Neues Hessisches Waldgesetz

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • Ich glaube auch weniger das sich Waldtiere dur MTBs gestört fühlen. Wenn diese nicht grölend durch den Wald fahren.
    Waldtiere sind eh scheu und werden ihr Lager oder ihren Lieblingsplatz niemals direkt an einem Waldweg legen wo alles nach Mensch riecht.


    So ist es. Und deshalb versucht das Gesetz die Leute auf den Wegen zu halten. Zugegeben die Definition, was ein dafür vorgesehener Waldweg ist, ist komisch. Das hat ja auch Herr Dr. Matthias Büger irgendwo eingesehen. ;)

  • Das Gesetz will aber erklären, dass ein Fester Weg ein Straße ist, und nichts anderes. Und ein Weg ist es halt auch, wenn der 50cm breit ist.


    Und Probleme Wanderer/Mountainbiker gibt es eh kaum. Hauptsächlich Spaziergänger/Mountainbiker - und genau die werden sich durch das Gesetz häufen, weil man dann ja nur noch auf Straßen oder Forststraßen, nicht jedoch Wegen mehr fahren darf.



    Einzelne Verbote, solange es genug sinnvolle Alternativen gibt, sind ja kein Problem, und auch derzeit erlaubt. Evtl sollte man auch mehr zeitbasierte Verbote machen.



    Und wenn es wirklich um Tierschutz ginge, dann gäbe es generelle und exekutierte Verbote wie nach Sonnenuntergang darf man sich nicht mehr im Wald aufhalten, die sollen dann aber bitte für alle gelten, also auch Jäger, Förster und Bauern (nur wer will das schon? - also lieber für Pseudo Tierschutz Gesetze machen...).




    Als Alternative kann man dann nur hoffen, dass es auf den neuen Wegen so viele Unfälle gibt, dass das Gesetz wieder eingestampft wird, so blöd das auch klingt...
    Oder halt konsequentes ignorieren der Umsetzungsorgane durch Nichtanhalten bei Kontrollen und civil disobedience...

  • Das Hetzen gegen Mountainbiker oder andere Gruppierungen macht absolut keinen Sinn. Unter jeder Kategorie gibt es "solche und solche".


    Es geht um das allgemeine Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecken (Bundeswaldgesetz §14) der hier auf der Kippe steht, indem Jagd- und Waldbesitzerlobbyisten gewisse "Buhmänner" aufbauen und darauf hoffen dass gemeine Volk ihnen schon auf den Leim gehen wird.


    Radfahrer, Reiter, Geocacher und Wandergruppen sind gleichermaßen bedroht.


    Die Definition der Wege in § 15-2 ist mitnichten "komisch" (denn für die Betroffenen wäre sie in keinster Weise witzig), und erklärt sich aus den dahinterstenden Interessen in glasklarster Weise.


    Infomieren kann man sich hier (und auch gleich gegen den Gesetzentwurf unterschreiben):


    http://openpetition.de/petitio…gegen-das-neue-waldgesetz

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  • Eine 2te Petition?
    Macht das Sinn?


    Warum nicht gemeinsam gegen dieses Gesetz vorgehen?


    Soweit ich es weis ist der DIMB auf die Reiter zugegangen um gemeinsam vor zu gehen.
    Mir ist klar, das man nicht in allen Punkten gemeinsame Interessen hat.
    Aber das sollte nun nebensächlich sein.


    Ray

    TwoNav Cross 5.x , TwoNav Android 5.x + CompeGPS Land Mac 9.2.4 (History: Papierkarte ;), Magellan Meridian Platinum, Garmin GPSmap 60CSx (SIRF3!), Aventura 2008, Sportiva+, TwoNav Anima+, TwoNav Aventura 2017)
    TwoNav Wissensbasis

  • Zitat

    Die Natur ist der Lebensraum und das Kapital der Bauern, Forstleute und Jäger.



    Genau das ist der Punkt! Dieses Kapital beanspruchen die erwähnten Leute für sich alleine und wollen es nicht teilen. Sie meinen, es gehört ihnen und alle anderen sollen sich gefälligst "vom Acker machen"


    Wie meinte eine Dame des Altensteiger Gemeinderates so schön: Geocacher haben im Ort und im Wald nichts verloren.


    na dann ...


