Heizerei, track-Speicher und die Folgen?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Naja, 160 sind vielleicht etwas übertrieben. Aber 120 oder so reichen für 'ne gewisse trockene Zeit auch schon.


    Interessant wäre es aber auch mal in umgekehrter Richtung. Schnittlauch behauptet, du bist mit 65 durch denm Ort gekachelt, aber du weisst, daß das nicht wahr ist (der Trackspeicher sollte vor Fahrtantritt gelöscht werden). Mal sehen, wann wir vom ersten Fall lesen, wo jemand mittels Navi seine Unschuld beweisen kann.

  • Und wenn das Teil 339 Km/h anzeigt, schicken wir einen schönen Apfelkuchen mit eingebackener Feile in den Knast :D:D:D

  • bei flugunfällen (z.b. in der segelfliegerei) werden die an bord befindlichen navis (da ist garmin ganz gut vertreten) selbstverständlich ausgelesen und ausgewertet. die frage, ob geeicht oder nicht, ob erlaubt oder nicht, datenschutz (was soll das überhaupt in einem solchen fall ???) oder nicht wird in solchen fällen offensichtlich nicht gestellt. inwieweit die dann in verfahren einfliessen, weiß ich nicht.
    hier ein link:
    http://www.bfu-web.de/cln_010/nn_41544/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2007/Bericht__07__3X086__Discus-BT-Unterw_C3_B6ssen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Bericht_07_3X086_Discus-BT-Unterwössen.pdf

    gruß
    mike

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  • Bei Avionic Geräten sieht das wohl ganz anders aus. Diese sind ja wohl auch extra durch das zuständige Amt zugelassen. hier dürfte eine ganz andere Rechtsgrundlage existieren als wie für 'normale' GPS Geräte die es in jedem Markt zu kaufen kriegst. Diese Flieger Geräte gibt es auch nur bei speziell autorisierten Händlern zu kaufen.

  • Bei Avionic Geräten sieht das wohl ganz anders aus. Diese sind ja wohl auch extra durch das zuständige Amt zugelassen. hier dürfte eine ganz andere Rechtsgrundlage existieren als wie für 'normale' GPS Geräte die es in jedem Markt zu kaufen kriegst. Diese Flieger Geräte gibt es auch nur bei speziell autorisierten Händlern zu kaufen.




    das nehm ich wohl auch an, dass einbaugeräte einem echten zulassungsverfahren unterliegen und anders als "mitgenommene" navis behandelt werden.

  • Interessant wäre es aber auch mal in umgekehrter Richtung. Schnittlauch behauptet, du bist mit 65 durch denm Ort gekachelt, aber du weisst, daß das nicht wahr ist (der Trackspeicher sollte vor Fahrtantritt gelöscht werden). Mal sehen, wann wir vom ersten Fall lesen, wo jemand mittels Navi seine Unschuld beweisen kann.


    Darüber hat http://forum.ttqv.com/viewtopic.php?t=858&highlight=gericht hier schon mal jemand berichtet.


    Dabei ging es allerdings um einen Unfall, da kann das GPS von der Polizei als Beweismittel gesichert werden. Im Nachhinein dürfte es nicht möglich sein, da der Track dann schon manipuliert worden sein kann.


    viele Grüße


    Mathias

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  • das nehm ich wohl auch an, dass Einbaugeräte einem echten Zulassungsverfahren unterliegen und anders als "mitgenommene" navis behandelt werden.

    Nun, bei Garmin gibt es solche Geräte auch Portabel. GPSmap496, nur um ein Beispiel zu nennen. Es gibt hier ein User der so eines benutzt, vielleicht liest er das hier ja und kann uns darüber aufklären.

  • Darüber hat http://forum.ttqv.com/viewtopic.php?t=858&highlight=gericht hier schon mal jemand berichtet.


