Unglaublich!!!

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...

  • Weil ich nicht ständig auf den Tacho starre. Weil man tatsächlich auch schonmal aus Unachtsamkeit ein Verkehrszeichen übersieht.


    Zitat

    Warum wird es also als "normal" angesehen, dass JEDER mal ein klein wenig außerhalb dieser Regel fährt? Nur, weil es alle machen? Ich nehme mich da gar nicht aus. Dadurch wird doch aber eine Spielregel nicht legalisiert.

    Es soll ja gar nicht legalisiert werden. Nur die Geldbuße für diesen Verstoß sollte mit etwas Augenmaß gewählt werden.


    Zitat


    (...)
    Wenn ein Fußball im vollen Umfang über die Linie rollt, ist der Ball im "Aus". Und nicht nur ein bisschen "aus". Es wird auch nicht unterschieden, ob jemand einen Schokoriegel klaut oder einen Plasmafernseher aus dem Kaufhaus unbezahlt herausträgt. Beides ist ein Diebstahl.
    (...)

    Das ist so nicht richtig. Schon das Strafrecht unterscheidet zwischen dem Diebstahl geringwertiger Sachen, dem Diebstahl und dem besonders schweren Fall des Diebstahls.
    Außerdem wird der Richter - so es denn zu einer Verhandlung kommen sollte - dem Wert des Diebesgutes bei der Urteilsfindung sehr wohl Rechnung tragen müssen.


    Und glaube mir: Wenn Du einmal einen Ladendiebstahl hinlegst, ist die Chance, dafür überhaupt nicht bestraft zu werden, gar nicht so schlecht.


    Zitat


    Aber bei Vertößen gegen die Geschwindigkeitsregel nehmen wir uns heraus, dass bei erlaubten 50 Km/h 51 Km/h als "menschlich" angesehen werden? Wer legt jetzt fest, wann es noch "menschlich" ist und wann nicht mehr?

    Also ein km/h ist ja nun wirklich übertrieben.
    Die hiesige Polizei kassiert in der Regel zum Beispiel in der Regel erst ab 61 km/h (also echten 64), die Ordnungsbehörden sind da etwas rigoroser und wollen schon bei 6 km/h zu schnell (echte 9) 10 Euro sehen.
    Ich denke, damit kann man dann leben. Die Geldbußen könnten für meinen Geschmack sogar noch 20 Euro höher liegen.


    Zitat

    Ich muss popans recht geben, dass das "Bestrafungsmaß" völlig aus den Fugen gerät und in den einzelnen Ländern nicht mehr nachvollziehbar ist. Haben jetzt die Schweizer (ohne die Menschen diskriminieren zu wollen) völlig andere Wertevorstellungen als die Deutschen? Sehen wir Deutschen die Sache mit der Geschwindigkeitsübetretung einfach nur zu locker? Liegt das "idaeale" Strafmaß irgendwo dazwischen?

    Naja, also ich denke, wir unterhalten uns über die Staatsorgane der Schweiz.
    Der Schweizer selber hält sich noch lange nicht immer an die Tempo-Begrenzung. Jedenfalls auf der Autobahn wird man dort häufig überholt, wenn man 120 fährt. Und zwar teilweise mit deutlich höherer Geschwindigkeit.


    Zitat


    Und damit können wir die Runde wieder zum Radar-POI drehen.


    Wieso lässt man sich nur vor den Blitzern warnen und nicht immer, wenn ich die Geschwindigkeit überschreite?


    In der Schweiz könnte dann diese LEGALE Warnfunktion dazu beitragen, dass die Urlaubskasse der nächsten Jahre nicht gesprengt wird.

    Na denn... ;)



    Gruß

    276c mit 512 MB und CN NT 2010 / FW 5,7


  • (...)
    Wenn man für 20 Euro 20km/h zu schnell fahren kann, lohnt es sich ja :rolleyes:.


    (...)
    [läster modus off.


    Naja, also die kosten schon 35 Euro (bzw. 30 a.g.O.). Und mich ärgern 35 Euro schon. Muß ich schließlich auch für arbeiten.


