Kann man eine TOPO V1 verkaufen?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hoffentlich liest der offizielle Garmin-Händler mit und gibt meinen Unmut über solche Lizenzbestimmungen an Garmin weiter.


    Du kannst sogar ziemlich sicher sein, dass hier ein Vertreter der GPS GmbH Gräfeling (Herausgeber der Deutschland Topo V1) bzw. nun Garmin Deutschland in diesem Board mitliest.

    Grüße
    Ralf
    www.kanadier.gps-info.de

  • Was er meint? Ganz einfach: Er will mit dem Kopf durch die Wand! Na ja, jeder von uns hat sich in jugendlicher Selbstüberschätzung in ähnlichen Situationen schon mal ne dicke fette Beule geholt, und zwar trotz Warnung von etwas "Lebenserfahrenen". So ist das eben mit der Lernentwicklung des Menschen... Ich sag da nur: Abwarten und Tee trinken, dann werden wir ja sehen was die Antwort von Garmin sein wird, wenn sie auf sowas überhaupt reagieren.


    @Polli: Bitte versprich uns aber wenigstens, dass Du die Antwort auch ganz bestimmt hier reinstellst!


    MAIL an Garmin:


    Hallo,
    ich habe sei 2 Jahren die TOPO D gesamt in Version 1
    Seriennummer: xxxx-cccc-vvvvv-eeeee


    Die Karte ist auf meinem Rechner registriert.
    Da ich mir nun die TOPO D V2 gekauft habe möchte ich die Version 1 verkaufen.


    Bitte schicken sie mir einen Deaktivierungscode für die Version 1 auf meinem Rechner, damit einer 2. Installation beim Käufer nichts im Wege steht.


    Vielen Dank.

  • Antwort von GARMIN:



    Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,


    ein Verkauf der Topo Deutschland v1 ist lt. den Lizenzbedingungen nur dann möglich, wenn sie mit der Hardware (dem PC) verkauft wird, auf dem sie installiert ist. Ein seperater Verkauf der Karte alleine ist nicht möglich.

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  • Meine Güte, wie hoch hier immer die Lizenzbestimmungen gehandelt werden :gaga: ...


    Wenn ich mich recht erinnere ist ja sogar Softwarehersteller Nr.1. (Microsoft) mit dem Verbot eines Weiterverkaufs gebrauchter Software gescheitert, daher sollte man als Endbenutzer ein bisschen kritisch sein und nicht alles schlucken, was da so an Lizenzbedingungen im "10-Gebote-Stil" von den Firmen propagiert wird.


    Illegal wäre das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes, aber der ist ja bei der Topo V1 nicht vorhanden ... nur Total-Noobs :rolleyes: würden das Exportieren eines Registry-Zweiges als solches ansehen. Also könnte allenfalls der Hersteller zivilrechtlich vorgehen, aber ich bezweifle sehr stark, dass er sich in ein solches Minenfeld begibt.


    Also auf alle Tatsachen und Einschränkungen deutlich beim Verkauf hinweisen und fertig ...

  • @ webGandalf


    Danke für die "jugendliche" Selbstüberschätzung. Ich weiss zwar nicht ob du so alt bist, wie dein Avatar aussieht, aber ich bin von der Jugend nun auch schon 'ne ganze Weile entfernt.
    Und das ist auch ganz gut so...


    ;)



    Wieso soll ich mir eine Beule holen?


    Bisher habe ich nur ein Mail an Garmin geschrieben bzw. hier die Frage gestellt.
    So wie es aussieht hat sich das Thema für mich erledigt.


    Es geht mir ja nicht um die 50,- € die ich für die alte Version in Ebay bekommen würde. So nötig hab ich es nicht...
    Ich werde die V1 einfach auf meinem Rechner lassen und mich an der V2 freuen!


    Es ging mehr so um's Prinzip.
    Die Lizenzbestimmungen entsprechen nicht meinen Wunschvorstellungen eines mündigen Verbrauchers.


    Aber ich habe sie ja bei der 1. Installation akzeptiert.

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  • Die Lizenzbestimmungen entsprechen nicht meinen Wunschvorstellungen eines mündigen Verbrauchers.


    Aber ich habe sie ja bei der 1. Installation akzeptiert.


    Das finde ich eine geradlinige Haltung. :)


    Auch wenn viele gerne sehen würden, daß jemand Garmin mit dem Stand der Rechtsprechung konfrontiert und auf die Ungültigkeit der Bestimmungen hinweist:


    http://www.rechtsanwalt.com/34…e_software_verkaufen.html



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

  • Antwort von GARMIN:

    ...ein Verkauf der Topo Deutschland v1 ist lt. den Lizenzbedingungen nur dann möglich, wenn sie mit der Hardware (dem PC) verkauft wird, auf dem sie installiert ist...




