Garantie ohne Kaufbeleg

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Hallo,


    ich habe vergeblich meinen Kaufbeleg zum Quest 2 gesucht. Den habe ich im Mai 06 im Internet gekauft. Der Händler hat im Juni 07 Insolvenz beantragt. Wie kann ich es anstellen, dass ich den Q wegen eines Funtionsmangels umgetauscht bekomme? Seht ihr eine Chance?
    Der Mangel ist: bei der Adresssuche mit Stadtteilnahmen anstatt Namen der Gesamtstadt schält der Q sich selbst ab.


    Gruß
    Otto

  • Den habe ich im Mai 06 im Internet gekauft.

    Hallo Otto,


    die Garantiezeit ist sowieso abgelaufen . . .
    da bleibt nur noch die Hoffnung auf die Kulanz von Garmin.UK


    Grüsse - Anton

  • Ich würde mal gaaanz höflich bei garmin.de anfragen, ob sie vielleicht anhand der Seriennummer dessen Herstellungs- oder Auslieferungsdatum feststellen könnten. Und wenn das nicht mehr als nun 2 Jahre her ist und sie kulant sind, könntest Du Glück haben.


    @Anton
    Waren da nicht 2 Jahre Garantie drauf?

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  • Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

    • Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
    • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

  • Das hast Du schön ausgeführt, Andreas, aber waren es jetzt 1 oder 2 Jahre Garantie von Garmin?
    ;)

  • Da es das Gerät nicht mehr gibt und somit auch nicht auf der Garmin.de zu finden ist, kann ich leider nicht nachsehen. Ich finde bei garmin.de nirgends hinweise auf allgemeine Gewährleistungen und Garantiebedingungen. Sollte es nicht andersweitig irgendwo versteckt sein gilt: 6Monate Garantie, 2 Jahre Gewährleistung.


    Das einzige, was ich finden kann: http://garmin.de/support/service.php

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  • Hallo,

    Soviel ich mich erinnere sind's bloß in Good old Germany 2 Jahre.
    Der Rest der Welt handelt noch mit einem Jahr.
    Sich mit einem "Grauimport" an Germin.de zu wenden hat m.E. nach nicht den geringsten Sinn. Die werden das ohne mit der Wimper zu zucken abschmettern.
    Ich habe in Littauen gekauft und müßte mich auch vertrauensvoll an Garmin.uk wenden.
    Der Service dort soll aber auch nicht schlecht sein.
    Bisher habe ich aber an meinem Q1 nichts auszusetzten.

    Schöne Grüße
    Ralf

  • Soviel ich mich erinnere sind's bloß in Good old Germany 2 Jahre.

    Gewährleistung, nicht Garantie! Und das vorausgesetzt der Hersteller verlängert nicht freiwillig die Garantie. Im Gewährleistungsfall muss der Käufer belegen das der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat. Das ist beim Quest2 zum glück machbar.

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  • Die gesetzliche Gewährleistung muss ausschliesslich der Verkäufer, also Händler leisten. Geht der pleite, hat der Käufer gelinde gesagt Pech.

  • So, hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe mir mal meine Rechnung über mein 276C rausgesucht:


    - Gekauft bei ComKor im Oktober 2006


    - auf der Rechnung steht explizit zum 276C: 24 Monate Garantie

    (nicht Geährleistung!)

  • 1. Gewährleistung schuldet a u c h der Importeur.

    2. Beim Verkauf an Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist EU-weit 2 Jahre (soweit ein Staat das noch nicht in inländisches Recht umgesetzt haben sollte wird's allerdings lustig).

    3. Über die Gerätenr. müsste sich der Importweg nachvollziehen lassen.

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  • Die gesetzliche Gewährleistung muss ausschliesslich der Verkäufer, also Händler leisten. Geht der pleite, hat der Käufer gelinde gesagt Pech.



    Hallo,


    stimmt nicht, wenn vom Hersteller Garantie gegeben wurde, muß zuerst beim Händler versucht werden die Garantieleistung zu erhalten, dieser gibt die Sachen dann meistens an den Hersteller weiter.


    Eine Direkte Abwicklung ist nur meist nur mit den Unterlagen des Kaufes möglich wenn man nachweisen kann das man bei einem Händler gekauft hat der Pleite ist und der Anspruch auf Garantie noch nicht abgelaufen ist.


    Ist der Hersteller oder Importuer pleite, so haftet der Händler 6 Monate, nach diesen 6 Monaten muß der Kunde nachweisen, das der Mangel bereits schon von Anfang an vorlag.


    Ist mir erst vor drei Monaten selber passiert. Ich hatte einen DVD Player nach 1,5 Jahren auf Garantie bei www.reichelt.de eingeschickt. Hab innerhalb von 14 Tagen ein kostenloses Austauschgerät bekommen.