    Gruß

    276c mit 512 MB und CN NT 2010 / FW 5,7


  • Nur wenn es "hinten links" schmerzt, wird es zum Thema.
    Wenn man für 20 Euro 20km/h zu schnell fahren kann, lohnt es sich ja :rolleyes:.




    .....wieso "hinten links", bei mir hat es vor drei Jahren "hinten rechts" geschmerzt, und das ganz gewaltig.

    Seitdem halte ich mich an die Verkehrsvorschriften und nichts tut mir mehr weh.

    Aber es ist schon interessant was man aus diesem Thema alles machen kann.

    Weiter so, vielleicht kommen ja noch ein paar Beiträge :p

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  • Ja, z. B. zum Diebstahl :D:D:D


    Zumindest in Deutschland ist es so:



    Popans
    Es wird grundsätzlich NICHT unterschieden zwischen geringwertige Sachen und teure Sachen!!!!


    Der Unterschied zwischen § 242 (Diebstahl) und § 248a (geringfügige Sachen) liegt darin, dass es beim 242 ein Offizialdelikt ist, beim 248a ein Antragsdelikt. Das heißt, der Geschädigte muss einen Strafantrag stellen. Daher auch der Hinweis in den Ladengeschäften, dass die Geschäftsführung jeden Diebstahl zur Anzeige bringt. Dass die Staatsanwaltschaft dann wieder Möglichkeiten hat, das Ding "kleinzukochen", steht auf einem anderen Blatt. Aber es ist auch häufiger vorgekommen, dass beim "Schokoriegeldiebstahl" im Wiederholungsfall die ganze Härte der Strafverfolgung zugeschlagen hat. Einschl. Wohnungsdurchsuchung.


    Der besonders schwere Diebstahl, § 243 StGB, hat nichts mit der Höhe des entwendeten Gutes oder der angerichteten Schadenshöhe zu tun. Hier kommen besondere Unstände hinzu, wie z. B. Diebstahl in der Kirche, gewerbsmäßiger Diebstahl, bandenmäßiger Diebstahl oder aus einem verschlossenen Raum ("Einbruch") usw.


    http://bundesrecht.juris.de/stgb/




    Aber ich denke mal, wir reden mittlerweile sowieso alle vom Gleichen:


    Regeln müssen sein;
    wer sie nicht beachtet, bekommt was "auf die Finger";
    aber die Strafe muss auch noch verhältnismäßig sein.

  • .....wieso "hinten links", bei mir hat es vor drei Jahren "hinten rechts" geschmerzt, und das ganz gewaltig.


    Weil ich linkshänder bin. Bei denen ist alles ein kleinwenig anders :huh:


    Gruss Dominic :rolleyes:


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Nicht schneller Fahren, als Dein Schutzengel fliegen kann.
    Aber auch Engel brauchne ihr training :cool:

  • Weil ich nicht ständig auf den Tacho starre. Weil man tatsächlich auch schonmal aus Unachtsamkeit ein Verkehrszeichen übersieht.

    Zwei gerne verwendete Argumente, deswegen immer noch nicht richtig.
    a) Wenn Du ernsthaft zur Einschätzung Deiner Geschwindigkeit einen ständigen Blick auf den Tacho benötigst, gib bitte Deinen Führerschein ab, denn dann bist Du ein enormes Sicherheitsrisiko. (Glaub ich dir deswegen auch nicht)

    b) Aus Unachtsamkeit werden komischerweise nur Geschwindigkeitsbeschränkungen übersehen, niemals deren Auflösung. ;)

    Gruss
    kai

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  • Hallo!


    Soooo weit wollte ich gar nicht ausholen (wird sonst irgendwann m.E. zu "juristisch"), aber es heißt ja "Plauderecke"....: :D


    Natürlich hast Du grds. recht, daß der Diebstahl per Definition grds. die Wegnahme einer (fremden beweglichen) Sache ist und zwar unabhängig davon, was für eine Sache das ist und welchen Wert sie hat.


    Was ich mit den genannten Paragraphen verdeutlichen wollte, ist die Tatsache, daß das Strafrecht sehr wohl auch beim Diebstahl Unterschiede macht.
    Und in das Schema paßt durchaus auch der genannte 243, der z.B. den gewerbsmäßigen Dieb härter bestraft sehen will. Gleichzeitig wird im selben Paragraphen ausgeschlossen, daß es sich um einen besonders schweren Fall handelt, wenn ich ein Ü-Ei klaue.



