einsehbaren Kofferraum gelegen haben, ...


    Unter Umständen besteht ja die Möglichkeit, das Navi über die Elektronikversicherung (z.B. des Arbeitgebers) zu versichern.


    Also nicht so ganz problemlos.


    Karim

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  • Wenn du das Teil so liegen lässt, dass es von aussen sichtbar ist so wird dir bestimmt ein grosser Anteil an Eigenverschulden angerechnet, denn schliesslich hast du den armen, ach so sensiblen Einbrecher zu seiner Tat verführt. Ich halte das für eine hirnrissige Argumentation, denn Diebstahl bleibt Diebstahl, aber so ist das nun mal in unserer Rechtsprechung. Wie so oft geht Täterschutz vor Opferschutz. Die Versicherung wird sicherlich auch gerne dieses Argument ergreifen um sich von Zahlungen zu befreien.
    Also: Am besten, du verschliesst es in deinem gepanzerten Kofferraum und verbindest das Teil mit einer explosiven Farbbeutelmischung, die den möglichen Dieb dann ein für alle Mal blau färbt. Aber nicht vergessen, den Zünder abzuschalten, wenn du das Teil wieder auspackst, sonst bist du wieder der Arsch!

  • Hi,
    natürlich haben die Versicherungen eben deswegen auch häufig einen schlechten Ruf, weil sie sich vor dem Zahlen "drücken" wollen.
    Auf der anderen Seite: Wenn ich mir einen Versicherungsnehmer anschaue, der sein GPS/Notebook/Videokamera "am Herzen" rumträgt wenn es nicht versichert ist - und andererseits es offen im Auto liegen läßt, wenn es versichert ist, finde ich das auch nicht OK. Die Versicherung muß es dann "ausbaden" - Gerät zahlen, kaputtes Fenster zahlen, ... Soll heißen, auch die Zusatzschäden wurden durch das Liegenlassen provoziert. Die Versicherungsgemeinschaft kommt letztendlich für diese Bequemlichkeit/Schlamperei/... etc. auf und die Prämien steigen.

    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Hallo Versicherung,
    wo ist eigentlich der Unterschied, ob Sachen im Auto liegen und durchs Fenster gesehen werden könnnen oder ob jemand bei Haus o. Wohnung durchs Fenster schaut und sieht Navi oder Ähnliches. Beide Male ist alles abgeschlossen und er bricht ein.
    Beim Auto ist es Verführung zum Diebstahl, beim Haus nicht :confused: oder müssen auch alle Fenster verhängt werden :confused: und wir dürfen das Navi auch nicht zu Hause lassen,weil wir es ja vorsichtshalber hätten mitnehmen können.
    Das ist Logik :confused: :mad::mad::mad:

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