Alte MapSource Unlock Seite existiert nicht mehr

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Zitat

    Zitat von Kurt-oe1kyw@4.05.2006 - 07:26
    Wir haben die ersten Bilder mit einer Erklärung zur neuen Registrierung auf unsere Webseiten gestellt:
    die neue Registrierung bei garmin.com - myGarmin


    Super gemacht, Danke!


    Trotzdem beschleicht mich an einer Stelle eine kleine Unsicherheit. Ich habe zu meinem ursprünglichen GPS V als Zweitgerät meinen 60CSx freischalten lassen. Bei Schritt 3 von 7 (Gerät auswählen) bietet mir myGarmin nur den Ver zum anklicken an. Bis zum Schluß ist nicht mehr die Rede vom Zweitgerät.


    Ich will hinterher nicht dastehen und hab CN nur für den Ver gekauft und der 60CSx guckt in die Röhre :blink:


    Gilt der neue Freischaltcode dann auch sicher für das Zweitgerät?? Hat das schon jemand probiert und kann das bestätigen?

  • Du musst zuerst das Kartenupdate am Ver durchführen.
    Erst wenn du für das "Hauptgerät" den 25stelligen Code hast,
    dann wird im Schritt 2 von 7 die Möglichkeit aktiv zum Anklicken:
    Zusätzliches Garmin Gerät freischalten.
    Schritt 2 von 7 rechte Spalte in der Mitte zwischen Gutscheincode und myGarmin.


    Das "Zweitgerät" muss ja beim update NICHT ident sein, mit jenem "Zweitgerät" welches du im Vorjahr verwendet hast!
    Du könntest hier ein anderes Zweitgerät eintragen!


    Ich nehme an, das ist der Grund warum dir nur das Erstgerät angezeigt wird.


    Der 25stellige Freischaltcode gilt nur für EIN Gerät!
    Für das Zweite Geräte musst du nochmal einen anderen 25stelligen Code holen, aber der muss nicht bezahlt werden.


    Da hat sich nichts verändert. Ab Schritt 2 von 7 ist (fast) alles so wie früher.
    In der rechten Spalte, letzte Zeile stand früher:
    Persönliche Informationen einsehen. Da steht jetzt: myGarmin

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  • Zitat

    Zitat von Wichtelchen@3.05.2006 - 21:38
    Kann man jetzt überhaupt noch ein Gerät mit Software verkaufen oder gebraucht kaufen? Geht sowas noch umschreiben?
    Kann ich überhaupt das Recht an der Softwarenutzung verkaufen?


    Das Wichtelchen :bye:


    sollte kein problem sein :8 beim verkauf sollte man in MyGarmin auf sein konto gehen und die adresdaten änderen. ;) dan das pasword und namen in account teil, nur der benutzernahme bleibt dergleichen. du musst dan wohl dein logonname den neuenbesitzer überlasssen ;)


    OldBill


    Flame aus Belgien

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  • Zitat

    Zitat von Kurt-oe1kyw@6.05.2006 - 01:19
    Da hat sich nichts verändert. Ab Schritt 2 von 7 ist (fast) alles so wie früher.
    In der rechten Spalte, letzte Zeile stand früher:
    Persönliche Informationen einsehen. Da steht jetzt: myGarmin


    Hallo,
    nochmals Danke. Wenn man das nicht soo oft macht, fehlt eben die Routine (hatte bis vor ein paar Minuten noch CS5 drauf!)


    Hat super geklappt mit der neuen Seite bzw. mit den "alten" Schritten 2 bis 7.


    Bin jetzt mal auf die sichtbaren Unterschiede zu meiner CS5 gespannt. :bye:

  • Hallo,


    hat schon jemand Erfahrungen mit der neuen Accountverwaltung wenn mehrere Mapsource Produkte einem Account zugeordnet werden? Sind die Produkte dann bei Verkauf überhaupt noch zu entkoppeln?