    Gruß

    276c mit 512 MB und CN NT 2010 / FW 5,7

  • Neue Erkenntnisse in Sachen POI Warner in der Schweiz:


    Navigationsgeräte mit Radarwarnung erlaubt
    Navigationsgeräte, die auch als Radarwarngeräte verwendet werden, sind im Rahmen der derzeitigen Rechtslage legal. Dies ist die Ansicht des Kantonsgerichts, das gestern in einem entsprechenden Fall entschieden hat.


    Quelle:
    http://www.shn.ch/pages/archiv…&re=&ra=AM&da=&startrow=1


    Basis:
    http://www.ibach-schwyz.ch/images/Gutachten.pdf


    nochmal: Schweiz, nicht Deutschland oder Österreich!

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  • Popans

    Zitat

    Naja, also die kosten schon 35 Euro (bzw. 30 a.g.O.). Und mich ärgern 35 Euro schon. Muß ich schließlich auch für arbeiten.

    Sieh es mal anders: Du müßtest einen seltsamen Anzug tragen (grün oder blau), Du müßtest dich hinter Bäumen verstecken um vermeitliche Gesetzesbrecher mittels Lasergun zu überführen, kaum einer versteht warum du das machst, nicht mal Dein Schulmeister oder Dein Oberlehrer und dann stellst du mittels Selbstversuch fest, daß eine Übertretung der Vorschriften die Du da vetreidigst nicht zum Weltuntergang führt :confused::lol:.
    Von nun an zweifelst du nur noch an dir selbst.
    Es muß Dir doch wert sein, einem solchen Schicksalsopfer mit 35 Talern aus der Depressionsdelle mittels Erfolgserlebnis zu verhelfen (Achtung, Ironiemodus;))
    Ich tue es für die Armen Depris regelmäßig.


  • Ich tue es für die Armen Depris regelmäßig.


    Das ist aber ein Fehler, da gewöhnen die sich dran und werden immer gieriger :mad:;)


    Gruss aus HH, Wolf....

  • Weiter oben wurde erwähnt, daß in D erst bei 60km/h geblitzt würde. Meiner Erfahrung nach, sind das 60 laut Tachoanzeige. Mein Navi zeigt dann eher 55km/h an. Also ist ein "geblitzt -werden" schon vermeidbar.


    Für NL geht das Gerücht um, dort löst die Blitz bei 50km/h aus. Demnach sollte da der Tacho nie über 50/55 wackeln. Da ist dann ein Beachten der "realen" Navianzeige anzuraten.

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  • Hallo,


    die Radio-Ansagen von Blitzern fallen nicht darunter, weil sie den Standpunkt der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (Radarkontrollen) lediglich ungefähr, aber eben nicht exakt melden.


    Im übrigen nur mal so zum Nachdenken :


    Wer Navis mit POIs zu Radarfallen mit sich führt muß damit rechnen, sich dem Vorwurf auszusetzen, vorsätzlich Geschwindigkeitsverstöße zu begehen.


    Damit sind wir dann aber ganz schnell - rechtlich und finanziell - in einer ganz anderen Liga : Das ist dann ratz-fatz nicht mehr "nur" eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat - mit unter Umständen gravierenden Konsequenzen.


    Gruß,


    Joachim.



  • Hi,
    das hatten wir schon so oft hier.
    Einen "Generalverdacht" gibt das deutsche Rechtswesen nicht her.
    Es wird niemand versuchen Dir eine Straftat anzuhängen, nur weil Du ein
    Navi mit Blitzer-POIs mit Dir führst.
    Wenn das so wäre, dürftest Du so manche Dinge des normalen
    Alltags nicht mit Dir führen, da Du Dich sonst dem Vorwurf aussetzen
    müßtest, eine Straftat begehen zu wollen...
    Als da wären: Taschenmesser, Schal, Sturmhaube bei Motorradfahrern,
    Handschuhe, Perücke, diverse Werkzeuge ....usw....
    Da muss schon ein "begründeter Anfangsverdacht" bestehen, bevor sich die Staatsanwaltschaft einschaltet.
    Es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit.
    Über Sinn und Unsinn findest Du genügend Diskussionen hier im Board.