    Komisch, in den Lizenzbedingungen, die meiner Topo beiliegen, kann ich so einen Passus nicht finden...:confused:

  • Naja, es schien mir schon so, als wolltest Du es von uns hier im Forum einfach nicht höhren. Aber jetzt kommte es ja eigentlich genau darauf heraus... Ich würde das mit bumms bezeichnen. Und bumms gibt normalerweise eine Beule! Dafür ist man danach klar zurück in der Realität... :p


    Ach ja, was das Alter hinter dem Avatar angeht, nur einen Tipp: Es ist kein unergründliches Geheimnis. Man benötigt dazu kein GPS und keine Topo D v1.0... ;) (Viel Vergnügen beim forschen)

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  • Jo kann schon sein.
    Immerhin scheint das Thema interessant zu sein.


    Vor allem der Link unter rechtsanwalt.com ist doch nett.
    Ach wenn ich nur mehr Zeit und Lust hätte.


    Aber so beuge ich mich der mitlesenden Vertreter der GPS GmbH Gräfeling (Herausgeber der Deutschland Topo V1) bzw. Garmin Deutschland GmbH.


    Schließlich will ich ja keinen Ärger und auch in Zukunft schön meine Updates kaufen.
    Nicht auszudenken, wenn ich letztlich gesperrt werden würde...





    EDIT: na siehst du, uns trennen doch nur 2 Jahre.

  • EDIT: na siehst du, uns trennen doch nur 2 Jahre.

    Gratuliere! :bye: Gehörst zu den schnelleren! Da haben welche schon ziemlich verzweifelt gesucht, dabei verstecke ich mich gar nicht wirklich.



  • Hallo,


    steht der Passus wirklich so "wenn sie mit der Hardware (dem PC) verkauft wird" in den Lizenzbedingungen?
    So etwas habe ich in den vielen Jahren, in denen ich mich mit Hard- und Software beschäftige noch nicht gehört. Wer verkauft aus diesem Grund einen PC für mehrere 100 oder 1000 EUR?
    Ich bin zwar davon nicht betroffen, wage aber zu bezweifeln, dass diese Lizenzbestimmungen eine gerichtliche Überprüfung überstehen würden.
    Aufgrund des geringen zu erzielenden Preises für die Lizenz wird verständlicherweise kaum jemand, es sei denn er ist sehr prozessfreudig und die Kosten spielen keine Rolle, es auf einen Prozess ankommen lassen. Wenn dieser entschieden wäre, gäbe es es wahrscheinlich schon die Version v7.
    Damit rechnet Garmin vielleicht auch.


    Gruß Jürgen

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  • Ich bin zwar davon nicht betroffen, wage aber zu bezweifeln, dass diese Lizenzbestimmungen eine gerichtliche Überprüfung überstehen würden.

    Das bezweifle ich auch! Garmin kann nicht über die Hardware eines Benutzers verfügen, was sie bei einer solchen Bestimmung faktisch machen würden. Hingegen denke ich dass sie einen Weiterverkauf mit richtig formulierten Lizenzbestimmungen unterbinden können.


    Anscheinend ist mit den Karten ziemlich gut Geld zu verdienen, und das will Garmin sich nicht nehmen lassen - auf keinen Fall - und deshalb versuchen sie alles um die Hürden für Weiterverkäufe, und Raubkopien so hoch wie möglich anzusetzen.

  • Ich hab da mal ein paar ???? gesetzt.
    Will ja keinen Ärger ;)

  • Hallo Polli,


    hast du denn in den Lizenzbedingungen einmal nachgelesen, ob das da tatsächlich so steht? Aber selbst wenn!
    In der Vergangenheit wurden auch schon andere unterschriebene Verträge für sittenwidrig bzw. Passagen für ungültig erklärt.


    Gruß Jürgen

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  • Deswegen fand ich die Lösung mit dem Deaktivierungscode gar nicht so schlecht.

  • Hallo,
    na toll.
    Da darf man dann seine Hardware nicht sehr oft erneuern. Man kann sich doch nicht vorschreiben lassen, wie oft man sich, während der Nutzungszeit der Software, einen anderen/neuen Rechner zulegen darf.


    Gruß Jürgen

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  • Mittlerweile weiß ja ich auch wie es technisch geht.
    Ist mir aber zu umständlich...