    Beispiel: Garmin Kunde hat Quest mit CitySelect Kartenmaterial und besitzt auch noch das GPS 10 deluxe mit CitySelect Kartenmaterial. Wird nun eins der Geräte ganz ordnungsgemäß mit Software und allen Codes verkauft, wie läßt sich das aus meinem Account wieder entfernen? Oder hat dann der Käufer Zugang auch zu meinem Gerät? Es ist komplizierter geworden.



    Gruß TimS

  • Hi,
    ich würde ja bei einem 2. Gerät mit Karten-Vollversion einen 2. account anlegen.


    Aus heutiger Sicht natürlich :D :bye:


    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

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  • Zitat

    Zitat von TimS@9.05.2006 - 10:14
    Hallo,


    hat schon jemand Erfahrungen mit der neuen Accountverwaltung wenn mehrere Mapsource Produkte einem Account zugeordnet werden? Sind die Produkte dann bei Verkauf überhaupt noch zu entkoppeln?


    Beispiel: Garmin Kunde hat Quest mit CitySelect Kartenmaterial und besitzt auch noch das GPS 10 deluxe mit CitySelect Kartenmaterial. Wird nun eins der Geräte ganz ordnungsgemäß mit Software und allen Codes verkauft, wie läßt sich das aus meinem Account wieder entfernen? Oder hat dann der Käufer Zugang auch zu meinem Gerät? Es ist komplizierter geworden.
    Gruß TimS



    Hallo


    Also durchdacht ist das ja nicht gerade von Garmin, ich habe leider auch das Problem das ich beide Geräte in einen Account habe, sieht dann so aus.
    [Blockierte Grafik: http://www.roller-forum.info/x9/uploads/forum/c6e9b4c29aad9a5976967da27b917fdf.jpg]


    Aus heutiger Sicht weiss ich nun auch das es besser gewesen wäre ich hätte ganz einfach einen neuen Account angelegt für das zweite Gerät und nicht in einen Account zusammengefasst, aber das hilft mir nun auch nicht weiter, wie bekomme ich das zweite Gerät nun wieder raus aus meinen Account, bei einen Verkauf des SpIII würde ja der Käufer sonst zugriff haben auf mein anders Gerät 276c der als "unknown" eingetragen ist, und ohne das ich den Käufer die Daten gib kann er wieder kein Update von den KArten machen oder ein zusätzliches Gerät freischalten das hier auch noch offen ist.


    Was kann ich nun tun?


    Gruss bobby

  • Das wissen wir selber auch noch nicht ob es da überhaupt eine Möglichkeit gibt.


    Aber eines darf dabei nicht vergessen werden und zwar generell die Sache mit der Freischaltung bei garmin da war immer schon grundlegendes zu beachten:


    Der erste Käufer erhält EINE (!) Lizenzberechtigung damit er das Kartenmaterial nutzen kann. Das hat garmin mit den Freischaltcodes gelöst.
    Du kaufst also nicht das Kartenmaterial (das würde einige Hunderttausend Euro kosten) sondern nur eine Lizenz.


    Früher war es nun so, das man (illegalerweise) den Registrationscode mit dem Zugehörigen Gerät weiterverkauft hat. Was ja wiederum einen Verstoß gegen die Lizenzregel bedeute - siehe Lizenzvertrag ....sie sind nicht berechtigt diese Lizenz an dritte weiter zu geben oder zu verkaufen.


    Mit der jetzigen Anmeldung schließt garmin einfach die Hintertür, die früher jahrelang genutzt wurde.
    Der Käufer hat ja quasi die Updateberechtigung des Erstkäufer (illegal) weiterbenützt.


    Worüber wir uns noch nicht ganz im klaren sind ist wie jetzt in Zukunft die "Lizenz" von einem dritten Gerätekäufer doch wieder verwendet werden könnte.
    Der Weg mit dem Registrationscode geht ja nun nicht mehr!
    Der ist ja jetzt nur einmal möglich zum Eintragen bei der Anmeldung zum Konto.


