einschaltknopf "zerdrückt"?

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Danke Moppedwolf,

    ich fühl mich schon ganz schlecht.

    Außerdem bewundere Deine transzendentalen Fähigkeiten bereits jetzt zu erkennen das ich "von den Dingen keinen blassen Schimmer habe".

    Ich bin beeindruckt von dem ganz offensichtlich höheren Nutzwert Deines Beitrages im Vergleich zu meinem.
    Während ich dutzende von 660er Benutzern in den rechtsfreien Raum gelockt habe und somit deren Unglück, Entsetzen und Ruin manifestierte, hat Dein Beitrag alle Benutzer mit Einschaltknopf Problemen entscheidend weitergebracht.

    Bliebe noch Deine vorzügliche Anwendung der deutschen Hochsprache herauszustellen "Muahahahahaha GZ dassja man fein" die das Lesen Deiner Beiträge zu einem Hochgenuß macht und ebenfalls die Problemlösung unterstützt.

    -------------------------

    Genug des Argwohns, wer noch etwas zu dem Thema wissen will schreibt mir eine PN, somit entgehe ich hoffentlich der heiligen Inquisition.

    GZ

  • So sieht es nun mal aus!!


    Gruß

    Canon EOS 80 Canon EF-S 18-135 4,0-5,6 Nano Canon EFS 10-18 STM 70-300 Tamron iPhovne 7+ und iPad 4 mit Navigon und Jabra Motion für das Rad&Auto die Topeak Halterung und der Mobile Power Pack Navi Festeinbaut im Hyundai i30 N Performance

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  • Graf Zeppelin nimm es Cool. Ich kann es leider nicht was du beschreibst aber ich hoffe manchereiner der die Fähigkeiten hat führt es durch das Schmieren des Stängelchens.:o
    Gruss
    PeterA

  • Ich empfehle die Lektüre des § 439 (3) BGB bevor hier solche Statements abgegeben werden.


    Eben:


    § 437
    Rechte des Käufers bei Mängeln
    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    § 439
    Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

  • Na doll.....


    Irgendwie kennst du die wichtigen Zusammenhänge nicht...


    dein § 437 beschreibt die Rechte eine Kunden grundsätzlicher Art.


    Der Punkt 1 zielt auf die Nacherfüllung nach 439
    Der Punkt 2 und 3 zielt hauptsächlich auf den §440 (gescheiterte Nacherfüllung)


    Was "Nacherfüllung" ist steht im 439


    Nach 439 (1) bestimmt der Käufer die Art der Nacherfüllung (Reparatur - Ersatzlieferung); der Verkäufer kann dem aber nach 439 (3) widersprechen.


    Einfach mal BGB lesen

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  • Jetzt mal langsam, Jungs der Verkäuferzunft.
    Das mit dem Erlöschen der Garantie/Gewährleistung ist nicht so schwarz/weiß wie ihr es immer darstellt. Siehe PC - ein Öffnen und ggf. Nachrüsten schließt einen Garantie/Gewährleistung nicht grundsätzlich aus - hier gibt es sehr viele Gerichtsurteile.
    Ich habe auch noch ein persönliches Beispiel. Ich habe den Motor meines Motorrades in der Gewährleistungszeit nicht unerheblich modifiziert (Zylinder, Kolben, Nockenwelle etc.), ein Getriebeschaden wurde nach Einschalten eines Anwaltes kostenfrei behoben, da meine Modifikation in keinem Zusammenhang mit dem Schaden stand. Mit einer Rechtsschutzversicherung in der Tasche lächle ich da nur.


    Und ihr müsst das Öffnen und die Modifikation auch erst einmal erkennen - viel Spaß beim kontrollieren des zugeführten Fettes. Ich sehe das immer ganz locker.


    Gruß, Mike

  • Sorry, ManfredK, wen ich widerspreche, bin zwar kein Anwalt, aber Kaufmann und die Zusammenhänge sind mir aus der Praxis durchaus bekannt.


    Der Einspruch würde ihm bei einem Teil wie dem Zümo nichts nützen, denn da wäre durch einen Umtausch die Verhältnismäßigkeit durchaus gewahrt. Schon gar, wenn z.B eine Urlaubsreise anstünde.


    Hatte das Thema gerade selber mit einem Nokia Händler, der mir das nicht glauben wollte, aber dann doch ein Umtauschgerät rausrücken musste.