    Hallo Mathias,



    na, das ist doch mal ein konkreter Fall, und keine ungelegten Eier. Gut recherchiert. :)


    Allerdings wurde das Navi nicht sichergestellt, sondern vom Fahrer der Polizei übergeben. Anderes ist auch nicht zu erwarten, da die Trackaufzeichnung bei gewöhnlichen Autonavigationsgeräten garnicht verbreitet ist, und dürften die Beamten auch nicht darüber aufgeklärt oder angewiesen sein, nach solchen Beweismitteln zu suchen. Wenn da ein einzelner mal mehr weiß, ist das ein Glücksfall, oder auch Pech.


    In dem betreffenden Fall hat der Fahrer übrigens auch eine nachträgliche TTQV-Auswertung als Beweismittel vor Gericht vorgelegt. Ich denke, er hatte Glück, daß er die Richter damit beeindrucken konnte, und die Gegenpartei das unkonventionelle Beweismittel nicht in Frage gestellt hat.



    viele Grüße


    Andreas

    Garmin on bike user since 2001

  • Auch bei mir läuft das 278 zwecks Gedächtnisstütze für das gewerbliche Fahrtenbuch mit. Ich erhielt letztens einen Fehlerhaften Blitzer Bescheid, das ich zu schnell gefahren sei. Ein Blick in meine Tracks zeigte mir, das ich an diesem Tag nicht dort war und der Bescheid sowieso fehlerhaft sein musste da er an mein Motorradkennzeichen ging mit Beweis Frontfoto. Einspruch, kurz darauf Einstellung´, Übermittlungsfehler beim Kennzeichen.
    So hat mir die Aufzeichnung die Gewissheit gegeben, das ich nichts falsch gemacht habe und ich war beruhig, egal was da gekommen wär.

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  • In dem betreffenden Fall hat der Fahrer übrigens auch eine nachträgliche TTQV-Auswertung als Beweismittel vor Gericht vorgelegt. Ich denke, er hatte Glück, daß er die Richter damit beeindrucken konnte, und die Gegenpartei das unkonventionelle Beweismittel nicht in Frage gestellt hat.

    Erstaunt mich ebenso...
    Weiters ist Ampelschaltzeitprotokel hier auch irrelevant, Zeugen wären IMHO wichtiger; der entgegenkommende Linksabbieger hatte Nachrang und die "angebliche Geschwindigkeit" wird jeder Unfallsachverständige an Hand der Fahrzeugschäden & Versatz ebenso eindeutig ermitteln können.
    Das TTQV war hierin also lediglich nettes add-on.

    regards, M. Brunner
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  • Zeugen wären IMHO wichtiger;


    Nein, der Sachbeweis hat (fast) immer Vorrang. Nur er ist objektiv, meinungslos und nicht parteiisch.


    Es ist immer wieder vor Gericht zu beaobachten, wie sich Zeugen widersprechen. Auch "Vollprofis" wie Polizisten. Das hat nichts mit "in die Pfanne hauen" zu tun. Es ist einfach ein menschliches Problem. Geschwindigkieten werden völlig falsch eingeschätzt, nur weil der Mopedfahrer im 1. Gang und nicht im 3. Gang fuhr, entsprechend war der Motor laut. Kommt das Fahrzeug auf einen zu oder bewegt es sich quer zur Blickrichtung, war es nah oder weit weg. War das Auto blau oder schwarz? Lasse mal 3 Personen eine Entfernung schätzen. Und zwar einmal unabhängig voneinader und einmal wo sie sich absprechen können.


    Ein blaues Auto in 100 Meter Entfernung oder ein schwarzes Auto in 150 Meter?


    Frage nur mal 10 Minuten nach einem Tathergang von mehreren Zeugen die Bekleidung des Tätes ab. Dann noch Beeinflussungen durch aufgebrachte "Knallzeugen", die nix sahen, aber alles wissen.


    Es steckt da gar keine böse Absicht hinter. Mache Dir einfach mal den Spaß und erzähle einem Mitmenschen ein kleine Geschichte über einen Unfall. Dabei ganz wichtig, bringe kleine Details rein, wie z. B. Autotyp, Farbe, aussehen der Beteiligten usw. Der erzählt es wieder weiter usw. Die ganze Geschichte wird drei oder vier mal "weitergegeben". Es ist ein ganz anderer Unfall.