    ABER der Käufer kann sich selbst ein Konto bei garmin anlegen und möglicherweise wenn er einen UPDATEGUTSCHEIN erwirbt (ist ja teurer als das normale update aber immer noch viel billiger als eine eigene Lizenz zu kaufen - sprich eigenes Kartenmaterial) und durch Eingabe des UPDATEGUTSCHEINES ist er dann offiziell berechtigt das Kartenmaterial zu nutzen (er hat ja jetzt seine eigene Lizenz) und im nächsten Jahr ist er dann auch berechtigt ein Update durch zu führen zum verbilligten update Preis wie wir es bisher gewohnt waren.


    Tatsache ist (haben wir schon ausprobiert) das der Regcode nicht mehrmals verwendet werden kann so wie das früher der Fall war!
    Legt man ein zweites garmin Konto an und versucht den Regcode einzugeben bricht der Vorgang ab mit dem Hinweis:
    Dieser Regcode ist bereits in Verwendung.


    Nochmal wir vermuten, das es jetzt nur mehr geht wenn man als Käufer einen eigenen Updategutschein kauft (=eigener Registrationscode), der wird aber wiederum nur benötigt für spätere Kartenupdates!!
    Denn beim Verkauf des GPS Gerätes kann man ja den 25stelligen Freischaltcode von diesem Gerät mitgeben, damit der Käufer die aktuelle (oder letzte freigeschaltene Version) nutzen kann.
    Um spätere Kartenupdates muss sich dann der Käufer selber kümmern.
    Der Verkäufer hat keine Möglichkeit mehr den Käufer diese Option zu überlassen, so wie das bisher der Fall war.

    Silvia und Kurt aus Wien 10.
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  • Hi


    Um das mal wienerisch auszudrücken "des is a schas wos de do mochn"
    Also wäre der einzige vernüftige Weg das weiterverkaufen auf Vertrauensbasis zu machen, des heisst ich behalte meine Logindaten und schalte wenn es der Käufer will das Karten Update frei oder auch ein zusätzliches Gerät, auch ned legal aber wurscht oder ich gebe meine Daten weiter und er hätte dann selbst zugriff auf alles auch auf mein zweites Gerät, was mit dem Verkauf gar nix zu tun hat.


    Gruss bobby

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  • Ich habe als erstes Gerät ein 60 cs Europa und als zweites ein Vista Europa freigeschaltet.


    Wenn ich alles richtig verstanden habe, kann ich mit dem Update neben dem alten 60 cs auch ein drittes Gerät kostenlos updaten.


    Nun die Frage: Könnte das dann auch ein böses US-Gerät sein?



    Gruß


    Alexander

  • Zitat

    Zitat von rosenblut@1.06.2006 - 01:12
    Könnte das dann auch ein böses US-Gerät sein?


    Ja, sollte gehen.
    Bei jedem update muss zuerst das Erstgerät freigeschalten werden für das neue Kartenmaterial danach kann man ein update für irgendein Zweitgerät machen.
    Es muss NICHT das Zweitgerät aus den Vorjahren sein.
    Alle Geräte müssen aber auf deinen Namen (auf deinem garmin Konto) registriert sein.
    (was ist an US Geräten böse?)

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  • Es wäre an der Zeit, die Vorgehensweise von Garmin dem Verbraucherschutzverein vorzulegen.
    Es kann nicht sein, das ich ein Gerät mit gedongelter Software kaufe und das so nicht wieder verkaufen kann, weil mir diese bescheuerte Lizenzverwaltung Steine in den Weg legt. Ein Lizenztransfer muss möglich sein, da sie weiter an das Gerät gebunden ist.


    Garmin macht sich das sehr leicht und erklärt offenbar die mitgelieferte Software zu einem Wegwerfprodukt. Soll doch der nächste dumme Geäte Gebrauchtkäufer eine neue Lizenz erwerben.


    SO NICHT.

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  • Zitat

    Zitat von AndreasL@17.06.2006 - 19:39
    Ein Lizenztransfer muss möglich sein, da sie weiter an das Gerät gebunden ist.


    Ja, du kannst deine Kartensoftware weiter verkaufen mit den dazu notwendigen Freischaltcodes. Das funktioniert ja auch.
    Nein, deine Lizenz ist nur für dich und nicht für den weiterverkauf an Dritte.
    Steht genau beschrieben in den Lizenzbedingungen von garmin.