  • Eine zweite (allgemeiner gehaltene) Petition macht Sinn, da die DIMB Petition doch sehr MTB- und Downhillfahrer-spezifisch ist, und sich in der zweiten andere Nutzergruppen eher wiederfinden.
    Reiter und Mountainbiker sind in derselben Front eingereiht und geben sich gegenseitig Schützenhilfe, trotzdem müssen beide ihre eigenen Interessen formulieren.
    Sie werden aber ggf. ein gemeinsames Statement zum Gesetz abgeben, wie mir einer der DIMB-Aktivisten letzte Woche mitteilte. Das wäre für die Reiterverbände ein großer Schritt vorwärts. Im Moment scheuen sie sich davor ihre Mitglieder zu mobilisieren.
    Eine Petition kann man zudem nicht umschreiben, nachdem schon 27.000 unterschrieben haben.


    Gruß T.
    http://openpetition.de/petitio…gegen-das-neue-waldgesetz

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  • Danke für deine Antwort.


    Darf ich dich im IBC zitieren?


    ray

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  • Jetzt gibt es neben der Petition vom DIMB http://openpetition.de/petitio…erbot-in-hessens-waeldern
    zwei weitere Petitionen.


    Ich verstehe schon, das Reiter ihre eigene Petition haben möchten.


    @taunide, aber warum brauchen Reiter 2 Petitionen?


    http://openpetition.de/petitio…gegen-das-neue-waldgesetz


    http://openpetition.de/petitio…erbot-in-hessens-waeldern


    Ich halte das für ungeschickt. Wenn einige Leute ihre Stimme für die gleiche Sache bei mehreren Petitionen abgeben, kann und wird das sicherlich negativ ausgelegt.


    ray

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  • Frau Breuning hat darum gebeten Ihre Petition vorzeitig zu beenden da sie sich mit unserer überschneidet; das scheint aber nicht so einfach zu gehen.


    Natürlich kann man einmal als Reiter und einmal als Mountainbiker gegen das beabsichtigte Gesetz stimmen, bei der Auswertung muss man natürlich die "Doppelstimmen" abziehen. Da diese elektronisch vorliegen dürfte das kein großes Problem sein...

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  • Sorry, aber meiner Meinung nach haben Mountenbiker im Wald abseits der Wege nichts zu suchen, andere Menschen ohne besondere Erlaubnis auch nur zum Pilze- oder Beerensammeln....Limbo


    Abseits der Waldwege kann ein MTB nicht gefahren werden. Man bleibt nach zwei Metern im Gehölz stecken. Ist zumindest bei uns im Schwarzwald so.


    Gruß
    Wolfgang

    www.clickpedal.de Gerätehistorie: GPS12, eTrex Summit, 60CS, 60CSx, Oregon300, 62s, eTrex30, WinTec WBT-202, Oregon650, Oregon700. Aktuell: GPSMAP66S SW: BaseCamp aktuelle Version auf WIN10, GPS-Einsatz vorw. bei MTB-Touren. Nach ZUMO340 für die BMW-GS nun Kyocera Duraforce Pro mit LocusMap, Nüvi 3597LMT für PKW, LOCUSMap auf Android

  • Abseits der Waldwege kann ein MTB nicht gefahren werden. Man bleibt nach zwei Metern im Gehölz stecken. Ist zumindest bei uns im Schwarzwald so.



    Das muss heißen ... darf...

    Können kann man schon, wie meine Erfahrung zeigt.
    Es gibt da üble Beispiele.

    Deshalb braucht es auch in Baden-Württemberg eine solche Vorschrift

    Betreten des Waldes


    § 37

    Betreten des Waldes

    (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
    (2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.
    (3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.

    Grüße

    Walter

  • Mal eine andere Frage: wie wirksam ist so eine Vorschrift?

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  • Mal eine andere Frage: wie wirksam ist so eine Vorschrift?



    Am Stadtrand von Ulm/Donau gibt es ein Waldstück an einem Hang,
    welches durch die MTBler derart in Beschlag genommen wurde, dass ein
    Gehen auf den meterbreiten geschotterten und teilweise asphaltierten
    Wegen gefahrlos nicht mehr möglich war.
    Der gesamte Hang ist durchzogen von Radpisten. Es wurden Rampen
    installiert. Die Mtbler schossen seitlich aus dem Hang und schanzten
    über die regulären Wege. Wild gibt es in diesem Waldstück keines mehr.
    Auf geschützte Pflanzen wurde keinerlei Rücksicht genommen.
    Die MTBler kamen, wie man an den Kfz-Kennzeichen erkennen konnte,
    aus einem weiten Umkreis.
    Kaum hatte die Forstbehörde die Schanzen abgebaut waren auch schon
    wieder neue installiert. Das Aufstellen von Verbotsschildern war wirkungslos.
    Mit Hilfe dieses Gesetzes konnte der Wildwuchs zurückgedrängt werden.
    Es gab unter den MTBlern zwar lauten Protest. Letztendlich mußten sie
    aber nach Androhung von Repressalien doch weichen. Als Ersatz wird
    Ihnen wohl ein anderes Revier zugewiesen werden, wo sie keinen Schaden
    anrichten können.
    Mir ist auch klar, dass keine Polizei sich in den Wald stellt, um auf
    einsamen Pfaden Jagd auf MTBler oder Reiter zu machen. Das wäre auch
    überzogen.

