Kann man eine TOPO V1 verkaufen?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Uuuuppps.
    Ich hab's getan...
    Ist es eigentlich strafbar seine Registry zu öffnen?
    :D

  • Oder man macht sich vorher hier im Board schlau, wie man das Problem für sich zuhause einfach lösen kann :) Es gibt da einfache Wege. Ist natürlich nur für den Heimgebrauch und nicht zum Verbreiten von Kopien gedacht.


    Hallo,


    das ist unbestritten. Es ging ja eigentlich ums Prinzip und die rechtlichen Aspekte.


    Gruß Jürgen

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  • Guten morgen,

    die Antwort von Garmin ist in meinen Augen totaler nonsens und in sich nicht schlüssig, abgesehen davon, dass in den Lizenzbedingungen ein Weiterverkauf der Software mit keinem Wort erwähnt oder ausgeschlossen wird:

    Erstbesitzer A verkauft seinen Rechner samt darauf installierter Topo an den Zweitbesitzer B.

    Wenn ich die email von Garmin richtig interpretiere, ist dass völlig in Einklang mit den Lizenzbestimmungen.

    Anschließend deinstalliert B die Topo vom frisch erworbenen Rechner und verkauft diesen dann an A zurück.

    Danach kann B bei Garmin dann ja -wieder in Einklang mit den Lizenzbestimmungen- die 2. Freischaltung der Topo auf seinem Rechner einfordern, da der ursprüngliche Rechner ja nicht mehr zur Verfügung steht...:p

    Gruß

    Herbert



  • :lol::lol::lol:
    so werd ich das machen!

    Uwe

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  • Hallo Herr xxx,


    wenn ich Sie und die, der Topo1 beiliegenden Lizenzbestimmungen richtig verstehen,
    kann ich also meinen Rechner samt darauf installierter Topo verkaufen.
    Wenn ich alles richtig interpretiere, sollte dies im Einklang mit den Lizenzbestimmungen sein, oder?


    Für den Fall, dass der Käufer die Topo1 dann vom frisch erworbenen Rechner deinstalliert und an
    mich zurück verkauft, sollte er von Garmin dann ja -wieder in Einklang mit den Lizenzbestimmungen- die
    2. Freischaltung der Topo auf seinem Rechner einfordern können.
    Der ursprüngliche Rechner steht ja dann nicht mehr zur Verfügung.


    Können wir das so machen?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.


    Beste Grüße
    xxxxxx


  • Hallo Polli,


    du lässt aber auch nicht locker! Auf die Antwort bist allerdings wohl nicht nur du gespannt!


    Gruß Jürgen

  • du lässt aber auch nicht locker! Auf die Antwort bist allerdings wohl nicht nur du gespannt!

    Ne wirklich, darauf bin ich jetzt auch wirklich gespannt. Genau genommen werden jetzt die Garmin-Juristen über die Bücher gehen müssen, um diese Antwort zu formulieren... :lol: :lol: :lol:


    Polli das hast Du jetzt wirklich cool gemacht!

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  • Na ja,

    so eine Steilvorlage wie die Antwort von Garmin muss man aber einfach auch annehmen...

    Jetzt bin ich aber auch mal auf die Antwort gespannt.... :D

  • Auf diesem Passus bezogen ...


    ... kann man ja vom zukünftigen Topo1-Käufer einen PC kaufen, wenn der eigene kaputt ist. Topo1 auf neuen PC freischalten lassen und PC samt Topo1 an den neuen Nutzer wieder verkaufen.

  • Auf diesem Passus bezogen ...

    ... kann man ja vom zukünftigen Topo1-Käufer einen PC kaufen, wenn der eigene kaputt ist. Topo1 auf neuen PC freischalten lassen und PC samt Topo1 an den neuen Nutzer wieder verkaufen.



    So rum gehts natürlich auch :D. Aber egal wie. Ich finde, Garmin sollte Grösse beweisen und die 2. Freischaltung rausrücken ! :rolleyes:

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  • Den Weg anders herum kann ich ja dann bei einer Absage erfragen.
    Aber die lesen hier ja sowieso mit....


    :)

  • Antwort von Garmin:


    Meine Antwort:


  • Hallo Polli,


    ich habe das Gefühl, die Rechtsabteilung ist mit ihrem Latein am Ende. Ein Aal windet sich kaum besser!:lol:


    Gruß Jürgen

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  • Leider haben Sie diese Frage nicht beantwortet.



    Dazu nichts zu sagen, kann auch eine Antwort sein - also für mich steckt in der Antwort ein deutliches JA zu deiner ganz konkreten Frage...;)

    Uwe


  • Das ist doch Oberkäse.
    a) Die Lizenzbestimmungen sind solange Makulatur, solange man sie nicht vorm Kauf im Laden akzeptiert hat. Dazu muss man sie vollständig AUF (nicht IM) Produkt finden.
    Die Bestimmungen können nämlich nur in Form einer AGB gültig werden und für die gibt es nunmal klare Regeln in Deutschland.

