Im übrigen empfehle ich die Lektüre des § 23 (1a bzw. 1c) der StVO
ja, korrekt - im Abs. 1c ist die nach meinem Verständnis entscheidende Formulierung:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen"
Für mich bedeutet mitführen nicht nur die eigene Mitführung durch den Fahrzeugführer, sondern auch das Zulassen der Bereitstellung der Warnmeldungen von Mitfahrenden an den Fahrzeugführer.
Hintergrund ist für mich der Kern, den der Gesetzgeber hier beabsichtigte - Ziel war es die Führung eines Fahrzeugs nicht durch Radarwarnungen zu beeinflussen, sondern durch drohende Sanktionen eine Bewußtseinsschärfung hin zu regelkonformen Fahren zu erreichen. Dies würde durch das Zulassen von "Beifahrer mit Warnfunktion" ausgehebelt.
Klar ist das in der Praxis durch die Exekutive kaum nachweisbar, aber hier muss man sich als mündiger Bürger halt die Frage stellen, ob nur die Gesetze, die sanktioniert werden, auch wichtig sind? Alle anderen also ignoriert werden können?
Auch wenn es jetzt ein extremer Vergleich ist, aber das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass zB die Krawalle und Angriffe gegen Polizei und Rettungsdienst in der Silvesternacht schon ok gehen, weil durch die Anonymität eh keiner gefasst wird.
Und jetzt wirds philosophisch - für mich ist die zunehmende Haltung Einzelner, bestehende bewährte Regeln bewußt zu ignorieren, der Grund warum unser "Miteinander" langsam den Bach runter geht und in vielen Bereichen der "Schwanz mit dem Hund wedelt". Es findet da leider eine schleichende "Negativ-Erziehung" statt.