    Grüße

    Walter

  • Ok, bei einzelnen "Szenetreffs" mag das funktionieren. Dort kann man auch Schwerpunktskontrollen machen. Aber ich zweifle doch stark an, daß sich MTBler von einem Gesetz auf Wegen unter 2m flächendeckend aussperren lassen, was ja auch nicht sinnvoll ist. Letztendlich muß ein Gesetz von der Mehrheit akzeptiert werden, sonst wird es nicht eingehalten werden.


    Also kann es nur darum gehen, eine rechtliche Handhabe gegen Auswüchse zu schaffen. Und da kann man auch Regelungen finden, die nicht so hirnrissig ist wie Totalvebot unter 2m Wegbreite.


    Ich möchte da das generelle MTB-Verbot auf den Forststraßen in Tyrol verweisen. Die Verbotsschilder stehen noch immer an vielen Wegen. Interessieren tut das niemand. Ich weiß gar nicht, wie die aktuelle rechtliche Lage ist, interessiert mich auch nicht, ich fahre trotzdem. Diese Verbote sind total sinnlos und wurden nur aus Haftungsgründen aufgestellt. Nach österreichischem Recht hätte sonst der Wegeigner im Falle eines Unfalls aufgrund schlechter Wegverhältnisse haften müssen.

  • Letztendlich muß ein Gesetz von der Mehrheit akzeptiert werden, sonst wird es nicht eingehalten werden.



    Das ist richtig, aber sind die MTBler, die sich nicht an die Regeln halten
    die Mehrheit?

    Auch ich bekomme einen dicken Hals, wenn ich z.B. am steilen nördlichen
    Albaufstieg Wanderwege sehe, die bei nassem Wetter von den groben
    Reifenstollen durch das Bremsen im steilen Gelände und in den Biegungen
    durch das Schleudern der Räder aufgewühlt sind und dadurch an manchen Stellen nicht mehr begehbar sind. Muss das denn sein?
    Diese Wege werden durch den Schwäbischen Albverein ehrenamtlich und
    teilweise auch durch die Gemeinden angelegt und gepflegt.
    Ich kenne die Situation in Österreich. Der Leoganger Bikepark ist ein gutes
    Beispiel. Dort können und sollen sich die MTBler austoben und trainieren.
    http://www.bikepark-leogang.com/de/
    Aber dürfen sich einige wenige das Recht herausnehmen zu jeder Tageszeit
    und auf jedem kleinen Pfad durch den Wald zu fahren?
    Das Wild gewöhnt sich eben nicht an den Menschen. Rehe z.B. lebten
    ursprünglich im offenen Gelände und haben sich erst im Laufe der Zeit
    tagsüber in das Unterholz zurückgezogen, aus Furcht vor dem Menschen.
    Durch rücksichtsloses Verhalten werden sie selbst dort oft aufgeschreckt und
    flüchten. Das kostet sie Kraft, die sie im Winter zum Überleben brauchen.
    Meiner Meinung nach ist das Gesetz durchaus berechtigt, wobei über die
    Ausgestaltung durchaus diskutiert werden kann und muss.

    Grüße

    Walter

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  • ...Auch ich bekomme einen dicken Hals, wenn ich z.B. am steilen nördlichen Albaufstieg Wanderwege sehe, die bei nassem Wetter von den groben Reifenstollen durch das Bremsen im steilen Gelände und in den Biegungen durch das Schleudern der Räder aufgewühlt sind und dadurch an manchen Stellen nicht mehr begehbar sind. Muss das denn sein? ........Walter


    Hallo Walter,


    die angeblich stärkere Belastung von Wegoberflächen durch das Befahren mit MTB ist gleich zu Beginn der MTB-Zeit ( 1985 ) von den Wandervereinen als Hauptargument zur zukünftigen Verhinderung der MTB-Fahrerei im Wald benutzt worden.
    Ebenfalls in dieser Zeit erstellte und mehrere nachfolgende Gutachten belegen, dass die rollenden Reifen den Weg nicht anders beanspruchen als es durch Betreten mit Wanderstiefeln geschieht.
    Wege werden hauptsächlich durch die Häufigkeit der Nutzung beansprucht und ggf., abhängig von der Witterung, verändert.