    Es geht aber um die Berechtigung SPÄTER Kartenupdates zu machen und dafür bekommst du eine Registrierungsnummer und die ist unverkäuflich.
    Es war früher einfacher da die Regnummer weitergegeben werden konnte.
    Das ist und war aber immer schon illegal.
    Geht jetzt nicht mehr da die Regnummer an dein persönliches Konto gebunden wird.
    Der Käufer muss sich also für ein update selbst eine Vollversion besorgen um ebenfalls eine updateberechtigung zu erhalten.
    Einziger Umweg wäre du schaltest dem Käufer weiterhin mit deinem Regcode/Registrierung die Kartenupdates frei und übergibst ihm nur die notwendigen Freischaltcodes - auch illegal...



    Bitte auch nicht verwechseln garmin verkauft dir KEINE LIZENZ!
    garmin ermöglicht dem Käufer die garmin Lizenz eingeschränkt für das von dir verwendete Kartenprodukt zu benützen.
    garmin selbst besitzt Lizenzrechte, das Autoroutingfähige Kartenmaterial ist von Navteq und dort ist garmin selbst "nur" Kunde.

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  • Ich kaufe ein Gerät
    Ich kaufe eine CD mit Mapsource drauf
    Ich bin gezwungen das zu verdongeln und zu registrieren und nach Garmin Philosophie quasi zu entwerten.


    Schon klar, das Garmin das so will. Kann man ja Umsatz machen.


    Damit kann ich mir Quasi die Software ans Knie nageln. So nicht. Wenn ich das Update nicht nutze muss es möglich sein, diese mit dem Gerät ohne Hürden weiter zu verkaufen. Garmin hat es schlicht und einfach egal zu sein, wer das Update bestellt solange diese Software noch nicht dazu benutzt wurde.


    Es muss auch im 'Kundenkonto' eine einfache möglichkeit geschaffen werden, den Key wieder freizusetzen oder auf ein anderes Konto zu übertragen.


    Ich werde mir, wenn ich endlich wieder eine DVD in die Finger kriege, die Mühe machen und das mal zum Verbraucherschutz bringen. Sollen die sich das mal ansehen. Wenn die zum gleichen Ergebniss kommen muss man damit wohl leben und andere Mittel und wege finden entweder Garmin zu einer anderen Politik zu bewegen oder die Software auf anderen wege zu entdongeln. Jeder so, wie er will.


    Ich lass mich doch nicht für dumm verkaufen von einer Firma die meint auf diesem Wege ihre Kunden schröpfen zu können. Das mag in den USA so gehen, hier in Deutschland haben wir noch immer Verbraucherschutzgesetze. Und ob hier eine übersetzte EULA rechtens ist oder gegen geltendes Gesetz verstößt wird man entscheiden müssen.


    Ich finde das Verhalten von Garmin als extrem Kundenfeindlich.

  • Zitat

    Zitat von AndreasL@17.06.2006 - 20:57
    Ich werde mir, wenn ich endlich wieder eine DVD in die Finger kriege, die Mühe machen und das mal zum Verbraucherschutz bringen. Sollen die sich das mal ansehen. Wenn die zum gleichen Ergebniss kommen muss man damit wohl leben und andere Mittel und wege finden entweder Garmin zu einer anderen Politik zu bewegen oder die Software auf anderen wege zu entdongeln. Jeder so, wie er will.


    Ich lass mich doch nicht für dumm verkaufen von einer Firma die meint auf diesem Wege ihre Kunden schröpfen zu können. Das mag in den USA so gehen, hier in Deutschland haben wir noch immer Verbraucherschutzgesetze. Und ob hier eine übersetzte EULA rechtens ist oder gegen geltendes Gesetz verstößt wird man entscheiden müssen.


    Ich finde das Verhalten von Garmin als extrem Kundenfeindlich.


    Versuch mal z.B. via Internet zu verstehen, was "Lizenzrecht" genau bedeutet. Dieses Verfahren wird seit Jahrzehnten von Softwarefirmen verwendet (IBM, Microsoft, etc.) und da wird kaum jemand einen Rechtsverstoss drehen können.


