"ANONYMVERFÜGUNG" aus A

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • ... Merkt man eine Mobile Kontrolle und ist noch nicht beim Anhalteposten, kann sich, je nach geschäzten Tempo, eine schnelle Wende durchaus lohnen :)


    Dann solltest Du Dir aber absolut sicher sein, dass der Anhalteposten Dich noch nicht gesehen und nicht von weitem schon gewunken hat. Ansonsten kommt nämlich noch eine dicke Anzeige hinterher, wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anweisung etc. Es ist dabei auch nicht selten, dass extra zur Verfolgung dieser Zeitgenossen ein zusätzlicher Wagen oder Mopped bereitsteht.


    Edit:


    Und dann kommt, je nach Vergehen, noch die Gefahr des Fahrtenbuches hinzu, wie Hein schon geschrieben hatte. Ich habe auch mal einem dazu "verholfen". ;) Da hatte mich auf einer 120 km/h Strecke ein 928 mit ca. 160 auf der Autobahn mit ein paar Zentimeter seitlichen Abstand links halb auf dem Grünstreifen überholt, während ich mit dem Mopped gerade einen Lastzug mit ca. 140 überholte. Dabei hatte er mich fast unter den Lastzug gedrängt. Fazit: Anzeige von mir. Er "wußte" nicht, wer gefahren ist, wäre ein Firmenwagen, kann jeder mit fahren. :gaga: Da gab es gar kein langes drumrumreden. Seitdem muß in seiner Firma für jeden Firmenwagen (und seine Privatwagen) jeder Kilometer minutiös aufgeschrieben werden, wer wann wohin gefahren ist. So hat es mir die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitgeteilt.
    Das kann Dir als Moppedfahrer auch auferlegt werden. Ich hätte da was besseres zu tun. ^^


    blackwilli

  • Hallo!

    Merkt man eine Mobile Kontrolle und ist noch nicht beim Anhalteposten, kann sich, je nach geschäzten Tempo, eine schnelle Wende durchaus lohnen :)



    Im Zweifelsfall ist der Polizeifunk schneller als jede Hayabusa ;)

    MfG
    Volker
    -----------------------------------------------
    Garmin ZumoXT>Motorrad |Zumo590>im Auto|Nüvi 3790>stille Reserve| Garmin 278>Backup|276cx>Backup

  • Versuch mach klug :) Manchmal liegt der Anhalteposten erst weit hinter der Messstelle. Wen man es schnell genug merkt, wendet man und gut. Man hat halt seine Kreditkarte an der letzten Tanke vergessen :) 2-3* Abbiegen und schon ist das Thema gegessen.


    Da wir hier aber alle vorbildliche Biker sind sind das natürlich nur rein theoretische Betrachtungen.

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  • ...
    Da wir hier aber alle vorbildliche Biker sind sind das natürlich nur rein theoretische Betrachtungen.


    Ja ja, red' Dich jetzt mal wieder raus. Gib es ruhig zu, Dein Phantombild "von hinten" hängt schon in jeder Polizeidienststelle.
    :lol::lol::lol:


    blackwilli

  • Für das Nichtbefolgen der Halteanweisungen eines Polizisten gibt es auch einen Bußgeldbestand. Das ist nicht so wild.


    Wirklich schlimm kann es werden, wenn man sich mit der Polizei ein Rennen liefert. Wenn man sich entsprechend aufführt, kann das bis zum Straftatbestand Straßenverkehrsgefährdung führen.

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  • jeder Kilometer minutiös aufgeschrieben werden, wer wann wohin gefahren ist. So hat es mir die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitgeteilt.



    Dann hätte ich gern in gta v4.4.1.9 eine zusätzliche Spalte: "Fahrer"... :D
    der Rest ist ja schon in der Trackaufzeichnung :)

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
    SP3 v2.80--CN klassisch--MS 6.16.3 --GPS Trackanalyse gta.net v6.0.0.4
    -- eeepc 1000h--- zumo350lm v3.80---CNEU2015.30NTU---BC 4.4.1 --- GEx 3.2.22.0
    Unsere GPS webseite

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  • Man Leute 39€ sind doch nu den ganzen Aufwand nicht wert.:D
    @ Zarzal ab- und anmelden werden wohl Teurer kommen:p du scheinst mir ein kleiner Anacho zu sein, so kenne ich dich ja noch garnicht;)

  • Scheint mir nicht so :D AB- und Anmelden sind in Deutschland deutlich teurer aus 39€:p

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  • Fahrtenbuch kann man ganz leicht umgehen: Einfach den Wagen einmal abmelden und neu anmelden (Nummernschilder als gestohlen melden). Das Fahrtenbuch ist dem Fahrzeug auferlegt, nicht den Fahrer. Muss man halt nur wissen.