    Ich bin keinesfalls der Meinung mit einem Händler Krieg anzufangen, ganz im Gegenteil, lege ich Wert auf gute Zusammenarbeit. Aber manche übertreiben es halt und das Gerät ist dann Wochen weg. Das geht halt nicht.


  • Sorry, ManfredK, wen ich widerspreche, bin zwar kein Anwalt.....


    Dann hol dir mal einfach anwaltlichen Rat ein.... wir sind das Thema mit unseren Juristen rauf und runter... und glaub mir ein Anrecht auf Ersatzlieferung im Falle eines defekten Einschaltknopfes ist nicht gegeben.


    Wenn ein Händler kulant ist und es umtauscht... schön für den Verbraucher.


    Da du ohnehin eine angemessene Frist setzen musst um deine weitergehenden Ansprüche nach § 437 BGB zu nutzen ist dann auch dein Urlaub rum. und zwar ohne dass du irgendwelche Schadenersatzansprüche hättest.


    Zum Posting von "mrundertakter" genau das meinte ich mit meinem Post auf das Siegel vom Tourenfahrer. u.a. Urteil OLG Hamm.


    Entscheidend ist ob durch das Öffnen und durch den Eingriff ein Schaden entstanden ist (z.b. Gehäusenase beschädigt oder eine Dichtung beschädigt und anschließend nicht mehr wasserdicht) Wenn ein Schaden durch den Eingriff nicht entstanden ist und "nur" das Siegel verletzt ist, können Garantie/Gewährleistungsansprüche nicht verneint werden. Hierzu gibt es bereits seit den frühen 80iger Jahren auch eine entsprechende Rechtssprechung des BGH.


    Nicht immer ist das was Hersteller so schreiben auch rechtlich korrekt....

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  • Nicht immer ist das was Hersteller so schreiben auch rechtlich korrekt....


    Na wenigstens da sind wir einer Meinung.


    Aber das scheint u.U. auch für eueren Anwalt zu gelten.


    Aber zum og, Thema, glaube mir, dass ich einen Umtausch durchsetzen würde.

  • hallo,

    also ich komme besser mal wieder zurück zum thema. leider geht es hier in einigen themen ja nur noch um garantie/gewärleistung da könnte man ja mal
    ein eigenes thema zu aufmachen da können sich dann die oder auch nicht rechtsanwälte in ruhe austoben.

    in diesem tread geht es um den "zerdrückten" einschaltknopf:

    also mein knopf ging auch nicht mehr so wie am anfang. dabei benutze ich ihn kaum.
    ich habe ihn dann mal gedrückt und dann etwas silikonspray in die ritzen
    gesprüht. und siehe da: er geht besser als am anfang.
    also bevor ihr das gerät zerlegt probiert das mal aus. bei mir hats
    funktioniert

    schönes wochenende

    gruß christian

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  • Kein Kunde hat das Recht auf einen direkten Austausch laesst sich auch nicht durch setzen.Nicht jeder haendler hat 10 oder mehr Austauschgraete agf Lager .


    Gruß

    Canon EOS 80 Canon EF-S 18-135 4,0-5,6 Nano Canon EFS 10-18 STM 70-300 Tamron iPhovne 7+ und iPad 4 mit Navigon und Jabra Motion für das Rad&Auto die Topeak Halterung und der Mobile Power Pack Navi Festeinbaut im Hyundai i30 N Performance

  • @Graf Zeppelin:

    Wie ist das Display des 660ers Wasserdicht gemacht worden??

    Frage, weil ich lieber mit einem wasserdichtem Medion fahren würde!!

  • @aphh:

    Das Display selber ist eine sehr stabil verschraubte Einheit in sich. Es sitzt in einem schwarzen Kunststoffrahmen der (wie das ganze Gehäuse überhaupt) extrem präzise gefertigt ist. Dieser Rahmen wird durch 10 (!) Schrauben mit dem unteren Gehäuseteil verschraubt welches einen komplett umlaufenden dünnen Kunsstoffsteg hat. Selbstabdichtend, ich konnte keinerlei Gummdichtung o.ä. entdecken.

    Gruß

    GZ

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  • Wir machen Siegel drauf. So einfach ist das. Siegel zerstoert keine Garantie oder Gewaehrleistung bzw Kulanz!


