Hallo zusammen,
kann man obige Software verkaufen, wenn sie bereits 1x installiert wurde?
Was ist von "gebrauchten" in Ebay zu halten?
Offiziell (= lizenzrechtlich) hört man ja, "...geht nicht".
Wie sieht es technisch aus?
DANKE
Hallo zusammen,
kann man obige Software verkaufen, wenn sie bereits 1x installiert wurde?
Was ist von "gebrauchten" in Ebay zu halten?
Offiziell (= lizenzrechtlich) hört man ja, "...geht nicht".
Wie sieht es technisch aus?
DANKE
Technisch geht es legal nicht. Der Key wird für deinen Rechner Online einmalig erzeugt und ist danach Nutzlos. Man kann sich mit Auszügen aus der Registratur behelfen aber da kann ich mir das gleich aus dem Esel saugen.
Fakt: Topo 1 ist legal unverkäuflich.
ZitatWie sieht es technisch aus?
Technisch ist die V1 pflegeleicht.
...Offiziell (= lizenzrechtlich) hört man ja, "...geht nicht".
Wie sieht es technisch aus?
DANKE
Was erwartest du denn jetzt für eine Antwort?
Das ist ein öffentliches Forum, in dem jeder mitlesen kann. Maßgeblich für den Verkauf sind erst mal die lizenzrechtlichen Bestimmungen des Softwareherstellers. Und die sind ja recht eindeutig.
Alles andere ist zunächst mal ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen.
Hier wird dir jetzt vermutlich niemand haarklein erklären, ob und wie man technisch das "nur 2x installieren können" aushebeln kann.
Zumal dieses Forum nun mal von einem offiziellen Garmin-Händler betrieben wird.
Gruß
Herbert
...Fakt: Topo 1 ist legal unverkäuflich.
Das würde ich so aber nicht unterschreiben. So lange der Erstbesitzer die Topo 1 von seinem Rechner deinstalliert, keine "Sicherheitskopien" zurückbehält und sie tatsächlich nicht mehr nutzen kann, ist sie sehr wohl verkäuflich.
Allerdings muss der neue Besitzer dann halt mit der Einschränkung leben, dass er sie nur auf einem Rechner installieren kann und eine Installation auf einem späteren neuen Rechner nicht mehr möglich ist.
Hoffentlich liest der offizielle Garmin-Händler mit und gibt meinen Unmut über solche Lizenzbestimmungen an Garmin weiter.
Hoffentlich liest der offizielle Garmin-Händler mit und gibt meinen Unmut über solche Lizenzbestimmungen an Garmin weiter.
Zu a): davon kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgehen,
zu b): die Lizenzbedingungen sind nun mal so, wie sie sind. Man könnte ja deren Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen lassen.
Abgesehen davon hat jeder, der die Topo V1 benutzt, diese Bedingungen akzeptiert.
Wenn sie einem da sauer aufgestoßen wären, hätte man ja von dem Angebot gebrauch machen können, auf die Installation zu verzichten und das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben können.
Dein Ärger ist zwar menschlich verständlich, aber leider kommt er zu spät...
Ich habe Garmin angeschrieben.
Die sollen mir einen Deaktivierungscode senden...
Bin gespannt (ob) was passiert.
Es passiert nichts, denn das ist nicht vorgesehen. Du kannst es nicht verkaufen. Und selbst wenn, den 2. Code kriegt man nur auf Anfrage, nicht Online, für den Erstbesitzer. Garmin will nicht, das diese Topo V1 weiter verkauft wird.
Das Thema hatten wir bereits mehr als einmal im Board. Du hast die Lizenzbedingungen beim Installieren akzeptiert.
...einen Deaktivierungscode...
Was meinst du denn damit?
Einen CODE, welche die TOPO 1 auf meinem Rechner unbrauchbar macht.
Dann kann ich diese nicht mehr nutzen und nichts böses damit anstellen.
Hab ich gerade hier gelesen...
http://www.naviboard.de/vb/showpost.php?p=54178&postcount=1
Wenn ich mir ein neues Notebook kaufe sollte dies ja auch gehen.
Nennt mich ruhig naiv...
Warum sollte dich jemand naiv nennen? Sagt ja keiner, dass wir alle die Lizenzbestimmungen toll finden...
Allerdings bezweifle ich auch, dass Garmin einen neuen 2. Code herausrückt. Die haben nun mal wirklich kein Interesse daran, dass die Karte weiterverkauft wird - wobei ein Weiterverkauf durchaus nicht illegal ist.
Aber dir bleibt doch immer noch die Möglichkeit, die Topo V1 mit der nur noch einen verbleibenden Installationsmöglichkeit zu verkaufen?
Wenn du bei dir alles deinstallierst und den neuen Besitzer über diese Einschränkung informierst, dürfte es doch keine Probleme geben - vorausgesetzt, der Preis stimmt ?!
Aber dir bleibt doch immer noch die Möglichkeit, die Topo V1 mit der nur noch einen verbleibenden Installationsmöglichkeit zu verkaufen?
Jetzt kommen wir der Sache schon näher (und Fußball ist sowieso langweilig)
Ist das wirklich so? Das meinte ich eigentlich mit "technisch möglich".