    Und das nennt man "Vortäuschen einer Straftat - § 145d StGB"

    Hört jetzt besser auf mit sowas, langsam wird's blöd!

    Viele Grüße,
    Dominic
    GPSmap 278, Fw. 3.60, MS 6.16.3, CN NT Europe 2020_10 [SIGPIC][/SIGPIC]


  • ...
    Gewissensfrage: stimmt's oder stimmt's nicht?



    Keine Ahnung, kann mich nicht erinnern solch ein Schild bewusst missachtet zu haben. Ich nehme an das war an der Mautstelle direkt nach dem Tunnel bei Sankt Anton. Jedenfalls von der Zeit her, die im Schreiben angegeben ist.




    ...

    Hier kannst dann alle Rechtsmittel in Anspruch nehmen, wird aber von Nöten sein diversen Ladungen zur Aussage/Stellungnahme/Beweismittelaufnahme, etc... Folge zu leisten; willst Du Dir das antun dazu dann womöglich mehrmals nach .at zu fahren??



    Da gibts dann sicher die Möglichkeit einer "Fernbefragung", z.B. bei einer Polizeidienststelle am Wohnort. Selbst die Behörden in A können wohl nicht verlangen, dass man wegen solchen "Kleinigkeiten" mehrfach ins schöne A reist.




    p.S. Ich hab das Geld inzwischen angewiesen.

  • Hallo Jozsi,



    bezahl wie ein Mann und winde Dich nicht raus wie ein Wurm!
    Du wirst schon wissen, wo du es kassieren kannst.



    Grüße soarboy

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  • Mit dem ganzen Gezeter davor, hab ich doch glatt den letzten Satz überlesen - sorry.
    Zur Erklärung - ich wohne an der weiterführenden Durchzugsstraße und bekomme fast täglich mit, wie sich Gesetzesübertreter aus Deutschland darauf hinausretten wollen, dass der Fahrer mangels Foto nicht festgestellt werden kann. Auf gewissen Streckenabschnitten der Straße Richtung Arlberg wurden jetzt extra solche Knipser (meine Steuern) installiert – der nächste Winter kann also kommen. Du hast ja nichts zu befürchten - bist ja nicht zu schnell gefahren und hast ja nach etwas Beraaaaatung auch bezahlt.

    Grüssle

  • Null Problemo - wer ist schon frei von Fehlern - ich bestimmt nicht. ;) Ich kann mich aber wirklich nicht an ein Schild erinnern.

    Und wenns auch kaum einer glauben wird: Ich wollte eigentlich nur wissen, wie es in A gehandhabt wird, wenn man behauptet nicht zu wissen, wer gefahren ist. Ich finde die Regelung den Halter heranzuziehen übrigens besser als die hier in D, wo man sich so leicht rausreden kann, da es wohl zu 99% nur eine Ausrede sein wird, mann wisse nicht wer gefahren ist. :rolleyes:

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  • Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – alte Regel. Es wird immer gesagt: das Auto, das liebste Kind des Deutschen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand sein Auto aus der Hand gibt und sich nach zwei Monaten nicht daran erinnert wem er es gegeben hat. Wo ist eigentlich das Problem bei unserer Regelung, es hat ja nicht der Halter einen Fehler gemacht und muss dafür geradestehen - er muss sich nur überwinden bei der Wahrheit zu bleiben. Fehler ist Fehler. Auf den Namen meiner Frau laufen die Fahrzeuge unserer Kinder und wir teilen uns ein Fahrzeug, bis jetzt haben wir die Verfügungen von 4 Personen und drei Fahrzeugen immer zum aufteilen gebracht. Bei uns ist eine Autobahnauffahrt ca. 1,5km vor der Deutschen Grenze. Es gibt genügend Touristen die sich keine Wochenvignette kaufen wollen und lieber unsere Landstraßen als „Mautflüchtlinge“ verstopfen – eben bis zu dieser Auffahrt. 800m nach dieser Auffahrt, 700m vor der Grenze werden sie von der Asfinag kontrolliert und dann kommt das große Weinen – aber, auf der Autobahn ist eben auf der Autobahn und wenn es nur einige Meter sind.


    Grüssle