Blitzer

Garmin fenix 7X und epix Gen 2 im Test

Der Schwerpunkt dieses Tests und Vergleichs der Garmin Fenix 7X Solar und Garmin Epix Gen 2 liegt auf den Sensoren wie Höhenmesser, Positionsbestimmung und Herzfrequenz. Was unterscheidet die beiden GPS-Outdoor-Smartwatches? Und wie gut ist die Taschenlampe der Fenix 7X für den Outdoorbereich? Hier geht es zum Test der Outdoor-Smartwatches ...
  • ...wenn die Polizei mit ihren Radarfallen unerkannt bliebe und
    wir Autofahrer ihr völlig schutzlos ausgeliefert wären :D

    vor was Menschen alles Angst haben können... :rolleyes:

    Ich hab eher Angst davor, daß mir doch mal irgend so ein Vollpfosten beim Überholen mit 130 auf der Landstraße auf meiner Spur entgegenkommt... :eek:

  • Ein Hallo den Schweizern.
    Habe im letzten Jahr folgenden Artikel gefunden:


    folgender Artikel zum Thema Schweiz:
    Freitag, 17. April 2009
    Navigationsgeräte mit Radarwarnung erlaubt
    Navigationsgeräte, die auch als Radarwarngeräte verwendet werden, sind im Rahmen der derzeitigen Rechtslage legal. Dies ist die Ansicht des Kantonsgerichts, das gestern in einem entsprechenden Fall entschieden hat.


    VON jan hudec
    Dass es gestern vor Kantonsgericht eher um die Sache ging als um eine Person, war von Anfang an deutlich. Denn der Angeklagte war gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Vorgesehen war das nicht. Verteidiger Robert Vogel entschuldigte sich denn auch dafür, dass sein Mandant den Termin «verschwitzt hat». Der 38-Jährige war am Grenzübergang Thayngen mit einem Navigationsgerät erwischt worden, das in der Lage ist, vor fixen Radarfallen zu warnen. Dafür wurden ihm 500 Franken Bussgeld aufgebrummt und das Gerät eingezogen, wogegen er Einsprache erhoben hat.
    Weil der Sachverhalt ja klar sei und es nur um juristische Fragen gehe, beantragte Vogel trotz der Absenz seines Mandanten, die Verhandlung fortzuführen. Staatsanwalt Daniel Jenne beantragte dagegen, dass die Einsprache des Angeklagten wegen unentschuldigten Nichterscheinens zurückgezogen werden müsse. Richter Ernst Sulzberger entschied schliesslich, die Verhandlung fortzusetzen, zumal in diesem Fall auf die Anwesenheit des Angeklagten verzichtet werden könne, «denn eigentlich sitzt hier der vor Gericht», wie der Markenname des vom Angeklagten mitgeführten Navigationsgeräts lautet.
    Unklare Rechtslage
    Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Apparaturen, die vor Radarfallen warnen können. Zum einen Geräte, die Radarmessungen via Funk detektieren, zum anderen Navigationsgeräte, bei denen festinstallierte Blitzkästen vermerkt sind. Erstere Geräte sind laut Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Ob der Artikel aber auch auf Navigationgeräte angewendet werden darf, ist unklar (siehe auch SN vom 11. April 2008).
    Die Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers nahmen denn auch auf obigen Artikel Bezug, wobei sie ihn in entgegengesetzter Richtung interpretierten. Im Kern sagt der Gesetzestext, dass «Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z. B. Radarwarngeräte)», nicht verwendet werden dürfen.
    Jenne argumentierte nun, dass Navigationsgeräte mit Radarwarnung den Sinn von Verkehrskontrollen unterlaufen würden. Zwar brächten sie die Verkehrsteilnehmer dazu, die Geschwindigkeit dort einzuhalten, wo gemessen würde, was an diesen Stellen auch besonders erwünscht sei. Allerdings gehe es nicht darum, die Geschwindigkeit nur an manchen Orten den gesetzlichen Richtlinien anzupassen. Es gelte nicht nur die Verkehrs-, sondern auch die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Daher sei die Busse sowie der Einzug des Geräts gerechtfertigt.
    Vogel führte ins Feld, dass sich die Navigationsgeräte von den konventionellen Radarwarnern grundlegend unterscheiden würden. Letztere seien potentiell imstande, vor allen Radarmessungen, also auch mobilen, zu warnen. Navigationsgeräte dagegen warnten nur bei fixen Messgeräten. Gerade die Standpunkte der Blitzkästen seien aber ohnehin bekannt respektive über legale Computersoftware für alle zugänglich. Das Navigationsgerät des Angeklagten sei somit nicht vom Verbot betroffen und er freizusprechen.
    Erlaubt ist, was nicht verboten ist
    Dies tat das Kantonsgericht denn auch. Der Angeklagte wurde freigesprochen, sein Navigationsgerät erhält er zurück, und die Verfahrenskosten fallen zu Lasten der Staatskasse. Sein Urteil begründete das Gericht damit, dass es unzulässig sei, das bestehende Gesetz auf diese Art der Navigationgeräte auszudehnen. «Und was nicht verboten ist, ist erlaubt», meinte Sulzberger.
    Ausserdem stehe im Vordergrund von Verkehrskontrollen die Verkehrssicherheit, und diese werde durch die Navigationsgeräte mit Radarwarnung nicht eingeschränkt. Denn diese könnten keine mobilen Radarmessungen detektieren und ermöglichten es daher nicht, die erlaubte Geschwindigkeit ungefährdet zu überschreiten. Zudem seien die Geräte auch nicht imstande, Messungen zu stören, wie dies bei gewissen Radarwarnern der Fall sei. Und schliesslich verwendeten die Navigationsgeräte allgemein zugängliche Daten, die Standorte von Blitzkästen würden ja häufig auch von der Polizei bewusst bekanntgegeben.
    Dieser Entscheid hat für Schaffhausen Konsequenzen: «Wir werden in der näheren Zukunft sicher keine derartigen Geräte mehr einziehen respektive deswegen Bussen aussprechen», erklärte Polizeirichter Jenne. Tatsächlich sei es nun Sache des Gesetzgebers, rechtliche Klarheit zu schaffen.
    Geschrieben von nv in Law um 15:15


