Beiträge von Navinaut

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...

    (...) Wenn ein Telefonanruf ankommt und wir abnehmen hören wir zwar unseren Gesprächspartner, aber wir werden nicht oder fast nicht gehört. Egal ob wir stehen oder fahren. Gestern haben wir ein paar Versuche gestartet mit 2 Headsets aus dem PC Bereich. Das gleiche Problem, wir hören werden aber nicht gehört! Nun sind wir mit unserem Latein am Ende. Die Navigationsansage oder die Wiedergabe von MP3 kommt dagegen sehr gut an! (...)


    Hallo,


    welches Telephon verwendet Ihr ?


    Falls es ein Nokia ist : Sucht bitte mal hier im Forum danach ! Dieser Tage berichtete hier jemand von identischen Problemen mit seinem 6310 i ... !


    Viel Erfolg !


    Joachim.

    Ich gestehe : Noch nicht ... ! :blush:


    Aber ich habe die Kugel noch mal sehr genau in Augenschein genommen (zählt das auch ?), und dabei ist mir aufgefallen, daß da ein Spannring zu sitzen scheint, der womöglich die Kugel in ihrem Lager fixiert, sprich : Wenn ich den Spannring gelöst bekomme, sollte mir die Kugel eigentlich völlig gewaltfrei entgegenfallen, oder ?


    Gruß,


    Joachim.


    Hallo, Frank,


    grundsätzlich nicht schlecht, die Seite, aber dazu muß der Arm mit dem Saugnapf erst mal runter ! :(


    @ Christian : Die Original-Halterung selbst will ich - alleine schon wegen des eingebauten Lautsprechers und der Stromversorgung - weiterbenutzen. Ich will das Teil nur nicht an der Windschutzscheibe befestigen, sondern - wie etwa bei diesem Beispiel - am Armaturenbrett !


    Gruß,


    Joachim.

    Fest dran ziehen. Da geht auch nichts kaputt.
    Die RAM-Mount kannst du nicht nehmen da meines Wissens nach die Kugel 19mm Durchmesser hat.


    Hallo, Yellow,


    nur daß ich Dich richtig verstehe : Wir sprechen von diesem Teil hier, oder ? :confused:


    Und Du meinst, den Saugnapf in die Hand nehmen und einfach dran ziehen, richtig ?


    Bei EUR 99,-- Anschaffungswert frag ich lieber 2 Mal ... ! :huh:


    Gruß,


    Joachim.

    wenn du bedenken wegen der kasko hast dann ruf mal deínen versicherungsmann an der soll das in deine hausrat mit einschliessen (diebstahtl aus kfz geht meinstens bis 2 oder 3% der vers. summe was dann die ca. 600€ abdecken sollte)

    gruß daniel


    Das gilt AFAIK ausdrücklich nicht für Handies und Navigationsgeräte.


    Gruß,


    Joachim.

    Im Baumarkt kannst du so einen Schubladenknopfgriff, also so ein Griff für Schrankschubladen wenn du verstehst was ich meine, kaufen. Der muss 17mm Durchmesser haben.


    Den kannst du irgendwo, evtl. auf einer Konsole anbringen und die Halterung draufstecken.


    Grüßle


    Dann kann ich auch gleich die mitgelieferte RAM-Mount-Halterung nehmen, oder ?


    Indess: Wie krieg ich die Saugnapfhalterung ab, ohne alles kaputt zu machen ?


    Einfach dran ziehen ? Brachiale Gewalt oder wie ?


    Fragen über Fragen ... !


    Joachim.

    Hallo,


    unter anderem aus versicherungstechnischen Gründen möchte ich die Halterung meines frisch erworbenen Zumo 550 gerne fest im Auto einbauen (dann zahlt meine Kasko bei Verlust). Außerdem möchte ich ihn aus dem Bereich der Windschutzscheibe raus haben und vor dem Armaturenbrett platzieren. Dazu muß der Saugnapf aber runter und eine andere Art der Befestigung her.


    Fragen :


    1) Geht das ? Wenn ja : Wie ?
    2) Hat das schon mal jemand gemacht ?
    3) Gibt's davon Bilder ?


    Wenn nein : Andere Vorschläge ?


    Danke vorab !


    Gruß,


    Joachim.

    (...) Essenz meiner Auslassungen: Das ganze braucht man nicht, wenn man nicht absichtlich vor hat, sich im Straßenverkehr so rechtswidrig zu bewegen, dass man zur hohen Gesundheits- und Lebensgefahr für andere wird.
    Und wenn ich das will, dann sollte ich auch im Fall der Fälle die Konsequenzen tragen und nicht schon vorher rumdebattieren, wie ich mich da rauslügen könnte. Das finde ich einfach nur peinlich.


    Basta!


    Danke.


    Joachim.

    Hallo, Uwe,


    bis vor kurzem stand ich vor (fast) dem selben Problem, dann habe ich mich für den Zumo entschieden (und gegen das 278). Der Rider kam für mich von Anfang an nicht in Betracht, darüber hatte ich zu viel Schlechtes - vor allem im Supportbereich - gehört, während ich gerade diesbezüglich selbst schon beste Erfahrungen mit Garmin gemacht habe.