    So müßtest Du also dafür sorgen, das die Wege weniger benutzt werden und dies unabhängig von der Art der Nutzung. Dabei darfst Du eben nicht verlangen, das zuerst einmal die MTB-ler von den Wegen verbannt werden.

    Mit keinem Gesetz der Welt wird man Chaoten unter den Reitern, Hundeführern, Wanderern oder auch MTB-lern aus den Wäldern heraus halten können.


    Meine Erfahrung nach fast 25 Jahren MTB im Schwarzwald: Es gibt kein Problem bei der Begegnung mit Wanderern. Die Art der Begegnung spielt dabei sicherlich eine Rolle.
    Wenn ich in den 25 Jahren auf Wanderer gestoßen bin, welche statt auf meinen Gruß zu antworten, "Mit ist das denn erlaubt ?" oder ähnlichen Hinweisen reagierten, dann war das ausschließlich in der unmittelbaren Nähe von Wanderparkplätzen. Das sind die Plätze im Wald, wo man eine Menge von KFZ abstellen kann, um sich dann im Radius von 500 Metern die Füße vertreten zu können. An der Stelle könnte man nun darüber sinnieren, wer sich da gerade der Natur gegenüber freundlicher verhält.


    Meine Vorstellung einer Regelung wäre, das es keine gibt. Der Wald ist für alle da, sofern man sich der Umgebung gemäß benimmt. Dazu gehört unbedingt der Respekt vor der Natur und vor anderen Waldbenutzern.


    Gruß aus Freiburg
    Wolfgang

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  • Auch ich bekomme einen dicken Hals, wenn ich z.B. am steilen nördlichen
    Albaufstieg Wanderwege sehe, die bei nassem Wetter von den groben
    Reifenstollen durch das Bremsen im steilen Gelände und in den Biegungen
    durch das Schleudern der Räder aufgewühlt sind und dadurch an manchen Stellen nicht mehr begehbar sind.


    Das ist lächerlich. Man kann noch lange gehen, wo man schon längst nicht mehr fahren kann. Da muß Du Dein Geläuf neu justieren lassen. Wenn Du Dich beklagen würdest, daß Du von rüpelhaften MTBlern fast über den Haufen gefahren worden bist, wäre das was anderes. Leider gibt es solche Zeitgenossen.

    Zitat

    Diese Wege werden durch den Schwäbischen Albverein ehrenamtlich und teilweise auch durch die Gemeinden angelegt und gepflegt.

    Ja und damit habt Ihr den verdammenswerten Eingriff in die Natur vorgenommen. Aber in Deiner Logik sind komische Menschen in Bundhosen und roten Kniestrüpfen, am besten deutsches Liedgut zum besten gebend, unproblematisch für Wald und Wild. Seltsame Sichtweise.


  • ....Da muß Du Dein Geläuf neu justieren lassen....
    Ja und damit habt Ihr den verdammenswerten Eingriff in die Natur vorgenommen. Aber in Deiner Logik sind komische Menschen in Bundhosen und roten Kniestrüpfen, am besten deutsches Liedgut zum besten gebend, unproblematisch für Wald und Wild. Seltsame Sichtweise.


    :confused:
    Was soll denn das nun? Polemisieren, beleidigen und unsachlich werden.
    Auf dieser Ebene kann und will ich nicht diskutieren!

    Walter

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  • Hallo Waldbesucher,


    wenn es im Wald so zugeht wie im Naviboard wundert es mich nicht dass nach Regelungen gesucht wird.


    Hier gibt es keinen Förster - also gebt bitte selber aufeinander acht.


    Anton
    der Mod


  • Ja und damit habt Ihr den verdammenswerten Eingriff in die Natur vorgenommen.


    Deine Argumentation verstehe ich nicht so ganz. Bereits in der Fassung von 1978 des Hess. Forstgesetzes stand:
    [FONT=times new roman, Times New Roman, Times](4) Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet.


    Weiter:
    [/FONT][FONT=times new roman, Times New Roman, Times] Die Benutzung besonderer Reitwege, die zusätzlich zu den nichtöffentlichen Straßen und Wegen angelegt und unterhalten werden[/FONT].


    Offensichtlich geht das Gesetz schon immer davon aus, dass Wege, ebenso wie Strassen angelegt und unterhalten werden.


    Und auf genau diesen Wegen (verdammenswerten Eingriff in die Natur) wollen die Mtbiker doch auch fahren. ;)
    Auf anderen "Spuren", Wildwechsel oder nachgefahrenen Singletrails war das Radfahren ohnehin nie erlaubt.
    [FONT=times new roman, Times New Roman, Times]
    [/FONT]