Hallo,
muss ich aber! Es scheint sich hier um gefährliches Halbwissen zu handeln.
Das laß ich einfach mal so stehen ...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Man sollte Gesetzestexte und Postings schon richtig lesen und nicht einfach drauf los plappern.
Das kommentiere ich ebenfalls nicht.
Ich schrieb, dass eine vorsätzliche begangene Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht automatisch zur Straftat wird. Das wirst du auch mit der Zitierung des StGB (§§ 315 b ff.) nicht wiederlegen können. Mir sind die Inhalte sehr wohl geläufig!
Gruß Jürgen
Offenbar nicht geläufig genug.
Von einer Automatik ist auch bei mir - wie Du bei erneuter Lekture sicherlich ebenfalls feststellen wirst - an keiner Stelle die Rede. Dir sollte aber bewußt sein, daß ein und dieselbe Handlung durchaus mehrere Tatbestände i. S. gesetzlicher Vorschriften erfüllen kann, je nach den Details. Aus einer "einfachen" Geschwindigkeitsübertretung kann auf diese Weise ohne weiteres eine vorsätzliche und - je nach den Umständen des Einzelfalles - eben auch eine Straftat werden.
Probier's aus, wenn Du mir nicht glaubst !
Gruß,
Joachim.