    Umgekehrt bekommst Du dank der Lizenz relativ günstig die Möglichkeit, Kartenmaterial zu nutzen. Wenn Du das kaufen müsstest (mit allen Rechten) wäre das kaum bezahlbar. Aber wie gesagt: Das steht gar nicht zur Diskussion.


    Beispiel DOS: Microsoft (damals noch ganz kleine Garagenbude) verkauft an IBM nicht das ganze Produkt sondern die Lizenz, das Produkt zu verwenden. Von jeder verkauften Lizenz (schon wieder) liefert IBM einen bestimmten Betrag an Microsoft.


    Beispiel IBM, SAP, Oracle: Generationen von Software werden verkauft indem die Lizenz zum Gebrauch verkauft wird. Teilweise ist sogar eine jährliche Gebühr zu entrichten, damit das Produkt (weiter-)verwendet werden darf.


    Letzlich sind bei Navtech viele Mitarbeiter damit beschäftigt, das Kartenmaterial aktuell zu halten und laufend zu erweitern. Wenn man bedenkt, wieviel man für detailliertes Kartenmaterial von ganz Europa bezahlt, kann man echt nicht behaupten, dass dies überrissen ist. Vergleiche bloss mal, was die kleineren Anbieter von Kartenmaterial für Ungarn, Kroatien, etc. für die jeweilige Version verlangen. Selbst diese massiv teureren Karten werden gekauft.

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  • Zitat

    Zitat von AndreasL@17.06.2006 - 20:57
    Und ob hier eine übersetzte EULA rechtens ist oder gegen geltendes Gesetz verstößt wird man entscheiden müssen.


    Die Frage ist eigentlich, ob das die Frage überhaupt ist?


    Bei den GARMIN-Karten, die im Internet freigschaltet werden müssen, sowie bei den Updates die über das Internet gekauft werden, ist es meiner Meinung nach unerheblich ob das, gegen hierzulande geltendes Recht verstösst. Die Ware wird da nämlich im Ausland gekauft, und auch im Ausland bezahlt, da der Server in den USA steht, über die die Abwicklung läuft. Das heisst es dürfte schwer sein, hier z.B. deutsches Recht zur Anwendung zu bringen. Zumal ja auch GAMRIN keinerlei Niederlassungen oder Werksvertretungen hierzulande hat.


    Das heisst es wird schwer werden hier in Deutschland überhaupt jemand zu finden den man verklagen könnte.


    Höchtens bei den Bundle-Packeten, die schon mit freigeschalter Karte geliefert werden, könnte man sich den Händler greifen. Aber da erwischt man dann eigentlich den Falschen, denn der Händler kann keine Freischaltung aufheben.


    Wie läuft das eigentlich bei den weitaus teueren Kartenprodukten für die festeingebauten NAVI-Geräte in den BMWs, Audi's und sonstigen Marken? Kann man die Karten/Update-CDs weiterverwenden, wenn man ein anderes Auto kauft, in dem ein Navi-Gerät des gleichen Herstellers eingebaut ist?


    Oder wie läuft das bei den Pocket-PPC-Navigeräten? Ich kann mich noch daran erinnern das es mal bei TomTom(?) nur zwei Freischaltungen je Lizens gab. Wie regeln die Kartenhersteller das in diesem Bereich?


    mfg
    JLacky

  • Das bei Garmin Geräten wie beispielsweise GPS V oder Quest die Software immer mit diesem Gerät verbunden ist, kann ich ja fast noch verstehen. Es ist halt ein günstiges Bundle-Angebot.


    Mich nervt aber extrem, das ich völlig unabhängig voneinander ein Kartenprodukt von Garmin kaufe. Auf dieses kann ich angeblich immer 2 Garmin Geräte registrieren. Dann kaufe ich mir als Beispiel ein 276C für die Straße und ein Vista C fürs wandern. Jetzt kommt der spannende Punkt. Das Gerät welches ich als erstes für die Kartensoftware freischalte, bleibt wohl auf ewig mit dieser verbunden. Den 2. Freischaltcode kann ich zwar eingeschränkt (nämlich nur beim Udate) wieder einem anderen Gerät zuordnen.