    Geholfen hat mir bei meiner Entscheidung - neben der Lekture dieses Forums, versteht sich ;) - unter anderem dieser Test. Er ist zwar schon etwas älter, so daß darin z. B. noch von dem - zwischenzeitlich behobenen - Autobahn-Bug berichtet wird, dafür ist er sehr übersichtlich.


    Für mich entscheidend waren letzten Endes allerdings 2 Argumente, die - mit etwas Abstand betrachtet - beide im Grunde nicht für den Zumo, aber gegen den 278 sprechen :


    1) Der "Autobahn"-Bug :


    Im Unterschied zum Zumo - da ist der Fehler zwischenzeitlich durch ein Firmware-Update behoben - kann das 278 immer noch (und wohl auch zukünftig) nicht "Autobahnen vermeiden", ohne damit gleich auch alle Bundesstraßen ( ! ) mit auszuschließen.


    Auf Grund der Positionierung des 278 primär im Marinebereich ( ! ) rechne ich auch nicht damit, daß sich diesbezüglich da noch etwas tut.


    2) Der Stecker :


    Für mich war wichtig, das Gerät schnell und problemlos abnehmen (über Nacht) und/oder wechseln (Mopped <--> Auto) zu können. Das ist beim 278 IMHO nicht gewährleistet : Der Strom- und Datenstecker ist nicht - wie beim Zumo - an der Halterung eingesteckt, sondern am Gerät selbst.


    Das - in Verbindung mit dem Umstand, daß der Stecker beim 278 dem Vernehmen nach recht "stramm" sitzt, was bei häufigem Wechsel zu Wacklern" (Stecker-/Kabelschäden) führen kann - hat für mich den Ausschlag gegen das 278 gegeben.


    Hinzu kommt, daß das 278 zwar das "bessere" Gerät sein mag, aber ich würde dessen Möglichkeiten nie auch nur annähernd ausschöpfen : Ich werde sicher nicht irgendwo in der Wüste herumgondeln (ich fahre eine K 1100 LT ... ;) ), sondern auf der Langstrecke irgendwo in Europa auf mehr oder weniger gut befestigten (asphaltierten ? ) Straßen welcher Ordnung auch immer. Planen werde ich meine Routen in der Regel vorab am PC, nur sehr selten am Gerät direkt, abgesehen von schlichter "Von-A-nach-B"-Alltagsnavigation (schnellste Route).


    Und dafür reicht IMVHO der Zumo völlig aus.


    Daß das Zumo daneben noch - wenn gewünscht - als MP3-Player und als Telephonzentrale funktioniert und sich alle Audio-Daten auch per BT übertragen lassen, hat dagegen bei meiner Entscheidung keine Rolle gespielt.


    Gruß,


    Joachim.

    Da sind wir wohl nicht der gleichen Meinung


    Damit habe ich kein Problem, diesbezüglich halte ich es mit Voltaire : "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Selbstherrlichkeit und Abgehobenheit der Justiz sind schon lange ein Thema. Ein davon abweichendes Selbstbildnis ändert daran nichts:cool:


    Ach komm, sei fair : Schwarze Schafe gibt es überall, auch Juristen sind - mag man auch mitunter einen anderen Eindruck haben - nur Menschen, und Fehler zu machen ist eine der menschlichsten Schwächen !


    Zu Deinem speziellen Fall kann ich natürlich nichts sagen : Ich war weder bei dem in Rede stehenden Vorfall noch bei der Verhandlung dabei. Nach meiner Erfahrung ist es aber oft so, daß es aus dem Wald rausschallt, wie man zuvor reingerufen hat ... kann es sein, daß Du Dich in der Sitzung etwas echauffiert hast und/oder ironisch oder gar sarkastisch geworden bist ? Das würde die - zugegebenermaßen etwas "merkwürdige" - Äußerung "Deiner" Richterin erklären (wenn auch nicht rechtfertigen).


    Gruß,


    Joachim.

    Wenn ich mir meine Verhandlung ins Gedächtnis zurückrufe, so habe ich ohnehin gewaltige Zweifel an der Qualifikation der damals zuständigen Amtsinhaberin (auch noch unkündbar, wo gibt es sonst so was außer in der Bananen Republik Deutschland; Achtung, Ironie, bitte nicht gleich die GSG 9 bemühen).
    Man verlangt vom Schröpfopfer (Fahrer, ich) die korrekte Entscheidung in Sekundenbruchteilen, für sich selbst benötigt man jedoch einen Gutachter da die einfachsten physikalischen Gleichungen einem nicht geläufig oder unzumutbar sind, einen Uniformträger (der nach 6 Monaten alle Vorgänge die er auf der BAB beobachtet hat, Abstand etc. noch frisch im Gedächtnis hat) und zumindest 2 Verhandlungen (soll ja auch noch Gebühren einbringen).
    Sogar echte Maschinen zeigen ab und an Fehlfunktionen, der Mensch ist nun mal nur ein Kompromiss, hat aber nach Ansicht der Justiz besser und schneller zu funktionieren als ein fehlerfrei programmierter Cray Rechner. Die Richter aber …., armes Deutschland!