    Die unsinnige Unterscheidung zwischen Software und Datenbank ist genauso Quatsch. Es könnte auch Datenmüll sein, denn gekauft hast Du ein NUTZUNGSRECHT. Die Software oder Datenbank oder sonstwas kannst Du nicht kaufen, da die nicht IST, oder kannst du Software anknabbern?
    Und ein Recht kann man selbstredend genauso veräussern wie ein dingliches Eigentum. Eine Einschränkung ist da nicht ohne weiteres rechtlich zulässig.

    Garmin ruht sich da IMHO eher darauf aus, dass die Auflage und die Summen, um die es hier geht, keinen Rechtsstreit sinnvoll erscheinen lassen.
    Korrekt ist es IMO auf keinen Fall.

    Aber soviel: Da es technisch nachwievor möglich ist und die Weitergabe der nötigen Inhalte ja auch bei Löschung vom eigenen Rechner eine korrekte Rechteveräusserung darstellt (und nicht etwa eine illegale Aktion), steht dem Verkauf grundsätzlich nichts im Wege.

    Gruss
    kai

  • Tja, wenn doch nur die Lizenzbedingungen eindeutig formuliert wären, was den Weiterverkauf angeht.
    Da die Möglichkeit eines Weiterverkaufs der Topo 1 MIT KEINEM WORT in den der Topo beiliegenden Lizenzbedingungen erwähnt wird bzw. der Weiterverkauf in den der Topo beiliegenden Lizenzbedingungen MIT KEINEM WORT untersagt wird, ist diese 2. Antwort von Garmin leider schon wieder nonsens.

    Auffällig finde ich allerdings, dass Garmin sich jetzt zum 2. Mal bemüht hat, eine Formulierung wie "der Weiterverkauf der Topo V1 ist laut Lizenzvereinbarung untersagt" o.ä.zu vermeiden.

    Statt dessen bemüht man Formulierungen wie "ist nicht vorgesehen" oder "die Lizenzbedingungen sind eindeutig formuliert".

    Anscheinend weiß man bei Garmin ganz genau, dass die Lizenzbedingungen eben -was diesen Punkt betrifft- nicht eindeutig formuliert sind und bemüht sich jetzt, wachsweiche Antworten zu geben, auf denen man sie nicht festnageln kann - wahrscheinlich in der Hoffnung, dass der Kunde irgendwann aufgibt.

    Dabei spielt es hier ja noch nicht mal eine Rolle, ob den AGB oder Lizenzbedingungen vor dem Kauf oder erst zuhause bei der Installation zugestimmt wurde.

    Und da der Weiterverkauf der Topo 1 in den Lizenzbestimmungen nicht ausdrücklich untersagt ist, ist ein Weiterverkauf somit auch kein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen.

    Bisher war ich immer mit dem Service von Garmin zufrieden. Dieser Fall lässt mich das aber noch mal überdenken...:rolleyes:

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  • Bisher war ich immer mit dem Service von Garmin zufrieden. Dieser Fall lässt mich das aber noch mal überdenken...:rolleyes:


    Eigentlich hat das Ganze ja nichts mit GARMIN zu tun.

    Die TOPO1 wurde von der GPS GmbH auf den Markt gebracht, und nicht von GAMIN. Daher auch die komischen Lizensbestimmungen die von den üblichen GARMIN-Lizensbestimmungen erheblich abweichen. Also sollte man hier GARMIN nicht einen Schuh anziehen der GARMIN nicht passen kann.

    Inwieweit jetzt aber GARMIN im Zuge der nachträglichen Übernahme der GPS-GmbH, in der Pflicht steht, die alten Lizensbestimmungen der GPS GmbH zu übernehmen, oder gar abzuändern, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier müsste man den Übernahmevertrag genauestens kennen.

    mfg
    JLacky

  • Was sie da auch noch sagen: Wir kennen Dich! Wir wissen wer Du bist. Wir können Deinen Namen und Deine Adresse dem Benutzernamen Polli im Naviboard zuordnen. Sollte jemand anders als Du den zweiten Registrations-Schlüssel bestellen, wissen wir Bescheid was Du da machst!


    Nun, was diese unterschwellig Drohung aber am Ende bewirken soll, weiss ich auch nicht. Es gibt wohl Kunden die sich auf diese Weisse einschüchtern lassen oder einfach irgendwann genervt aufgeben.


    Eins steht fest: Rechtlich gesehen haben sie keine Antwort gegeben. Würden sie das, ginge wohl das Grosse Weiterverkaufen los. Damit verbunden früher oder später eine gerichtliche Beurteilung - soll immer Leute geben die auch für so was genügend Kohle besitzen. Und diese Beurteilung, beurteilen wohl Garmins Firmenanwälte nicht mehr so klar für sich wie damals die Lizenzbestimmungen!