    Gruß Neuwerk

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  • Hallo an Alle, die hier fleißig Tipps geben,


    nur mal ganz wage diese Vostelllung:
    "helveticus" ist ein Verkehrspolizist aus der Schweiz !


    Wer will das ausschließen ?
    Jeder kann hier mitmischen.
    Wenn ich Polizist oder Oberlehrer wäre, so würde ich mich in den passenden Foren weiterbilden. Mit dem hohen Mass an Neugier, wie hier jedes Detail zu den POI's und deren Anzeige im Navi abgefragt wird, kann es doch auch so wie vermutet sein.
    Ich kann "helveticus" verstehen, wenn er jetzt sauer ist. Aber er persönlich soll bitte nicht betroffen sein, das ist eine allgemeine Feststellung zu dem, was in Foren passieren kann.


    Gruß
    trailsurfer

    www.clickpedal.de Gerätehistorie: GPS12, eTrex Summit, 60CS, 60CSx, Oregon300, 62s, eTrex30, WinTec WBT-202, Oregon650, Oregon700. Aktuell: GPSMAP66S SW: BaseCamp aktuelle Version auf WIN10, GPS-Einsatz vorw. bei MTB-Touren. Nach ZUMO340 für die BMW-GS nun Kyocera Duraforce Pro mit LocusMap, Nüvi 3597LMT für PKW, LOCUSMap auf Android

    • Offizieller Beitrag

    Hi Leute,


    wir möchten Euch natürlich POIbase ans Herz legen, denn das ist die Lösung von uns...
    Die Vorteile bei POIbase sind, dass Ihr nahezu beliebig die Geräte wechseln könnte und die Geräte autoamtisch erkannt werden und die Aktualisierung der Daten mit wenigen Klicks erledigt ist. Neue POIs bzw. Verbesserungen können direkt aus POIbase heraus über eine interaktive Karte gemeldet werden.


    Das gute an POIbase: es ist keine reine Blitzerlösung sondern bietet auch sehr viele andere gute POI-Sammlungen - mit Masse kostenlos.