    Hallo, Jerzy,


    danke !



    Das war ein wunderbares Beispiel dessen, was ich mit meinem letzten posting gemeint habe ! :motz::motz:


    Aus Deiner Sicht mögen solche Äußerungen ja nachvollziehbar sein, aber hast Du mal versucht, Dich an die Stelle des Richters zu versetzen, der gar nicht dabei war ? Und was ist Dir lieber : Daß das Gericht jemanden zu Rate zieht, der sich damit auskennt (Sachverständige), oder trotz fehlendem Fachwissen "aus dem Bauch" entscheidet ? Was die Ordnungshüter betrifft : Wenn Du weißt, daß es (zum Teil viel) später mal darauf ankommt, machst Du Dir dann keine Notizen, die Du dann zu gegebener Zeit zur Auffrischung Deiner Erinnerung zu Rate ziehst ? Und die "Gebühren" lies doch noch mal nach ... !


    Ich sag' nur : Stoppok ! :angry:


    Danach wirst auch Du - hoffentlich - das Wort von der "Bananenrepublik" nicht mehr in den Mund nehmen. Damit tust Du sowohl unserem Staat als auch unserem Rechtssystem unrecht !


    Gruß,


    Joachim.

    Erinnert mich sehr an mein Hobby, dem Sportschiessen. Da kommt der Begriff Waffe in´s Spiel, da drehen auch alle durch.

    Zum Glück ist es bei massgeblichen Stellen, sprich Landratsamt oder sogar Gericht dann so dass dem Gesetzestext, dem Willen des Gesetzgebers und der allgemeinen Vernunft dann doch Rechnung getragen wird.

    "Untere Instanzen" dagegen wie Kollegen, Polizei (Streife) haben schon mal verschrobene Ansichten. Das stimmt. ;) (...)


    Na ja, gerade hinsichtlich der Landratsämter bzw. der örtlichen Straßenverkehrsbehörden habe ich da so meine Zweifel ;), aber grundsätzlich hast Du recht : Spätestens vor Gericht wird - in der Regel ( ! ) - nicht nur Recht gesprochen, sondern sogar oft richtig entschieden ! :D


    Wobei auch da eine Einschränkung zu machen ist, die oft vernachlässigt wird und einem Laien nur sehr schwer zu vermitteln ist : Die Gerichte können und dürfen ihre Entscheidung nur und ausschließlich auf der Grundlage des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung treffen. Die Richter waren aber in der Regel bei dem in Rede stehenden Geschehen gar nicht selbst anwesend, so daß sie sich an Hand von Unterlagen und Aussagen ein (eigenes) Bild machen müssen - wer's nie selbst versucht hat, hat keine Ahnung, was das bedeutet :excl:


    Wenn dann in einer Diskussion noch "Volkes Stimme dazu kommt, ist eh' alles zu spät ... ! :(


    Aber es stimmt natürlich : Juristerei ist keine exakte Wissenschaft. Man sagt nicht umsonst "2 Juristen, 3 Meinungen." Und jeder Fall ist anders und dementsprechend zu bewerten.


    Die juristische Standardantwort Nr. 1 (JSA Nr. 1) lautet nicht umsonst : "Das kommt drauf an !" :p


    Gruß,


    Joachim.


    Nur zur Klarstellung, und ich denke, darauf zielten die postings von Jürgen (bigbiker) ab : Das bloße Mitführen eines Navis mit Radar-POIs ist - insoweit sind wir uns einig - keine Straftat, sondern "nur" eine Owi.


    Wenn aber was passiert, kannst Du schneller im Bereich einer Straftat sein als Dir lieb ist !


    Nimm das Beispiel Schulen/Kindergärten : Zwar wird es - wie ich schon schrieb - sehr auf die Umstände des Einzelfalles ankommen, aber wenn Du an einer solchen Stelle - womöglich noch bei Schulschluß, wenn Kinder über die Straße laufen - wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten wirst, kann ( ! ) das durchaus eine "Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen" darstellen (§ 315 c Abs. 1 Nr. 2c).


    Außerdem könnte man von Seiten der Straßenverkehrsbehörde darüber nachdenken (soll schon vorgekommen sein), ob jemand, der offensichtlich vorsätzlich zu schnell fahren will ("Wozu ist der Warner sonst gut ?") überhaupt die charakterlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit sich bringt ...


    Gruß,


    Joachim.

    Hallo Joachim
    begründet durch die Abmahnwut glaube ich kaum, dass hier noch jemand so unvernünftig ist und einen urheberrechtlich geschützten Zeitungsartikel als Kopie zum Download anbietet.
    Das käme einer Einladung zur Abmahnung gleich:eek:


    Auf der Seite war die genaue Quelle angegeben, so daß ich davon ausgehe, daß deren Einverständnis vorlag.


    Alles andere - da gebe ich Dir recht - wäre rechtlicher (und womöglich finanzieller) Selbstmord.


    Gruß,


    Joachim.