    Gruss


    gnihihihi .. sorry. du weisst schon wohin sich $HERSTELLER und $VERKAEUFER ihre siegel stecken koennen?


    das erste was ich von $PRODUKT runterkratze ist jede Art von Siegeln oder
    welche Gaengelei man sich sonst so ausgedacht hat.


    Bei einer Firma, die ihre Ware vermittels Siegeln oder Aufklebern mit selber
    ausgedachten Hinweisen bestuecken, wird nicht mehr gekauft.

  • dann kauf dir doch ein Medion


    Du, ich habe ein MD 96080 und bin lange damit auch auf dem motorrad gefahren. Ich bin sehr zufrieden damit. Sobald medion ein IPX7 fähiges Navi anbietet (wurde auf Nachfrage von Medion verneint) kannst du mein Zumo 660 günstig erwerben. Das habe ich ausschließlich wegen IPX7 gekauft. Die Ansicht der Navtec karten auf dem Medion gefallen mir besser. Beispiel: Ich möchte bebaute Flächen auch auf dem Navi sehen, wenn ich darann vorbei fahre. Richtig umgewöhnen auf Garmin´s "strichzeichnungen" werde ich mich wohl nie!

    Damit nicht alles offtopic wird: Das Medion hat in seinen Tastern einen super Druckpunkt. Überhaup kein Vergleich mit dem Nicht vorhandenem DP des 660er´s.

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  • Beispiel: Ich möchte bebaute Flächen auch auf dem Navi sehen, wenn ich darann vorbei fahre. Richtig umgewöhnen auf Garmin´s "strichzeichnungen" werde ich mich wohl nie!

    [/B]


    Moin aphh,


    das geht aber beim 660er :D. Ich habs mir auch geändert. Meine Farben sind jetzt wie folgt:
    Grundfarbe "Landschaft" --> zartes grün (kommt aber auf dem Zumo nicht ganz so gut rüber, je nach Blickwinkel)
    bebaute Flächen --> zartes rot oder rosa
    Autobahnen --> blau
    Bundestrassen --> rot
    die nächsten beiden Kategorien --> gelb und grün
    kleine Nebenstrassen --> graue Striche


    Wenns dich interessiert, lies mal http://www.schlabumfl.de/zumo/colorchange.htm


    Ich kann dir auch mein fertiges Typ-File zumailen, dann kannst du es dir in MapSource mal ansehen und eventuell dann die Karten auf den Zumo übertragen.


    Gruß
    SuzieQ

  • Hi GZ,
    zunächst einmal obliegt es dem Händler zweifach nach zubessern, bevor er "WUMS"en MUSS!!!
    Ob er diese Nachbesserung selbst vollzieht oder dem Hersteller überlässt ist durchaus seine Entscheidung.


    Notiz: bei dem Hersteller bei dem ich angestellt bin, muss der Händler das Gerät zu uns einsenden, für eine andere Vorgehensweise ist er nicht authorisiert! Jegliches öffnen oder modifizieren, sei es vom Händler oder vom Endkunden, lässt somit bei uns den Anspruch auf Herstellergarantie erlischen!! Das ist bei uns mit jedem Händler vertraglich so vereinbart. Zur eigenen Reparatur ist er bei den Digitalsystemen nicht authorisiert, was will er auch da vornehmen, ohne entsprechende Messvorrichtungen und -programmen??


    Wenn der Meister der Zeppeline nun sein eigenes Zumo-Gerät modifiziert ist das eben seine Sache. :rolleyes:
    Wenn er aber Tipps zum Öffnen und modifizieren in einem offenen forum mitteilt und somit zur Nachahmung quasi auffordert, dann ist das eben reichlich fragwürdig und es sollte durchaus vor eventuellen Konsequenzen hingewiesen werden.
    Im übrigen:
    Wenn ich im privaten Rahmen Tipps gebe und auch mal fachliche bzw. professionelle Bedenken äussere, dann überlasse gefälligst die Wortwahl meinem eigenen Hirn!!! Ich wollte hier nicht den Zeigefinger in rechthaberischer Weise erheben. Ich wollte aufmerksam auf evtl. zukünftige Probleme die durch DEINEN Tipp entstehen könn(t)en, machen. :p
    Und nu geh schön weiterhin in den Keller zum lachen, denn die Rechtschreibungsreform der ich privater Weise folge, kennst Du vielleicht ja gar nicht, gelle??!! :D


    sersen
    Wolf