Ich habe meine TOPO 1 bisher nur 1x installiert und demnach 1x verbraucht.
Kann ich die DVDs mit der Seriennummer HJGF-DIHJ-A7ZK-KZ7T verkaufen und der Käufer kann ohne Probleme ein zweites und letztes mal diese installieren und freischalten?
PS: Nummer ist natürlich nicht ganz echt...
Nein. Deine Nummer geht nur und ausschließlich auf dem PC mit dem sie erzeugt wurde.
Um eine 2. Nummer zu kriegen musst du dich Haarklein mit Garmin auseinandersetzen. Nur der Erstkäufer bekommt diese für den Fall das du deinen Rechner ausgetauscht hast bzw der Rechner kaputt gegangen ist. Der 2. Code ist nicht für den verkauf oder für einen anderen Benutzer gedacht.
Die Lizenzbedingungen sind sehr restriktiv.
Guten Morgen,
Zitat aús den Lizenzbedingungen für Topo D V1:
"...Sollte eine Installation auf einem weiteren Computer notwendig werden, ..., kann einmalig eine neue Aktivierung auf einem anderen Computer durchgeführt werden...
Die nochmalige Installation des Produkts auf einem weiteren Computer bedarf unserer vorherigen Zustimmung..."
Ich verstehe das so, dass Installation 1 und 2 quasi im Produkt enthalten sind.
Erst ab Installation 3 treten Probleme auf und ich bin auf den Good will von Garmin angewiesen.
Allerdings muss ich dazu sagen, dass das MEINE Interpretation der Lizenzbestimmungen ist. Praktische Erfahrung habe ich damit nicht, da ich die Topo bisher nur auf 1 Rechner installiert habe.
Nein, man krieg eine Online generierte Freischaltung. Will man eine 2. Freischaltung muss man mit Garmin.de Telefonieren. Eine Dritte Nummer ist ausgeschlossen.
Was meinst du denn damit?
Was er meint? Ganz einfach: Er will mit dem Kopf durch die Wand! Na ja, jeder von uns hat sich in jugendlicher Selbstüberschätzung in ähnlichen Situationen schon mal ne dicke fette Beule geholt, und zwar trotz Warnung von etwas "Lebenserfahrenen". So ist das eben mit der Lernentwicklung des Menschen... Ich sag da nur: Abwarten und Tee trinken, dann werden wir ja sehen was die Antwort von Garmin sein wird, wenn sie auf sowas überhaupt reagieren.
@Polli: Bitte versprich uns aber wenigstens, dass Du die Antwort auch ganz bestimmt hier reinstellst!
Technisch geht es legal nicht.
Hallo Andreas, hallo zusammen,
ich hätte es eher so formuliert: technisch wird es behindert, weil es per AGB unerwünscht ist, was jedoch nicht heißt, daß es rechtswidrig ist.
Wir hatten doch kürzlich die Diskussion, daß der Gesetzgeber dem Endverbraucher sehr wohl das Recht einräumt, Software weiterzuverkaufen, es sei denn, es wurde einzelvertraglich und nicht nur per AGB ausgeschlossen.
Ich bin bekanntermaßen auch kein Freund davon einer AGB zuzustimmen und sie hinterher umzudeuten, *aber* andererseits darf man auch sehen, daß Garmin für die TOPO Deutschland v1 keine Updates gewährt, und wenn der Hersteller die neue TOPO v2 als neues Produkt definiert, dann eröffnet er dem Alkunden Ansprüche die alte Version weiterzuverkaufen.
viele Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
ich persönlich finde diese Frage auch hochinteressant, auch wenn sie für mich nur von theoretischem Interesse ist. Hier geht es schließlich um die Wahrung von Verbraucherrechten.
Wobei ich finde, dass zum Weiterverkauf der Topo noch nicht einmal die Lizenzbestimmungen umgedeutet werden müssen.
Ich verstehe die Bestimmung so, dass Garmin grundsätzlich die Installation auf 2 verschiedenen Rechnern erlaubt, vorausgesetzt, die Software wird nicht parallel betrieben.
In den Lizenzbestimmungen ist nirgendwo die Rede davon, dass ein Weiterverkauf der Software ausgeschlossen oder das Recht auf eine 2. Installation nur für den Erstbesitzer gilt.
Somit müsste ein Weiterverkauf der Software legal und auch nach den Lizenzbestimmungen o.k. sein.
Und selbst, wenn ich bereits für die 2. Installation persönlich Kontakt zu Garmin aufnehmen müsste und das nicht einfach online erledigen kann, sehe ich keinen Grund für Garmin, die 2. Installation zu verweigern.
Gruß
Herbert
...darf man auch sehen, daß Garmin für die TOPO Deutschland v1 keine Updates gewährt, und wenn der Hersteller die neue TOPO v2 als neues Produkt definiert, dann eröffnet er dem Alkunden Ansprüche die alte Version weiterzuverkaufen.
Somit müsste ein Weiterverkauf der Software legal und auch nach den Lizenzbestimmungen o.k. sein.
so seh ich das aber auch!
(auch wenn ich befürchte, für meine alte Topo Süd V1 wohl nicht mehr viel rauszuschlagen, sollte ich sie irgendwann verkaufen wollen...)
Uwe