    Und jetzt vor Gericht. Ein guter Verteidiger nimmt sich zwei oder drei Zeugen vor, verwickelt sie in Widersprüchen, schon sind die Aussagen kaum noch zu gebrauchen.



    Von daher wird der emotionslose und neutrale Sachbeweis fast immer höher bewertet. Die Kernfrage die sich natürlich stellt, inwieweit der Sachbeweis unumstößlich ist. Das kann man nämlich auch (selten) erleben, dass trotz gleicher Spuren Sachverständige zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Oder eben die Möglichkeit der digitalen Manipulation. Auch dort gibt es natürlich Begleitumstände, wo man einen Digital"beweis" durchaus anerkennen könnte.


    Ein völlig unbeteilgter Zeuge stellt z. B. sein Navi mit Trackaufzeichnung unmittelbar nach einem Unfall zur Verfügung. Seine Aussage und der Track des Navi sind in sich schlüssig. Das hat natürlich einen anderen Stellenwert, als das Navi eines beschuldigten Unfallverursachers, der 3 Tage später einen Track vorlegt.

  • Es ist immer wieder vor Gericht zu beaobachten, wie sich Zeugen widersprechen. Auch "Vollprofis" wie Polizisten. Das hat nichts mit "in die Pfanne hauen" zu tun. Es ist einfach ein menschliches Problem.

    Klar, der Umstand ist bekannt, obligt daher ja auch der Schulung/Erfahrung des "Befragenden" hier die wirklich relevanten Dinge rauszufiltern.
    Zumal'st in der heutigen Zeit ob mangelnder Zivilcourage ja sowieso Problem hast jemanden zu finden der bereit wäre "involviert" zu werden...

    Klar, Silizium ist emotionslos und damit objektiv. Vorausgesetzt das bt. Gerät würde umgehend in behördliche Verwarung gelangen und wird erst unter Beisein von Richtern, Anwälten und Sachverständigen ausgelesen...

    Dennoch bleibt das Thema eine Variante von "...und die Geister die ich rief..."
    Mag sein daß mich das Teil dann zwar im vorliegenden Falle entlastet, aber ob dann nicht anschließend gar mal ein grinsender Beamter auf einen zukommt und auf "...und übrigens, da war doch noch was, hamma ja auf der Aufzeichnung wunderschön gesehen... also... das macht dann..." loslegt...? ^^

    regards, M. Brunner
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  • Klar, der Umstand ist bekannt, obligt daher ja auch der Schulung/Erfahrung des "Befragenden" hier die wirklich relevanten Dinge rauszufiltern.



    Mag sein daß mich das Teil dann zwar im vorliegenden Falle entlastet, aber ob dann nicht anschließend gar mal ein grinsender Beamter auf einen zukommt und auf "...und übrigens, da war doch noch was, hamma ja auf der Aufzeichnung wunderschön gesehen... also... das macht dann..." loslegt...? ^^



    Darin liegt ja das Können des Verteidigers. In Nebensächlichkeiten Widersprüche erzeugen, die dann langsam "aufgeschaukelt" werden. Gerade in politisch motivierten Prozessen gab's da manchmal Wortgefechte, die letztlich nur das Ziel hatten, Widersprüche zu erzeugen.


    Schon die Frage zum Zeugen: "Sind sie der Meinung....." , "Könnte es sein..." ist so ein Spiel. Ein Zeuge soll nicht mutmaßen, ein Zeuge soll sagen was er weiß. Man kann das Spiel aber als Zeuge auch umdrehen: "Ich habe ihre Frage nicht verstanden. Können sie die mal bitte anders formulieren?" Das drei mal und der Verteidiger kennt seine eigene Frage nicht mehr.