    Gruß
    Tobias

  • gute POI-Sammlungen - mit Masse kostenlos.



    und wo findet man auf der website informationen über diese Fussnote :confused:
    * zusätzlich erhältliche Premium-Dienste

    hab gesucht und gesucht aber nix dazu gefunden
    würde ich schon vorher gerne wissen bevor ich mir was runterlade und installiere ;)

    greetz . . . Heimo S. . . .<nobody is="" perfect=""></nobody>


    2004-2010 SP2610, 2010-> zumo 660


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  • POIbase schenke ich mir, wozu soll ich eine Applikation installieren? Damit hinter meinem Rücken Daten ohne meine Kontrolle intransparent transferiert werden können - nein Danke, ich lade mir lieber per Hand das herunter was ich brauche, zudem prangt ja fast überall der Kommerzstern * dran.


    Und ja ja "Wir geben keine persönlichen Daten weiter an Dritte." Was ein Satz. Wie sieht es mit den daraus generierten Profilen und Statistiken aus? Besser wäre erst gar keine Daten zu erheben. :rolleyes:


    persönlich: t31
    unpersönlich: User-ID 23174

    • Offizieller Beitrag

    Damit hinter meinem Rücken Daten ohne meine Kontrolle intransparent transferiert werden können.


    Es werden keine Daten intransparent transferiert.


    zudem prangt ja fast überall der Kommerzstern * dran.


    11 kostenpflichtige Kategorien von insgesamt 60 nennst du "fast überall"?


    Wie sieht es mit den daraus generierten Profilen und Statistiken aus? Besser wäre erst gar keine Daten zu erheben.


    Wir erheben weder solche Daten, noch geben wir irgendwelche Profile weiter.


    Aber man kann es ja nicht jedem Recht machen. Wenn POIbase nichts für dich ist, dann ist das zwar schade, aber absolut ok. Viele Andere sehen das allerdings nicht so wie du und nutzen POIbase sehr gerne. Wenn wir dann ab und zu nochmal jemanden für einen kostenpflichtigen Dienst begeistern können, dann freut uns das sehr.

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  • Hallo!


    Mal ne Frage zu POIbase:


    Kann ich mir dann da eine Art "Abo" zusammenstellen das dann automatisch upgedatet wird?
    Merkt sich das Programm auch die Einstellungen das ich bei POI x gerne einen Enntfernungsalarm von 200m hätte, bei Poi y bei 500m und bei POI Z wenn ich schneller wie 50 fahre?


    Das ganze für ein Garmin Nüvi oder Streepilot.

    MfG
    Volker
    -----------------------------------------------
    Garmin ZumoXT>Motorrad |Zumo590>im Auto|Nüvi 3790>stille Reserve| Garmin 278>Backup|276cx>Backup

  • Es werden keine Daten intransparent transferiert.

    Es werden Daten übertragen, deren Inhalt ich nicht ohne Tools einsehen kann. Also knallhart intransparent!

    Zitat

    11 kostenpflichtige Kategorien von insgesamt 60 nennst du "fast überall"?

    Nun dann habt ihr die kostenpflichtigen Kategorien sehr gut positioniert, das mich die Seite direkt auf dem ersten Blick abschreckte ohne in die Tiefe zu gehen. ;) Der erste Eindruck zählt.


    Zitat

    Wir erheben weder solche Daten, noch geben wir irgendwelche Profile weiter.

    Dann kommuniziert das auch klar in den AGBs, damit man (ich) - falls widererwarten doch - auch etwas handfestet hat (habe). Ansonsten ist das alles und nichts. Heute so morgen so, alles hat seinen Preis, wenn selbst Städte Bürgerdaten verhöckern ...


    Zitat

    Du kannst der Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen.

    Aha. :rolleyes:


    Zitat

    Aber man kann es ja nicht jedem Recht machen.

    Sicher, einen guten Willen setzt es mindendestens voraus, der wird aber oft aus geschäftichen Gründen hinten angestellt. Und Fakt ist, ein einfacher Downloadlink tuts auch. Warum also ein Programm, was vermutlich nur unter Windows läuft?