    Nach drei Monaten war das Tauschgerät auch defekt. Nun ist aber zwischenzeitlich der Deutsche Importeur pleite gegangen. Somit konnte Reichelt das Gerät nicht mehr weiter senden und hat mir das defekte Gerät mit einem Hinweis auf die gültige Rechtslage defekt zurück geschickt.


    Bei einem Telefonat wurden die Gründe dann nach obigen Muster nochmals erklärt.


    O-Ton des Reichelt mitarbeiters: "Wie stellen Sie sich denn das vor, wenn wir alles zurücknehmen würden hätten wir irgendwann das Lager mit Schrott vollstehen! So trägt wenigstens auch der Verbraucher etwas von unserem Risiko!"


    ;);););)



    Somit ist die neue 2 Jährige Garantieregelung für den Verbraucher nur ein Segen solange der Hersteller oder Importuer greifbar ist. sobald die ersten 6 Monate um sind, der Fehler nicht passend nachgewiesen werdenkann (Mangels des Originalgerätes oder der Dokumentationsmöglichkeit) bleibt der Verbraucher auf dem Schaden sitzen.


    :(:(:(:(

    gruß gerreg
    -------------------------
    K1200RS, Zumo XT, Virb XE, Sena SRL2,

  • Sorry, aber das ist falsch.


    Lies hier nach


    http://www.existenzgruender.de…vertraege/02544/index.php



    Der nichtkaufmännische Käufer hat bei der Gewärleistung nichts mit dem Importeur oder Hersteller am Hut, höchstens bei Ansprüchen aus Produkthaftung. Lies dir auf der o.g. Seite (des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie durch , obwohl die hier schon ausführlich erläutert wurden.
    BTW: Vom Importeur als nachrangigem Gewährleister steht da auch nix.
    Und dein Problem mit Reichelt hätte sich vielleicht nach einer Beratung bei einer Verbraucherschutzorganisation oder einem Anwalt anders dargestellt.

  • Bitte Garantie und Gewährleistung auseinander halten:


    Gewährleistung muß der End-Verkäufer gewähren (z.B. der Einzelhändler)
    Das sind die 2 Jahre mit den bekannten 6 Monaten Beweisumkehrpflicht


    Garantie gibt ausschließlich der Hersteller (evtl. durch seine Bevollmächtigten, z.B. den Vertragshändler).
    Garantie ist immer eine freiwillige, vom Hersteller in Umfang und Zeit festgelegte Leistung.

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  • Hi,
    noch was dazu - ist glaube ich hier noch nicht erwähnt worden.


    Gewährleistung (meist 2 Jahre) ist ja freiwillig. Es gibt Geräte, bei denen diese dezidiert nur für den Erstkäufer gilt. Da kann man sich auch in Probleme manövrieren, wenn man beim Gebrauchtverkauf vor dem Ablauf der 2 Jahre mit der Restgarantie wirbt.


    Ist so z.B. bei Panasonic Digitalkameras. Ob sowas auch bei Garmin in den Bedingungen steht :confused:


    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R



  • Danke für den Tip, aber der hätte mir auch nicht mehr geholfen:



    Schau Dir mal den Pasus an:


    Zitat


    Nach Ablauf der sechs Monate ändert sich die Nachweispflicht: Ab dann ist es Aufgabe des Kunden nachzuweisen, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Lieferung den beanstandeten Mangel hatte.



    Das war der lapidare Satz mit dem ich schach matt gestellt wurde! Seitdem ist Geiz nicht mehr Geil! Das erste mal hatte ich nach 1,5 Jahren reklamiert, das zweite mal nach 3 Monaten. Wobei aber die Garantie und Gewährleistung nicht mit dem Tausch verlängert wurde!




    Ich versuche schon für einen günstigen Preis zu kaufen, aber nicht mehr bei jedem billigen Jakob der Morgen vielleicht nicht mehr da ist!

    gruß gerreg
    -------------------------
    K1200RS, Zumo XT, Virb XE, Sena SRL2,


  • Hallo Sette,
    ich sagte doch, nicht durcheinander würfeln. ;)


    Garantie ist freiwillig !!!


    2 Jahre Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

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  • Hallo gerreg, das war kein Tip, da du dich ja schon hast über den Tisch ziehen
    lassen. Aber dein Garantie/Gewährleistungs/Importeur-Durcheinander ist sachlich durchweg falsch.
    Interessant ist schon, dass die sich einmal auf Garantieansprüche beziehen und dann aber die Gewährleistungsregeln (richtig) aufführen.
    Nur dazu folgende Überlegung: Haben die nicht mit der Übersendung eiens Neugerätes den Mangel anerkannt? D.h, wenn es beim zweiern Gerät der gleiche Mangel war, (wozu du dich aber nicht äusserst), hätte mn da schon mal mit dem Verbraucherschutz reden können.
    BTW: Es ist eigentlich usus, in solchen Fällen den Namen oder die HP der jeweilgie nFirma nicht zu nennen, da du damit den Forumsbetreiber dem Risiko einer abmahnung aussetzt.