    Aber keine Angst, in den ganz "normalen" Prozessen um Falschparken und Vorfahrtfehler habe ich solche Sachen noch nie erlebt. Also, habt keine Angst als Zeuge vor Gericht. Einfach sagen was man weiß. Und wenn man mal nichts weiß, kann man das auch ungestraft zugeben. Nichts interpretieren. "Könnte es sein..." kann auch bedeuten, dass es nicht so sein muss.





    Tja, und wenn dann nach dem Prozess der Schutzmann noch einmal wegen des Tracks auf Dich zukommt........Dumm gelaufen.:D:D:D

  • bei flugunfällen (z.b. in der segelfliegerei) werden die an bord befindlichen navis (da ist garmin ganz gut vertreten) selbstverständlich ausgelesen und ausgewertet. die frage, ob geeicht oder nicht, ob erlaubt oder nicht, datenschutz (was soll das überhaupt in einem solchen fall ???) oder nicht wird in solchen fällen offensichtlich nicht gestellt. inwieweit die dann in verfahren einfliessen, weiß ich nicht.
    hier ein link:
    http://www.bfu-web.de/cln_010/nn_41544/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2007/Bericht__07__3X086__Discus-BT-Unterw_C3_B6ssen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Bericht_07_3X086_Discus-BT-Unterwössen.pdf

    gruß
    mike


    Bei Flugunfalluntersuchungen geht es ja um was anderes. Hier wird versucht, anhand von Indizien den Unfallhergang zu rekonstruieren. Und da ist die Trackaufzeichnung eines GPS-Gerätes, sei es nun ein x-beliebiges Handgerät oder Teil der Avionik, eine hervorragende Hilfe. Luftfahrtrechtlich zugelassene Geräte sind keineswegs genauer - hier geht es um andere Dinge, wie elektromagnetische Verträglichkeit, Umweltbedingungen (Shock, Vibrationen, Temperatur, Luftfeuchtigkeit ...), keine Störung der restlichen Avionik, usw. Der Entwicklungsprozeß muß gewissen Normen folgen , gerade bei Software.


    Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. deren Nachweis geht es aber um was anderes: kann ich dem Fahrer gerichtsverwertbar nachweisen, daß er eine solche begangen hat. Die ganzen Toleranzen bei den anerkannten Meßverfahren sollen nur sicherstellen, daß jemand nicht zu unrecht beschuldigt wird. Klar gibt es dafür auch dann noch eine Restwahrscheinlichkeit, aber die wird als akzeptabel gering angesehen. Was ist aber bei einem GPS-Gerät? Niemand kann eine Toleranzgrenze angeben, die das sicherstellt.


    Ich könnte mir vorstellen, daß man die Aufzeichnung eines GPS-Geräts bei einer Unfallaufklärung mit heranzieht, aber ein nicht als alleinigen Beweis.

  • Man kann das Spiel aber als Zeuge auch umdrehen: "Ich habe ihre Frage nicht verstanden. Können sie die mal bitte anders formulieren?" Das drei mal und der Verteidiger kennt seine eigene Frage nicht mehr.

    Nö! Einfach mit emotionslosem Gesichtsausdruck schweigend anstarren, bringt auch viele aus dem Konzept ^^

    Zitat

    Tja, und wenn dann nach dem Prozess der Schutzmann noch einmal wegen des Tracks auf Dich zukommt........Dumm gelaufen.:D:D:D

    Tja, nur bewegt man sich mit diesem ganzen Thema ja Richtung orwellschem Überwachungsstaat...
    Gab ja schon mehrmals den öffentlichen Vorschlag Fahrzeuge (zB Motorräder) mit elektronischen Geschwindikeitslimitern auszustatten (klass, verhungerst dann beim Überholen weil dir das die CIU abriegelt??), oder die Fahrzeuge von Führerscheinneulingen mit Aufzeichnungsgeräten zu versehen um etwaige Vergehen dann de facto im "nachhinen" zu ahnden...
    Klar gibts das im Berufsverkehr bereits in Form der Tachographen/Scheiben, aber wenn das dann gar mit GPS-Track usus wird, wird's ein wenig trippig; dann melden sich womöglich auch gleich die von der Parkraumüberwachung mit an "...am soundsovielten verweilten sind Sie dortundda genau 7,6 Minuten in einem Halte- & Parkverbot..."
    What's next?? :huh:

    Stellenweise haben wir zB ja auf Autobahnen schon diese "section-control"...
    Naja, sieht man sich die Mautbrücken für die LKWs an, ist der Verdacht naheliegend das die technologische Infrastuktur für eine "landesweite section-control" ja ohnehin schon vorhanden... :huh:

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  • mbrII

    Zitat

    Klar gibts das im Berufsverkehr bereits in Form der Tachographen/Scheiben

    Da wird bereits deutlich mehr "aufgezeichnet" und gespeichert, der Fahrer weiß meistens nichts davon:motz:- und nicht nur der!
    Du würdest staunen, was so manche ECU im Lastzug an Daten sammelt.

  • Was so eine einfache Frage alles nach sich ziehen kann.
    :rolleyes:


    Ich möchte mal zu dem Zitat hier was einwerfen, da habe ich nämlich schon drauf gewartet:


    ...
    Und ich möchte den Biker sehen, der nach einem Unfall ungesehen nach Hause verschwindet, die Tracks manipuliert und dann die manipulierten Daten noch am Unfallort der Polizei präsentiert. :rolleyes:


    Also nach meiner Meinung kann man einen Track, unter den gewünschten Gesichtspunkten, nicht wirklich manipulieren. Alle TP's liegen auf einer "Zeitschiene", ein Verändern der Zeitstempel einiger TP's zieht eine Veränderung des Zeitprofils der benachbarten TP's nach sich, dessen Daten dadurch absurd werden. Durch Löschen von TP's reduziert man die Daten nur auf Durchschnittswerte, die in der vorliegenden Fragestellung auch schon verdächtig sein können. Also jede Veränderung eines TP's zieht eine Veränderung der benachbarten nach sich und da eine Aufzeichnung immer einer bestimmten, eingestellten Logik folgt, sind solche Manipulationen sofort erkennbar. Die einzige, vielleicht nicht nachweisbare, Möglichkeit sehe ich darin, ab dem interessanten Zeitpunkt alle TP's bis zum Start der Aufzeichnung rückwärts TP für TP in der Zeit so anzupassen, dass sich ein glaubwürdiges Bild ergibt. Viel Spaß dabei.


    blackwilli

  • Also nach meiner Meinung kann man einen Track, unter den gewünschten Gesichtspunkten, nicht wirklich manipulieren.


    Start der Aufzeichnung rückwärts TP für TP in der Zeit so anzupassen, dass sich ein glaubwürdiges Bild ergibt. Viel Spaß dabei.


    Wer es nicht besser weiß, würde es per Hand versuchen. Einkleines Skript mit einer hübschen Glättungsfunktion würde da viel Arbeit sparen und plausible Daten liefern. :)


    Wie auch immer, eine Trackaufzeichnung zu fälschen, und eine manipulierte Trackaufzeichnung zu erkennen: beides erfordert ein ziemlich exklusives Fachwissen. Deswegen ist das alle Glatteis für juristische Betrachtungen (IMHO).

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  • Wäre es nicht sinnvoller langsamer zu fahren? :huh:


    PS.: Wer es noch nicht geschnallt hat, es gibt auch Rundkurse die man als Privater mit dem Motorrad ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren kann.


    Übrigends, um den Track zu fälschen gibt es eine andere noch viel einfachere Möglichkeit als mit Glättungsfunktionen und dergleichen zu arbeiten.
    Wird aber hier nicht verraten, sonst kommen noch einige auf illegale Gedanken.


    GESCHICHTE:
    SPORTIVA, OREGON 300,GPSMAP 60 CSx,, Oregon 550t, Colorado 300, Geko 201, Gpsmap 60c, Explorist 500, Explorist 600, Explorist XL, Falcom Navi1, Roadmate..., versch. PPCs von HP und Qtek...