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo t31_a,


    wie gesagt - wenn POIbase für dich nichts ist, dann ist das so. Wobei ich mich gerade frage, wieso du dich hier im Forum angemeldet hast? Jetzt haben wir deine Daten trotzdem, obwohl du nicht bei POIbase angemeldet bist ;)


    Nur möchte ich noch hier drauf antworten:


    Und Fakt ist, ein einfacher Downloadlink tuts auch. Warum also ein Programm, was vermutlich nur unter Windows läuft?


    Weil es Download Links von irgendwelchen POIs im Internet wie Sand am Meer gibt. Viele Nutzer scheitern an diesen Download Links bereits, weil die Installation auf viele Navis mehr als kompliziert ist. Spannend wird es erst, wenn man eine große POI Datenbank hat, die man innerhalb einer Community bearbeiten kann, wenn man eine Online Karte hat, in der man sofort POIs setzen, verschieben, löschen und beschriften kann. Wenn dann noch die Software alles Komplizierte für mich erledigt, das Navi automatisch erkennt, die POI Daten automatisch herunter lädt und installiert (das sogar auf mehrere Navis unterschiedlichen Types), und dabei noch einfach und hübsch aufgemacht ist - dann ist das doch genial :)


    Außerdem können mit so einer Software die Benutzer Vorteile aus tollen POI Partnerschaften ziehen. Firmen bzw. Seiten wie ARAL, fon.com, erdgasfahrzeuge.de, gas-tankstellen.de, Telekom, opencaching.de, Volksbank und viele mehr können so über unsere Software automatisiert die neuesten Standorte zum einfachen Download anbieten.


    heimo s.:
    Die Kosten der Premiumdienste sind sehr unterschiedlich und werden daher erst nach Installation der Software auf einer Shopseite angezeigt. Die Preise können sich je nach angeschlossenem Navi unterscheiden bzw. werden stark rabattiert, wenn man mehrere POI Produkte kauft. Es geht los mit 4,95 EUR für die Sicherheits POIs über 7,95 EUR für den Burgenführer bis 19,90 EUR für die Blitzer oder 29,90 EUR für den Tauchführer inkl. Buch.


    Volker_R100GS:
    Die Auswahl deiner gespeicherten POIs bleibt gespeichert (jeweils pro Navi). Wenn du also dein Navi wieder anschließt, brauchst du nur auf "Aktualisieren" drücken und POIbase updatet alle POIs, die du ausgewählt hast. Das Speichern spezifischer Annährungsalarme unterstützt der POI Loader zurzeit für eine externe Applikation leider nicht. Wir sind zwar zusammen mit Garmin an dieser Problematik dran (wir würden die Garmin POI Dateien gerne ohne POI Loader erzeugen und die Einstellungen über POIbase abbilden), aber ob wir diesbezüglich zu einer Lösung kommen werden, weiß noch keiner.

  • Hallo t31_a, ... Wobei ich mich gerade frage, wieso du dich hier im Forum angemeldet hast? Jetzt haben wir deine Daten trotzdem, obwohl du nicht bei POIbase angemeldet bist ;)

    Jo, Provider und Land/Stadt und alles weitere max. per SA. ;) Bankdaten gibt es schon nicht.


    Eine Teilantwort fehlt. ;)


    Sand am Meer gibt es definitiv mehr, aber du hast schon recht Sand bleibt Sand, bei den POI wird mehr oder weniger nur von einander kopiert, hat man eine POI hat man alles oder so ähnlich und überall sind eigenartigerweise die gleichen POI kostenpflichtig - hmm, wenn das mal kein dummer Zufall ist. :rolleyes:


    Gegen das Tool will ich gar nichts sagen, wenn ich die freie Wahl habe ohne zu verzichten, dass heißt wenn ich dennoch per Link ohne Tool downloaden kann, so aber wird mir das Tool aufgedrängt.


    Ein ähnliches Beispiel wäre Flash für die Browser, das geht neuerdings auch nur per zusätzlichen Plugin (Adobe Downloadmanager) überhaupt zu aktualisieren, bis sich ein paar aufgeregt haben, seitdem - wenn auch in den Weiten der FAQ versteckt - gibt es auch den direkten Link.

  • Finger weg von solchen Gimmicks - wenn du damit erwischt wirst, kostet es mehr als 10 Geschiwndigkeitsüberschreitungn ;)


    mfg

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