  • Hi,
    das hatten wir schon so oft hier.
    Einen "Generalverdacht" gibt das deutsche Rechtswesen nicht her.
    Es wird niemand versuchen Dir eine Straftat anzuhängen, nur weil Du ein
    Navi mit Blitzer-POIs mit Dir führst.(...)


    Mit Verlaub : Das sehe ich - berufsbedingt - anders.


    Dazu braucht es nicht einmal ein technisches Gerät : Wenn Du in eine Kontrolle gerätst und gefragt wirst "Haben Sie denn das Schild nicht gesehen ?" und brav mit "Doooooch, schoooon, aber ...!" antwortest, bist Du auch "reif".


    Das "Mitsichführen" bzw. gar Nutzen eines Navis mit "Zusatzinformationen" über Radarfallen etc. entspricht dem. Mit "Generalverdacht" hat das nichts zu tun. Das wäre - in Deinem Beispiel - der Fall, wenn bereits das Mitsichführen eines Navis als ausreichend angesehen würde, weil es ja die Möglichkeit bietet, entsprechende POIs zu laden. Ich hoffe, der Unterschied ist deutlich geworden ?


    Es ist nur eine Frage der Zeit, bis entsprechende Urteile gefällt werden (wenn nicht bereits geschehen).


    Gruß,


    Joachim.

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  • Fassen wir doch mal einfach zusammen:
    Es kommt ganz einfach darauf an wer besser ist, euer Anwalt oder der Ankläger.


    Grüße, Hein

  • Leider falsch - es kommt drauf an, wie der Amtsrichter gefrühstückt hat und ob ihm Deine Nase gefällt oder auch nicht :mad:

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  • Dazu braucht es nicht einmal ein technisches Gerät...
    Es ist nur eine Frage der Zeit, bis entsprechende Urteile gefällt werden (wenn nicht bereits geschehen).

    Da bin ich dann doch dafür, alle Männer gleich und obligatorisch wegen Vergewaltigung zu verurteilen, weil sie ja ständig ein entsprechendes Tatwerkzeug betriebsbereit mitführen. :lol:

    ... es kommt drauf an, wie der Amtsrichter gefrühstückt hat ...

    Leider deckt sich das mit meinen Erfahrungen. Es kommt aber immer öfter noch ein weiteres Phänomen hinzu, was ich "Kreative Rechtsprechung" nenne. Es beschreibt den nicht gerade seltenen Fall, dass ausnahmlos alle, Kläger, Anwälte, Zeugen und Zuschauer ein ziemlich einheitliches Bild vom Prozessverlauf hatten, das Urteil des Amtsrichters dann aber, allen berechtigten Erwartungen Hohn sprechend, genau anders herum lautet und mit einer völlig abseitigen Argumentation begründet wird, die keinem der Beteiligten auch nur im Traum eingefallen wäre.

    Liegt wohl daran, dass die armen Amtsrichter, chronisch überlastet und nach glänzenden Examina im Alltag intellektuell unterfordert, sich auch einmal etwas Spaß verschaffen und mit ihrer Scharfsinnigkeit glänzen wollen. Der Weg in die nächste Instanz bleibt dann leider oft unerreichbar, weil der Kläger finanziell überfordert ist und den geforderten Prozesskostenvorschuss nicht leisten kann.

    paul-josef


  • Hallo,


    eine reine Geschwindigkeitsüberschreitung ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Eine Ordnungswidrigkeit kann fahrlässig (davon geht z.B. der Bußgeldkatalog aus) und vorsätzlich begangen werden. Eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit wird nicht zur Straftat, sondern kann zur Folge haben, dass das Bußgeld angemessen erhöht werden kann bzw. wird. Das eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit zur Straftat wird, ist also absoluter Nonsens. So ist es zumindest in Deutschland. Also keine Unwahrheiten verbreiten, wenn in der Materie das Fachwissen fehlt.


    Gruß Jürgen