    Im Zuge des technischen Fortschrittes würde ich mit Sicherheit gern entweder das 276C oder Vista C gegen ein neueres Garmi austauschen. Verkaufe ich nun das zuerst registrierte Gerät, bleibt dieses trotzdem immer in meiner Kartensoftware registriert. Ich habe diese Produkte getrennt erworben und es steht nirgens, das ein getrennter Verkauf ausgeschlossen ist. Es läßt sich aber nicht deregistrieren. Laut Garmin bin ich nun gezwungen die Kartensoftware mit dem zuerst registrierten Gerät zu verkaufen und mir dasgleiche Produkt wieder neu kaufen. Und das ist die eigentliche Frechheit. Mir ist auch kein anderes Produkt bekannt wo solch eine Kopplung auf ewig nach getrenntem Kauf stattfindet.


    Beim Navigon Mobile Navigator ist auch eine Freischaltung notwendig. Aber verkaufe ich diese Software, lege ich dem Käufer eine Verzichtserklärung bei. Mit dieser kann er das Produkt problemlos auf seinen PocketPC kostenlos umregistrieren. Das funktioniert auch mehrmals im Jahr.



    Gruß TimS

  • Das Beispiel MS DOS lass ich nicht gelten. Hier habe ich eine Disk, die ich dem Gerät beilegen kann und weiter verkaufen kann. Da wird nichts online mit meiner Person verknüpft. Ich kann auch einen PC mit WinXP privat incl dieser Software weiterverkaufen. Die Software ist im Zweifel an das Gerät gebunden, nicht an die Person.
    Was nicht geht ist das entbundlete weiterverkaufen des XP ohne den Rechner. Besonders bei OEM Versionen gibts Probleme. Allerdings geht das problemlos bei Boxware. Aber das schweift zu weit ab.
    Bei SAP & Co. stecken andere Gründe dahinter, die sich hier auch nicht übertragen lassen.


    Um es klarzustellen: Was mir persönlich sehr sauer aufstößt, ist die Verknüpfung der Geräte Seriennummer mit der Software und meinen persönlichen Daten.


    Soweit ich das sehe, gibt es für mich bei einem weiterverkauf des kompletten Pakets (ich will es nicht entbundlen) keine Möglichkeit diese Verknüpfung an irgendeiner Stelle aufzuheben. Ich bin also gezwungen dem Käufer meinen Garmin Account mitzugeben und ihm somit Zugang zu evt. weiteren Lizenzen zu geben, die ich aber selber nutzen will wenn ich noch weitere Geräte besitze.


    Ergo muss ich für jedes neues Gamrin Gerät in weiser Voraussicht einen fake Account anlegen damit ich die Möglichgkeit habe das Gerät unabhängig von anderen lizensierten Garmin Geräten und Kartenmaterial veräußern zu können wenn ich aufrüsten will. Das kann auch nicht im Interesse von Garmin sein.


    Eine einfache Option in seinem Kundenprofil einen Eintrag zu löschen oder als verkauft zu markieren reicht.


    Es geht mir nicht um mögliche Betrugsversuche mit Updates. Ich habe z.B. mein Quest1 incl CS7 komplett verkauft, die 2. Lizenz ist noch frei und Update ist nicht in Anspruch genommen. Warum soll nun dem ehrlichen Käufer dieses Pakets die 2. Lizenz oder ein Update verweigert werden?


    Wen Gamin sein Lizenzsystem in den Kundenkonten transparenter gestaltet und übersichtlicher macht, hat auch ein potentieller Käufer Sicherheit, das seine gebraucht erworbene Software nicht schon zum Update missbraucht wurde oder der 2. Key belegt ist. Um das zu realisieren müsste es ein Abfragesystem geben. Seriennumemr eingeben und Ergebnmis Anzeigen. Registrieren geht über die Seriennummer alleine nicht, dazu braucht man den Key.


    Aufgrund des geänderten Gamrin Kundenkontosystems bin ich nun wohl in der glücklichen Lage meinem Käufer mitzuteilen, das er das alles auf seinen Namen nun neu eintragen kann, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Lustig wird allerdings folgendes: Ich habe auf meinem Gamrin Konto ein Quest1 mit CS6/7 registriert und ein Quest2 mit CN8. Dieses Quest2 habe ich aber incl. Software defekt zurückgeschickt. Bin mal gespannt, was dann zu mir kommt: ein neues Quest (andere HW S/N) oder mein altes. Das wird eine spannende Registrierung und bestimtm ein wildes Key-Misch-Masch.


    Gruß Andreas

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    Zitat von AndreasL@18.06.2006 - 11:16
    Ergo muss ich für jedes neues Gamrin Gerät in weiser Voraussicht einen fake Account anlegen damit ich die Möglichgkeit habe das Gerät unabhängig von anderen lizensierten Garmin Geräten und Kartenmaterial veräußern zu können wenn ich aufrüsten will. Das kann auch nicht im Interesse von Garmin sein.


    Hi,
    das sehe ich auch so. Ich habe hier gelernt, dass jedes gekaufte Bundle (Gerät+Kartensoftware) besser mit einem eigenen Account angelegt wird. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es hier im Forum schon Fälle, bei denen 2 Bundles auf einen Account gelegt wurden (es wäre noch ein Dritt- und Viertgerät freischaltbar) und dadurch nicht mehr trennbar waren. Das hört sich für mich nich OK an - speziell im Verkaufsfall.


    Gruß

    Schon lange Garmin, derzeit Zumo 590LM auf BMW S1000R

  • Ich habs nun durch. Die Umstellung des Accountsystems hilft mir hier doch deutlich beim Verkauf eines Geräts.


    Ausgangssituation bei mir:
    Quest1
    CS6
    CS7 Update


    Quest2 (zurückgeschickt und ausgetauscht)
    CN8
    Quest2
    CN8


    Das Quest1 mit CS 6+7 habe ich verkauft.


    Ich lege mir einen myGarmin Account an und verwende dafür möglichst einen beliebigen Account namen den man in Zukunft auch weitergeben kann. Bei diesen Gamrin Accounts kann man nachträglich die Adresse, den Benutzernamen und das Passwort austauschen.


    Ich leg also einen an. Dann Unlock für mein CN8 machen. Code eingegeben und siehe da: tauchen auch alle anderen wieder auf incl dem 2. CN8 der zurückgeschickt wurde. Das Quest1 wird als Unknown geführt. mmhhppf, denke ich mir, aber nicht verzagen.
    Ausgeloggt, neuen Account angelegt. Diesmal den Code des gelben Zettel von CS6 eingegeben, Warnmeldung das das schon auf den Namen des ersten Accounts registriert sei. Einfach ignoriert und weiter.


    Siehe da, auf dem 2. Account sind auf einmal nur noch das Quest1 und CS6+7


    Sehr fein, so solls sein. Saubere Trennung. Die Daten habe ich dann dem Käufer geben und er ändert es auf seinen Namen. Somit kann er updaten wie er lustig ist. Allerdings habe ich gleich eine Warnung vor CN8 mit auf dem Weg gegeben.


    Was mich nun noch wundert: Auf dem account meines Quest 2 taucht noch immer der CS6+7 auf obwohl der nun auf dem 2. Account auch drauf ist :) Mal abwarten, ob da irgendwann die Daten reorganisiert werden. Jedenfalls sind pro Account nur noch ein Gerät drauf.


    Kauf ich irgendwann noch ein Garmin, mach ich einen 3. Account auf. Saubere Trennung bei mir und keine Probleme.


    Das einzigste Problem was kommen könnte: Wie bring ich es Garmin bei, wenn ich 2 Accounts habe (Pro Gerät einen) und auf dem einen eine Software, die für 2 Geräte freischaltbar ist .... das wird dann lustig zu sehen, ob das System das annimmt. Wie verkauft man dann sowas ? Datenträger kopieren und einfach mitgeben mit dem Hinweis das er es so nutzen kann wie es ist aber es nicht weiter updatefähig ist da 2. Lizenz?